High Court bestätigt Freispruch im Fall Hamit Coksun nach Koranverbrennung

Das Oberste Gericht in England und Wales hat die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Hamit Coskun zurückgewiesen. Coksun hatte vor der türkischen Auslandsvertretung in London einen Koran verbrannt. Das Gericht stärkt mit diesem Urteil die Meinungsfreiheit.

picture alliance / empics | Ben Whitley

Das Oberste Gericht in England und Wales hat die Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit die Aufhebung der Verurteilung von Hamit Coskun bestätigt. Coskun war wegen eines religiös verschärften Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung verurteilt worden, nachdem er außerhalb der türkischen Auslandsvertretung in London einen Koran verbrannt hatte.

Die Richter erklärten, die Schlussfolgerungen der Vorinstanz seien für das Gericht in nachvollziehbarer Weise möglich gewesen. Zuvor hatte das Berufungsgericht die Verurteilung aufgehoben und betont, die Freiheit der Meinungsäußerung müsse auch das Recht einschließen, Ansichten zu äußern, die beleidigen, schockieren oder verstören.

Coskun, ein Asylsuchender aus der Türkei, bezeichnete seine Aktion als Protest gegen eine Politik, die sein Heimatland zu einer Basis für radikale Islamisten mache. Bei der Demonstration rief er, der Islam sei eine Religion des Terrorismus.

Nach dem Protest wurde Coskun von zwei Männern angegriffen, einer von ihnen war mit einem Messer bewaffnet. Coksun musste im Krankenhaus behandelt werden. Einer der Angreifer, Moussa Kadri, entging einer Haftstrafe. Nach dem Angriff wurde Coskun nach weiteren Drohungen in ein sicheres Haus verbracht.

Im Verfahren ging es um eine Verurteilung nach dem Gesetz zur öffentlichen Ordnung sowie um die Einstufung als religiös verschärft nach dem Gesetz gegen Kriminalität und Unordnung. Die Staatsanwaltschaft argumentierte zuletzt, Coskun habe durch das Verbrennen faktisch provoziert, dass es zu ordnungswidrigem Verhalten kam, und verwies dabei auf den anschließenden Angriff. Dieser Linie folgte das Gericht nicht.

Unterstützung erhielt Coskun von der „Free Speech Union“, die ihn nach eigenen Angaben in dem Fall vertreten hat. Die „National Secular Society“ erklärte, sie habe die Verteidigung über das Verfahren hinweg mitfinanziert und begrüßte die Entscheidung als Absage an eine Rückkehr eines Blasphemieprinzips durch Umwege.

Kritik richtete sich zugleich gegen die ursprüngliche Anklage. Nach Interventionen der säkularen Organisation korrigierte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine Formulierung, die falsch angewandt worden sei, und ersetzte sie durch eine neue Anklage. Vertreter der Organisation forderten eine ernsthafte Überprüfung, wie es zu der ursprünglichen Einordnung gekommen sei und warum der Fall bis vor das oberste Gericht getragen wurde.

Die „Free Speech Union“ verwies darauf, dass seit dem Amtsantritt von Premierminister Keir Starmer mehrere Verfahren wegen Koranverbrennungen geführt worden seien und dass parallel ein weiteres Verfahren gegen ein Mitglied, Martin Frost, läuft. Das Gericht machte nun deutlich: Gesetze zur öffentlichen Ordnung dürfen nicht so ausgelegt werden, dass über Umwege wieder ein Blasphemieprinzip eingeführt wird.

Das Urteil ist zu begrüßen, weil es eine klare Grenze zieht: Der Staat schützt Bürger vor Gewalt und realem Schaden, aber nicht vor gekränkten Gefühlen oder religiösen Empfindlichkeiten. Wer das Strafrecht so biegt, dass es faktisch ein Blasphemieverbot ersetzt, lädt zur Einschüchterung ein und belohnt am Ende die lauteste Drohkulisse. Die Entscheidung stärkt damit nicht Provokation um ihrer selbst willen, sondern einen Kern des Rechtsstaats: Meinungsfreiheit gilt gerade dann, wenn Äußerungen unbequem sind, und Gewalt darf niemals darüber entscheiden, was gesagt werden darf.

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Kommentare ( 1 )

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yeager
59 Minuten her

Das „Argument“ mit der öffentlichen Ordnung ist komplett irre. Irgendwer tut oder sagt etwas an sich harmloses das als Provokation aufgefasst wird, worauf die sich provoziert fühlenden mit Gewalt reagieren, und diese gewalttätige Reaktion wird dann nicht den Gewalttätern angelastet, sondern dem der da angeblich provoziert hat.
Natürlich kommt diese Täter-Opfer Umkehr immer nur dann zum Einsatz, wenn sie der grün-linken Agenda dient. Würde jemand gewaltsam z.B. auf die Aufstellung von Windrädern reagieren, dann wird da sicher weder dem Erbauer noch dem Betreiber eine „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen.