„Straffällig“: Merz soll Kinderärztin nach RTL-Talk eingeschüchtert haben

Friedrich Merz soll Kinderärztin Bea Merscher nach dem RTL-Streit mit dem Vorwurf eingeschüchtert haben, ihre Kritik sei „straffällig“. Ihr Angebot zu einem weiteren Gespräch habe er ausgelacht. Der Mann ist und bleibt eine gigantische wie gefährliche Fehlbesetzung.

Screenprint: RTL

Der viel kritisierte Auftritt von Friedrich Merz bei Pinar Atalay bekommt ein Nachspiel, das erheblich schwerer wiegt als der bereits negativ bemerkenswerte Schlagabtausch vor laufenden Kameras. Kinderärztin Maria Bea Merscher behauptet, der Bundeskanzler habe sie nach der Sendung noch einmal zur Rede gestellt und ihr erklärt, ihre Äußerungen seien „straffällig“ gewesen. Ein weiterer Teilnehmer der RTL-Runde bestätigt ihre Schilderung in einem von Merscher verbreiteten Instagram-Video. Eine Anfrage der „Bild“ an das Kanzleramt blieb nach Angaben der Zeitung zunächst unbeantwortet.

Sollte diese Darstellung zutreffen, hat der Bundeskanzler einer Bürgerin nach öffentlicher Kritik an seiner Regierung erklärt, sie habe mit ihren Worten die Grenze zum Strafrecht überschritten. Das ist weit mehr als die nächste ruppige oder bloß dumme Antwort eines notorisch dünnhäutigen Regierungschefs. Friedrich Merz bekleidet das mächtigste politische Amt der Bundesrepublik. Wenn dieser Mann einer Bürgerin nach einer Auseinandersetzung frank und frei im direkten Gegenüber mitteilt, ihre Kritik an ihm sei „straffällig“, hat er eine wichtige Grenze überschritten, die nicht überschritten werden darf.

Merscher hatte Merz in der RTL-Sendung von Pinar Atalay scharf kritisiert. Sie bezeichnete das Sparpaket im Gesundheitswesen als „menschenverachtend“ und warf dem Kanzler vor, seinen Amtseid zu brechen. Merz erklärte bereits vor den Kameras, das gehe über das normale Maß der Kritik hinaus und sei eine persönliche Herabsetzung. Man dachte, er fängt gleich an zu weinen, so markerschüttert und tief angefasst wirkte er. Dann schleuderte er der Kinderärztin im typischen Blindgänger-Modus entgegen, sie sei „Nutznießerin dieses Gesundheitssystems“ und könne ohne dieses System nicht leben. Ohne Worte.

Nach der Aufzeichnung soll Merscher dem Kanzler dann ein weiteres Gespräch angeboten haben. Ihrer Darstellung zufolge lachte Merz sie daraufhin aus und antwortete: „Ganz sicher nicht.“ Merscher bleibt bei ihrer Kritik. Gegenüber der „Bild“ erklärte sie, sie stehe weiterhin zu ihren Aussagen. Gute Frau, die sich von einer irrlichternden Fehlbesetzung nicht einschüchtern lässt.

Genau solche politische Machtkritik steht unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Seine Grenzen liegen unter anderem in den allgemeinen Gesetzen und im Schutz der persönlichen Ehre. Ob diese Grenzen überschritten sind, entscheidet nicht der Bundeskanzler nach einem missglückten Fernsehabend und er hat darunter auch keine kritischen Bürger einzuschüchtern, der alte Anzeigenhauptmeister. Er kann ja wieder die Staatsanwaltschaften von der Kette lassen. Da hier aber nicht jemand anonym im Netz Pinocchio ruft, sondern ihm gegenübersitzt, und kein Staatsanwalt da ist, der das sofort in eine Anzeige überführen kann, denkt es halt den gesamten Arbeitsablauf mit Ende direkt aus Merz raus.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu eine bemerkenswert passende Rechtsprechung entwickelt. Die Meinungsfreiheit schütze gerade auch scharfe Machtkritik. Bürger dürfen Amtsträger für ihre Machtausübung in anklagender und personalisierter Form angreifen. Bei der rechtlichen Bewertung muss berücksichtigt werden, dass Kritik am öffentlichen Wirken eines Politikers einen besonders hohen Schutz genießt. Polemische oder verletzende Formulierungen verlieren diesen Schutz ebenfalls nicht automatisch.

Die bloße Bezeichnung eines Gesetzes als „menschenverachtend“ ist zunächst eine politische Wertung. Auch der Vorwurf, ein Regierungschef verletze mit seiner Amtsführung seinen Amtseid, gehört erkennbar in eine Auseinandersetzung über seine politische Tätigkeit.

Umso ungeheuerlicher ist es, sollte Merz tatsächlich selbst das Wort „straffällig“ benutzt haben. Hierzu muss Merz sich zwingend erklären.

„Straffällig“ ist kein Synonym für unhöflich oder überzogen. Wer jemandem sagt, er sei straffällig geworden, erklärt ihm, er habe eine Straftat begangen. Aus dem Mund eines Bundeskanzlers besitzt dieser Satz gegenüber einer Bürgerin ein Gewicht, das sich nicht mit einer gewöhnlichen Kneipendiskussion vergleichen lässt. Ein Regierungschef, der einer Kritikerin persönlich Strafbarkeit wegen scharfer Kritik vorhält, bewegt sich deshalb auf einem verfassungsrechtlich hochproblematischen Terrain.

Der Vorgang passt erschreckend gut zu dem Friedrich Merz, den die Öffentlichkeit inzwischen nur noch wie einen Elefanten im Porzellanladen erlebt. Oliver Bernt sagte ihm noch während derselben Sendung ins Gesicht, er reagiere auf Kritik „sehr sensibel“ und fühle sich schnell angegriffen. Das ist ja noch harmlos bei diesem Glaskinn.

Ein Bundeskanzler darf das Strafrecht nicht als rhetorische Keule und Repressionsdrohung gegenüber Bürgern verwenden, die seine Politik kritisieren. Was wäre man denn da bloß für ein unendlich armer Wicht?

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