Heiligabend 2025: Zehntausende Ukrainer strömen zurück in ihr Land und verursachen Staus an der Landesgrenze. Das BMI bestätigt nun: Bis zu sechs Monate Abwesenheit löschen den Schutztitel nicht. Auch alle Leistungen dürften weiterlaufen. Der AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier kritisiert die Sonderregeln für Ukrainer und fordert ein Ende des Massenzustroms.
picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Ausgangspunkt dieser Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier (AfD) waren Medienberichte über „kilometerlange, bis zu 24-stündige Verkehrsstaus“ an der polnisch-ukrainischen Grenze vor den zurückliegenden Weihnachtsfeiertagen. Der Fernsehsender Welt berichtete davon am Heiligabend unter dem Titel: „Diese Menschen wollen rein ins Land. Und nicht etwa raus“. Demnach standen „zehntausende Ukrainer“ stundenlang im Stau, weil sie „die Feiertage trotz Krieg mit ihren Familien in der Ukraine“ verbringen wollten.
Der Fragesteller schließt aus der Berichterstattung: „Mithin unterbrachen diese Menschen, die Schutz vor einem Krieg erhalten haben, ihre Flucht faktisch für einen freiwilligen Aufenthalt in dem Kriegsgebiet, aus ebendem sie geflohen sind.“ Es lag nahe zu fragen, ob der Heimaturlaub der Ukrainer nicht auch vom Steuerzahler bezahlt wird, soweit die Ukrainer hier Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen. Man erinnert sich bei dieser Gelegenheit: Nancy Faeser wies allen seit Anfang 2022 nach Deutschland gekommenen Ukrainern ohne Verfahren einen Flüchtlingsstatus zu und überwies sie damit fürs erste an die Jobcenter und ins Bürgergeld.
Die Erzählung ist derweil ja, dass jene Ukrainer, die sich derzeit in Polen oder Deutschland aufhalten, hier sind, weil sie aus einem schwer gebeutelten Kriegsland geflohen sind und das Leben und Überleben in der Ukraine heute schwer fällt. Allerdings gibt es immer wieder die Elemente aus der echten Realität, die dieser Erzählung widersprechen.
Antworten, die Zweifel am Narrativ wecken
Die Antworten aus dem Innenministerium haben die Eigenheit, dass sie eher Zweifel an der Erzählung wecken als dieselben zu zerstreuen. Zunächst muss das Ministerium eingestehen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat, welche Ukrainer sich in welcher Zahl und für wie lange zeitweise aus dem Bundesgebiet verabschiedet haben. Das muss man noch nicht peinlich finden, denn die Ukrainer tragen ja keine Fußfesseln.
Allerdings sieht das Innenministerium keinen Anlass dafür, die Schutztitel für Ukrainer anzuzweifeln in dem Moment, in dem sie sich für vielleicht längere Zeit wieder in ihr Heimatland aufmachen sollten. Denn eine solche Rückreise in die kriegsgeplagte Ukraine sei jedenfalls für eine Dauer von sechs Monaten problemlos möglich – „ohne, dass sich dies auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes [in Deutschland] auswirkt“. Erst die Abwesenheit von über sechs Monaten würde „zum Erlöschen des Schutztitels“ führen. Fragt sich nur, ob das jemand kontrolliert. Mangels technischer Möglichkeiten wäre das vermutlich schwer.
Das BMI findet außerdem die Auszahlung von Sozialleistungen unproblematisch, weil die ja ohnehin nur dann geschehe, wenn die (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten „erreichbar sind, d. h. sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Meldungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können“. Ist das so? Deutsche Jobcenter würden also niemals Sozialleistungen einfach so überweisen, auch wenn der Leistungsempfänger nicht erreichbar ist oder fern vom Jobcenter weilt. Irgendwie erinnert man sich allerdings an unzählige Geschichten, in denen Geld sogar an nach Algerien rückgewanderte Migranten weitergezahlt wurde. Das war natürlich Leistungsmissbrauch und insofern illegal, aber es musste erst einmal auffallen.
