In Sachsen ist ein viel zu zutraulicher Wolf eingefangen und besendert worden. Aktivisten ließen ihn dann mit einem sogenannten „Hard Release“ wieder frei. Was dabei gefilmt wurde, ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt.
Am Anfang sollten wir kurz ein Missverständnis abwenden: Das hier ist kein Text für den Wolf. Ich halte es für eine fürchterliche Idee, dass im Industriestaat Deutschland – der nach Belgien am dichtesten besiedelten Nation des ganzen Kontinents – diese großen und gefährlichen Beutegreifer wieder angesiedelt werden.
Doch ganz gleich, wie man zu dem Vorhaben steht, Europa wieder zu einer Wildnis wie vor ein paar hundert Jahren zu machen: Der Wolf ist ein hochentwickeltes Lebewesen. Er hat – wie alle Geschöpfe auf Gottes Erde – Achtung und Respekt des Menschen verdient.
Das bedeutet nicht, dass man ihn nicht bejagt. Aber es bedeutet ganz sicher, dass man ihn nicht quält.
Die sächsische Wolfs-Affäre
Vor ein paar Monaten wurden im Freistaat Sachsen mehrere sogenannte „Nahbegegnungen“ mit einem verhaltensauffälligen Wolf gemeldet.
Das Tier war gegenüber Menschen ohne Scheu, hatte sich wiederholt Spaziergängern genähert und war ihnen sogar über längere Zeit gefolgt. Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) bewertete dieses Verhalten als „für einen frei aufgewachsenen Wolf ungewöhnlich“.
Ende November wurde der junge Rüde in der Oberlausitz, nahe der Ortschaft Oberseifersdorf im Landkreis Görlitz, eingefangen. Er bekam ein GPS-Senderhalsband verpasst. Was dann passierte, beschreibt die DBBW so:
„Nach der Aufwachphase wurde das Tier mit Unterstützung von insgesamt 15 Personen, darunter viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus dem Ort und der Umgebung, im Rahmen eines sogenannten ‚Hard Release‘ mit sprichwörtlichen ‚Pauken und Trompeten‘ direkt wieder in die freie Wildbahn entlassen. Ziel dieser Maßnahme war es, dass der Welpe die unmittelbare Nähe zum Menschen als unangenehme Erfahrung verknüpft und dadurch künftig wieder mehr Abstand hält.“
Das klingt erst einmal vernünftig. Wahrscheinlich hätte sich auch niemand weiter um den Vorfall gekümmert. Doch vor ein paar Tagen ist nun ein Video der „Freilassung“ aufgetaucht, und das wirft ein ganz neues Licht auf die Sache.
Falls nun jemand zweifelt: Der Clip ist echt. Die DBBW hat das auf schriftliche Anfrage schriftlich bestätigt.
Echte Tierfreunde sind entsetzt, und das völlig zurecht. Die Natur-Website „Wolfinfo aktuell“ legt die Aufnahmen dem seit 30 Jahren praktizierenden Landtierarzt Hansjörg Heeren vor. Der promovierte Veterinärmediziner ist auch Jäger und Vorsitzender des Friesischen Verbandes für Naturschutz.
Und Heeren ist, man kann das gar nicht anders sagen, entgeistert.
Laut DBBW waren ja „insgesamt 15 Personen, darunter viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus dem Ort und der Umgebung“ an der Aktion beteiligt. Dem Wolfsexperten Heeren fällt nun gleich auf, dass auf den verstörenden Bildern niemand auszumachen ist, der diese „Freilassung“ leitet. Das Ganze habe eher „Volksfestcharakter“ und wirke kein bisschen wie die fachkundige Entlassung eines gefangenen Wolfs zurück in die Freiheit.
Besonders negativ tut sich in dem Video eine Frau mit einem langen Ast hervor. Minutenlang traktiert sie den Wolf durch die Gitterstäbe des Transportkäfigs mit dem Stock. Für Tierarzt Heeren besteht überhaupt kein Zweifel, dass dem Tier dabei starke Schmerzen zugefügt worden sein müssen.
Zudem nimmt die „Oberterrorlady“ (Zitat Heeren) in Kauf, den Wolf in der Kiste schwer zu verletzen. Sie sieht ja nicht, wohin sie sticht. „Die Möglichkeit, dass sie dem Tier ins Auge sticht oder in den Mund, liegt doch auf der Hand“, empört sich der Tierarzt.
