Die Durchsuchung bei dem konservativen Publizisten Norbert Bolz markiert einen Höhepunkt des staatlichen Kampfs gegen die freie Rede. Der eigentliche Skandal besteht in der selektiven Rechtsanwendung – und der politischen Rückendeckung dafür.
picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Beginnen wir mit dem, was in der neuesten Steigerung des staatlichen Kampfs gegen Bürger und Verfassung bisher geschah, nämlich in der Berliner Justiz im Kampf gegen Norbert Bolz. Anders, als jemand meinen könnte, der davon erfährt, dass vier Polizisten an der Haustür des Autors und Kommunikationswissenschaftlers läuteten und dem Professor einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten unter die Nase hielten, handelte es sich hier nicht um einen plötzlichen Anfall des Obrigkeitsstaates, also gewissermaßen um eine Affekttat. Denn Norbert Bolz gefährdet nicht die Rechtsordnung, nicht grundsätzlich und schon gar nicht akut. So etwas erledigt in Berlin ein Duo aus Staatsanwalt und Amtsrichter. Das, was die Staatsanwaltschaft dem bekannten liberalkonservativen Geist vorwirft, ereignete sich schon im Januar 2024.
Damals titelte die taz im Zuge der Aufwallung um die „Correctiv“-Geschichte über eine angebliche Wannsee-2.0-Konferenz: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“. Bolz kommentierte die taz auf X mit der Feststellung: „Gute Übersetzung von woke: Deutschland erwache!“ Nun handelt es sich bei „woke“ um eine Slangvariante von „awake“, die sich tatsächlich mit „erwacht“ übersetzen lässt. Abgesehen davon wollte Bolz mit seinem Tweet die taz und die Öffentlichkeit allgemein darauf aufmerksam machen, dass sich die linke Zeitung ausgerechnet bei der Feier des eigenen Antifaschismus einer ziemlich bekannten NS-Losung fast wortwörtlich bediente. Etwas später fiel in der Redaktion offenbar auch der Groschen. Jedenfalls änderte sie die Überschrift. Der Kommunikationswissenschaftler schrieb also gewissermaßen an das woke Zentralorgan: „Das klingt ja fast wie ‚Deutschlandland erwache‘.“
— Ruprecht Polenz (@polenz_r) June 12, 2023
Also das gleiche, ja fast dasselbe wie der ehemalige CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, um den es hier noch gehen soll.
Den Kontext von Bolz’ Kommentar kann sich jeder mit einer auch nur durchschnittlichen Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen selbst erschließen. Das galt aber nicht für denjenigen, der den Publizisten bei der staatlichen Meldestelle „HessenGegenHetze“ verzinkte, nicht für die Beamten des Bundeskriminalamts, die hier ebenfalls etwas Strafbares erkennen wollten, und nicht für die Staatsanwaltschaft Berlin, auf deren Tisch die Angelegenheit Monate später landete. Dort leitete jemand ein Ermittlungsverfahren gegen Norbert Bolz wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches ein, also wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Symbole. Das Gesetz erfasst übrigens auch Symbole und Losungen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen. Nach der Justizlogik, dass es auf Kontext und höchstrichterliche Urteile zum Paragraphen 86a nicht ankommt, jedenfalls nicht in Berlin, hätte die Behörde auch gegen die taz ermitteln müssen. Das unterblieb allerdings wie durch Zauberhand.
