Ungläubiges Staunen, dann heiliger Zorn, zuletzt befreites Lachen: Mit dem Versuch, sogar die Gedankenfreiheit zu untersagen und Grundelemente der Demokratie zu zerstören, hat sich die Ampel verhoben. Die demokratischen Reflexe in Deutschland funktionieren. Das ist gut so.
Als altgedienter Journalist neige ich nicht zu Pathos, sondern pflege Nüchternheit und Besonnenheit. Aber was hier an Gesetzen vorbereitet wird, ist ungeheuerlich. Besser gesagt: Man glaubt es nicht. Zunächst.
Erschrecken über ein Maßnahmenpaket
Nach dem von der Ampel-Koalition geplanten „Demokratiefördergesetz“ soll künftig vom Staat nicht mehr nur verfolgt werden, wer bisher schon strafbare Volksverhetzung betreibe. Das reiche nicht. Sondern auch, wer „Gefährdungspotenzial“ besitze. Das tue, wer „Aktionspotenzial“ und „gesellschaftliche Einflussnahme“ innehabe, also wer beispielsweise am Stammtisch seine Freunde beeinflussen kann. Wer also Widerspruch gegen staatliche Vertreter organisieren kann, als Vereinsmitglied, Parteimitglied, als Aktivist, als Journalist, als Demokrat – also gegen die Spitzen der Ampel, der muss künftig mit Folgendem rechnen, wenn sich Innenministerin Nancy Faeser und Lisa Paus mit dem Demokratiefördergesetz und dem damit verbundenen „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“ durchsetzen. Lisa Paus ist Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ist befasst mit folgendem 13-Punkte-Plan:
Auf „Verdacht“ eines falschen Worts, nicht wegen einer Tat, sollen Bürger ausgehorcht und überprüft werden und müssen dann nach dem Maßnahmenpaket damit rechnen, …
- … dass der Staat ihnen verbietet, ins Ausland zu fahren, um sich dort mit anderen über Politik auszutauschen.
- … dass der Staat die Konten durchleuchtet und Zahlungen verfolgt.
- … dass der Staat Banken auffordert, Spenden an „Falsche” zu melden und zu unterbinden. (Die Sparkasse in Mittelfranken hat schon gezeigt, wie die Banken den staatlichen Wink verstehen.)
- … dass der Staat Ordnungs- und Gewerbeämter einsetzt, um Veranstaltungen derer zu unterbinden, die der Ampel unliebsam sind.
- … dass der Staat Waffenscheine von Personen einzieht, die der Ampel unliebsam sind.
- … dass der Staat der Ampel Unliebsame aus dem Öffentlichen Dienst entfernt und die vor Gericht beweisen müssen, dass sie nicht „rechtsextrem“ sind.
Das alles gilt wohlgemerkt nur für „Rechte“, nicht für Linke; diese denken sich ja auch solche Vorhaben zur Beseitigung der Konkurrenz aus.
„‚Diejenigen, die unseren Staat missachten‘, sagt Nancy Faeser im heute journal, müssten damit rechnen, dass sie ‚die volle Härte des Rechtsstaates‘ zu spüren bekämen, ‚wenn sie unseren Staat überwinden wollen‘.
Das ist natürlich nackter Nonsens. Würden alle Bürger, die ‚unseren Staat überwinden‘ wollen, vor Gericht gestellt und bestraft, müsste man den Wohnungsbau ganz einstellen und nur noch Haftanstalten bauen. Nicht nur Sahra Wagenknecht und Alice Weidel wollen unseren Staat überwinden. Millionen normaler Bürger, die sich ausgegrenzt und benachteiligt fühlen, wollen es auch“, spottet Henryk Broder bei Welt.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um Straftaten wie schon bisher. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, erklärt im Beisein seiner Dienstherrin Nancy Faeser unwidersprochen: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen … Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“ Wer beispielsweise Begriffe wie „Remigration“ benutze, falle bereits unter die Wirkung des neuen „Demokratiefördergesetzes“ – ein beschönigendes Wort für „Demokratieverhinderungsgesetz“.
So soll eine „Herrschaft des Verdachts“ errichtet werden, wie die NZZ richtig zusammenfasst. Zukünftig können wir also für unsere Gedanken alleine schon bestraft werden, mehr noch für Widerspruch und die Inanspruchnahme von Grundgesetz, Demokratie und Medien. Meinungsfreiheit? Unschuldsvermutung? Bankgeheimnis? Privatheit? Kein Bereich mehr, der nicht überwacht werden soll, gerne auch mit halbstaatlichen „NGOs“ und kriminellen Gruppen der Antifa, die außerhalb des strengen und kontrollierbaren Verwaltungsapparats eine Art außergesetzliche Polizei bilden sollen – ausgestattet mit immer neuen Milliarden aus der Staatskasse.
Man fasst es nicht. Man ist entsetzt. Man hat so etwas nicht für möglich gehalten; vielleicht in der DDR, oder im Chile eines Generalissimos Pinochet, in Spanien unter Franco, aber doch nicht in der Bundesrepublik Deutschland.
Nein, es ist die Ampel aus SPD, Grünen und FDP.
FDP widerspricht; CDU stillschweigend dabei
Nun werde dieses Gesetzespaket nicht kommen, verspricht die FDP. Nun gut, man kennt das ja vom Heizungsgesetz, der Finanz- und später Coronapolitik: erst meckern, dann zustimmen. Die FDP blinkt rechts und biegt links ab – überfahren wird, wer ihren Richtungssignalen vertraut.
Die CDU ist klammheimlich dabei. Sie wollte immer den übermächtigen Staat, wurde in der Vergangenheit nur von einer rechtsstaatlichen FDP und demokratisch aufrichtigen SPD gebremst.
Es ist Zeit, dass wir uns an die Freiheitshymne erinnern, die schon auf die Antike zurückgeht, die vielfach variiert und von Hoffmann von Fallersleben in Noten gefasst wurde.
Lernen Sie diese zwei Strophen auswendig. Singen Sie dieses Lied, wenn Sie es sich noch trauen vor den Politikern von SPD, Grünen, FDP und – ja leider, auch vor denen der Union. Denn diese Partei schweigt und hat ihre eigenen Vorstellungen dazu:
Der christdemokratischen Politikerin Dorothee Bär (CSU) kann es nicht schnell genug gehen. Sie kritisiert die grüne Ministerin Paus auch – aber nicht weswegen Sie vielleicht erwarten. Bär kritisiert wegen zu langsamer Umsetzung des von der EU stammenden freiheitsbeschränkenden Digital Services Act: „Die Ampel-geführte Bundesregierung hat sich ein Jahr lang gestritten, so dass sie sich auf einen Gesetzentwurf nicht rechtzeitig einigen konnte.“ Sie fordert schnelle Kontrolle über das Internet und jegliche veröffentlichte Meinung.
Soweit zum heiligen Zorn über das Vorhaben. Denn mit Dorothee Bär beginnen Gelassenheit und eine gewisse Fröhlichkeit. Bär sollte als „Digitalsstaatsekretärin“ die Versorgung mit Internet im Land verbessern – längst hat uns Albanien überholt, hier wurden die Funklöcher größer statt kleiner. Mit einer Corona-App sollten Kritiker und Ungeimpfte informiert oder gejagt werden – die App ist nie richtig ins Laufen gekommen. Die Millionen versickerten im Nürnberger Sumpf befreundeter Anbieter und Kumpane wie schon vorher eine „ID-Wallet-App“.
