Faktencheck: Gesundheitsämter können Doppelmeldungen ausschließen

Im Netz kursieren vermeintliche Skandalnachrichten über angebliche Doppelmeldungen von Coronainfektionen von den Gesundheitsämtern ans Robert-Koch-Institut. Wir haben nachgefragt.

IMAGO / photothek
Soldaten der Bundeswehr unterstuetzen das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Kontakten von Coronainfizierten, hier in Bonn

Wer sich an die Überforderung der Gesundheitsämter rund um die Massenzuwanderung, beispielsweise die nicht geschlossene Kette der TBC-Untersuchungen 2015/16 erinnert, der könnte diesen Ämtern auch in der Corona-Krise skeptisch gegenüber zu stehen. Der Einsatz der Bundeswehr in Gesundheitsämtern legt sogar nahe, dass es erneut zu einer Überforderung gekommen ist. Man könnte es aber auch positiver sehen und den Bundeswehr-Einsatz als exakt kalkulierte Bedarfsaufstockung verstehen.

In den vergangenen Tagen ist erneut Kritik an den Gesundheitsämtern aufgeflammt und viral gegangen: Die Ämter würden Doppeltestungen von Corona-Infizierten anonymisiert ans RKI melden. Deswegen seien die Corona-Maßnahmen auf der Basis künstlich überhöhter Fallzahlen in Kraft gesetzt worden. Eine Ärztin meldete den vermeindlichen Skandal über Youtube, zog aber schon kurze Zeit später zurück und sendete eine Richtigstellung.

TE schreibt daraufhin kurzfristig deutsche Gesundheitsämter vornehmlich in Niedersachsen an und erhält von einigen der Ämter schnell umfangreiche Antworten zu allen eingereichten Fragen.

TE wollte wissen,

  1. Sendet das Gesundheitsamt die Corona-Testergebnisse (Viren bzw. Antikörper) an das RKI anonymisiert?
  2. Wie viele positiv auf Covid-19 getestete Personen machen den Test mehrfach?
  3. Wenn ja, wie hoch schätzen Sie die Zahl der von Ihnen mehrfach gezählten, an das RKI gemeldeten Testpersonen (wenn diese den Test mehrfach gemacht haben)?
  4. Wie wird überhaupt von Ihnen an das RKI gemeldet? In welchem Zeitraum usw.?
  5. Arbeitet das Gesundheitsamt bereits teilweise oder vollkommen mit einer Sofware wie Äskolap21 oder ähnlicher Software, die doppelte Meldungen aussieben?
  6. Wenn ja, seit wann können sie ausschließen, dass anonymisiert mehrfach gemeldet wird?

Bevor wir die Antworten mehrerer Gesundheitsämter, die innerhalb der ersten 24 Stunden reagierten, dokumentieren, das Fazit schon vorweg: Die Kette vom positivem Testergebnis (Infektion) in den Arztpraxen oder Teststellen hin zu den Laboren und von diesen über die Gesundheitsämter bis zum RKI funktioniert ohne Doppelmeldungen. Die Zahl der positiv Getesteten stimmt zumindest weitestgehend mit der gemeldeten Zahl überein. Lediglich Wieder-Infektionen werden als neuer Fall angelegt, sagen einige Gesundheitsämter. Diese Zahl der gemeldeten erneuten Infektionen ist allerdings (noch?) gering.

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Die einzelnen Gesundheitsämter der Städte und Kommunen melden ihre Daten nicht direkt an das Robert-Koch-Institut (RKI), zunächst wird an das Landesgesundheitsamt (in manchen Ländern auch an das Ministerium) gemeldet, die dann an das RKI melden. Die Daten erreichen das Landesgesundheitsamt bereits anonymisiert als Fallzahl, individualisiert zwar weiterhin, aber nicht direkt mit Namen, Adresse usw. Das Landesgesundheitsamt (LGA) überprüft hier laut einem Sprecher des niedersächsischen LGA in Hannover erneut die Schlüssigkeit auch hinsichtlich Doppelmeldungen und Eingabefehlern bevor die Daten an das RKI weiter gemeldet werden.

Ein Sprecher des NLGA verweist auf die Einführung der Software Demis, an der aktuell gearbeitet würde, so dass es in naher Zukunft nur noch eine Datenbank gäbe, an die direkt gemeldet werde und auf die das RKI dann auch direkt Zugriff hätte, was die Meldeverzögerungen zwischen den Behörden dann quasi eliminieren würde. Diese wären aber sowieso schon auf Stunden reduziert.

Die Antworten auf die Frage nach dem Anteil mehrfacher Tests derselben Person sind jedoch sehr uneinheitlich. Ein Gesundheitsamt schätzt diese anteilig auf 5 Prozent, ein anderes schreibt, dass jeder positiv Geteste mindestens ein weitere Mal getestet werden würde. Noch ein Amt schreibt, dass die mit einem mutierten Virus Infizierten zu 100 Prozent erneut getestet werden.