Die Aufnahme von Ermittlungen allein genügte noch nicht. Am 29. April 2025, also ein Jahr und drei Monate nach der angeblichen Tat von Norbert Bolz, stellte ein Richter am Amtsgericht Tiergarten namens Lars Fricke auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus des Wissenschaftlers aus. Ein halbes Jahr später marschierte das Polizeiquartett schließlich auf dem Grundstück des emeritierten Professors auf. Warum so spät? Bekanntlich leiden Justiz und Polizei in Berlin unter chronischer Überlastung. Kürzlich konnte ein wegen Totschlags angeklagtes Clanmitglied einstweilen frei aus dem Kriminalgericht Moabit spazieren, weil die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift nicht rechtzeitig fertig bekam. Wegen ständiger Überforderung übersahen die Ordnungshüter auch die bei etlichen Hamas-Demonstrationen in der Stadt mitgeführten IS-Flaggen. Unter diesen prekären Umständen rutscht eben selbst eine extralegale Strafexpedition gegen einen konservativen Autor auf der Prioritätsliste ein bisschen nach hinten.
Der Gesetzeszweck von Paragraph 86a liegt darin, ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus zu verhindern. Am 15. März 2007 entschied der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren zu einem 86a-Fall: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in einer offenkundigen und eindeutigen Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.“ In seinem Beschluss vom 23. März 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht zu einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen des Paragraphen 86a grundsätzlich fest, eine Strafbarkeit könnte entfallen, „wenn […] der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet.“ Bei Bolz’ Eintrag auf X trifft genau das eindeutig zu, und das schon deshalb, weil er seinen Kommentar unmittelbar an das taz-Zitat heftete. Den Zusammenhang konnte also niemand überlesen.
In der Verfolgung einer Meinungsäußerung, die nach ständiger Rechtsprechung gegen kein Gesetz verstößt, liegt die erste, aber noch nicht die höchste Stufe dieses Justiz-und-Politskandals in drei Teilen. Teil zwei besteht darin, dass es gar nicht so wenige Zeitgenossen gibt, die öffentlich NS-Parolen verwenden – und wegen der kein Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet, von Hausdurchsuchungen ganz zu schweigen. Beispielsweise der oben zitierte frühere CDU-General Polenz.
Im Gegensatz zu Bolz wies niemand auf dessen Nähe zum nationalsozialistischen Sprachgebrauch hin. Sein Kontext stellt sich etwas anders dar. Er antwortete auf einen Kommentar seines Unions-Parteifreundes, der auf X schrieb: „Die bürgerliche Mitte des Landes begehrt erstmals in größerem Umfang auf. Eine Art Erweckungserlebnis für weite Teile der Gesellschaft.“ Indem Polenz mit „klingt irgendwie so ähnlich wie ‚Deutschland erwache‘“ antwortete, drückte er seine bekannte Überzeugung aus, dass für ihn der Faschismus eine Handbreit rechts von Angela Merkel anfängt.
Übrigens meldete sich der twitternde Altfunktionär zu Bolz mit der Auffassung, auf Kontext käme es hier gar nicht an. Kurzum, er argumentiert so, dass er jederzeit in einer spätbundesdeutschen Staatsanwaltschaft arbeiten könnte. Jedenfalls dann, wenn er heikle Feststellungen wie diese vermeidet:
Relativ anlasslos schrieb beziehungsweise sang „Deutschland erwache“ 2023 auch ein Antifa-Künstler, das heißt, einen ganz allgemeinen Kontext gab es: „Engagement und Ironie – Musik gegen Rechtsradikalismus“. Dafür kassierte er kein Ermittlungsverfahren, sondern eine Förderung aus dem „Neustart Kultur“-Topf der damaligen Bundesministerin für Kultur und Medien Claudia Roth.
