Ein typisch deutscher Kompromiss: EU vertagt Grundsatzstreit auf übermorgen

Der EU-Haushaltskompromiss der deutschen Ratspräsidentschaft zeigt wieder den Hang der Union zur Selbstlähmung. Die Ansprüche einzelner Mitgliedsländer auf Souveränität passen nicht mit dem Brüsseler Alleinherrschaftsanspruch zusammen.

imago images / Steinach
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Nun ist er also da, der sogenannte EU-Haushaltskompromiss, den die zum Monatsende auslaufende, deutsche Ratspräsidentschaft vorgelegt hat. Man mag von einer Mogelpackung sprechen – am Ende ist er nichts anderes als ein weiteres Dokument dafür, dass die Europäische Union sich selbst lähmt, weil der legitime Anspruch einzelner Mitgliedsländer inkompatibel ist mit dem Alleinherrschaftsanspruch der sozialistischen Bürokratoren in Brüssel.

Das EU-Transformationsziel

Worum ging es? Die EU-Kommission, flankiert durch das demokratisch mangels One-Man-One-Vote-Prinzip nur scheinlegitimierte EU-Parlament, wollte einen vorgeblich Corona-bedingten Expansionshaushalt durchsetzen. Es geht dabei für die kommenden sieben Jahre um die horrende Summe von 1,8 Billionen Euro (1.800.000.000.000 Euro), die bereitgestellt werden sollen, um unter dem Vorwand der Corona-Pandemie die EU-Transformationspläne verwirklichen zu können. 

Wesentliche Ziele dieser Transformation sind:

  • Vernichtung der traditionellen Industriestruktur mit Schwerpunkten in hochleistungsfähiger Energieerzeugung und Mobilitätstechnologie unter der Vision, über das Hilfskonstrukt E-Mobilität (denn Strom kommt bekanntlich aus der Steckdose, kann umweltfreundlich mit Windkraft und Sonne erzeugt werden, und die immens aufwendig zu produzierenden Batterien stellen keinerlei Umweltbelastung dar) den Europäern das Auto abzugewöhnen.
  • Reduzierung des Mobilitäts-Luxus via Flugzeug und Fernreise durch Überwindung des internationalen Tourismus und nunmehr als überflüssig erkannter Geschäftsreisen.
  • Ersetzung der vom Volk legitimierten, demokratischen Prozesse durch pseudowissenschaftlich begründete Vorgaben von als Nichtregierungsorganisationen bezeichneten Rätemodellen einer vorgeblichen Zivilgesellschaft.
  • Überwindung kleinstaatlicher Gesellschaftsstrukturen durch ein System supranationaler, bürokratorischer „Eliten”herrschaft – erst auf Ebene der in der EU eingebundenen Nationalstaaten, später als Weltherrschaft der Supranational Governmental Organization (SGO) Vereinte Nationen.
  • Umsetzung des Migrationspakts unter Umsetzung der auf UN- und EU-Ebene beschlossenen Umsiedlungspläne bei gleichzeitiger Überwindung als „rassistisch“ bezeichneter, endemischer Kulturtraditionen.
Der polnisch-ungarische Widerstand

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Wurden die als Klimapolitik bezeichneten Visionen als Umweltziele der Null-Emission von allen Beteiligten einmal mehr akzeptiert und verschärft nicht zuletzt auch deshalb, weil außerhalb der Bundesrepublik auf die umweltfreundliche Kernenergie gesetzt wird, stoßen sowohl der Umbau der bürgerlichen Demokratie in eine sozialistische NGO-Räterepublik als auch die Umsiedlungspläne der UN auf den energischen Widerspruch jener demokratisch legitimierten Regierungen, die die Ziele der Selbstaufgabe ihrer Kulturtraditionen nicht zu akzeptieren bereit sind. Vor allem Ungarn und Polen, beide derzeit regiert von Parteien, denen seitens ihrer Gegner im freundlichen Fall „Rechtspopulismus“ unterstellt wird, sind nicht bereit, die von der EU vorgesehene Selbstaufgabe mitzugehen.

