Banken: Drei Systeme, viele Ausnahmen

In den vergangenen Wochen flatterten den Bankkunden Briefe mit neuen, vom 1. Oktober an geltenden Allgemeine Geschäftsbedingungen ins Haus. Kernpunkt: weniger Schutz der Einlagen. Grund genug, das Thema breiter gefasst unter die Lupe zu nehmen.

Die Deutschen sind reich. Sie haben – Betriebsvermögen nicht mal berücksichtigt – an die 6 Billionen Euro zusammengespart. Zusätzlich Immobilien, deren Wert nochmals etwa denselben Betrag ausmachen dürfte. Das sind also zusammen 12 Billionen Euro. Nicht weniger als 2,3 Billionen von den 12 schlummern weitgehend unverzinst auf allerlei Konten der Banken und Sparkassen, ein kleiner Teil auch bar im hauseigenen Safe oder unter der sprichwörtlichen Matratze. Man sagt den Deutschen nach, sie seien sicherheitsbewusst, und dann so was.

Es kommt aus Sicht der Kunden noch schlimmer: Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen von ihnen Gebühren. Und weil die Institute wegen allzu magerer Ergebnisse aus dem Zinsgeschäft zunehmend ins Risiko gehen – das heißt, bei der Prüfung der Kundenbonität ein Auge zudrücken –, wächst die Gefahr von Schieflagen. Macht nichts, sagen sich die Sparer, Einlagen – dazu gehören alle erdenklichen Giro-, Spar-, Tages- und Festgeldkonten, außerdem auf den Namen lautende Sparbriefe und Schuldverschreibungen – Einlagen der Sparer also, außerdem die von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, von Stiftungen und kleinen Unternehmen sind bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank oder Sparkasse gesetzlich geschützt. Obendrein gibt es noch die freiwillige Einlagensicherung, dazu später mehr.

Also letztlich doch alles paletti? Was den gesetzlichen Schutz angeht: eigentlich ja, zumindest bis zur Obergrenze von 100.000 Euro, in Sonderfällen (beispielsweise Heirat, Hausbau, Kündigung oder Renteneintritt) vorübergehend sogar bis 500.000 Euro. Aber wenn es zu einer Bankenkrise wie 2008 kommt? Dann besteht die Gefahr, dass alle Schutzmechanismen nicht ausreichen. In diesem Fall muss wieder eine Rede her wie die von Kanzlerin Angela Merkel am 5. Oktober jenes Jahres, die in dem Satz gipfelte: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.“ Ihr damaliger Finanzminister Peer Steinbrück legte zusätzlich nach, indem er den Sparern versicherte, keiner von ihnen müsste befürchten, auch nur „einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren“.

Deutschland ist anfällig für Attacken der anderen Euroländer

Hatten die beiden damals etwa heimlich einen Schatz vergraben, mit dem sie alle Banken und Sparkassen retten würden? Nein, sie taten einfach so, als sei an der Sicherheit der Institute nicht zu zweifeln. Merkel und Steinbrück wollten einen Bankrun zu verhindern, und die Sparer vertrauten ihnen. Woher das rettende Geld kommen sollte, ließen sie vorsichtshalber offen. Im Gefolge wurden unter anderem auch die deutschen Steuerzahler zur Kasse gebeten, Wiederholung möglich. In diesem Punkt sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Die Spekulationen reichen von einer Lösung, die noch mehr zulasten der Steuerzahler ausfällt, bis zu der von deutscher Seite stets abgelehnten gemeinsamen Haftung aller Euroländer. Was eine solche Haftung betrifft, ist zwar mit großem Widerstand durch die Bundesregierung zu rechnen. Aber man muss konstatieren, dass Deutschland bei der Einlagensicherung im Euroraum ziemlich isoliert und damit anfällig für Attacken der anderen Euroländer ist.