Durch Entscheidung der gleichen Staatsanwaltschaft Berlin, die Bolz besuchen ließ, blieb der Redakteur der Süddeutschen Zeitung Bernd Kramer unbehelligt, der Anfang 2025 twitterte: „Carsten Linnemann ist bereits genervt vom ‚Brandmauergerede‘. In diesem Sinne: Sieg Heil, liebe CDU.“
Keinem Ermittlungsverfahren und erst recht keiner Hausdurchsuchung sah sich auch der baden-württembergische SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Born ausgesetzt, der im August dieses Jahres ein Hakenkreuz auf seinen Stimmzettel gleich neben den Namen eines AfD-Kandidaten kritzelte. Laut Staatsanwaltschaft Stuttgart lagen „keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vor“: Borns Hakenkreuzelei habe schließlich nicht öffentlich stattgefunden.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras hielt den betreffenden Stimmzettel zwar in der Landtagssitzung hoch und richtete ihren empörten Blick auf die AfD-Fraktion, wo sie prima vista ganz selbstverständlich den Schuldigen vermutete. Aber das – also diese Öffentlichkeit – reichte den Juristen noch nicht für ein Verfahren. Denn der SPD-Politiker gehört genauso wie der SZ-Mitarbeiter zu dem Personenkreis, bei dem die Strafverfolgungsbehörde den Paragraphen 86a automatisch etwas großzügiger auslegt. Den Fall Born ordnete der Stern konsequenterweise unter „Kampf gegen Rechts“ ein, wenn auch ein bisschen fehlgeleitet: „Ein SPD-Politiker will gegen die AfD aufbegehren – mit einem Hakenkreuz auf seinem Stimmzettel.“
Am 17. September antwortete die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bei „Maischberger“ auf die Frage, ob sie Markus Söders Wurst-Postings in sozialen Netzwerken genauso engagiert verteidigen würde wie gerade das Video von Annalena Baerbock mit Kaffeebecher in New York: „Das finde ich ein bisschen unästhetisch, aber er hat ja seine Fans. Deswegen: Jedem das Seine.“ Der Satz „Jedem das Seine“ stand bekanntlich auf dem Lagertor des Konzentrationslagers Buchenwald. Gewiss, es gab ihn schon im alten Rom. Aber auch der Satz „Alles für Deutschland“, für den ein Gericht den AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verstoßes gegen Paragraph 86a zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilte, fand sich auch schon vor der NS-Zeit zigfach im Sprachgebrauch. (Später übrigens auch, beispielsweise beim Spiegel, und zwar unbeanstandet). Auch gegen Dröge nahm die Justiz keine Ermittlungen auf.
Es finden sich nicht nur reihenweise Beispiele für Nichtermittlungen, sondern auch 86a-Verfahren ähnlich wie gegen Bolz, bei denen der Kontext dann wieder keine Rolle spielt. Der emeritierte Finanzwissenschaftler Stefan Homburg kritisierte 2024 auf X das Urteil gegen Höcke wegen „Alles für Deutschland“, indem er darauf hinwies, dass es sich erstens um einen „Allerweltsatz“ handle und zweitens um keine exklusive NS-Wortprägung. Dafür – also für Kritik an einer Justizentscheidung, die den inkriminierten Satz enthielt, verurteilte das Amtsgericht Hannover Homburg zu einer Geldstrafe von 10.400 Euro. Dass er den Satz erkennbar nur referierte (wie übrigens auch dieser Text hier) zählte für die Richter nicht als Argument.
Der Künstler Simon Rosenthal erhielt am 28. November 2022 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bamberg über 3250 Euro, in diesem Fall nicht wegen 86a, sondern wegen angeblicher „Volksverhetzung“, also §130 StGB. Warum? In einer Digitalcollage setzte sich Rosenthal 2021 mit dem Tweet des CSU-Landtagsabgeordneten Thomas Huber auseinander, der damals in Bezug auf Corona postete: „Impfen macht frei.“ Dass ein Politiker den ebenfalls nicht von den Nationalsozialisten erfundenen, aber ausgiebig gebrauchten Satz für eine mit staatlichem Druck betriebene Kampagne benutzte, fand der Künstler erschütternd. Allerdings behelligte Bambergs Justiz nicht etwa den CSU-Mann – sondern exklusiv dessen Kritiker. Der Bamberger Richter, der den Strafbefehl ausstellte, warf Rosenthal allen Ernstes vor, mit seiner Collage „German Mutant“ den Holocaust verharmlost zu haben. Rosenthal wehrte sich und erreichte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab deswegen ihre Jagd nicht auf, sondern beantragte Revision. Erst das Oberlandesgericht verdeutlichte den Bamberger Verfolgern die Bedeutung der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit – ganz abgesehen davon, dass hier jemand – ganz ähnlich wie Bolz – den Gebrauch einer NS-Parole durch jemand anderes kritisierte, sich also den entsprechenden Satz gerade nicht zu eigen machte.
In den oberen Instanzen finden sich noch Juristen, die Verfassung und Rechtsprechung kennen. Es wäre falsch, der ganzen deutschen Justiz Fäulnis vorzuwerfen. Aber ein nicht gerade kleiner Teil stinkt mittlerweile erheblich. Mit kaum etwas anderem delegitimiert sich ein Staat so gründlich wie mit offenkundig selektiver Rechtsanwendung. Jeder, die Justizbeamten eingeschlossen, weiß, dass Norbert Bolz zu dem Personenkreis mit reduzierten Grundrechten gehört. Unter anderem wegen solcher unverzeihlicher Auftritte. Ebenfalls Homburg wegen dessen Wortmeldungen zu Corona-Zeiten. Ein Künstler, der einen coronaimpfbegeisterten Politiker vorführt, besitzt offenbar auch nur abgestufte Rechte.
Nun muss man erwähnen, dass auch die frühere Grünenvorsitzende Ricarda Lang, die taz (die schon 1989 getitelt hatte „Deutschland erwache!“) und der Sprecher des PEN Berlin Deniz Yücel die Ermittlung gegen Bolz samt Hausdurchsuchung kritisierten. Yücel sogar mit einer Formulierung, die ihm selbst ein Verfahren einbringen könnte.
Auf den LTO-Text stürzten sich wiederum dankbare Journalisten, um ihren Lesern mitzuteilen, dass es nichts zu sehen gäbe, und dass sie jetzt bitte weitergehen sollten, beispielsweise zur nächsten Empörungswelle über Friedrich Merzens Stadtbild-Aussage. Die nicht ganz neue, aber trotzdem festzuhaltende zweite Erkenntnis lautet also: Selbst bei einer noch so offensichtlich selektiven Handhabung von Paragraphen, selbst – oder gerade – angesichts einer bis in die Haarspitzen politisierten Justiz finden sich immer Aufsatzschreiber mit Staatsexamen, die erklären, dass alles völlig korrekt zugeht. „Die Berliner Staatsanwaltschaft schützt das Recht“ wäre in diesem Fall eine kongeniale Überschrift gewesen.
Zu den Politikern, welche die Ermittlung und Durchsuchung in Sachen Bolz ausdrücklich verteidigten, gehört der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, indem er via Bild erklärte: „Naziparolen sind Straftatbestände, zu Recht“, und damit ernsthaft fingierte, Bolz habe nicht etwa die taz mit einem sarkastischen Kommentar darauf gestoßen, dass sie fast wortwörtlich eine NS-Wendung benutzt, sondern selbst bekenntnishaft eine Naziparole gebraucht.
Damit erschöpfte sich seine Wortmeldung noch nicht. „Da kann man versuchen, sich herauszureden und sagen, das ist Satire“, so der CDU-Politiker: „Das werden Gerichte klären, ob das der Fall ist.“ Nun muss ein Regierungschef nicht unbedingt den Unterschied zwischen Sarkasmus und Satire verstehen. Das tun nur wenige. Aber dass sich in Deutschland – jedenfalls bis jetzt gilt das nach einer apokryphen Schrift namens Grundgesetz noch – nicht der willkürlich Beschuldigte herausreden muss, sondern die Justiz ihm einen Gesetzesverstoß erst einmal nachweisen muss, das wenigstens sollte jemand wissen, der an der Spitze eines Bundeslandes steht. In der Bild setzte Kretschmer noch dazu: „Deswegen hat das überhaupt nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.“ Das stimmt nun wieder, nur anders, als er meint.
