Der Linksextremist Simeon T. alias „Maja“ wurde am Mittwoch in Budapest für seine Beteiligung an den Angriffen der „Hammerbande“ verurteilt. Jan Mainka, Herausgeber der Budapester Zeitung, war live am letzten Verhandlungstag dabei. Maximilian Tichy hat mit ihm gesprochen.
Acht Jahre Haft für den Linksextremisten Simeon T., der auch als Maja T. bekannt ist. In Budapest wurde er am Mittwoch für seine Beteiligung an den Angriffen der „Hammerbande“ verurteilt. Diese hatte in Budapest mit Eisenstangen, Reizgas und Teleskopschlagstöcken Jagd auf Menschen gemacht. Sie zerschmetterten Gelenke, fügten ihren Opfern lebenslange Verletzungen zu.
Jan Mainka, Herausgeber der Budapester Zeitung, war live am letzten Verhandlungstag dabei. „Lächerlich“ bezeichnet er die Verteidigungsstrategie von Simeon T. Er habe versucht, seine Beteiligung an den Gewalttaten bis zuletzt zu bestreiten. „Doch in Ungarn wird politische Gewalt nicht toleriert“, so Mainka. Anders als in Deutschland lehnt dort auch die politische Linke solche Verbrechen strikt ab. Die übrigen Angeklagten erhielten mildere Strafen, teils auf Bewährung. Deutsche Politiker wie Katrin Göring-Eckardt besuchten Simeon T. im Gefängnis, um ihre Solidarität auszudrücken. In Ungarn sei dies undenkbar.



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Ein gutes und richtiges Urteil. Meiner Meinung nach aber viel zu milde. 10 Jahre mehr wären mehr als angemessen.
Die Tagesschau hat den gerichtsnotorischen Gewalttäter und seine kriminelle Bande als „Aktivisten“ vorstellt. Etliche Genossen definieren die Straßenschläger und Extremisten als legitimiert für „UnsereDemokratie. Und in der DDR wurden die Mauertodesschützen für die Verteidigung der wahren Sozialismus geehrt. Da kommen doch Fragen der Ähnlichkeit auf.
Na, für das Urteil kann man Ungarn und den ungarischen Richter J.Sos ja nur danke. – DOCH warum dieser feige linke Gruppenschläger und Jammerlappen, Simeon Trux vs, „Maja T.“ nun nach seiner Verurteilung nach Deutschland überstellt wird um seine Strafe für die in Ungarn begangene Straftat dann hier im deutschen Wohlfühlknast absitzen zu können, ist mir unverständlich. Wobei ich mich hier dann auch frage, ob „klein Maja“ die ohne Bewährung ausgesprochenen 8 (acht) Jahre Haft dann auch hier in Deutschland voll absitzen muß oder ob er schon nach 5,4 Jahren auf Bewährung vorzeitig entlassen wird? Na ja, ich habe zwar… Mehr
Das kleine Maja-Bienchen kann schon den Duft der Freiheit förmlich riechen: U-Haft wird angerechnet, erstmal gibts einen Job in der Bücherei oder im Schwimmbad, dann kommt der offene Vollzug, und nach der Hälfte der Zeit )U-Haft eingerechnet), gibts dann Bewährung – Maja kann also nächstes Jahr wieder durchstarten.
Jo, genau so befürchte ich den weiteren Strafvollzug nach seiner Überstellung.
Irgendwo in den grünlinken Filz & Klüngel wird sich für klein Maja dann schon ein passender und ihn hoffentlich nicht überfordernden Job finden lassen.
Tja, man müßte Linker der „Fliüchtling“ sein, dann bräuchte man sich auch keine Sorgen um die Verfolgungsbehörden, Justiz und Bestrafungen machen.;-)
Die Biene Simeon kann nach § 49 IRG ihre ungarische Freiheitsstrafe in DE absitzen. Die Vollstreckung richtet sich dann nach deutschen Recht. Also kann er n. m. A. auch begnadigt werden, in DE von einer Person, die schon einmal selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.Den Rest kann man sich ausdenken. Er wird für eine Blockpartei ins EU-Parlament einziehen. Die im EU-„Parlament“ für die SED einsitzende Menschenhändlerin Rackete hat sowieso schon angekündigt, daß sie ihr Mandat vorzeitig niederlegt. Passt doch.
