Wie Brüssel den Zugriff auf private Nachrichten ausbauen will

„In Brüssel versucht man wirklich alles, um die Bürger zu überwachen“, warnt MEP Friedrich Pürner. Beim sechsten Trilog scheiterte der EU-Rat gerade wieder mit neuen Massenscan-Plänen. Vorerst. Die Richtung ist deutlicher denn je: private Nachrichten durchleuchten – auch ohne individuellen Verdacht.

picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

Am 29. September wollten Rat, EU-Parlament und Kommission die seit Jahren festgefahrene Chatkontrolle endlich zu einem Abschluss bringen. Der jüngste Versuch scheiterte erneut an der privaten Kommunikation. Der EU-Rat wollte den Zugriff auf Chats, E-Mails und private Dateien deutlich weiter fassen, als das Parlament akzeptieren wollte. Neuer Hebel dafür sind sogenannte „Suchpläne“. Friedrich Pürner schrieb anschließend auf X: „In Brüssel versucht man wirklich alles, um die Bürger zu überwachen.“ Heise fasste den Vorstoß bereits vor dem Trilog ähnlich deutlich zusammen: Die EU-Staaten wollten „umfassende Massenscans per Umweg legalisieren“. Patrick Breyer spricht von dem Versuch, Massenscans privater Kommunikation dauerhaft festzuschreiben.

Was der EU-Rat wollte: Anbieter sollten auch private, nichtöffentliche Kommunikation durchsuchen dürfen. Dafür hätten sie einen sogenannten „Suchplan“ eingereicht, in dem unter anderem Technik, Suchgegenstand und Schutzmaßnahmen beschrieben werden. Diese Suche sollte dabei aber keineswegs auf einzelne bekannte Tatverdächtige beschränkt bleiben. Der diskutierte Kompromiss erlaubt ausdrücklich die Erfassung „spezifischer Teile eines Online-Dienstes oder, wenn möglich, individueller Nutzer“. Damit wären ganze Chatbereiche, Nutzergruppen oder andere weite Teile eines Dienstes für automatische Scans geöffnet worden.

Besonders weit ging die geplante Genehmigungslogik. Nach Breyers Auswertung des Ratsvorschlags hätte ein Anbieter seinen Suchplan einreichen und anschließend mit der Durchsuchung beginnen können, sofern die zuständige Behörde kein Veto einlegt. Breyer nennt das eine „stillschweigende Genehmigung“. Bei verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen sollten Verwaltungsbehörden Kommunikations- und Hostingdienste zum Scannen privater Inhalte verpflichten können. Ein richterlicher Beschluss war dafür im Ratsmodell nicht zwingend vorgesehen. Der EU-Rat arbeitete damit an einer Konstruktion, bei der der Zugriff auf private Kommunikation in erheblichem Umfang aus dem klassischen richterlichen Ermittlungsverfahren herausgelöst worden wäre.

Auch beim Gegenstand der Suche wollte der Rat weit gehen. Erfasst werden sollten nach Breyers Darstellung neben bereits bekannten vorgeschobenen Missbrauchsdarstellungen auch Inhalte, die erst durch automatisierte Bild- und Textanalyse als verdächtig eingestuft werden. KI-Systeme hätten private Kommunikation bewertet und Treffer an die weitere Prüfung weitergereicht. Das erweitert den Zugriff von der Suche nach bekannten Dateien auf die automatisierte Bewertung bislang unbekannter privater Inhalte.

Die Ratsseite wollte außerdem sicherstellen, dass die bisherige Menge an Funden aus freiwilligen Scans erhalten bleibt, deshalb wehrte sie sich gegen eine engere Begrenzung auf einzelne Verdächtige. Eine solche Begrenzung könne die Zahl der Treffer senken. Damit wird die Zahl gefundener Inhalte selbst zum Argument für die Ausweitung des überwachten Kommunikationsraums. Der individuelle Tatverdacht verliert seine Funktion als klare Zugangsschwelle. Der EU-Rat agiert so undurchsichtig und sinister wie ein sehr, sehr fimschiger Trickbetrüger.

Das Europäische Parlament blockierte diesen Ansatz dann am 29. September. Seine Unterhändler bestanden darauf, verpflichtende Scans privater Kommunikation auf Personen zu begrenzen, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. Auch bei den sogenannten Risikominderungsmaßnahmen setzte sich das Parlament durch: Behörden sollen Plattformen nicht über regulatorische Auflagen faktisch dazu zwingen können, vermeintlich freiwillige Massenscans privater Kommunikation vorzunehmen. Genau diese Konstruktion hatte der Rat vorgesehen. Plattformen hätten unter dem Druck hoher Bußgelder ihre „freiwillige“ Suche ausweiten können.

Der Widerstand kommt auch aus dem eigenen juristischen Apparat des Rates. Sein Juristischer Dienst warnte nach veröffentlichten Unterlagen bereits eindringlich vor einer „generellen Suche in interpersoneller Kommunikation“. Eine interne Rechtsanalyse kam laut Breyer zu dem Ergebnis, dass selbst die Beschränkung auf einen ganzen Dienst oder Teile davon mit hoher Wahrscheinlichkeit als allgemeine und unterschiedslose Überwachung eingestuft werden könnte. Damit steht ausgerechnet hinter dem zentralen Ratsmodell ein Rechtsrisiko, auf das die eigenen Juristen hingewiesen haben.

