Klima-Chaoten: Justizminister und Verfassungsschutz sind temporär sprachlos

Wie bewerten das Bundesjustizministerium und der Verfassungsschutz die Aktionen der „Letzten Generation“? Die Antworten auf TE-Anfragen dokumentieren vorsätzliche Sprachlosigkeit. Umso mehr, als der Verfassungsschutzpräsident seine Einschätzung nun offenbart hat.

IMAGO/Christian Spicker

Mittlerweile terrorisiert eine wohlstandsverwahrloste Lost Generation regelmäßig die Bürger der Industrienationen. Psychotische Klebeaktionen auf Hauptstraßen in der Erwartung, dass schon keiner der erregten Autofahrer die Nerven verliert und über die festgeklebten Finger fährt, nebst der Nötigung der Polizeikräfte, die Verlorenen mit teurem Speiseöl vom Asphalt zu lösen, statt sie einfach dort sitzen zu lassen und eine Umleitung einzurichten. Lebensmittelverschwendung, während der globale Süden infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine hungert, soll einer nach Aufmerksamkeit heischenden Sippschaft den einen Moment in den Schlagzeilen bringen.

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Bei all dem gerieren sich die Kids und jene, die das Erwachsenwerden erfolgreich verweigert haben, wie die Diktatoren. Sie werden erst wieder aufhören, wenn „die Politik“ das tut, was sie verlangen. Das erinnert auf den ersten Blick an jenen kleinen Spanier, der bei Asterix regelmäßig so lang die Luft anhält, bis er rot anläuft und er seinen Willen bekommt. Doch bei den Klima-Chaoten ist dieses Kleinkindverhalten deutlich mehr: Wer mit seinen Handlungen den Staat und seine Organe außerparlamentarisch erpressen will, damit diese seine radikalen Forderungen erfüllen, bewegt sich auf des Messers Schneide zwischen Protest und Nötigung von Verfassungsorganen. Denn das, was diese Chaoten verlangen, kann in einer parlamentarischen Demokratie ausschließlich die vom Bürger gewählte und legitimierte Legislative tun. Nicht einmal die Exekutive als Regierung hat das Recht, im Handstreich das zu beschließen, was die Klebetruppe an Wahnvorstellungen verbreitet.

Wenn dann noch zu der Nötigung von Verfassungsorganen der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr kommt, bei dem zumindest billigend in Kauf genommen wird, dass unbeteiligte Personen an Leib und Leben Schaden nehmen können, ist der erste Schritt in den selbstreferenzierten Terror bereits gemacht.

TE wollte wissen: Wie sehen das die zuständigen Staatsorgane? Teilt der für die Gesetzgebung und die Staatsanwaltschaften zuständige Bundesjustizminister die Auffassung, dass das Verhalten der Klima-Chaoten Straftatbestände erfüllt? Legt das Bundesamt für Verfassungsschutz, das im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Protesten gegen die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen den Sachverhalt einer „Delegitimation des Staates“ erfunden hat, die Auffassung, dass jemand, der auf totalitäre Weise Verfassungsorgane zu erpressen sucht, damit ebenfalls den Staat delegitimiert und allein schon deshalb, weil er die verfassungsmäßig vorgesehenen Abläufe in Abrede stellt, als verfassungsfeindliche Bestrebung zum Beobachtungsfall wird?

Fragen an die Zuständigen – und die Antworten

Wir schickten deshalb, wie es sich im journalistischen Alltag gehört, einen entsprechenden Fragenkatalog an beide Institutionen mit der Bitte, uns innerhalb von zwei Werktagen zu den einfach gestellten Fragen entsprechende Mitteilungen zukommen zu lassen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz reagierte schnell. Noch am selben Abend lag eine Antwort im Mailkörbchen. Das Bundesministerium hingegen verfiel in einen reaktionslosen Schlafmodus, musste erst nach Fristablauf an die Anfrage erinnert werden. Dann allerdings kam auch von dort eine Antwort.

Beide Reaktionen machen sprachlos – denn sie dokumentieren die vorsätzliche Sprachlosigkeit dieser Staatsorgane gegenüber missliebigen, freien Medien. Wenn man so will, auch die Angst vor dem rotgrünen Lobbydruck, der in den Klima-Chaoten seine verflossenen Jugendträume von Revolution und Widerstand auslebt, und die daraus erwachsende Bereitschaft der Staatsorgane zur bedingungslosen Unterwerfung unter das Diktat einer lauten Minderheit, die es geschafft hat, ihre totalitäre Weltauffassung zum Mainstream zu machen.