Gleichwohl interessiert an den finanziellen Ausschüttungen der EU-Bürokratie, nahmen sie eine von der Kommission vorgesehene Disziplinierungsklausel zum Anlass, ihre Zustimmung zum Haushaltsentwurf zu verweigern. Da es den Räterepublikanern bislang noch nicht möglich gewesen ist, bei den Entscheidungsprozessen in der EU durchgängig ein Mehrheitsprinzip durchzusetzen, sondern maßgebliche Entscheidungen einstimmig zu erfolgen haben, waren die beiden früheren COMECON-Staaten in der Lage, den gegenwärtig vorrangig gegen sie gerichteten, sogenannten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zum Anlass zu nehmen, den Haushaltsbeschluss durch Nichtzustimmung als Instrument zur Abwehr der EU-Fremdbestimmung zu nutzen. Damit allerdings stellten sie nicht nur die künftige Funktionsfähigkeit des bürokratorischen Systems in Brüssel infrage – sie waren auch in der Lage, das EU-Konstrukt an sich aus den Angeln zu heben. Letztlich stand somit nicht mehr und nicht weniger als die Existenz der EU selbst auf dem Spiel, denn auch dort gilt: Ohne Moos nix los!

Die EU-Ratspräsidentschaft entwickelt einen deutschen Kompromiss

Die Bundesregierung als maßgeblicher Protagonist der Abschaffung nationaler Selbstbestimmungsrechte konnte diese Gefahr nicht zulassen und erarbeitete daher etwas, das nun als Haushaltskompromiss die Zustimmung auch der beiden Renegaten erhielt. Dieser Kompromiss sieht als erstes vor, den 1,8-Billionen-Haushalt wie von der Kommission vorgelegt zu verabschieden. Vorteil für Polen und Ungarn: Sie werden weiterhin Nutzen aus der EU ziehen, indem sie mehr Gelder beziehen als sie selbst einzahlen.

Ebenfalls im Kompromiss vorgesehen ist der Beibehalt der sogenannten Rechtsstaatsklausel. Diese besagt, dass Mitgliedsländer, in denen die EU-Bürokratoren „Mängel der Rechtsstaatlichkeit“ erkennen, mit finanziellen Sanktionen auf den rechten Weg im Sinne der EU gebracht werden können. 

Der Vertrag von Lissabon als Grundlage

Grundlage der entsprechenden Beurteilung ist der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Er löste – im Wesentlichen inhaltgleich – als Vereinbarung der Regierungen der Mitgliedsländer jenen EU-Verfassungsvertrag ab, welcher ursprünglich den nationalen Bevölkerungen zur Zustimmung vorgelegt werden sollte. Dieses Verfahren wurde jedoch gestoppt, sodass beispielsweise die Deutschen zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit bekamen, ihr entsprechendes Votum zu formulieren. 

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Ursache des Abstimmungs-Stopps war seinerzeit die Ablehnung des Vertrages in Frankreich und den Niederlanden, weshalb nunmehr als Hilfskonstrukt eben jener Vertrag von Lissabon zusammengeschrieben wurde. Anders, als ursprünglich vorgesehen, erwartete dieses Vertragswerk angesichts der Risiken der Ablehnung bei Volksbefragung nur noch die Zustimmung der Länderparlamente, welche erwartungsgemäß im Sinne der jeweiligen Regierungsmehrheiten ihre Zustimmung erteilten. Allerdings zeichnete sich bereits damals das spätere Ausscheiden des Vereinigten Königreichs ab: Zwar wurde ein von damals in der Opposition befindlichen Konservativen eingebrachter Antrag auf Durchführung eines Referendums am 5. März 2008 mit 311 zu 248 abgelehnt und dem Vertragswerk mit 346 zu 206 Stimmen zugestimmt, doch sollte die englische Skepsis am undemokratischen Vorgehen der EU-Regierungschefs letztlich zu Brexit führen.