Man kann sicher sein: Vor Bär ist man immer sicher; sie versteht viel von Kungelei, das sollte anerkannt werden. Aber auch, wenn der Deutsche Bundestag und seine historischen Parteien die Freiheit abgeschrieben haben – noch existieren rechtsstaatliche Institutionen. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1958 den Rahmen für die Meinungsfreiheit weit aufgespannt und formuliert:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus precieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, ‚the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom‘ (Cardozo).“
Seither hat es auf dieser Linie weiter argumentiert, etwa in der Entscheidung vom 22. Juni 2018: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“
Das Bundesverfassungsgericht ist zwar längst rot-grün durchwirkt. Aber Faesers Vorhaben bringt das Verfassungsgericht in eine prekäre Lage. So massiv sind die Angriffe auf das Grundgesetz, dass es möglicherweise in Frage gestellt sein könnte. Dann aber würde ein fast vergessener Artikel wirken, nämlich Artikel 20 Absatz 4. Dort steht:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Darüber darf man nicht leichtfertig spekulieren. Aber sollte das Bundesverfassungsgericht Faesers Pläne der Totalkontrolle nicht stoppen, wäre laut Literatur „andere Abhilfe“ nicht mehr möglich. Man betritt juristisches Neuland, das seit der Einführung des Paragraphen umfangreich beschrieben und vermessen wurde, ohne wirklich eindeutige Antwort. Offen bleibt die Frage: Was hilft Recht gegen Gewalt? Aber ich bin überzeugt: Für viele Beamte war der Eid auf die Verfassung Herzensangelegenheit; sie sind angetreten, dem Staat des Grundgesetzes zu dienen, nicht einem rot-grün gewendeten.
Singen und spazieren für die Freiheit
Nun schützen weder das Bundesverfassungsgericht noch letztinstanzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Grundrechte; sie müssen auch politisch verteidigt werden. Und das macht Mut. Denn erkennbar wehren sich – und das wieder einmal gemeinsam über alle politischen Lager hinweg – immer mehr Bürger gegen die permanente Mobilmachung, wie sie die Ampel betreibt und versucht, jede noch so kleinste Einheit vor den Karren ihres „Kampfes gegen rechts“ zu spannen. Die Berlinale, bei der Stars mit dem Champagner-Glas auf dem Roten Teppich gegen die AfD Stellung beziehen – der Kampf einer kleinen lächerlichen Elite gegen die Wähler? Nein, es geht um Staatsknete. Denn die Grünen drohen, künftig nur noch Filme zu fördern, die ihren „Vorgaben zur ökologischen & sozialen Nachhaltigkeit einschließlich Diversität, Geschlechtergerechtigkeit & Inklusion“ entsprechen. Das kann teuer werden, denn solche Filme will niemand sehen – kommt es künftig zur Subventionierung von Kinokarten, um widerwillige Zuschauer in die Propagandafilme zu zwingen? Selbst die einst ehrwürdige „Studienstiftung des Deutschen Volkes“ verspricht, künftig ihre Stipendiaten zu indoktrinieren und lädt den angesehenen Politologen Werner Patzelt aus: ein Stück peinliche Unterwerfung, eigentlich filmreif.
Trotz dieser Bemühungen wird der Widerstand immer breiter, und subversiver. Wo immer grüne Politiker auftauchen – auf Plätzen, Bierzelten, Straßen –, schallt ihnen immer öfter ein „Hau-ab“ entgegen. Die Methoden des zivilen Ungehorsams, von den Grünen entwickelt und perfektioniert beim Widerstand gegen Atomtransporte bis hin zu Straßenblockaden der von ihnen gefeierten „Letzten Generation“, wenden sich gegen sie. Da hilft es wenig, dass sie plötzlich beklagen, da würden „Rote Linien“ überschritten – sie wurden überschritten, aber diesmal eben in die andere Richtung.
Selbst in den Fußballstadien wehren sich die Fans gegen die Bevormundung, künftig die Bestrebungen der rotgrüngelben Bundestagsmehrheit hinsichtlich der Zahl der Geschlechter als „Wahrheit“ hinnehmen zu müssen. Die permanente Mobilmachung stößt auf andauernden Widerstand und schnell steigende Stimmanteile für neue Parteien in Umfragen und bei der Wahlwiederholung in Berlin. Notfalls geht man wieder spazieren – aber diesmal gibt es noch mehr Betroffene, Bauern, Handwerker, Selbständige, Rentner, kurz jene, die die Zeche einer verfehlten Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialpolitik zahlen. Die demokratischen Reflexe in Deutschland funktionieren. Wir lassen uns die Freiheit nicht nehmen.