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Deutschlands Sonderrolle erklärt sich unter anderem daher, dass es hierzulande gleich drei unterschiedliche Sicherungssysteme gibt, das der privaten Banken, der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken. Im ersten Fall soll die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), eine Tochter des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), für die geregelte Abwicklung von Problemfällen sorgen, im zweiten Fall der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), im dritten Fall der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Die EdB finanziert sich über Beiträge ihrer Mitglieder – mehr als eine Hundertschaft, von der Airbus Bank bis zur Ziraat Bank International. Der EdB gehören weder die Sparkassen noch die Genossenschaftsbanken an. Vielmehr bilden diese beiden Gruppen Solidargemeinschaften, im Branchenjargon Institutssicherung genannt, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dazu verwaltet der DSGV elf regionale Stützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sie sollen bei Bedarf für in Not geratene Mitglieder der Sparkassenorganisation einspringen. Unter den Genossen übernehmen die in der FinanzGruppe vereinigten 972 Institute einschließlich der DZ Bank und einiger Sonderinstitute entsprechende Aufgaben.

Inhaberpapiere, Xetra-Gold und Zertifikate sind nicht geschützt

Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihren Kunden den vollen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe garantieren, ist er bei den privaten Banken wie folgt geregelt: Neben dem gesetzlichen gibt es einen freiwilligen Schutz, der zurzeit pro Kunde 20 Prozent der Eigenmittel einer Bank ausmacht. Der Prozentsatz soll 2020 auf 15 und 2025 auf nur noch 8,75 Prozent sinken. Für Einlagen, die seit 2012 begründet oder verlängert wurden, gelten – unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung von solchen Einlagen – vom 1. Oktober 2017 an die jeweils neuen Sicherungsgrenzen.

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Anlass genug, mehr als nur einen Blick auf sie zu werfen. Geschützt sind, wie bereits erwähnt, Konten und auf den Namen eines Kunden lautende Wertpapiere. Darüber hinaus als Sondervermögen geführte offene Fonds und Aktien, die sich ja ebenso wie Fonds in privaten Depots und nicht in Bankbilanzen befinden. Fonds werden wie Aktien zwar von Banken und Sparkassen verwaltet, gehören aber nicht ihnen, sondern ihren Kunden. Im Übrigen sollten Anleger beachten, dass weder Inhaberpapiere wie die gängigen Anleihen noch Zertifikate geschützt sind.

Wie steht es um die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung von Bankmüttern und -töchtern? Beispiel Deutsche Bank/Postbank: Beide sind unabhängig voneinander durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt. Wer also in beiden Instituten ein Konto besitzt, hat den Schutz von 100.000 Euro je Kunde und Institut sowohl bei der einen als auch bei der anderen Bank. Beispiel ING-DiBa: Ihre Töchter treten unter abgewandelten Namen wie ING Wholesale Banking oder ING-DiBa Direktbank Austria auf. Die Mutterbank stellt fest: „Die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100.000 Euro ist gedeckt.“ Es erscheint also ratsam, die Konditionen jedes Instituts zu hinterfragen.
Wer sich für Gold interessiert, sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Anleihe Xetra-Gold „nicht dem Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds unterliegt“, wie der Bundesverband deutscher Banken feststellt. Diese Anleihe ist also in erster Linie ein Spekulationsobjekt für Anleger, die der Abgeltungsteuer entgehen möchten. Denn falls mit ihr Kursgewinne anfallen, bleiben diese nach mindestens einem Jahr Haltedauer in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Sicherheit bedeutet Streuung des Vermögens

Der 1. Oktober bringt auch für institutionelle Kunden allerlei Neuerungen mit sich. So fallen jetzt Bund, Länder und Kommunen aus der freiwilligen Einlagensicherung raus.

Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, etwa Versorgungswerke, bleibt zwar erhalten, aber in veränderter Form. Aus Anlegersicht interessanter dürfte sein, bei welchen bankähnlichen Instituten es keinen Schutz gibt: Finanzholdings, Zahlungsinstitute, Vermögensverwaltungen, Unternehmen, die im Kredit- und Factoringgeschäft, im Finanzierungsleasing, im Handel mit Finanzinstrumenten, im Emissions- oder Platzierungsgeschäft, in der Corporate Finance Beratung, der Portfolioverwaltung und im Depotgeschäft tätig sind. Solche Beispiele zeigen, ebenso wie die bereits erwähnten Vorschriften zulasten der Kunden, wie wichtig es ist, ständig ein Auge auf die eigenen Finanzen zu haben und privat vorzubeugen.

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Dazu braucht man sich nur vorzustellen, unter welchen Umständen die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken an ihre Grenzen stieße, sobald ein größeres Verbandsmitglied zu sehr ins Risiko gegangen ist. Oder – schlimmer noch – was geschähe, wenn mehrere private Banken vom Kaliber der zuletzt pleite gegangenen, nicht mal besonders großen Maple Bank in Schieflage gerieten. Dann müsste wieder die Bundesregierung aktiv werden, wobei Worte wie im Jahr 2008 die vom Duo Merkel/Steinbrück nicht ausreichen dürften.

Bleibt zum Schluss noch die Frage, wie Anleger sich jetzt verhalten sollten, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Da drängt sich zunächst die Antwort auf: Unterhalb von 100.000 Euro je Kunde und Bank ist Sicherheit gegeben, sieht man von der Geldentwertung durch Inflation und von den immer häufigeren ärgerlichen Gebühren ab. Und oberhalb? In diesem Fall bietet sich an, Konten bei mehreren Banken und Sparkassen zu unterhalten. Wer schließlich über flüssiges Kapital in Millionenhöhe und darüber verfügt, ist gut beraten, es so zu investieren wie erfolgreiche Millionäre: je ein Viertel auf mehreren Konten, in Aktien – am besten nach einem Rücksetzer der Kurse –, in Immobilien – ebenfalls erst nach einem Rücksetzer – und in Gold. Wobei dieser Rat prinzipiell auch für weniger vermögende Anleger gilt.


Manfred Gburek ist Wirtschafts- und Finanzjournalist, er schrieb mehrere Bücher zu verschiedenen Geldthemen. Sein erfolgreicher Ratgeber Besiege die Inflation ist in überarbeiteter Neuausgabe ist in unserem Shop erhältlich: www.tichyseinblick.shop

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Kommentare ( 5 )

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Johann Thiel
6 Jahre her

Wie recht Sie haben, und die Sache mit dem Russlandfeldzug/Ermächtigungsgesetz ist wirklich ein herrlich passender Vergleich.

Johann Thiel
6 Jahre her

Nägelkauend erwarte ich die Antwort:-)

Reinhard Peda
6 Jahre her

„Ob physisch oder nur als Datensatz entzieht sich meiner Kenntnis.“ War selber Coupon-Schnippler: „Der Nominalzins wird im Kupon oder auch Coupon (Zinsschein) festgelegt. In einer Zeit, als es noch effektive (gedruckte) Anleihen gab, bestand das physische Papier aus einem Mantel (Urkunde) und einem Bogen. Der Mantel entspricht dem eingezahlten Kapital, während der Bogen mit den Zinsscheinen den Ertrag verkörpert. Früher wurden diese Zinsscheine mit einer Schere jährlich abgetrennt („Kupon-Schnippler“).Nach Vorlage des Zinsscheins (Kupon) bei der Bank erhielt der Anleger seine Zinsen bar ausgezahlt. Aus steuerlichen und verwaltungstechnischen Gründen geschieht dies heute nicht mehr manuell, sondern computerisiert und durch Überweisung. Außerdem… Mehr

Hartwig Meier
6 Jahre her

Lassen sie uns die Diskussion nach dem Euro Crash…innerhalb von 10 Jahren….weiter führen. Dann werden die Deutschen begreifen, wie sie verschaukelt worden sind.
https://www.welt.de/wirtschaft/article157171883/Auf-unsere-Kinder-wartet-die-7-7-Billionen-Euro-Luecke.html

Johann Thiel
6 Jahre her

Klar, die Deutschen sind „reich“ – mit dem niedrigsten pro Kopf Vermögen in ganz Europa. Wenn ich so einen undifferenzierten Kram schon zu Beginn eines Artikels lese, kann ich direkt damit aufhören. Reich ist hier allenfalls der Staat, der das den Bürgern geklaute Geld mit vollen Händen zum Fenster rauswirft.