Am Schluss des Videos schlägt dieselbe Dame mit ihrem schweren Ast dem flüchtenden Wolf dann noch so kräftig auf den Rücken, dass das Tier fast umfällt vor Schmerz.
Die, wie es im Amtsdeutsch heißt, „Vergrämungsmaßnahme“ gegen den Wolf hatte das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genehmigt. Die Behörde, Überraschung, will keine Kritik hören:
„Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird bei der Freilassung des besenderten Wolfs ausgeschlossen.“
Besonders apart ist die Begründung:
„Nach § 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Zwar stellt die Vergrämung durch kurzfristige Stress- oder leichte Schmerzreize einen tierschutzrechtlich relevanten Eingriff dar. (…) Ein tierschutzrechtlicher Verstoß liegt nicht vor, da ein vernünftiger Grund gegeben ist.“
Der Grund, man ahnt es, ist die Genehmigung, die die Behörde selbst erteilt hatte. Mit anderen Worten: In unserem Auftrag ist zwar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden. Es ist aber kein Verstoß, weil es in unserem Auftrag geschehen ist.
Definiere „seelenlose Bürokratie“.
Die Behörde hält den Stress und die Schmerzen, denen der Wolf durch den Mob bei der „Freilassung“ ausgesetzt war, also für gerechtfertigt. Wenn sie sich da mal nicht täuscht.
Das Naturschutzgesetz erlaubt zwar die Vergrämung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Da steht aber kein Wort von Stichattacken oder Schlägen. Und davon, dass die Behörde statt auf geschultes Personal auf selbsternannte Tierschützer und Wolfsaktivisten mit Schlagstöcken zurückgreift, steht da auch nichts.
Tierarzt Heeren widerspricht vehement der Einschätzung der Behörde, alles sei „verhältnismäßig“ abgelaufen. Für ihn war das im Gegenteil, Zitat: „Tierquälerei für den guten Zweck“.
Vergrämungen müssen zudem protokolliert werden. Für den vorliegenden Fall verweigert das Landesamt aber die Herausgabe des Protokolls: „Eine Veröffentlichung der Dokumentation im Rahmen einer Presseanfrage ist nicht vorgesehen.“
Warum bloß?
Das Ganze war, so hat die DBBW es selbst beschrieben, ein sogenannter „Hard Release“, zu Deutsch: „Harte Freilassung“. So nennt man die Auswilderung von Wildtieren ohne vorherige Gewöhnungsphase oder nachträgliche Fütterung.
Der Lärm und der Stockeinsatz sollten den zutraulichen Wolf wohl umkonditionieren. Durch negative Erfahrungen mit Menschen sollte dem Tier abgewöhnt werden, die Nähe von Menschen zu suchen. Das klingt plausibel. Doch leider gibt es überhaupt keine wissenschaftlich unterlegte Bestätigung dafür, dass ein „Hard Release“ irgendwie wirkt.
Die sächsischen Behörden haben also ein nicht evidenzbasiertes Instrument benutzt. Das macht aus dem Vorfall in Oberseifersdorf eine Art Tierversuch. Wahlweise ist es auch ein Feldversuch mit der Landbevölkerung: Man hat einen auffälligen Wolf und macht ein bisschen Halligalli. Man tut dem Tier weh und hofft, dass es sich danach dem Menschen künftig nicht wieder nähert.
Was aber, wenn man den Wolf nur aggressiv macht und nicht scheu?
Nichts Genaues weiß man nicht. So oder so haben gleich mehrere Organisationen Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingereicht:
• Der Verein „Weidezone“ erklärt, die Sache habe mit einem fachgerechten „Hard Release“ nichts zu tun, und stellt deshalb zusätzlich eine Fachaufsichtsbeschwerde.