Die EU als übernationale Machtinstanz 

Auch wenn die Bürger Europas nie über den Vertrag abstimmen durften, bestimmt er gleichwohl mit fragwürdigen Instanzen wie dem Europäischen Gerichtshof (EuGh), der sich lässig über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzt, seitdem ihr Leben. Auch wird der Anspruch erhoben, dass demokratisch gewählte Regierungen nur dann exekutive Rechte haben, wenn diese durch die EU-Bürokratoren als rechtstaatlich anerkannt werden. Ein möglicherweise durch Mehrheiten gewählter Parlamentarier in nationalen Parlamenten zustande gekommener Beschluss, der auf das Missfallen der Brüsseler (oder anderer Regierungschefs nebst Parteien und NGO) stößt, steht so aus Sicht der EU immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU. Damit ist nicht nur das jeweilige Selbstbestimmungsrecht der Länder außer Kraft gesetzt – es interessiert auch nicht mehr, ob eine Bürgermehrheit die Entscheidungen ihres Parlaments begrüßt. Entscheidend ist ausschließlich die Auslegung der sogenannten Rechtsstaatprinzipien nach Interpretation durch die Brüsseler Bürokratoren.

Konkret beruft sich die EU-Administration dabei auf Artikel 2 des Lissaboner EU-Vertrags:

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

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Wenn beispielsweise Ungarn die NGO eines Mannes, der sein Vermögen dadurch erwirtschaftete, dass er aus einer Steueroase heraus Insidergeschäfte und gegen Volkswirtschaften gerichtete Währungsspekulationen steuerte, als demokratisch nicht legitimierten Influencer in ihrem Land nicht dulden will, so erkennen die EU-Bürokratoren darin einen Angriff auf den Pluralismus. In Polen ist es eine Justizreform, die die EU-Bürokratoren gegen das Land aufbringt. Der Regierung der PIS, die nach eigenen Angaben einen zu großen Einfluss der Sozialisten auf die Gerichte durch eine Justizreform eindämmen wollte, wird nun ihrerseits durch die EU-Bürokratoren vorgeworfen, ihrerseits stattdessen einen zu großen Einfluss der rechten Parteien durchsetzen zu wollen.

Der Kompromiss der Verschiebung

Um nunmehr die Abweichler von den EU-Interpretationen an die Kandare nehmen zu können, sollte aus dem mehr als schwammigen Rechtsstaatlichkeitsanspruch gleichsam ein Automatismus werden. Allen voran Polen und Ungarn begriffen dieses Ansinnen als unzulässigen Eingriff in ihre staatliche Autonomie und griffen mit der Haushaltsverweigerung zur Notbremse.

Nun wurde auf Initiative der Bundesregierung daher etwas beschlossen, das als Kompromiss von EU-Ratschef Charles Michel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gleichermaßen bejubelt wird. Für die Bürokratoren entscheidend: Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus bleibt erhalten und wird festgeschrieben.  Gleichzeitig erhalten Polen und Ungarn – sowie eventuell andere, vom Mechanismus künftig betroffene Mitgliedsländer – das Recht, in solchen Fällen den EuGh anzurufen, wodurch die Auszahlung von EU-Geldern solange nicht blockiert werden darf, wie dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Das wiederum erklärt nun die Zufriedenheit des Ungarn Victor Orban und des Polen Mateusz Morawiecki. Die dringend benötigten Gelder werden in die jeweiligen Landeshaushalte fließen – die Prüfung der angeblichen Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip vorm EuGh zu endlosen Prozessen führen. Sollte das Gericht dann als verlängerter Arm der EU-Bürokratoren irgendwann zu dem Schluss kommen, dass die Behauptungen der EU gegen die besagten Ländern zutreffend seien, so werden nicht nur die bereits erhaltenen Gelder längst verbraucht sein – es stünde für die jeweiligen Landesregierungen auch immer noch die Möglichkeit im Raum, der EU durch Verlassen den Todesstoß zu versetzen, um so einer möglichen Rückzahlung zu entgegen.