Der Pseudoliberale Marco Buschmann

Marco Buschmann, als Mitglied der FDP angeblich ein Liberaler und seit knapp einem Jahr amtierender Bundesminister der Justiz, will sich laut Auskunft seiner Pressestelle vom 9. November grundsätzlich nicht zu strafrechtlichen Bewertungen äußern. Er schiebt den Job auf die Strafermittlungsbehörden und die „unabhängigen Gerichte“. Wikipedia stellt dazu fest: „Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit,“ und beschreibt diese Aufgabe als zentralen Aspekt des Justizministeriums. Genau danach war folglich gefragt – doch offenbar beschäftigt sich der Minister lieber mit Genderschwachsinn und Sexus-Hopping als mit den grundsätzlichen Fragen, wie dieser Rechtsstaat vor der Vergewaltigung durch autoritäre Minigroups geschützt werden kann.

Amts-Kontaktschuld?
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Dumm zudem, dass der Pressestelle des Justizministeriums offenbar entgangen ist, wie ihr Minister bereits am 2. November genau das getan hat, was er angeblich aus grundsätzlichen Erwägungen niemals tut. Gegenüber der Bild ließ Buchmann mit Blick auf die Klima-Chaoten wissen, dass „unsere Gesetze neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitstrafen vorsehen“, und es gelte, diese Gesetze durchzusetzen. Mit Straßenblockaden und Beschädigungen begingen diese Gruppen „auch Straftaten“ und stellte fest: „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“

Kurzum: Eigentlich hatte Buschmann die Antworten auf die TE-Fragen bereits gegeben. Wir wollten es vorsorglich nur noch einmal ganz genau wissen – schließlich wollen wir uns nicht unterstellen lassen, nicht noch einmal nachgefragt zu haben.

Der „Nonsens“ des obersten Staatsschützers

Nicht viel anders das Bundesamt für Verfassungsschutz. Schnell bei der Bewertung oder sonstigen Einschätzung, wenn es um protestierende und vorgeblich „staatsdelegitimierende“ Corona-Demonstranten und andere Bürger geht, die mit der linksidentitären Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sind, windet sich das Amt, das ohnehin längst vom Verfassungs- zum Staatsschutz übergesetzt hat, gegenüber TE mit „dem Sinne der Fragestellung“ heraus, auf welchen das Amt grundsätzlich keine entsprechende Positionierung vornehme.

Auch wenn dieses nun unmittelbar wiederum die Frage zulässt, was eigentlich die jährlichen Verfassungsschutzberichte anderes sind als genau solche Bewertungen und Einschätzungen im Sinne der von TE gestellten Fragen, ist der Behördensprecher immerhin so zuvorkommend, auf die Beantwortung einer Bundestagsanfrage hinzuweisen, in der es um „Mögliche Radikalisierung von Klimaprotestgruppen im Jahr 2022“ geht. Hierbei besonders originell: Die empfohlene Bundestagsdrucksache 20/1475 wurde ausgerechnet von Abgeordneten gestellt, die als Partei vom Bundesamt Anfang 2021 zum rechtsextremen Prüffall hochgestuft wurden. Offenbar ist die AfD in den Augen der Staatsschützer dann doch zu etwas nütze, auch wenn sie bei ihr „gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ sehen.

Was dem Amt also bei der AfD als einer auf demokratischem Wege in die Parlamente gewählten Partei an Bewertung und sonstiger Einschätzung offenbar problemlos von der Hand geht, stellt die Herrschaften vor grundsätzliche Probleme, wenn TE nach der Bewertung außerparlamentarischer Antidemokraten aus dem linken Lager fragt, die Bürger und Verfassungsorgane nötigen und Rettungswege versperren. Auch das ließe allein für sich schon tief blicken, hätte der zum obersten Staatsschützer mutierte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht wenige Tage später genau das getan, um was TE ihn gebeten hatte.

