Dobrindts neues Nachrichtendienstrecht greift nach dem Arzt-Patienten-Geheimnis. Ärzte und Psychotherapeuten verlieren besonderen Schutz, Geheimdienste erhalten neue Zugriffsrechte. Der gläserne Bürger bekommt nun auch eine gläserne Krankenakte.
picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Die Juristen des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt haben bei der Verschleierung des größten Angriffs auf die Bürgerrechte der Bundesbürger durch Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz in der Formulierung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 7.9.2026, das die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat, ganze Arbeit geleistet.
Zwar heißt es im Paragraph 22 „Die Erhebung von personenbezogenen Daten zum Zweck der gezielten Erlangung von Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung ist unzulässig.“ Unter die Vertraulichkeitsbeziehung fällt eigentlich auch das Arzt-Patienten-Verhältnis, das Psychotherapeuten-Patienten-Verhältnis und natürlich die elektronische Patientenakte, in der das dokumentiert wird.
Doch im Absatz 1 Paragraph 22 heißt es weiter:
„Daten entstammen einer Vertraulichkeitsbeziehung, wenn
1. sie Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger oder anderen Personen, die als Seelsorger tätig sind, in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind,
2. sie Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten sowie Verteidigerinnen oder Verteidigern in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind,
3. sie Journalistinnen oder Journalisten in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind
oder
4. sie Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe anvertraut worden sind oder die vorgenannten Personen die Daten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe anderen Personen anvertraut haben.“
Peinlich genau wird aufgelistet, wer nicht ausspioniert werden darf, wer in einer „Vertraulichkeitsbeziehung“ steht, nämlich Seelsorger, wohl vor allem muslimische Seelsorger, Rechtsanwälte, Verteidiger, Journalisten und Abgeordnete. Es fällt jedoch mehr als auf, dass Seelsorger aufgelistet werden, nicht aber Ärzte und Psychotherapeuten. Das ist kein Zufall, sondern dient dazu, den Bürger bis in seine intimsten und privatesten Bereiche ausspionieren zu können, den Bürger zum gläsernen Bürger und vom gläsernen Bürger zum Untertan zu machen.
Im Paragraph 32 Absatz 2 heißt es dementsprechend. „Eine strategische Aufklärungsmaßnahme darf auch in der Weise durchgeführt werden, dass sich der Bundesnachrichtendienst Zugang zu informationstechnischen Systemen eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten auch ohne dessen Wissen zur Durchführung der strategischen Aufklärung verschafft und personenbezogene Daten, die dieser Anbieter anlässlich der Erbringung seiner Dienste verarbeitet, aus laufenden Übertragungen erhebt.“ Auch „ohne Wissen“ – der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.
Inzwischen protestiert die Bundesärztekammer und fordert: „Demensprechend muss sich auch der Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen nach dem BND-Gesetz auf Vertraulichkeitsbeziehungen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten erstrecken. Nach dem Entwurf soll das nur für Vertraulichkeitsbeziehungen von Seelsorgern, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, Verteidigerinnen oder Verteidigern oder Journalistinnen oder Journalisten oder Abgeordneten gelten.“ Denn: Unter Berücksichtigung der von Verfassungswegen besonders geschützten Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht bei Maßnahmen der Nachrichtendienste ein gesteigerter Schutzbedarf auch für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte. Die Arzt Patienten-Beziehung muss absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden. Ärztinnen und Ärzte sind daher in den Kreis der absolut geschützten Personengruppen der Schutzvorschriften für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen aufzunehmen.“
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt:
„Aus Sicht der KBV begegnet der vorliegende Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und praktischen Bedenken. Die geplante Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG-E) und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG-E) greift in unzulässiger Weise in das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis ein. Durch die Relativierung des Schutzes von ärztlichen Berufsgeheimnisträgern wird das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten systematisch geschwächt. Die KBV lehnt die im Entwurf vorgesehene Differenzierung von Schutzklassen bei Zeugnisverweigerungsberechtigten entschieden ab. Die Differenzierung der Berufsgeheimnisträger ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Die Geheimnisträgerstellung von Geistlichen und Rechtsanwälten einerseits und Ärzten und Psychotherapeuten andererseits beruht auf dem gleichen verfassungsrechtlichen Rechtsgedanken – dem Schutz der Intimsphäre – als klassisches Abwehrgrundrecht gegenüber dem Staat. Die hier verarbeiteten Daten sind auch von gleicher Sensibilität. Daher ist eine Unterscheidung nicht zu begründen.“
Bisher ist es Alexander Dobrindt gelungen, das Gesetz zur totalen Überwachung der Bürger geräuschlos in den Bundestag einzubringen, weil viele Medien, auch diejenigen, die sich „kritisch“ geben, darüber schweigen.
Dieses Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wird Dobrindts Entwurf Gesetz, leben wir in einem anderen Staat.
TE wird weiter den 609 Seiten starken Entwurf analysieren.




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Verstehe ich nicht ganz…alles,was auf Rechnern gespeichert ist und vor Allem,was versendet wird,wird doch ohnehin von der NSA gefiltert und durchsucht…..müssten sich da nur an „den grossen Bruder“ wenden
Das Wirken von Dobrindt, der auf Daten der eigenen Bürger zugreift, ist mit dem Zugriff auf Daten von Migranten zu vergleichen, deren Herkunft zu bestimmen ist.
Dort, wo nun tatsächlich eine Bringschuld der betreffenden Personen und ein erhebliches Interesse des Staates besteht und fehlende Daten massive Folgen haben, übt sich der Staat in Zurückhaltung. Datenschutz wird bis zum schwerkriminellen Migranten zelebriert.
Keine generelles Auslesen von Handydaten von Flüchtlingen erlaubt
Das Muster ist stets dasselbe, der linke Politiker gängelt den Bürger und sieht dort weg, wo tatsächlich Probleme bestehen und hohe Kostenfolgen resultieren.
Deutschland wächst zu einem Schurkenstaat, in dem Politverbrecher die volle Kontrolle über alles haben.
Ich wundere mich gerade über meine Meinung. Das kann doch nicht wahr sein, oder? Ich finde das neue Gesetz in Ordnung. Warum ist das so? Weil ich der Meinung bin, dass man sich in Zeiten existentieller Gefahr nicht mehr so viel Luxus an Freiheiten und Freiheitsrechten leisten kann, zumal dann nicht, wenn Millionen Fremde, und darunter mit Sicherheit viele feindlich gesinnte, im Lande sind. Viele von denen haben in den letzten Jahren einen deutschen Pass bekommen! Auch in England, einer der ältesten Demokratien in Europa, ist es so, dass in einem solchen Fall sich der Staat weiterreichende Rechte ggü. seinen… Mehr
Es gibt jeden Tag einen neuen Grund um AfD zu wählen. Als Hinweis an MeckPomm und Berlin, auch die SPD wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, deshalb vor der Wahl überlegen, was das Kreuzchen an der falschen Stelle bedeutet.
Wenn dieses Gesetz bei mir unschöne Erinnerungen und die unerwünschte Assoziation „Staatssicherheit / DDR“ auslöst, ist das dann staatsdeligitimierendes Denken?
Nun, der Doof-Michel wählt auch weiterhin den linksradikalen Einheitsblock. Das heißt, 28/29% wollen das alles nicht, jedoch 71/72% wollen vom linksextremen Einheits-Kartell versklaft und unter die Knute gezwungen werden. Das wird ganz böse enden für`n Doof-Michel.