Mal ausgehend davon, dass der Strafvollzug so wie von Ihnen gesagt ablaufen kann und klein Maja nach Deutschland überstellt werden kann und wird, dazu mal zwei Gedanken: 1) Warum läßt Ungarn diese Überstellung in den deutschen Wohlfühlknast dann überhaupt zu? Und das ganz besonders auch mit Blick auf den Urteilsspruch, wo der ungarische Richter J.Sos unter anderem auch geäußert haben soll (s.o. Link 2), „dass die 8 (acht) Jahre Gefängnis ausdrücklich ohne Aussicht auf Bewährung sind„. Wenn die Überstellung nach Deutschland so kommeb sollte und klein Maja hier dann der deutschen Justiz unterliegend gleich wieder auf freien Fuß gesetzt werden… Mehr
Zu Ziff. 1: Bitte gugeln Sie den von mir genannte Paragraphen. Ich verstehe ihn wie geschildert. In zwei Jahren wissen wir alle mehr. Simeon könnte auch Mitarbeiter eines BT-Abgeordneten werden. Zu Ziff. 2: Das jämmerliche Geplärre stützt meine VT, daß die ganze Aktion gesteuert war, um Orban zu destabilisieren. Die Aktion war professionell vorbereitet und durchgeführt. Dies gilt auch für die Nachbereitung mit der Transformation zu Maja. Darauf muß man erst einmal kommen. Das Rumgewinsel passt nicht zu dem eiskalten Killer. Möglicherweise dämmert es dem kleine Racker, daß er hier mißbraucht wurde. Wie die Klimakleber, die jetzt 400k Eur an… Mehr
Kurz zu Ihre obigen Worte unter Ziff. 1: Den von Ihnen angesprochenen Paragraphen (§ 49 IRG) und Ihre hinweisenden Worte dazu, hier wollte ich der Erklärung von Ihnen nicht widersprechen. Also alles gut 😉 – – – – Und zu Ihre obigen Worte unter Ziff. 2: Dass, wie Sie sagen, „die ganze Aktion gesteuert war“ und das hier politischer Einfluß im Spiel war/ist, würde auch ich nicht ausschließen und eher zustimmen wollen. Denn, so denke ich, hat sich in diesen Fall doch viel zu sehr und auffällig die grünlinke Politik eingemischt. Wobei diese politische Einmischung dann ja auch weit über… Mehr
Jetzt hat es endlich mal Zeit zu überlegen, was es nach dem Knast für einen Beruf mit 48 Stundenwoche bis zur Rente mit 75 ergreifen will.
Eine wunderbare Bildungschance für diesen jungen Mann. In acht Jahren unter muttersprachlichen Ungarn kann er sogar diese schwierige Sprache lernen.
Insgesamt scheint in Ungarn Gewalt nicht sonderlich beheimatet zu sein. Die Ungarn, mit denen ich schon zusammengearbeitet haben, waren vom Typus her eher der freundliche und hilfsbereite Kamerad. Und ein Freund von mir machte über die Feiertage in Budapest Urlaub. Er schwärmte von Weihnachtsmärkten ohne Barrikaden und Taschenkontrollen. Auch fühlt man sich in dieser Großstadt deutlich sicherer als in so mancher deutschen Großstadt. Zu meiner eigentlichen Anmerkung: Kurz nachdem es zu den kriminellen Übergriffen kam, gingen Bilder der Opfer durchs Netz. Ich habe davon einige gesehen und empfehle auch, nicht danach zu suchen. Bei mir wirft das aber die Frage… Mehr
Simeon T. zu acht Jahren Haft verurteilt….warum ist die strafe so gering ausgefallen? Der staatsanwalt hat 24 jahre gefordert und die abweichung nach unten ist schon extrem hoch. So was würde ich eher von deutschlands kuschel-justiz erwarten. War es ein politisches urteil sprich hat die ungarische politik hier massiv einfluss genommen. Wenn ja warum. Ich vermute das Orban es sich nicht ganz mit der EU versauen will denn Ungarn braucht das geld der EU. Eine hohe haftstrafe hätte dieser ganz sich er nicht gefallen. „Doch in Ungarn wird politische Gewalt nicht toleriert“….da hat jedes land sein ding so ist Ungarn… Mehr
Scheinbar gibt es immer noch viele die auf Steuerzahlerkosten in den unzähligen und völlig überflüssigen NGO’s ihr Leben fristen und dadurch das grüne Wählerklientel darstellen. Diesen Sinnlos-NGO’s gehört der Geldhahn zugedreht. Dann hätte das Elend mit den Demokratiezerstörern, Energiefantasten und Klimanichtverstehern endlich ein Ende. Merkel hat diese Katastrophe ermöglicht und wird dafür u.a. von Herrn Kretschmann (Vorzeigegrüner) mit dem höchsten Orden Ba-Wü’s ausgezeichnet. Später Dank für die grüne Katastrophe. Jetzt versucht der grüne Kindergärtner aus Bad Urach in die ausgelatschten Treter von Kretschi zu steigen. Den Schwaben geht es noch viel zu gut.
was für ein Medien- und Politikspektakel für ein, eine, eines Gewalttäter, Gewalttäterin, Gewalttädende.
Nur so wir erreicht, dass er, sie, es zurück nach Deutschland geholt wird und hier auf ein verständnisvolles Gericht trifft.
8 Jahre sind deutlich zuwenig!
Angesichts der Verletzungne der Opfer wie auch angsichts überhaupt der Absichten wären 15-20 Jahre angemessen gewesen.
Dazu danach lebenslange Verwahrung.
Hoffen wir auf Revision – sodass das Straffmass nochmals deutlich erhöht wird.
Die Auslieferung nach Ungarn war somit verfassungskonform und
gesetzeskonform nach den aktuell geltenden rechtlichen Normen, GG Art.16, GG Fassung 2022 iv. IRG Art80.
Gemäß „Gesetz IRG Art.80“ ist das Urteil nur dann gültig, wenn der im EU Ausland Verurteilte, auf Verlangen seine Haftstrafe in Deutschland vollziehen darf.
Eine Ausliferung oder Verurteilung ausserhalb der EU ist durch GG verboten.
Also z.Bsp. eine Auslieferung und Verurteilung eines Deutschen in die Türkei ist nicht erlaubt, weil die Türkei kein EU Mitgleid ist..