• Auch der Verein „Safe Alps“ erklärt, dass bei einem „Hard Release“ nicht nur die Anwendung von Gewalt ausgeschlossen ist, sondern auch der Einsatz von Leuchtmitteln und akustischem Material gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Besonders deutlich wird Gerhard Fallent vom Verein „Wolfstop“. Er schreibt:
„Was würde passieren, wenn diese zu verurteilende Tat von Bauern durchgeführt worden wäre? Diese Tat würde sofort als grausame Tierquälerei verurteilt werden. Diese Bauern würden geächtet, bedroht, sie würden geschädigt, und sie würden verurteilt. Diese Tat würde den Weg auf die Titelseiten der Zeitungen und in die Hauptnachrichten finden.“
Um es noch einmal zu sagen: Es spricht so gut wie alles dagegen, den Wolf wieder in Mittel- und Westuropa anzusiedeln.
Aber es spricht nichts dafür, Wölfe zu quälen.


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Grundsätzlich gilt: nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.
Warum aklso hat man den Wolf nicht gleich getötet? Das wäre das einzig Richtige.
Analoges gilt für Bären, sogar noch viel mehr.
Ich wünsche mir von Herzen, dass diese Idioten, welche diese gefährlichen Tiere hier wieder ansiedeln wollen, eine Begegnung haben mit diesen Tieren – und gerne dann zum Nachteil dieser Idioten.
Der (junge) Wolf hätte, wenn er Spaziergängern schon im Wald hinterherläuft, abgeschossen werden müssen. Denn der hat seine Scheu bereits verloren. Falls es dort in der Nähe einen Waldkindergarten geben sollte oder einen Spielplatz im Wald, wo sich öfters kleine Kinder aufhalten, dann muss der Wolf weg. Es gibt in Deutschland 219 Wolfsrudel, viel zu viel für die kleinen Waldgebiete. Denn es gibt kaum noch größere zusammenhängende Waldflächen wie etwa den Pfälzer Wald oder den Schwarzwald. Es gibt aber immer mehr Tiere und die Wahrscheinlichkeit, einen Wolf im Wald zu treffen, ist gar nicht mehr so unwahrscheinlich. Ich habe nun… Mehr
Auf dem Foto zum Artikel ist ein Wolf. In dem als „Der Clip“ bezeichneten Video ist ein Koyote. Natürlich – weil alle Beteiligten in kognitiver Dissonanz, im Wunschdenken gefangen – fällt das keinem auf. Nicht dem DBBW und nicht dem „Tierarzt“ und „Jäger“ Heeren. Ein Jäger, der einen Wolf nicht von einem Koyoten unterscheiden kann muß seinen Jagdschein abgeben. Das Gleiche gilt für einen Tierarzt. Besonders wenn er obendrein bei seiner fachlichen Beurteilung des Vorfalls auch noch völlig vergisst, dass ein zu zutraulicher Canide zu aller erst als Tollwut infiziert gilt, bis Untersuchungen das Gegenteil beweisen. Untersuchungen, die gar nicht… Mehr
meine Güte, jetzt dreht die infantilisierte Empörungsmaschine schon bei Tichy frei. Ihr habtse doch nimmer alle. „Die Möglichkeit, dass sie dem Tier ins Auge sticht oder in den Mund (sic!), liegt doch auf der Hand“ Aaaaahhh!
Den Wolf gibt es seit 2000 wieder in Deutschland, Angriffe auf Menschen gab es seit dem genau null.
Woher kommen immer diese Horror Märchen?
Ende Juli 2025 hat bei Utrecht ein Wolf einen kleinen Jungen angegriffen. Fragen Sie Tante Gugel.
Um das tausendfache Leid der Schafe und ihrer
Hirten scheren Sie sich nicht?
Auch nicht um das der vielen Fohlen, die der Wolf gerissen hat?
Tut Ihnen dann wenigstens das Pony von Leyen leid?
Nein, aber vermehrt Tierrisse bei Nutztieren (Ziegen, Schafe). Auch Pferde wurden gerissen. Da helfen auch keine Zäune, der Wolf kann ca. 3m hoch springen (aus dem Stand).
Ich habe nichts gegen den Wolf. Wenn er aber Nutztiere angreift oder ohne Scheu durch Dörfer läuft, gehört er abgeschossen.
Es gibt bereits zu viele Tiere in Deutschland (man vergleiche es mal mit den Skandi-Ländern, die viel mehr Waldfläche haben).
Vielfach wird vergessen, daß Tiere Tiere snd anderst „angelegt“ als menschen.