Und Deutschland bleibt Zahlmeister

Der sogenannte Kompromiss, entwickelt und durchgesetzt durch die Bundesregierung, ist insofern klassisch-neudeutsch. Er löst kein Problem – er verschiebt es nur auf übermorgen. Denn der längst heftig ausgefochtene Streit um jene, die ihr Wohl in einer rätesozialistischen Über-Union sehen, und jenen, die die EU als Konföderation von selbstbestimmten Nationalstaaten sehen, wird mit dieser Formel nicht gelöst. Die Drohung, Mitgliedsländer aus der Union zu drängen, indem ihnen über den Rechtsstaatlichkeitsmechnismus der Geldhahn abgedreht werden kann, steht ebenso weiterhin im Raum wie die Drohung, die EU von innen heraus zu sprengen. 

Insofern hat die Bundesregierung nur Zeit gewonnen – nicht mehr. Zeit allerdings, die teuer erkauft ist. Denn der 1,8 Billionen-Euro-Haushalt wird zu einem nicht geringen Teil von deutschen Steuerzahlern finanziert werden müssen – entweder in bar oder über Schuldenaufnahme. Dabei hat die BRD allein schon über die Kreditvergabe im Rahmen der Target-II-Geschäfte Forderungen an die EU-Staaten in Höhe von 1.060.263.482.812,05 Euro – Stand 30. November 2020 laut Bundesbank. Niemand geht ernsthaft davon aus, dass diese Forderungen jemals kapitalisiert werden.

Deutschland lässt sich als maßgeblicher Antreiber der Entnationalisierung der europäischen Traditionen seine räterepublikanische „Elitenvision” viel kosten …

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Kommentare ( 19 )

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horrex
3 Jahre her

Sie nennen es einen „Kompromiss“ auf morgen zu vertagen??? – Griundfalsch!!! – Es ist M’s geradezu klassische Strategie am einen Tag zu dozieren „wir müssen, wir wollen, wir werden, … “ und am nächsten Tag dann die immer höher sich auftürmenden Probleme in irgendeine Zukunft zu vertagen. – WENN nicht sogar genau das Gegenteil dessen zu tun was sie zwei Tage zuvor ankündigte. – Systematische Irreführung über ihr W A H R E S Wollen ist das. –

szenaria
3 Jahre her

Aalglatt das System, solange die EZB Scheine druckt. Das läuft doch wie geschmiert und jeder Staatschef nimmt doch gerne ein paar Säcke mehr Inflationsnoten und sichert dem Gespann Merkel und v.d.Leyen als Gegenleistung Dinge zu, die in naher Zukunft so oder so keinen Bestand mehr haben werden.

Glauben die beiden Lichtgestalten tatsächlich, sie wären politische Impulsgeber für Staatsmänner, denen a priori das Wohlergehen des eigenen Volkes am Herzen liegt?

flo
3 Jahre her

Man muss sich bewusst machen, dass die EU-Einschätzung der Rechtstaatlichkeit in den einzelnen Staaten (zwangsläufig)  zum Teil von nationalen Stellen kommt, über deren Land berichtet wird. „Wer wurde zu diesem Bericht konsultiert? Es wurde eine gezielte Konsultation der Interessenträger durchgeführt, in deren Rahmen wertvolle allgemeine und länderspezifische Beiträge von einer Vielzahl von EU-Agenturen, europäischen Netzwerken, nationalen und europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsverbänden sowie internationalen und europäischen Akteuren vorgelegt wurden. Dazu zählen die Agentur für Grundrechte, das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ), das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, das Europäische Netzwerk nationaler Menschenrechtsinstitutionen… Mehr

Roland Mueller
3 Jahre her

Die EU käme in Sachen Rechtsstaatlichkeit einen großen Schritt voran, wenn in Deutschland endlich die Weisungsbindung für die Staatsanwälte abgeschafft würde wie z. B. in Italien, in Ungarn und in Polen..

horrex
3 Jahre her
Antworten an  Roland Mueller

Ih frage mich, woher sie die stillschweigende Voraussetzung nehmen, dass die EU EU in Sachen Rechtsstaatlichkeit vorankommen W I L L??? – Das frage ich mich!!! –

Boudicca
3 Jahre her

Obwohl europäische Spitzenpolitiker wie Merkel den „harten Lockdown“ und Kontaktvermeidung mit den Großeltern propagiert, fliegen alle munter nach Brüssel und retten das Klima der Welt. Die empfohlenen Videokonferenzen in Verbindung mit Homeoffice sind nur für den arbeitenden Plebs, der die ganze Runde mit seinen Steuern bezahlt.