Deutschland gehört bei diesem Streit keineswegs zu den Staaten, die den Zugriff auf private Kommunikation besonders eng halten wollen. Nach den veröffentlichten Verhandlungsunterlagen unterstützte – wenig verwunderlich, wenn man einen Blick auf die Pläne von Alexander Dobringt und CDU/CSU schaut – Berlin gemeinsam mit Frankreich einen breiten Anwendungsbereich freiwilliger Scans. Das Bundesinnenministerium wandte sich zudem gegen hohe vorgelagerte Genehmigungshürden. Suchpläne sollten nur geringe Anforderungen erfüllen und ihre Prüfung die Aufdeckung nicht verzögern. Polen, Österreich, Luxemburg und Italien äußerten deutlich stärkere Vorbehalte gegen Teile des Modells.

Der Rat verfügt außerdem über ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass die große dauerhafte Chatkontrolle weiter einmal scheitert. Die sogenannte Chatkontrolle 1.0 erlaubt bereits freiwillige Scans privater Kommunikation auf Grundlage einer befristeten Ausnahme vom europäischen Datenschutzrecht. Diese Ausnahme gilt derzeit bis 2028. Nach Breyers Darstellung besteht im Rat die Option, dieses System parallel fortzuführen, falls das Parlament die weitergehenden Befugnisse in der dauerhaften Verordnung weiterhin blockiert. Der politische Zugriff auf private Kommunikation hängt damit nicht allein am Erfolg der Chatkontrolle 2.0.

Der sechste Trilog hat diesen Zugriff vorerst verhindert. Er hat auch gezeigt, wie beharrlich der EU-Rat an ihm festhält. Die Konstruktion, Begriffe und Verhandlungswege werden verändert, das politische Ziel bleibt deutlicher denn je: noch mehr Zugriff auf jedwede private Kommunikation, die Ausweitung der Suchräume, geringere Bindung an einzelne Tatverdächtige und die Schaffung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für automatisierte Scans.

Der neu eingeführte Begriff „Suchplan“ beschreibt dabei den neuen Umweg, über den der Rat einen alten Plan retten will. Die Chatkontrolle sollte juristisch neu verpackt und technisch nochmals breiter aufgestellt werden.

Das Parlament hat diesen Versuch am 29. September gestoppt. Erledigt ist er damit aber noch lange nicht. Im Oktober laufen die technischen Verhandlungen weiter, ein weiterer politischer Trilog wird für November erwartet. Der Rat bekommt damit die nächste Gelegenheit, erneut nach einer Form zu suchen, mit der sich mehr private Kommunikation der EU-Bürger automatisiert erfassen lässt. Schmutzige Tricks in der Vergangenheit , wie bei Abstimmungen, die in Urlaubszeiten fallen, sind dabei durchaus wieder zu erwarten.

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Kommentare ( 7 )

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NullKommaNix
1 Stunde her

Wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht!
Oberstes politisches Ziel der AfD muß der DEXIT sein!
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist unantastbar, deshalb: Alle Kraft für ein Europa der Vaterländer!

Llug
22 Minuten her
Antworten an  NullKommaNix

Bis die AfD in die Verantwortung kommt ist Deutschland schon soweit runtergekommen, dass die auch nichts mehr richten koennen. Leider! Die Westdeutschen wachen einfach nicht auf und sind durch Tagesschau und Co verbloedet. Erfahre ich jeden Tag!!!!!!!!!

GWR
1 Stunde her

Diese Pläne der EU sind doch gem. unserem GG verfassungswidrig. Warum hört man da von unserem Verfassungsgericht keinen Ton dazu? Und das krasse Gegenteil, wenn es um die Verfolgung von linksextremen Straftaten geht. In Berlin kommt das Gericht immer noch nicht zu potte, damit man die Mobiltelefone der mutmaßlichen Linksterroristen auswerten kann.

GUser
1 Stunde her

Jeder Rechner hier rennt mit einem LUKS verschlüsselten Linux, mein Server und alle Clients. Auf den Smartphones: LineageOS und /e/OS. Kein WhatsApp, kein Amazon, keine Samsung oder LG Hardware. eMails werden ausschließlich auf meinem Server (zu Hause) gespeichert, ebenso die Bilder in meiner lokalen NextCloud. Darauf habe nur ich und meine Frau Zugriff, keine EU und kein totalitärer Staat. Das Internet per TOR oder VPN über die Ukraine. Kaspersky oder ClamAV als AntiVirus. Warum? Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Staat: Kinderporno Affäre in Paderborn / Lippe wo die Polizei involviert war. Die Verschwundenen SMS der Zensursula Der erfolgreiche… Mehr

PK110
1 Stunde her

Für UvdL wird es selbstverständlich eine Ausnahmeregelung geben.
Was ist eigentlich aus den Ermittlungen wegen Korruption gegen diese Person geworden?

NullKommaNix
1 Stunde her
Antworten an  PK110

solange es keine unabhängige Justiz gibt, wird nicht ermpttelt und schon gar nicht verurteilt. Das Problem EU ist weitaus größer, als viele es wahr haben wollen.

Michi Wetter
1 Stunde her

Uschi muss weg! Sie ist die größte Gefahr für ganz Europa. Sie ist unglaublich inkompetent, korrupt und glaubt, Sturheit wäre eine Tugend.