Am 16. November ließ Thomas Haldenwang gegenüber den ÖRR-Staatsmedien wissen: „Ich erkenne jedenfalls gegenwärtig nicht, dass sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, und insofern ist das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz.“ Zwar begingen die „Aktivisten“ Straftaten, das mache sie aber nicht extremistisch. Die durchaus ernstzunehmende Mahnung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt, der um das Entstehen einer „Klima-RAF“ fürchtet, tat Haldenwang mit der Bemerkung ab: „Wenn ich diese Bemerkung von Herrn Dobrindt höre, kann ich nur sagen, aus meiner fachlichen Perspektive: Ich nenne das Nonsens.“

Skandalös windschnittig:
Thomas Haldenwang sympathisiert mit den Klima-Extremisten
Wir konstatieren: Wenn friedliche Bürger gegen den Corona-Irrsinn demonstrieren und damit ihr durch das Grundgesetz geschützte Demonstrationsrecht wahrnehmen, delegitimieren sie nach Auffassung des offenbar irrtümlich als Bundesamt für Verfassungsschutz ausgewiesenen Staatsschutzamtes den Staat – wenn gewaltanwendende Chaoten den Versuch unternehmen, Verfassungsorgane zu nötigen, ist die Befürchtung, dass sich daraus eine radikale, staatsfeindliche Gruppierung bilden könnte, „Nonsens“. Offenbar nichts gelernt daraus, wie seinerzeit aus den Studentenprotesten eine RAF entstand, die den Staat nicht nur delegitimierte, sondern ihn gezielt mit Terror bekämpfte und vor Mord nicht zurückschreckte. Die Tatsache, dass die Klima-Chaoten es bislang nur bei offenbar zu duldenden Straftaten belassen, ist alles andere als eine Garantie dafür, dass das so bleibt.

Die Bürger sollten sich deshalb an den obersten Staatsschützer erinnern, wenn frustrierte Klimareligiöse in absehbarer Zeit dazu ansetzen, ihre auf „friedlichem“ Weg nicht durchzusetzenden Radikalismen gegen die Bürgermehrheit mit Anschlägen und Attentaten durchzusetzen.

Für den Moment allerdings reicht auch hier die Feststellung, dass offenbar wie im Bundesministerium der Justiz auch im BfA keine Abstimmung zwischen Behördenleitung und Pressestelle erfolgt. Denn wie anders ist es zu verstehen, dass sich die Behörde angeblich grundsätzlich nicht äußert, und der Chef des Hauses keine Woche später genau dieses tut – und zwar explizit so, wie es unter den Fragestellungen möglich gewesen wäre. Denn es spielt bei der Beantwortung der TE-Fragen letztlich keine Rolle, ob diese im Sinne der TE-Auffassung erfolgen, oder im offensichtlich anders gelagerten Sinne der Behördenleitung.

So viel Freiheit der Beurteilung ist dem Bundesamt ohne jeden Zweifel zuzubilligen auch dann, wenn wir angesichts des Vorgehens der in Rede stehenden Gruppen zu einer anderen juristischen Beurteilung kommen. Vielleicht allerdings scheute Haldenwang auch nur die erbetene Begründung seiner Auffassung – denn das, was er mit seiner Nonsens-Erklärung geliefert hat, ist eine solche nicht. Ganz im Gegenteil – es ist eine dümmliche Plattitüde, wie sie offenbar von den Staatsmedien gern und unwidersprochen geschluckt wird, wenn sie die eigene Haltung unterstützt.

Staatsorgane nur noch für staatstreue Medien?

Vielleicht dokumentiert der Vorgang deshalb auch nur etwas anderes, nämlich dass unsere Staatsorgane mittlerweile längst selbst zu verfassungsbedrohlichen Institutionen verkommen sind, die ihrer medienrechtlichen Auskunftspflicht nur noch dann nachkommen, wenn die Anfragen von haltungskonformen, staatsunterwürfigen Pseudomedien stammen. Denn wie anders soll es gedeutet werden, wenn auf präzise Fragen eines verfassungstreuen, unabhängigen und deshalb staatskritischen Mediums jegliche sachliche Beantwortung mit vorgeblich grundsätzlichen Herausredereien abgeblockt wird, diese Behörden aber kein Problem damit haben, die erbetenen Antworten dann zu geben, wenn die konformen Fragesteller ins gewünschte System passen?

Für alle, die angesichts dieser – nennen wir sie ungewöhnlichen – Vorgänge Spaß daran haben, folgt nun der wortgenaue Ablauf des Vorgangs: Anfrage von TE und Antworten der Staatsorgane. Jeweils mit Datum und Uhrzeit und selbstverständlich ungekürzt.