„Verbindung zum Heimatland … Unterstützung der Widerstandsfähigkeit“
Der Fragesteller Markus Frohnmaier hatte diese Schmerzlosigkeit der Bundesregierung angesichts eines möglicherweise missbräuchlich beanspruchten Schutztitels wie auch in Bezug auf denkbare (aber laut BMI nicht bestehende) Lücken in der Sozialgesetzgebung vorausgesehen. Er stellte also seine Anschlussfrage gleich mit: Müsste die Bundesregierung nicht irgendwelche Konsequenzen daraus ziehen, dass „Leistungsbezieher mit gewährtem Schutz … ohne zwingenden Grund und vielmehr aus rein privaten oder touristischen Motiven in ein aktives Kriegsgebiet zurückkehren“? Die erwartbare Antwort: Nein, mit Verweis auf die eigene Vorbemerkung. Deren Kernsatz lautet: „Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine und die Ukrainerinnen und Ukrainer in ihrer Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.“ Daher der „vorübergehende Schutz“ der „nach Deutschland geflohenen Menschen aus der Ukraine“.
Doch dann folgt eine sehr weitgehende Auslegung dessen, was man Schutz vor Krieg nennen könnte: „Kurzzeitige Reisen in die Ukraine sind im Rahmen dieses Schutztitels möglich. Grund hierfür ist insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine wird darüber hinaus für die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten.“
Das kann man sich allerdings auf der Zunge zergehen lassen, wobei man schon darauf achten sollte, die Übertragung auf andere Herkunftsländer zu vermeiden: Bis zu halbjährige Aufenthalte im Herkunftsland, wie sie im Rahmen des Schutztitels möglich sind, sollen also legitim sein, weil die Flüchtlinge den Kontakt zum Heimatland nicht verlieren sollen und so außerdem etwas für die Abwehrtüchtigkeit ihrer Landsleute tun. Könnte man das nicht auch auf Syrer und Afghanen übertragen und auch in ihnen die „Verbindung zu ihrem Heimatland“ nähren und sie zur Unterstützung ihrer Landsleute auffordern?
Frohnmaier: Massenzustrom beenden, Anträge wieder individuell prüfen
Markus Frohnmaier, Fraktionsvize und außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, kommentiert die Antworten der Bundesregierung: „Ukrainer können also ein halbes Jahr problemlos in der Ukraine deutsche Sozialleistungen beziehen, ohne dass ihr Schutztitel erlischt – der vorgebliche russische Raketenhagel scheint kein Problem für den Aufenthalt im Heimatland zu sein. Daran zeigt sich, dass es richtig war, dass wir als AfD von Anfang an gefordert haben, die Ukrainer ganz normal als Asylbewerber und nicht nach der EU-Richtlinie für den vorübergehenden Schutz aufzunehmen.“
Daneben verweist Frohnmaier auf einen Ausspruch von Friedrich Merz, der gesagt habe: „Wer in sein Heimatland reisen kann, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen, der hat nun sicher auch keinen Grund mehr, in Deutschland ein Asylverfahren weiter zu betreiben.“ Das hatte Merz freilich in ganz anderem Zusammenhang gesagt, nämlich lange vor seiner Wahl zum Bundeskanzler und in Bezug auf Afghanen, die in ihrer Heimat Urlaub machen. Übertragen werden kann das vielleicht nicht absolut, aber doch näherungsweise.
Frohnmaier fordert die Bundesregierung auf, „nach dem Auslaufen der EU-Massenzustromrichtlinie im Jahr 2027 diese nicht mehr zu verlängern, damit jeder Asylantrag von Ukrainern individuell geprüft werden muss“.

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Meine Meinung unterstützt die Regierung die falschen, Ukraine, Hamas, Syrien und auch afrikanische Länder und ich frage warum. Die denken nicht mal daran den Deutschen zu danken und sie verachten die Deutschen. Deutschland biedert sich überall an und wiederum glaube ich, das die Regierung die Deutschen verachtet und macht alles, damit es den Deutschen schlecht geht, aber man wählt sie trotzdem-Masochismus, oder Stockholmsyndrom?
Frohnmayer hat natürlich – insbesondere hinsichtlich der heillosen, grundgesetzändernden Überschuldungspolitik der Merzregierung – mit seiner Forderung nach sparsameren Einsatz von deutschen Steuermitteln gegenüber mittlerweile hunderttausenden von ukrainischen Sozialgeldunterstützten völlig Recht! Aber bis die Mehrheit der deuschen Wähler und Zahler endlich versteht, dass nur noch die AfD Politik in ihrem, deutschen Interesse machen will, wird es für einen Erhalt von Deutschland vermutlich zu spät sein.
