Die Schuld des Terroristen – Anmerkungen über das Böse

Kein Mörder ist für sich selbst verantwortlicher und schuldfähiger als der Terrorist. Denn der Terrorist genießt - etwa im Unterschied zum Triebtäter - Gedankenfreiheit. Keine Religion und keine Ideologie stehen außerhalb der Moral.

„Je geistiger das Motiv eines Gewaltakts, desto böser ist es.“ Konstatierte Friedrich Dürrenmatt.

I.

Schuld setzt voraus, dass der Täter töten will. Er könnte sich auch anders entscheiden. Das Böse ist von der Freiheit des Mörders nicht zu trennen. So logisch dies scheinen mag, ist es nicht. Der Münchner Strafverteidiger Michael Scheele hat jetzt in seinem verdienstvollen Buch „Schuld oder Schicksal“ alles zusammengefasst, was heute Hirnforscher, Psychologen und Humangenetiker an der Entscheidungsfreiheit des Menschen zweifeln lässt. Gene und biografische Determinanten beeinflussen und limitieren das Handeln des Täters. Auch der Mörder ist ein Produkt seiner Vergangenheit. Er trägt die Folgen misslungener Sozialisation und schlecht verarbeiteter Traumata. Die Rechtssprechung unterscheidet zu Recht zwischen Schuldfähigkeit und Straffähigkeit. Strafe muss sein, weil es nicht bloß um Vergeltung geht, sondern auch um Prävention, Abschreckung, Sicherheit, das Interesse der Opfer und ihrer Angehörigen, nicht zuletzt auch um den Rechtsfrieden. Gerechte Urteile, die alle diese Faktoren berücksichtigen, so Scheele, sind kaum möglich. „Die Gerechtigkeit bei der Strafzumessung bleibt Illusion.“

II.

So weit, so schlecht, wenn es um Raubmörder, Entführer, Mafiosi geht. Wie aber ist die Schuldfähigkeit derjenigen zu beurteilen, die sich bei ihren Morden auf eine Religion oder Ideologie berufen? Ist das Strafrecht darauf eingestellt? Sind auch Terroristen gewöhnliche Kriminelle? Der Staat hatte dies im Kampf gegen die RAF hartnäckig behauptet. Ein Irrtum. Denn es bedeutet letztlich, auch Terroristen Rabatt zuzugestehen. Gerade in Deutschland werden islamische Terroristen gern für Benachteiligte gehalten, zumindest für Opfer ihrer eigenen Ideologie. Als sei eine Religion oder Ideologie, ob falsch verstanden oder nicht, eine höhere Macht, der das glaubende Individuum, von islamischen Hasspredigern oder nationalsozialistischen Rassisten verführt, nichts entgegenzusetzen habe. Ist das Böse im Gehirn des Terroristen Programm? Oder wäre Adolf Eichmann, der Inbegriff des banalen Bösen, resozialisierbar gewesen?

III.

Es ist eher eine philosophische, denn eine juristische Frage. Bettina Stangneths Buch „Böses Denken“ setzt sich damit auseinander. Die linksliberale Philosophin findet Antworten, die auch konservativen Köpfen einleuchten können. Entscheidend ist, welche Rolle die Moral bei der Entscheidung des Mörders spielt. Der zentrale Satz lautet: „Naturgemäß hätte jeder Täter auch anders gekonnt. Die Banalität des Bösen ist nicht Unmündigkeit.“ Das individuelle Leid eines Täters kann seine Tat nicht rechtfertigen. Wir machen es uns zu leicht, wenn wir Terror als Folge einer seelenlosen Moderne erklären, die den Menschen Halt und Orientierung raube und Werte zerstöre. Das Böse ist keine Banalität. Dies gilt für den Massenmörder Eichmann und den Massenmörder bin Laden gleichermaßen.

IV.

Stangneth geht davon aus, dass das individuelle Gewissen nichts ist, was aus einer speziellen Kultur kommt. Weder Rassismus noch Religion dürfen als Maßstab der Mordtat gelten. Das heißt aber auch: Die Humanität, auf die wir uns berufen, ist nicht die Humanität unserer abendländischen Kultur. Moral, Vernunft sind universell. Sie sind nichts, was eine Gesellschaft als exklusiven Bestandteil ihrer Identität beanspruchen könnte. Die Hassprediger irren, wenn sie glauben, sie bekämpften fremde, feindliche Werte. Und wer hierzulande behauptet, die Menschenrechte seien westliche Werte, macht es dem radikalen Islam unnötig leicht. Der islamische Terrorist bekämpft nicht die „Werte des Westens“, sondern das Menschliche überhaupt. Vernunft ist kulturunabhängig. Es gibt ein Sittengesetz, das über dem Wertekatalog einer Kultur rangiert. Hier folgt die Philosophin Kant, der auch von Religionen forderte, innerhalb der Grenzen der Vernunft zu wirken. Unmündigkeit kann keine Entschuldigung sein.

V.

So weit folge ich Stangneth. Ich widerspreche ihr jedoch, wenn sie daraus schließt: „Es ist dieselbe Verwechslung von befreiender Mündigkeit und selbstzerstörerischer Konsequenz, die das Erleben einer Generation bestimmt, die statt des Rechts auf Glück im Leben nur zwei Ideale der Selbstvollendung kennt: den Selbstoptimierungswahn und das Selbstmordattentat.“ Dieser unsinnige Vergleich ist eine ähnliche Verharmlosung wie die, die Stangneth selbst anprangert, wenn sie sagt, der Dschihadist sei eben nicht bloß ein religiös verblendetes Relikt einer untergehenden Zeit. Sie zitiert Friedrich Dürrenmatt. Dessen Satz kann in der gegenwärtigen Diskussion nicht dick genug gedruckt werden: „Je geistiger das Motiv eines Gewaltakts, desto böser ist es, je bewusster, desto weniger zu entschuldigen. Auch die Freiheit des Bösen schließt die Freiheit des Denkens ein.“

VI.

Hier berühren sich die Gedanken der Philosophin mit der des Strafverteidigers. Für den Terroristen darf es keine mildernden Umstände geben, nur, weil er sich auf eine Religion oder Ideologie beruft. Kein Mörder ist für sich selbst verantwortlicher und schuldfähiger als der Terrorist. Denn der Terrorist genießt – etwa im Unterschied zum Triebtäter – Gedankenfreiheit. Keine Religion und keine Ideologie stehen außerhalb der Moral. Sie verpflichtet auch den Selbstmordattentäter, sich seines Verstandes zu bedienen. Und gerade „weil Philosophen zu sehr darauf vertrauen, dass aus dem bewussten Denken immer nur das Gute erwachsen kann, weil es die bösen Denkwege nicht gibt, sind wir zu oft blind für die Gefahr, die sich aus demselben Denken entwickeln kann.“ Deshalb kommt auch das Denken nicht ohne Ethik aus. „Moral ist der Ausdruck der Hoffnung, dass unsere Welt besser werden kann, als sie ist, und der Wille herauszufinden, wie man die Welt ändert, ohne alles noch schlimmer zu machen.“ Das Mittel, das man dazu braucht, nennen wir Vernunft.

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