Anfrage an BMJ und BFV, verschickt am 9.11.2022 um 16.37 Uhr

Presseanfrage

Sogenannte Aktivisten von Gruppen mit Eigenbezeichnungen wie „Last Generation“ verkünden in öffentlichen Stellungnahmen, ihre Eingriffe in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigungen am Eigentum Dritter so lange fortsetzen zu wollen, bis „der Staat“ oder „die Politik“ die von ihnen kategorisch aufgestellten Forderungen erfüllt habe. Damit richtet sich der Aktivismus unmittelbar gegen Verfassungsorgane wie dem für die Gesetzgebung zuständigen Deutschen Bundestag und die für Verordnungen zuständigen Bundesministerien.

Die Kopplung eines Verhaltens, das im Sinne des §315b StGB als Beeinträchtigung des Straßenverkehrs betrachtet werden muss, da eine zumindest fahrlässige Verursachung der dort beschriebenen Sachverhalte durch die Behinderung von Einsatzfahrzeugen festzustellen ist sowie ein darauf basierendes Unfallgeschehen unter billigender Inkaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann und mit der Androhung, ein solches Verhalten derart lange fortzusetzen, bis die Forderungen dieser selbstreferenzierten, von einer parlamentarischen demokratischen Mehrheit nicht legitimierten Gruppen erfüllt werden, künftig erwartet werden muss, erfüllt zudem als Drohung mit Gewalt die Feststellung der Nötigung von Verfassungsorganen gemäß §105 StGB.

Dieses vorausgeschickt bitten wir zwecks Berichterstattung bei „Tichys Einblick“ um Beantwortung der folgenden Fragen an

A, Das Bundesministerium der Justiz:

Teilt der Bundesminister der Justiz die oben dargelegte Einschätzung des Sachverhalts?

Falls Nein, aufgrund welcher juristischen Beurteilung(en) kommt er zu seinem Urteil und wie wird der dargelegte Sachverhalt rechtlich durch das Bundesministerium beurteilt?

Falls Ja, welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium eingeleitet oder gedenkt es einzuleiten, um dem im StGB niedergeschriebenen Recht Geltung zu verschaffen?

B, Das Bundesamt für Verfassungsschutz:

Teilt das BfV grundsätzlich die Auffassung, dass die fortgesetzte Nötigung eines Verfassungsorgans
– als verfassungsfeindliche Bestrebung zu betrachten ist?
– den vom BfV angewandten Beurteilungskriterien einer Delegitimation des Staates entspricht, da dessen bisherige Maßnahmen zum Anlass einer auf antidemokratisch-totalitärer Gesinnung beruhenden Durchsetzungsabsicht genutzt und damit die Legitimation der Zuständigkeit von Verfassungsorganen in Abrede gestellt wird?

Falls Ja, welche Maßnahmen (z.B. Feststellung eines Beobachtungsfalls) hat das BfV eingeleitet oder gedenkt es einzuleiten?

Falls Nein, aufgrund welcher Beurteilungsmaßstäbe weicht die Auffassung des BfV von der dargelegten Feststellung ab? Hier bitte die entsprechende Abweichung anhand der Darlegung besagter, vom BfV in anderen Fällen angewandter Kriterien erläutern.

C. An beide Stellen:

Erkennt das Bundesministerium bzw. das Bundesamt ggf. andere Straftatbestände, die bereits ein behördliches Handeln erforderlich gemacht haben oder erforderlich machen werden? Falls Ja, auf welchen Rechtsbeurteilungen beruht diese Erkenntnis und welche daraus folgenden Maßnahmen wurden oder werden künftig mit welchem Ziel eingeleitet?

Der Beantwortung der Fragen sehen wir aus redaktionellen bis spätestens Freitag, 11. November 2022, 16.00 Uhr entgegen.

Bereits jetzt Dank für Ihre Mühe und mit freundlichem Gruß
Tomas Spahn

PS: Zur Erleichterung der Beantwortung finden Sie im Anhang die besagten §§ des StGB

§105 StGB
(1) Wer
ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§315b StGB
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Reaktion des BfV vom 9.11.2022 um 20.36 Uhr

Sehr geehrter Herr Spahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten um Verständnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine rechtlichen Bewertungen oder sonstigen Einschätzungen im Sinne der Fragestellung abgibt.