Bei der Abkopplung größerer Teile der Justiz vom Grundgesetz handelt es sich nur um eine Katastrophe zweiter Ordnung. Den Rechtsstaat zerstören autoritäre Politiker. Beispielsweise Ministerpräsidenten, die mit dem endlos dehnbaren und unjuristischen Begriff Hass operieren, um dann Bürgern, die sich anders äußern als erwünscht, mit einer nicht näher bezeichneten Gewalt zu drohen.
Die Ausgangsbasis zur Massenverfolgung von Meinungen organisierte nicht die Justiz, sondern die Politik: eine Kette von „Meldestellen“, deren größte „HessenGegenHetze“ heißt. Sie gehört zum hessischen Innenministerium, sammelt und verteilt ihre Daten aber ohne erkennbare Rechtsgrundlage deutschlandweit. Seit ihrer Gründung 2020 gingen bei „HessenGegenHetze“ insgesamt 75.000 „Hinweise“ ein, viele davon von anderen Rädchen im Meldesystem wie den von der Bundesnetzagentur lizenzierten „Trusted Flaggern“. Die Hälfte sämtlicher Hinweise der letzten fünf Jahre entfiel allein auf das Jahr 2024.
Von Wiesbaden aus gelangte die Denunziation zu Bolz via BKA nach Berlin; von „HessenGegenHetze“ kam übrigens auch der Tipp, der zur Hausdurchsuchung bei dem Rentner Stefan Niehoff wegen des harmlosen Habeck-„Schwachkopf“-Memes führte. Die gleiche Sammelstelle reichte auch Anzeigen gegen den bei München lebenden Journalisten und Autor Collin McMahon weiter, zum einen, weil er das anti-nationalsozialistische Disney-Video „In The Fuhrers Face“ aus den vierziger Jahren auf X gepostet hatte, und zweitens, weil er ebenfalls auf X Fotos veröffentlichte, die zeigen, wie hamasnahe Kräfte im Gazastreifen Brandballons starteten, um Wälder in Israel anzustecken und diese Ballons mit Hakenkreuzflaggen versahen. In beiden wollte die Münchner Staatsanwaltschaft eine Verherrlichung des Nationalsozialismus erkennen. Sie beantragte zweimal eine Hausdurchsuchung bei McMahon, der er nur entging, weil die Ermittler auf Richter trafen, die ihnen, juristisch gepflegt, versteht sich, den Vogel zeigten.
Politiker, die Einrichtungen wie „HessenGegenHetze“ und andere schaffen, wünschen ganz offenkundig hohe Fallzahlen, um ein angeblich demokratiebedrohendes Anschwellen von „Hass und Hetze“ zu behaupten. Damit lassen sich wiederum die nächsten autoritären Maßnahmen begründen. Mit Leuten wie Michael Kretschmer geht die Durchsetzung dann wie das Brezelbacken. Auch wenn er vermutlich beteuert, dass niemand die Absicht hegt. Wie viele dieser Durchsuchungen und Ermittlungen überhaupt zu letztinstanzlichen Verurteilungen führen, darüber existiert im aufschreibwütigen Deutschland merkwürdigerweise keine Statistik.
Gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts legte der Staatsrechtler Dietrich Murswiek mittlerweile Verfassungsbeschwerde ein.
Was kann ein gewöhnlicher Bürger tun? Er kann schriftlich bei „HessenGegenHetze“ Auskunft darüber verlangen, ob und was diese Stelle über ihn speichert oder gespeichert hatte, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht. Auch der oben erwähnte Collin McMahon erfuhr davon nur durch Akteneinsicht. Wer weiß, wie viele sich in dem Register befinden, ohne etwas davon zu ahnen. Sollte die ministerielle Stelle nicht zufriedenstellend antworten, sollte man unter Berufung auf die Datenschutzgesetzgebung eine Klage anstrengen.
Wenn eine Maschinerie die Meinungsfreiheit zu planieren versucht, sollten Bürger ihr nach Kräften feine demokratische Steinchen ins Getriebe streuen. Auch hier kommt es auf möglichst hohe Zahlen an.






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Das ist das Ergebnis des von der Apo angekündigten Marsches durch die Instanzen. Seit 1968 geschieht die Infiltration der Justiz durch die Nachfolger von Dutschke, Cohn und ihren Genossen. 50 Jahre später sitzt schon die nächste Generation im Sattel und ist von Grünen und Linken platziert worden. Es gilt nun jeden einzelnen zu identifizieren und öffentlich zu machen. Nur so kann man die Brut bekämpfen.
Es ist einfacher, die zu benennen, die da nicht mitmachen. Wenn es die überhaupt gibt.
Was ist eigentlich aus den „kritischen Polizisten“ und den „kritischen Richtern“ geworden? Haben die Angst oder sind die schon alle „verschwunden“?
Auch Wendt grüßt mit seinem Text den Gesslerhut: Er möchte unter Beweis stellen, dass man mit dem Nationalsozialismus nichts gemein habe, wenngleich jener eine volksfreundliche Bewegung war, die die Interessen des Deutschen Volkes wahrte (siehe das Gerard Menuhins Buch „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ https://archive.org/details/menuhin-gerard-deutch-wahrheit-sagen-teufel-jagen-komplett_201904), das auf die alliierte BRD, die eine Konstruktion darstellt, die dezidiert anti-national handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20), mitnichten zutrifft, sodass sie vor jenem Hintergrund jedwede nationale Äußerung respektive Bewegung „strafrechtlich verfolgt“ (siehe unter anderem Bolz)! Eingedenk der zuvor gewähnten Tatsache stellt sich die Frage, wie die Lösung aussieht: Es ist dringend angezeigt, die alliierte BRD, die… Mehr
Die gezielte Zerstörung eines Landes (D ist da nicht alleine, NL und F machen da auch mit) gibt und gab es so wohl noch nie in der Geschichte der Menschheit. Selbst die Nazis sind bestimmt nicht mit dem Ziel angetreten, Deutschland durch einen Krieg zu zerstören.
Die Zerstörung war zwar das Ergebnis des Krieges, aber ganz sicher nicht dessen Ziel.
Dies alles zeigt wie mittlerweile auch große Teile der deutschen Justiz linksgrün verseucht sind. Links darf man alles, hassen und hetzen, angebliche Naziparolen 1:1 nutzen, ohne das je ermittelt wird. Kommt selbiges von vermeintlich Rechten muss der Bademantel rausgeholt werden. Wir leben schon lange in einer neuen DDR, genauso wie Bärbel Bohley es vorausgesehen hat.
In der DDR hatten die Leute aber keine CO2-Steuer und kein Heizungsgesetz. Außerdem wurde die Industrie nicht zielgerichtet zerstört. Die DDR wollte Kommunismus nach Marx machen. Was wir hier haben, ist aber Mao und Pol Pot (beide zerstörten die Industrie und wollten einen reinen Agrarstaat). Es fehlen nur noch deren Mio. Tote!
Welche Redewendungen sind denn verboten?
Muss man jeden Kommentar erst durch einen KI Scanner laufen lassen, oder gibt es die „10+x Verbote“, die man verinnerlichen muss?
„Welche Redewendungen sind denn verboten?“
Eine verbindliche Liste verbotener Redewendungen gibt es m.W. nicht. Das erlaubt es Richtern, reine Willkürurteile zu fällen, oft danach, ob sie den Angeklagten mögen oder nicht. Für diejenigen, die regierungskrititsch sind und ihre Meinung in Deutschland äußern möchten, ist hier größte Rechtsunsicherheit. Das gefällt den Mächtigen!