Last edited 3 Jahre her by Boudicca
hert
3 Jahre her

Leider nichts Neues. Merkels links-grün infizierte Regierung treibt die Deindustrialisierung und Entnationalisierung der EU voran ebenso wie sie der deutschen Bevölkerung den Schwindel mit target 2 verschweigt, der die Südländer mit immensen Schulden belastet, die Deutschland niemals einklagen kann. Und die Entnationalisierung geht garantiert gegen die Mehrheit der EU-Mitglieder. Die halten sich klugerweise zurück, solange sie von deutschen Milliarden profitieren können. Und diese Merkelsche Politikvariante des deutschen Geldbeutels geht zu Lasten der deutschen Wirtschaft, d.h. der vielen Arbeitsplätze. Wo bleibt eigentlich der Aufschrei der Gewerkschaften? Nicht genug, der fleißige deutsche Arbeitnehmer und ehrliche Steuerzahler wird immer stärker belastet. Ja, warum… Mehr

T. Ruebsal
3 Jahre her

Hitlers damalige Großreichfantasien waren dagegen fast schon Kindergarten. Irgendwie ähneln sich diese Zeiten verdammt beängstigend.

Iso
3 Jahre her

Klingt zwar nach viel Geld, sind pro Kopf und Jahr aber nur Peanuts. Dafür braucht man keine teure EU. Und wenn es auf Island nicht so kalt wäre würde ich dahin auswandern.

Roland Mueller
3 Jahre her
Antworten an  Iso

Viel Geld ist es halt, wenn es sich wenige in die eigene Tasche abzweigen, was im weit fortgeschrittenen Klientel-Klüngel der EU auch zu erwarten ist.

Biskaborn
3 Jahre her

In diesem interessanten und den Punkt treffenden Artikel wird leider der ebenso unsägliche Green Deal vergessen gesondert zu erwähnen der bis 2030 weitere Verschärfungen zur CO2 Reduzierung vorsieht. Damit wird der Wirtschaft nicht nur in Deutschland sondern in der gesamten EU der Todesstoß versetzt. Das scheint bei diesem irrationalen Treiben das finale Ziel zu sein. Ganz nebenbei schreitet die Islamisierung der EU ungebremst voran. Einen großen Sieger wird es geben. China und die asiatischen Staaten werden sich über soviel Dummheit wohl mittlerweile totlachen. Der deutsche Bürger allerdings will von all dem nichts mitbekommen, ihm scheint es egal wofür sein Steuergeld… Mehr

Querdenker_Techn
3 Jahre her

Im ÖRR wurde in den Nachrichten gesagt, der „Rechtsstaatsmechanismus“ beziehe sich ausschließlich auf das Thema Korruption bei der Verwendung von EU-Geldern. Viel gravierender halte ich für unser Land den „Klimakompromiss“, der eine 55%-ige Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 verlangt. In diesem Kompromiss liegt die EU7-Norm, die im nächsten Jahr beschlossen werden soll. Sie sieht so strenge Abgaswerte vor, dass sie einem Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gleichkommt. Wer sich bei Industrieprozessen auskennt, der weiß, dass eine 100%-ige Umstellung auf E-Autos bereits bis 2030 für die Hersteller eine kaum zu schaffende Investition bedeutet. Bis 2025 ist nicht einmal die Fertigungsumstellung aller… Mehr

Michael Theren
3 Jahre her
Antworten an  Querdenker_Techn

moderne Rechtsstaatlichkeit bedeutet aber auch die komplette Umsetzung der Gender-Ideologie, wer hier Judith Butler nicht folgt ist ein Unrechtsstaatler und Feind der EU-Werte (bei uns also Verfassungsfeind), Selbiges für die Negation der europäischen Zivilisation (BLM, Antirassismus…), soweit ich informiert bin waren diese Punkte für Polen und Ungarn weitaus bedeutender als die irren Klimapläne (wo sie sich bisher immer ganz gut haben auskaufen lassen (zu „unseren“ Lasten)