AfD-Parlamentarier werden als Offiziere der Reserve kaltgestellt

„Unsere Demokratie“ kennt auch beim Militär keine Grenzen beim Ausgrenzen. Politiker der Alternative für Deutschland dürfen laut Bundesverteidigungsministerium, obwohl sie ihren Eid zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschworen haben, nicht mehr als Reservisten dienen und aufsteigen.

picture alliance / dts-Agentur | -
Daniel Zerbin, AfD, Berlin, 15.10.2025

Unglaublich, aber wahr: Deutsche Staatsbürger im Dienst der Bundeswehr, die ihren Eid auf die freiheitliche demokratische Grundordnung geschworen haben, verfolgt das Bundesverteidigungsministerium wie potenzielle Straftäter, wenn sie für die Alternative für Deutschland ein Mandat oder eine Funktion ausüben.

So geht es beispielsweise im Fall des Oberstleutnants der Reserve und AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Daniel Zerbin aus Münster in Nordrhein-Westfalen zu. Er war sogar bis 2016 noch Mitglied der CDU. Der Akt seiner undemokratischen Demobilisierung steht mittlerweile exemplarisch für viele Politiker und Parlamentarier der größten Oppositionspartei in Deutschland.

Oberstleutnant d. R. Zerbin, der nicht nur als Sicherheitsexperte der AfD-Bundestagsfraktion, sondern auch als Professor für Kriminalwissenschaft wirkt, stuft das Bundesverteidigungsministerium von SPD-Ressortchef Boris Pistorius kurzerhand als Sicherheitsrisiko ein, um dem 52-Jährigen den Reservedienst zu verbieten, einschließlich Qualifikationsmöglichkeiten und Aufstieg zum Oberst der Reserve. Entsprechende Informationen hat Tichys Einblick exklusiv aus Sicherheitskreisen erfahren.

Zusammenfassend stellte danach die Geheimschutzbeauftragte des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber Oberstleutnant Zerbin fest, dass in seinem Fall „die Feststellung eines Sicherheitsrisikos erforderlich ist und Ihnen im Interesse der Militärischen Sicherheit die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit für fünf Jahre zu versagen ist“.
Das Verbot gilt also auch nach einer möglichen Wiederwahl Zerbins in den Bundestag für die nächste Legislatur ab 2029 als demokratisch gewählter Volksvertreter.

Die deutsche Demokratie neuen Typs: Links steigt auf und rechts wird verboten

Das muss man sich einmal vorstellen. Ein militanter, früherer Linksradikaler wie Josef „Joschka“ Fischer, gestählt im Kampf gegen das „Schweinesystem“, wie seine Putztruppe die freiheitliche demokratische Grundordnung damals verächtlich nannte, darf ohne jeglichen Abschluss – außer einer bestandenen Führerscheinprüfung – zum Vize-Kanzler und Außenminister aufsteigen, während honorige Bürger und Bundeswehroffiziere der Reserve jetzt ausgegrenzt werden, nur weil sie einer oppositionellen Volkspartei im rechten Spektrum angehören? Der linksradikale Fischer war dagegen für Deutschland kein Sicherheitsrisiko trotz geistiger Nähe zu PLO und RAF?

So geht es zu, wenn ein CDU-Kanzler Friedrich Merz samt seinem Vize von der SPD und Ex-Antifa-Mitglied Lars Klingbeil Deutschland regieren. Ein Kaltstellen von Bundeswehroffizieren mit AfD-Parteibuch durch das SPD-geführte Bundesverteidigungsministerium von Pistorius nennen sie dann Demokratie.

Das Ausgrenzen von grundgesetztreuen Abgeordneten der größten Oppositionspartei gehört zum politischen Machtinstrument der selbst ernannten Demokraten. So wählten diese Vertreter „unserer Demokratie“ im Bundestag gleich viermal den honorigen AfD-Bewerber Gerold Otten, ein früheres FDP-Mitglied, nicht zum Bundestagsvizepräsidenten.

Dabei diente der 70-jährige Oberst der Reserve a. D. und Kampfjetpilot jahrzehntelang Deutschland, sorgte für den Schutz des Landes und schwört bis heute auf die Verfassung. Nach seinem Bundeswehrdienst arbeitete Otten als Manager für den Luft- und Raumfahrtkonzern DASA sowie dessen Nachfolger Airbus Defence and Space und war zuletzt sogar als Eurofighter-Verkaufsdirektor tätig. Seriöser und zuverlässiger geht es nicht.

Doch solche verdienten Offiziere wie Zerbin stellt das Bundesverteidigungsministerium jetzt kalt, nur weil sie einer Volkspartei rechts der Mitte angehören.

Ottens Kamerad Zerbin wehrt sich jetzt gegen die unverhältnismäßigen und auch undemokratischen Maßnahmen. Sie seien „rechtswidrig, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nicht vorliegen“, wirft Zerbins Rechtsanwaltskanzlei im eingebrachten Wehrbeschwerdeverfahren dem Bundesverteidigungsministerium jetzt vor.

Im Schreiben vom 11. Februar, das Tichys Einblick exklusiv vorliegt, verwahrt sich Zerbins Anwalt im Punkt „Zuverlässigkeit und nachrichtendienstliche Gefährdung“ gegen diese Unterstellungen.
Denn das Bundesverteidigungsministerium hat dem Bundestagsabgeordneten und Oberstleutnant der Reserve Daniel Zerbin den Dienst als Reservist verboten, weil ihm ohne erkennbare Beweise vorgeworfen wird, sicherheitspolitisch unzuverlässig und verfassungsfeindlich zu sein.

Dagegen zieht Zerbin nun mit seiner Wehrbeschwerde zu Felde: „Ich protestiere gegen den rechtswidrigen Bescheid des Bundesverteidigungsministeriums, mich aufgrund meiner AfD-Mitgliedschaft als Sicherheitsrisiko einzustufen. Diese Fehlentscheidung diskriminiert meine Partei und ignoriert meinen steten Einsatz für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den ich als Soldat auch in Auslandseinsätzen bewiesen habe,“ verteidigt sich der Oberstleutnant der Reserve im Gespräch mit Tichys Einblick.

„Ich bin überzeugter Demokrat, Europäer und NATO-Befürworter, der den russischen Krieg gegen die Ukraine, wie meine gesamte Fraktion, verurteilt. Pauschale Vorwürfe, basierend auf fragwürdigen Verfassungsschutz-Einschätzungen zur Partei als ‚Verdachtsfall‘, sind Sippenhaft und verletzen meine Rechte. Im Raum stehen zudem nur vage Behauptungen, denn es gibt keine ernsthaften Beweise für eine angeblich verfassungsfeindliche Haltung“, begründet Zerbin seine Wehrbeschwerde.

Mehr noch: Als Mitglied des Verteidigungsausschusses habe er Zugang zu sensiblen Informationen, ohne dass hier jemals Bedenken geäußert wurden. Gleichzeitig für den Bundeswehr-Dienst als Risiko zu gelten, sei absurd. „Ich fordere darum die Aufhebung des Bescheides.“

Anwaltlicher Widerspruch gegen Geheimschutzbeauftragte

Zudem widerspricht Zerbins Anwaltskanzlei dem Schreiben der Geheimschutzbeauftragten: Die Bearbeiterin des Ministeriums komme selbst zu dem Ergebnis, dass weder die vorgeworfenen unwahren Angaben in der Sicherheitsüberprüfung noch die drei (zwei über 20 Jahre alten) Strafverfahren noch der private Kontakt zur ukrainischen Lebensgefährtin (Mutter zweier gemeinsamer Kinder, Kennenlernen lange vor 2022) ein Sicherheitsrisiko begründen.

Diese Feststellungen seien zwar zutreffend, aber die überaus ausführliche Darstellung dieser Punkte diene erkennbar nur dazu, eine negative Stimmung gegen den Antragsteller zu erzeugen.

Auch die Zweifel am Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) seien unbegründet, so Zerbins Anwalt. Die ablehnende Entscheidung stütze sich ausschließlich auf die Mitgliedschaft des Antragstellers in der AfD. Das sei rechtswidrig. Denn: „Prof. Dr. Zerbin ist überzeugter Demokrat und Europäer. Er hat die Werte der fdGO als Soldat in Auslandseinsätzen mit seinem Leben verteidigt.“ Er lehne einen NATO- und EU-Austritt ab und verurteile den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine scharf.

Die Bearbeiterin des Bundesverteidigungsministeriums übernehme lediglich die pauschalen Einschätzungen des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Gesamtpartei AfD als „Verdachtsfall“ und übertrage sie ohne eigene Prüfung auf den Antragsteller. Es gebe keinerlei konkrete Erkenntnisse gegen seine Person.

Der Antragsteller sei Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Verteidigungsausschusses, so Zerbins Rechtsanwalt. In dieser Funktion erhalte er deutlich sensiblere sicherheitsrelevante Informationen als in seiner Reservisten-Tätigkeit bei der Bundeswehr. An seiner Zuverlässigkeit in dieser Funktion bestünden keinerlei Zweifel: „Es ist logisch nicht nachvollziehbar, dass dieselbe Person für den ‚einfachen Dienst‘ in der Bundeswehr als Sicherheitsrisiko gilt.“

Kurz zusammengefasst:

„Der Bescheid beruht auf Mutmaßungen, Unterstellungen und einer erkennbar vorgefassten Meinung. Die politische Einstellung des Antragstellers – die von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt ist und mit den Grundpfeilern der fdGO übereinstimmt – wird ihm zum Nachteil gereicht. Es liegen keine Gründe vor, an seinem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu zweifeln.“

Der erteilte Bescheid sei daher aufzuheben. Sollte das Pistorius-Ministerium diese Wehrbeschwerde jedoch ablehnen, kann es dann noch zu einem Klageverfahren des Reservisten Daniel Zerbin kommen.

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Kommentare ( 2 )

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yeager
1 Stunde her

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie sich Linke über Berufsverbote aufgrund politischer Gesinnung aufregten. Ist gar nicht so lange her.

Bernd Bueter
1 Stunde her

Wo steckt überall die verfassungsfeindliche SPD drin?
beispielsweise
Tageszeitung, FFN…..per DDVG
Polizei, Bundespolizei….per GdP
BVerfG……per Parteibuchrichter
Asylindustrie…usw. per Partei-NGO..
Nur im Grundgesetz und der FDGO nicht.
Der Bereich ist vollkommen SPD frei. Sozialistisches Minenfeld halt.