Deutsche Freiheitstradition
Eine „deutsche Freiheitsgeschichte“ hat Gerd Habermann geschrieben. Er betrachte die deutsche Geschichte als eine Geschichte der Freiheit, ja, das gibt es auch. Diese Freiheitsgeschichte gilt es neu zu entdecken und zu verteidigen gegen die Faesers und Paus’ und ihre Haldenwangs. Dazu gehört auch Schwarz-Rot-Gold, die wieder junge Fahne der Freiheit. Sie ist nicht, wie neuerdings behauptet wird, irgendwie „rechts“ oder „nationalistisch“ – sie steht für den Widerstand gegen Fürstengewalt wie Naziherrschaft. Vielleicht jubeln ihr auch deshalb Migranten zu, die ja nicht nach Deutschland gekommen sind, um den Niedergang ihres Hoffnungslandes zu erleben (Sehen Sie dazu das Interview mit Anna Nguyen in der Gesprächsrunde mit Roger Köppel).
Dazu gehört, dass Sie sich an diese Zeilen erinnern; und vielleicht klingt gleich die Melodie dazu:
Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.
Ich denke, was ich will,
und was mich beglücket,
doch alles in der Still,
und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren
kann niemand verwehren,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.
Ich liebe den Wein,
mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein
am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine
bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei:
die Gedanken sind frei.
Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
das alles sind rein
vergebliche Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
die Gedanken sind frei.
Drum will ich auf immer
den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer
mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen
stets lachen und scherzen
und denken dabei:
die Gedanken sind frei.
Immer wieder war das Lied in Zeiten politischer Unterdrückung oder Gefährdung Ausdruck für die Sehnsucht nach Freiheit und Unabhängigkeit.
Der Vater Sophie Scholls, Robert Scholl, wurde Anfang August 1942 wegen hitlerkritischer Äußerungen inhaftiert. Sophie Scholl stellte sich abends an die Gefängnismauer und spielte ihrem dort einsitzenden Vater auf der Blockflöte die Melodie vor, schreibt Wikipedia dazu. Diese junge Frau ist einen unendlich mutigen Weg mit dem fürchterlichsten Ausgang gegangen – der rote Teppich mit Champagnerglas auf der Berlinale gehörte nicht dazu.
Und am 9. September 1948, auf dem Höhepunkt der Berlin-Blockade, hielt Ernst Reuter vor über 300.000 Berlinern vor der Ruine des Reichstagsgebäudes seine Rede, in der er an „die Völker der Welt“ appellierte, die Stadt nicht preiszugeben. Nach dieser Rede erklang spontan aus der Menge unter anderem das Lied Die Gedanken sind frei. Auch in der Revolution 1988 in der DDR wurde dieses Lied häufig gesungen.
Singen wir es wieder. Vor allem diese Strophe liebe ich:
Ich liebe den Wein,
mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein
am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine
bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei:
die Gedanken sind frei.
Notfalls gehen wir mit Freunden, Frauen, Mädchen und Wein wieder spazieren.
Und so freue ich mich auf Ihre Teilnahme bei unserem Freigeist-Kongreß am 15. Juni 2024
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„Auf „Verdacht“ eines falschen Worts, nicht wegen einer Tat, sollen Bürger ausgehorcht und überprüft werden und müssen dann nach dem Maßnahmenpaket damit rechnen, … … dass der Staat ihnen verbietet, ins Ausland zu fahren, um sich dort mit anderen über Politik auszutauschen. … dass der Staat die Konten durchleuchtet und Zahlungen verfolgt. … dass der Staat Banken auffordert, Spenden an „Falsche” zu melden und zu unterbinden. (Die Sparkasse in Mittelfranken hat schon gezeigt, wie die Banken den staatlichen Wink verstehen.) … dass der Staat Ordnungs- und Gewerbeämter einsetzt, um Veranstaltungen derer zu unterbinden, die der Ampel unliebsam sind. … dass… Mehr
Man sollte Walter Moßmanns „Lied von der Gedankenfreiheit“ dazusetzen.