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Radikalisierung von Klimaprotestgruppen im Jahr 2022“ (BT-Drs. 20/1475) sei hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sebastian Rufer

Nachhaken der Redaktion beim BMJ am 11.11.2022 um 16.21 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise konnte ich von Ihnen keinen Eingang einer Antwort auf meine ohne Zweifel nicht besonders komplizierten Fragen vermerken. Sollte die Antwort bei mir untergegangen sein, bitte ich um kurze Nachricht und erneute Zusendung.

Andernfalls könnte es nur sein, dass meine Mail nicht in Ihrem Dienstablauf angekommen ist, da, was ich insbesondere dem Justizministerium nicht sagen muss, lt. Presserecht Auskunftspflicht besteht und die Fragen ohne Zweifel innerhalb des gegebenen Zeitrahmens unschwer zu beantworten waren. Da jedoch keine Fehlermeldung erfolgte, muss ich davon ausgehen, dass die Mail in ihrem internen Dienstweg untergegangen ist, weshalb ich mir ohne kurzfristigen Klärungsvermerk vorbehalte, in einer redaktionellen Bewertung entsprechend zu vermerken, dass der Bundesminister der Justiz nicht imstande gewesen ist, innerhalb einer großzügigen Frist auf leicht zu beantwortende Fragen einzugehen. Unabhängig davon bitte ich um Mitteilung, wann ich mit einer Zusendung rechnen kann, wobei ich mir, ebenfalls aus redaktionellen Gründen, den kommenden Montag, 16.00 Uhr, als spätestes Zieldatum vermerke.

Mit freundlichem Gruß
Tomas Spahn

Antwort des BMJ am 11.11.2022 um 18.05 Uhr

Sehr geehrter Herr Spahn,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundesministerium der Justiz äußert sich nicht zur strafrechtlichen Bewertung von einzelnen Sachverhalten. Entsprechende Bewertungen obliegen den Strafverfolgungsbehörden und den unabhängigen Gerichten.

Viele Grüße
Eike Götz Hosemann
Pressesprecher

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Kommentare ( 29 )

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Heiner Mueller
1 Jahr her

Mao-Tse-Tung hatte seine Roten Garden, die Ampel hat die „Lost Generation“, beide mit dem Ziel die illegale Herrschaft gegen das Volk durchzusetzen und dazu die Bevölkerung zu terrorisieren. Und beide wurden bzw. werden von willfährigen Juristen und Behörden unterstützt, sie waren bzw. sind die Vorposten der absoluten Diktatur.

Boris G
1 Jahr her

Man stelle sich vor, die Identitäre Bewegung hätte mit stundenlangen Autobahnblockaden gegen Masseneinwanderung protestiert. In Österreich hatte man versucht, der IB sogar das Aufbringen von Slogans mittels Sprühkreide auf Straßenpflaster als Sachbeschädigung auszulegen und eine Verurteilung als kriminelle Vereinigung angestrengt. Im Kampf gegen Rechts fährt man schweres Geschütz auf, Klimaaktivisten und Antifa dürfen es dagegen toll treiben, bevor der Staatsschutz aktiv wird.

Stormaner
1 Jahr her

Herr Haldenwang hat bekanntlich Herrn Maaßen ersetzt, der als herausragender Jurist und Beamter ausschließlich dem Recht verpflichtet war. Herr Haldenwang hingegen fühlt sich offenbar primär der jeweiligen Regierung verpflichtet, weshalb er natürlich liefern muss, um auch unter der neuen Regierung seinen Posten zu behalten. Nun ist das Recht bekanntlich auch im jeweiligen Zeitgeist auszulegen, weshalb es das Klimaurteil des 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Herrn Harbarth gibt und auch jungst eine Richterin in Flensburg den § 34 StGB – rechtfertigender Notstand – exkulpierend für Straftaten von Klimaaktivisten angewendet hat. Insofern wäre es ehrlicher, dass StGB dahingehend anzupassen, dass strafbare Handlungen… Mehr

Unglaeubiger
1 Jahr her

Ein Fernfahrer erzählte mir, er besorgte sich Gülle und meinte, dass er ja die eine oder andere Flasche versehentlich verschütten könne. Aber auch Essigwasser in höherer Konzentration könne diesen Irren das Atmen erschweren. In Frankreich reisst man sie ja auch von der Strasse und wenn ein paar Hautfetzchen am Asphalt verbleiben, so what, wo gehoblt wird fallen nun mal Späne. In Deutschland hätschelt und bezahlt man sie für diesen Wahn.

Biskaborn
1 Jahr her

Es ist die Angst dieser Organe vor erpresserischen Gruppierungen und den sie unterstützenden Grünen Ideologen die sie so erbärmlich und lächerlich handeln lässt. Haldenwang selbst ist nur eine Marionette, erst von Merkel installiert und jetzt ziehen die Grünen an den Strippen. Merkel wusste ganz genau was für eine Person sie da einsetzt! Buschmann und Haldenwang sind Personen die den Zustand des Landes eindrucksvoll dokumentieren!

verblichene Rose
1 Jahr her

(…)die den Staat nicht nur delegitimierte, sondern ihn gezielt mit Terror bekämpfte und vor Mord nicht zurückschreckte.  Es gab genau 4 „zivile“ Opfer der RAF. Sie waren sogenannte Kollateralschäden. Alle anderen Opfer wurden direkt und sehr bewusst angegriffen. Viele waren Polizisten, aber die waren nicht das Hauptziel. Hauptziel war die „Elite“ des Staates. Nun frage ich mich, wen die Straßenkleber denn nun im Visier haben könnten, wenn auch die nicht vor Morden zurück schrecken würden? Wäre das auch wieder die „Elite“ des Landes, die nicht schnell genug das „Klimaziel“ erreichen wollen, oder wird es dann überwiegend zivile Opfer unter denen… Mehr

Wilhelm Roepke
1 Jahr her

Wie ist das strafrechtlich zu bewerten, wenn der Notarzt dem Klimakleber einfach über die festgepappten Fingerchen fährt, um einen Schlaganfallpatienten vor dem Tod zu retten? Rechtliche Abwägung? Nothilfe? Affekt? Gerechte Strafe?

peer stevens
1 Jahr her
Antworten an  Wilhelm Roepke

…nach Gueterabwaegung
…soll mir mal einer, der Ahnung hat, sagen
…welches Strafmass (ohne Bewaehrung)
…fuer den ersten Fall
und dann
…fuer den zweiten Fall
angemessen ist, und dann bei Gericht einzufordern ist

FZW
1 Jahr her

Klar gibt es entsprechende Vereine z.B. den „Climate Emergency Fund“. Der wird unter anderem gefördert von Mitgliedern der Familie des verstorbenen Öl-Milliardärs Getty.
Die Selbstkleber erhalten von solchen Vereinen ein regelrechtes Gehalt, dessen Höhe aber kaum in Erfahrung zu bringen ist.

Schwabenwilli
1 Jahr her

Es wird immer grausliger in diesem Land. Aber gehen Sie mal hin und Fragen irgendjemand aus ihrer Bekanntschaft oder Arbeitskreis wer sich für diese Vorgänge überhaupt interessiert. Und gerade deshalb machen unsere Regierenden immer weiter und weiter bis wir halt mal wieder da gelandet sind wo es 44 aufgehört hat.

Biskaborn
1 Jahr her
Antworten an  Schwabenwilli

Sie haben es auf den Punkt gebracht. Fast überall Desinteresse und fehlende Informationen weil ausschließlich die Linken Medien konsumiert werden und das sehr ausführlich!

Nachdenklich
1 Jahr her
Antworten an  Schwabenwilli

Und die sog. „weiblichen akademisch Gebildeten“ aus meinem Bekannten- und Verwandtenkreis sind voll auf Linie!! Ich vermeide möglichst die Kontakte, da selbstständiges Denken offensichtlich keine Frage der (Ver-) Bildung, sondern von emotionaler Intelligenz ist. Leider stelle ich immer wieder fest, dass diesem Klientel auch mitfühlende Empathie fremd ist.

Dr_Dolittle
1 Jahr her

eine Ergänzungsfrage wäre doch ob das Recht zur Nötigung und zur Verübung von Straftaten ALLEN im Bundestag vertretenen Parteien zur Durchsetzung ihrer Ziele zugestanden wird. Alles anderen wäre doch DISKRIMINIERUNG, oder nicht?