Warum sollte die Kontrolle bei Ukrainern besser funktionieren als bei Leistungsempfängern aus anderen Nationen? Die deutsche Regelung der sofortigen Vollversorgung für die Ukrainer hat sicher dazu beigetragen, dass wir auch viele Ukrainer hier haben, die vor allem ein besseres Leben suchen. Beispielsweise Großfamilien aus dem Westen der Ukraine inklusive Mann im wehrfähigen Alter. In meinem kleinen Ort sind gleich zwei solcher Beispiele, eine Familie davon spricht nur ungarisch. Sie fahren gerne mit mehreren frisch gekauften Gebrauchtwagen in die Heimat und verkaufen diese mutmaßlich dann dort. Im Sommer sind die kaum hier, im Winter schon – der deutsche Staat zahlt ihnen… Mehr
Angeblich soll die Zahlung von Leistungen ab einer Abwesenheitsdauer von drei Wochen eingestellt werden. Drei Wochen sind auch das, was man jedem Bürgergeldempfänger als „Auszeit“ zugesteht, insofern man diese offiziell beantragt. Dass die Zahlungen bei den Ukrainern aber tatsächlich eingestellt werden, wenn sie länger weg sind, oder bei Überzahlung zurückgefordert, steht auf einem anderen Blatt. Ich glaube, dass es Anweisungen gibt, bei den Ukrainern äußerst kulant und großzügig zu sein. Zu viel bezahlte Leistungen holt man sich dann bei den Bürgergeldempfängerm zweiter Klasse, sprich, den deutschen, zurück. Bei denen werden dann auch die 50 Euro, die die Oma zum Geburtstag… Mehr
Nicht grundlos lautet eine Empfehlung zur authentischen Wahrnehmung der Wirklichkeit, man solle weniger auf das Gesagte, sondern vielmehr das Handeln achten.
Dann würde das sei über zehn Jahren gepflegte und gesellschaftsbreit übernommene Narrativ der grausames Schicksal erlittenen Kriegsflüchtlinge platzen wie die sprichwörtliche Seifenblase.
Könnte…, würde…, hätte, hätte, Fahrradkette…
Für die Kartellparteien kein Problem. Wer aus einem Kriegsgebiet flieht, verfolgt wird, geht nicht ins Nachbarland. Nein, der Schutzsuchende reist einmal um die halbe Erde (z.B. Afghanistan), feiert Weihnachten mit unseren Leistungen in der Heimat u.a. Asylrecht ist ein Individualrecht, kein Freifahrtschein für ganze Gruppen. Deutschland hat nicht die Aufgabe, die ganze Welt bei sich aufzunehmen. Und wenn schon das Grundgesetz keinen Schutz bieten kann, dann halt die „EU-Massenzustrom Richtlinie“. National war gestern. Heute will das Königreich Europa die Nationalstaaten beseitigen. Irgendwann werden wir – die hier geboren sind, hier schon länger leben, dieses Land aufgebaut haben – auf der… Mehr
Die Bundesregierung hat demnach zu viel Geld, was augenscheinlich vermittelt, dass die steuerlichen Abgaben reduziert werden müssen!!!
Kein großer Unterschied zu der „Zahlungswut“ der D Regierung mit der der Korruptionsstaat Ukraine mit Hunderten Milliarden Deutschen Steuergeldern zugeschüttet wird.
Wahrscheinlich das unbekannte 17 Bundesland. Anders kann ich mir das nicht erklären wie unverschämt unser Steuergeld auf nimmer Wiedersehen ins Ausland geleitet wird.
Nur die alternative für Deutschland ist in der Lage, das aktuelle Unrecht zu beenden. Die Ukrainer, die in ihrem eigenen Land Urlaub machen, denen muss die Wiedereinreise in die BRD verwehrt werden.
Die dummen Deutschen- ja mit denen kann man es machen. Die Merz Regierung hat den eingereisten Gästen jetzt erlaubt, das diese ungebetenen Ukrainer selbstverständlich “ Urlaub „machen dürfen bis zu 6 Monaten- vom dämlichen deutschen Steuerzahler vollständig bezahlt !
Nur die AFD wird das Unrecht beenden.
Genau. Ist doch alles kein Problem wenn sich Alle an den Deutschen Bürgern bedienen.
Die können auch noch ein bisschen mehr und bis 95 arbeiten.