Die Liste ist natürlich geheim. Sonst könnte man sie ja nicht gegen politisch Unliebsame nutzen; die würden dann solche Formulierungen vermeiden bzw. umschreiben.
Jeder weiß, was es bedeutet, wenn man „Wowereit“ schreibt. Oder „Sportpalastrede“. Die Bedeutung von „den Adolf machen“ kennt auch jeder. So wie neuerdings „Bademantel“.
Ich teile den kritischen freiheitlichen Ansatz des Artikels von A Wendt.
Trotzdem möchte ich als Sittenbild denSchluß des ZEIT Artikels über die Verfolgung von Prof. Bolz anfügen:
„Norbert Bolz sagt, er begreife sich nicht als Krieger im Kulturkampf. Manche in seinem Umfeld, erzählt er, ermutigten ihn dazu, den Vorfall stärker zu skandalisieren. Der starke öffentliche Zuspruch von Vertretern der AfD, sagt er, passe ihm gar nicht. Den »braunen Rand« dieser Partei finde er »unerträglich«.
Neun Uhr, die Polizei klingelt , in: DIE ZEIT 3ß.10.2025
Das ist für mich der klassische Untertan, lies nach bei Heinrich Mann.
Wenn eine Maschinerie die Meinungsfreiheit zu planieren versucht, sollten Bürger anfangen zu singen. „Singen wir das Freiheitslied wieder
Die Gedanken sind frei! Sie zerreißen die Schranken und Mauern entzwei“
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/freiheitslied-die-gedanken-sind-frei/
in diesem Artikel ist der Text des Liedes zu finden. Wir bräuchten jetzt kreativen Widerstand.
Dann ermittelt der Staatsschutz wie bei den Deutschlandflaggen.
Die links-grün unterwanderte Justiz zeigt nun den Bürgern, wohin es führt, wenn man es zulässt, dass nur noch die „richtige“ politische Gesinnung notwendig ist, um ein Richteramt zu erhalten. Die geschilderten Vorgänge werfen darüber hinaus ein Licht auf die Juristenausbildung an unseren Universitäten. Man mag sich gar nicht vorstellen, was den Studenten da von linken Professoren so alles in die Hirne gehämmert wird. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der „Kampf gegen rechts“, geführt vom links-grünen Parteienkartell und seiner stets regierungsdevoten Gesinnungsjustiz, der Errichtung der dritten Diktatur auf deutschem Boden innerhalb der letzten 100 Jahre dient.
Das kann man natürlich machen, bei dem Denunziationsportal Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Aber was soll das bringen, solange 80 Prozent der Deutschen das wählen? Das wäre etwas Sand im Getriebe, mehr nicht. Es geht darum, wer die politische Macht hat.
hören Sie doch damit auf, dass Wahlen irgend etwas ändern würden und die Leute dumm wären.
Die Zeit der „Kleinen Blockwarte“ ist wieder schwer im Kommen. Da kann sich das ganze grünlinks sozialistische Klientel entsprechend ihres schäbigen Charakters breitflächig austoben. Sämtliche Institutionen in Deutschland sind durchsetzt von diesen Unpersonen. Das wird noch eine große Herausforderung, dieses System wieder funtionsfähig zu machen.
Die Grünen, haben sich seit Ende der achtundsechziger Jahre langsam aber sicher in die Ämter aller Art eingeschlichen und dabei systematisch alles verdrängt, was nur den Anschein hatte konservativ zu sein und was heute geschieht ist der Endkampf um die letzten Konservativen auszuschalten, wäre da nicht eine blaue Gegenbewegung entstanden, die gerade dabei ist, das Rad der Geschichte wieder umzudrehen und die beiden anderen Parteien Schwarz und Rot sind Mitläufer, obwohl sie diesen Trend von anfang an hätten verhindern können, was sie nicht getan haben und über die Holde aus dem Osten noch verstärkt wurde. Sie hat die Grünen für… Mehr