Das britische Oberhaus stimmte für die völlige Straffreiheit für Mütter auch bei illegalen Abtreibungen. Schutzbestimmungen werden damit de facto ausgehebelt. Denn in Großbritannien führen bereits 72 Prozent der Frauen die Abtreibung gänzlich zuhause durch – oft ohne persönlichen Arztbesuch.
Screenprint: Parliamentlive.tv / House of Lords
Am 18. März hat das britische Oberhaus im Zuge der Beratungen über ein Gesetzespaket der Straffreiheit von Abtreibung zugestimmt. Frauen würden damit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen mehr unterliegen, wenn sie rechtswidrig eine Abtreibung vornehmen oder vornehmen lassen.
Der entsprechende Passus war im Juni 2025 im Unterhaus überraschend als Änderungsantrag durch die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi eingebracht worden und nach nur 46 Minuten Debatte mit 379 zu 137 Stimmen angenommen worden.
Er ergänzt die Crime and Policing Bill, ein umfangreiches Gesetzesvorhaben, das 2025 erstmals eingebracht wurde, vorrangig um Maßnahmen gegen den Anstieg der Gewalt im öffentlichen Raum zu implementieren. Es beinhaltet Änderungen zahlreicher Bestimmungen des Strafgesetzes, unter anderem zu Bereichen wie „Terrorismus und Nationale Sicherheit“, „Antisoziales Verhalten“ oder auch Kindesmissbrauch.
Nachdem das Gesetz das Unterhaus erfolgreich passiert hatte, brachte Baroness Rosa Monckton ihrerseits einen Änderungsantrag ein, um den Passus wieder aus dem Gesetz zu entfernen. Dies wurde am Mittwoch kurz nach 23 Uhr mit 185 zu 148 abgelehnt. Die dritte Lesung wird voraussichtlich Ende März erfolgen.
Lebensrechtler bezeichnen dies als de facto Legalisierung von Abtreibung bis zur Geburt. In Großbritannien dürfen Kinder bereits jetzt unter bestimmten Umständen bis zur Geburt abgetrieben werden. Spätabtreibungen sind etwa bei diagnostizierter schwerer Behinderung des Kindes möglich.
Zusätzlich kann bis zur 24. Schwangerschaftswoche gemäß einer Fristenregelung abgetrieben werden. Dies betrifft gut 98 Prozent der vorgeburtlichen Kindstötungen im Land.
Während das Gesetz vorsieht, dass diese Fristenregelung nur bei „Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schwangeren oder bereits vorhandener Kinder in ihrer Familie“ greift, wird diese Klausel entsprechend weit ausgelegt, so dass in der Praxis bis zur 24. Woche aus jeglichem Grund eine Abtreibung vorgenommen werden kann.
Fast jedes dritte Kind wird abgetrieben
Mittlerweile wird in Großbritannien fast jedes dritte Kind abgetrieben. Im Jahr 2023 wurden im Vereinigten Königreich fast 300.000 Abtreibungen erfasst, davon 277.970 in England und Wales. Dies stellt eine Steigerung von 10,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar.
Abtreibung außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bleibt weiterhin illegal, belangt werden können jedoch nur noch Ärzte und andere Beteiligte.
Dies ist aufgrund der Gesetzeslage in Großbritannien von besonderer Bedeutung:
Während der Covid-Krise wurde der Versand von Abtreibungspillen per Post ohne vorherigen persönlichen Arztkontakt legalisiert. Ursprünglich nur temporär, wurde diese Gesetzgebung beibehalten. Mittlerweile werden 72 Prozent der Abtreibungen in Großbritannien selbstständig von den Frauen zuhause vorgenommen, ohne oder mit nur minimalem Arztkontakt.
„Do-it-yourself“-Abtreibungen: Abtreibungspille per Post
Dies führt aufgrund mangelnder ärztlicher Betreuung nicht nur zu erhöhten Gesundheitsrisiken für Frauen, sondern auch zu irrtümlichen Abtreibungen und zu Missbrauch der Praxis: 2020 gab die Britin Carla Foster an, in der achten Woche schwanger zu sein, um Abtreibungspillen zu erhalten. Ärzte schätzten, dass sich das durch die Abtreibung totgeborene Kind in der 32. bis 34. Woche befand. In einem weiteren Fall trieb eine Frau ihr Kind in der 26. Schwangerschaftswoche ab, konnte vor Gericht allerdings glaubhaft machen, dass sie davon ausgegangen war, erst in der 10. Woche schwanger zu sein. Ebenfalls Schlagzeilen machte ein Fall, in dem ein Mann seiner schwangeren Partnerin ohne deren Wissen Abtreibungspillen im Orangensaft verabreichte, die Frau erlitt eine Fehlgeburt.
Ein Änderungsantrag, der vorsah, einen persönlichen Arztkontakt wieder zur Voraussetzung für die Abgabe von Abtreibungspillen zu machen, um diese Risiken abzumildern, wurde am Mittwoch ebenfalls mit 191 zu 119 Stimmen abgelehnt.
Neben der Gesetzeslage, die Frauen ermöglicht, ohne medizinische Betreuung Abtreibungen vorzunehmen, wird im Vereinigten Königreich auch ein soziokultureller Aspekt diskutiert: So belegen Zahlen, dass Frauen indischer Abstammung auf 100 Mädchen 118 Jungen gebären – gegenüber einem landesweiten Schnitt von 105 Jungen auf 100 Mädchen.
Diese Zahlen weisen auf verstärkte geschlechtsspezifische Abtreibung in bestimmten Bevölkerungsgruppen hin. In Kombination mit der weitverbreiteten Praxis, Abtreibungen unter minimaler Beteiligung Dritter durchzuführen, befürchten Lebensrechtler, dass durch die nun vorgesehene Straffreiheit für Mütter die Abtreibung von Mädchen aufgrund ihres Geschlechts weiter zunehmen könnte.

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