Wenn z.B. Tiere von der Natur als Fleischfresser „angelegt“ wurden es denmen nicht unbedingt gut tut wenn sie z.B. Fleischlos oder gar nur Vegan ernährt werden
Tierschützer? Tierdreunde?
Dies allgemein nicht speziell Fall beziogen
sind doch nur AktivistInnen und für AktivistInnen gelten Gesetze nicht. So ist das in Deutschland, egal ob KlimaaktivistInnen, TierschutzaktivistInnen, UmweltschutzaktivistInnen, FlüchtlingsaktivistInnen …
„Definiere „seelenlose Bürokratie“.“ Ganz typisch für sächsische Ämter – so mein Eindruck, bspw das Jugendamt Dresden. Aufgrund nahezu kriminell anmutender Vorgehensweisen, bei dem mir mein Kind (8 Jahre) gegen dessen Willen ohne jeglichen (grundsätzlich auch nur im Ansatz nachvollziehbaren) Grund weggenommen wurde, hatte mein Kind Selbstmordgedanken. Als „schlimmster“ Grund wurde von Seiten des Amtes genannt, dass ich das Kind bei der Mutter habe anrufen lassen – zu ihr wurde das Kind nach Wegnahme von mir gesteckt, was nichts anderes bedeutet, dass es ja nicht so schlimm gewesen sein kann. Irgendeine negative Auswirkung stand auch nie zur Debatte. Ich würde darüber… Mehr
Jugendamtliche Unmenschen gibt es in jedem Jugendamt, da sogar besonders zahlreich, auch in der Pfalz: Ein Jugendamt im Raum Landau hatte meiner Patientin ihre drei Kinder aus dem Haus geholt, während sie nicht daheim war. Eines der Kinder hat sie noch gestillt, es war zwar schon fast 4 Jahre alt aber eine Frühgeburt, deshalb wollte sie mit dem Abstillen noch warten. Die Kleine wurde nicht nur von der Mutter, sondern auch noch von ihren beiden Brüdern getrennt. Die wurden woanders untergebracht. Meine Intervention als mitbehandelnde Ärztin wurde abgelehnt. Das ist jetzt etwa 3 Jahre her und bis heute hat sie… Mehr
Sie meinen es eben nicht gut. Nicht mit dem Wolf. Nicht mit uns. Hier geht es nur ums Rechthaben. Mitten im dichtbesiedelten Mitteleuropa haben Wölfe in dieser Zahl nichts zu suchen. Es fehlt Fläche, Rückzugsraum und Revier. Wäre unser Land mit gleicher Einwohnerzahl dreimal so groß, lässt sich drüber reden. So ist es blanker Wahnsinn, für die Bauern und für die Wölfe. Zum Vergleich: die Republik Jakutien in der RF ist 3/4 so groß wie die EU und hat knapp unter 1 Mill. Einwohner. Da ist Platz für Rentiere, Bären, Polarfüchse und Wölfe, ohne dass sich ständig alle auf die… Mehr
Warum hat die Jagd auf Rotwild und Schwarzwild (Rehe und Wildschweine) eine gewisse Berechtigung?
Richtig, weil es sonst zu viele werden. Weil der natürliche Fressfeind, der Wolf, ausgerottet war.
Und nun gibt’s wieder welche, mit Sicherheit noch nicht zu viele. Es geht nicht um „Ansiedlung“, sondern eine hinnehmbare Anzahl einfach in Ruhe zu zu lassen. Und ja, den meisten Jägern passt das nicht wenn in ihren Revieren „gewildert“ wird.
Verlogen bis zum Abwinken.
Der feine Unterschied: Kein jäger wird in Versuchung kommen, Menschen als Beute anzusehen. Wer garantiert das für einen Wolf?
Dann wünsche ich Ihnen gerne eine Begnung, beispielsweise mti einem Bären. so wie das der italienische Wanderer erlebte – und nicht überlebte.
Aber Dummheit lässt sich bekanntlich nicht besiegen, bornierte Dummheit schon gar nicht.
Deutschland hst keine Naturlandschaften in denen der Wolf ungestört leben kann. Genau deshalb muss durch Entnahme von Stücken die hiesige Natur im Gleichgewicht gehalten werden. Die Anwesenheit von Wölfen würde mehr Probleme verursachen als lösen.