„Fragt sich bloß, was in den Köpfen da noch frei ist, fragt sich bloß. Wenn du mal die Schnauze aufmachst, bist du gleich die Arbeit los. Keine Arbeit, keine Kohle, Licht aus, Kohldampf, Bude kalt? Also lieber halbe Wahrheit, andre Hälfte wird bezahlt? Ach, gespalten ist die Zunge, ach, verfinstert ist der Sinn – halbe Lügen kriegen Junge, halbe Wahrheit siecht dahin. Und so bleibe ich dabei: die Gedanken sind nicht frei!“
Eigentlich ist es ja ein fatalistisches Eingeständnis der Mutlosigkeit. Typisch deutsch. Wir können ja eh nix mache. Ganz anders die Franzosen:
„Allons enfants de la Patrie“ Da ist ein echtes Kampflied! – So verändert man die Zustände.
Halten wir es mit Schiller:
Mich hält kein Band, mich fesselt keine Schranke,
frei schwing ich mich durch alle Räume fort.
Mein unermeßlich Reich ist der Gedanke,
und mein geflügelt Werkzeug ist das Wort.
Ja, mit Freiheitsliedern (da gibt es übrigens unzählige aus den Bauernkriegen von Mitte des 19. Jhdts, auch „von links“), mit Sarkasmus, Hohn, Spott, Freude, Wein, Frauen („rechts“ gibts die attraktiven, grün-links gibts die Ricardas), mit Spaß und Lebensfreude, subversiv, frech und böse überwindet man das bevorstehende sozialistisch-grüne Jammertal und Unrecht. Bei Heine und Büchner, auch bei Degenhardt, neuerdings bei snicklink (twitter / x) wird man fündig. Im übrigen delegitimieren sich die Zensoren von links-rot-grün doch selbst: Die Wählerschaft muß nur das Gruselkabinett mit Koryphäen wie Helge L., Ricardas Auftritte, Nancys Erscheinungsbild mit Binde, Annalenas Aussetzer, Heulsuse und Kriegswirtschaftsminister Habeck, eine… Mehr
Als Mannheimer schleppe ich seit Jahrzehnten jeden auswärtigen Besucher auf das Hambacher Schloss; anschließend gibt es Saumagen und Rieslingschorle aus dem Dubbeglas. Ich denke, ich werde dieser Tradition das Singen von „Die Gedanken sind frei“ auf dem Hügel vor dem Schloss hinzufügen.
„Aus den Betrieben ist noch mehr rauszuholen“ wird nun neu gedacht. Sozialistische Ausbeutung und Unterdrückung nehmen gerade wieder Fahrt auf und die Union hat vergessen wie wirksam der Wahlslogan: „Freiheit statt Sozialismus“ früher mal war.
Traurig ist, dass niemand jene erst nahm, die bereits 2015 diese Entwicklung vorausgesagt haben. Und des waren einige, auch hier bei Tichys!
Die Gedanken sind frei … ja sicher. Aber Träume realisieren sich nur, wenn den Volksverhetzern ihr wichtigstes Werkzeug – die Massenmedien – weggenommen wird. Dazu muss man gar nicht die links-grünen Köpfe dort entfernen, es genügt, denen den Geldhahn zu zudrehen. Schließlich steht in GG Artikel 5.1 das Wort „ungehindert“ was Gebühren ausschließt und nach Art 19 nicht verbogen werden darf. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob das gedruckte Wort vom BVerfG berücksichtigt wurde oder wird. Hier liegt eine Lösung des Problems mit dem Meinungsterror. Ob man dabei Lieder singt, ist unerheblich.
@RT: „Notfalls gehen wir mit Freunden, Frauen, Mädchen und Wein wieder spazieren.“ – Bin dabei. Diesmal so gewiß wie beim letzten mal, vor ca. 35 Jahren. Es wird auch Zeit …