Man mag die Tests an sich kritisieren, die Maßnahmen der Regierung sowieso. Der eine oder andere beklagt auch die schleppende Digitalisierung in den Ämtern. Tatsächlich werden vereinzelt Datenerfassungen immer noch händisch durchgeführt, wie ein Gesundheitsamt meldete. Aber insgesamt ist die Annahme, das RKI würde mehrere Tests einer Person als solche mehrerer Personen weitergeben, vollkommen unwahrscheinlich.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt antwortet TE schriftlich zusammenfassend:

„Stellt ein Labor fest, dass eine Probe einen positiven Befund aufweist, wird das kommunale Gesundheitsamt (GA) über das Labor bzw. den behandelnden Arzt/Ärztin darüber informiert. Hier wird von der sogenannten „Meldung“ gesprochen. Das entsprechende GA muss u.U. weitere Daten zu dem Fall recherchieren, beispielsweise zum Infektionsumfeld und zur Ermittlung weiterer Kontaktpersonen, und leitet notwendige Maßnahmen ein wie etwa die Anordnung zur Isolation. Dieser vom GA angelegte Fall wird dann in eine Softwarelösung eingegeben. Die Meldefälle werden zusammengefasst in Datenpaketen ohne personenbezogene Angaben mindestens einmal werktäglich, teilweise aber auch mehrmals täglich auf elektronischem Weg an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt. Die Daten werden am NLGA einer Qualitätskontrolle unterzogen und den Tag über an das RKI übermittelt, die letzte Übermittlung erfolgt am späten Nachmittag bis ca. 17:30 Uhr.“

Hier die Antworten einzelner Gesundheitsämter als Dokumentation in der Reihe ihres Eingangs und nach den von TE gestellten Fragen sortiert. Die Antworten der Gesundheitsämter bzw. der Sprecher sortieren wir nach Autokennzeichen: aus Wittmund (WTM), Hannover (H), Heidekreis (HK), Emsland (EL), Cloppenburg (CLP), Verden (VER), Wolfsburg (WOB), Aurich (AUR), Stade (STD), Cuxhaven (CUX), Celle (CE), Grafschaft Bentheim (NOH) und Helmstedt (HE).

Sendet das Gesundheitsamt die Corona-Testergebnisse (Viren bzw. Blut-Antikörper) an das RKI anonymisiert?

WTM: Wir melden unsere Daten (…) nicht an das Robert-Koch-Institut (rki), sondern an das NLGA, das niedersächsische Landesgesundheitsamt – und das allerdings anonymisiert.

H: Die Übermittlungen der meldepflichtigen Infektionen durch die Gesundheitsämter an das RKI ist im Infektionsschutzgesetzt (IfSG) im §11 geregelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt ebenfalls nach §11 IfSG anonymisiert. Covid-19 ist eine von vielen übertragbaren Erkrankungen nach §6 IfSG, welche das Gesundheitsamt der Region Hannover an die Landesbehörde NLGA übermittelt, die die anonymisierten Daten an das RKI weiterleitet.

HK: Gem. §11 IFSG werden die Daten pseudonymisiert an die zuständige Landesbehörde (NLGA) übermittelt, nicht ans RKI.

EL: Der Fachbereich Gesundheitsdienste des Landkreises Emsland meldet die nach RKI-Falldefinition meldepflichtigen Covid-19-Nachweise an die zuständige Landesstelle, in Niedersachsen ist dies das Niedersächsische Landesgesundheitsamt. Dieses wiederum bereitet die Daten auf und stellt sie dem RKI zur Verfügung. Die Meldung der Nachweise an die Landesstelle erfolgt anonymisiert. Die persönlichen Daten verbleiben auf kommunaler Ebene. Die Fälle können aber mittels einer Fall-ID auf kommunaler Ebene wieder den persönlichen Daten zugeordnet werden.

CLP: Seitens des Gesundheitsamtes werden keine Meldungen über positive Befunde in Bezug auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 direkt an das RKI übermittelt. Der Melde-Weg sieht eine anonyme Meldung der niedersächsischen Gesundheitsämter an das Nds. Landesgesundheitsamt vor, welches die erhobenen Daten an da Robert-Koch-Institut weitergibt.

VER: Das RKI bekommt die Ergebnisse über Surv Net anonymisiert.

WOB: Ja, gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden positive Virus Nachweise sowie positive Antigennachweise an das RKI gemeldet.

AUR: Es werden keine entsprechenden Daten durch unser Gesundheitsamt an das RKI übersandt. Täglich erfolgt eine Meldung an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt. Dieses wiederum meldet die Daten weiter an das RKI.

STD: Nein.

CUX: Ja.

CE: Ja.

NOH: Die Daten werden über das NLGA anonymisiert an das RKI übermittelt.

HE: Die Daten werden nicht anonymisiert an das NLGA über die vorgegebene Software SurvNet gesendet. Dieses leitet die Daten an das RKI weiter.

Wie viele positiv auf Covid-19 getestete Personen machen den Test mehrfach?

WTM: Mehrfachtestungen, nach denen Sie fragen, die kann es aus unterschiedlichen Gründen geben, die Häufigkeit können wir nicht abschätzen, sagt mir dazu unser Gesundheitsamt.

H: Dazu liegen dem Gesundheitsamt keine verlässlichen Zahlen vor.
Zum Vorgehen: Wird eine Person nach einem PCR-Test positiv auf Covid-19 getestet, meldet das Testlabor diesen positiven Fall an das zuständige Gesundheitsamt, das den Fall wiederum an das Land meldet. Wenn die Person weitere Tests durchführt, werden diese zwar der Person zugeordnet, jedoch nicht als neuer Fall weitergemeldet. Erst wenn ein Test nachweist, dass sich eine Person erneut mit Covid-19 infiziert hat, also eine Reinfektion vorliegt, wird dies als neuer Fall bewertet und als neuer Fall weitergemeldet.

HK: Möglicherweise circa 50 %. Dies hat i. d. R. keinerlei Einfluss auf die übermittelten Zahlen.

EL: Aktuell werden die auf Covid-19 positiv getesteten Personen am Ende der Isolation erneut getestet. Eine Mehrfachtestung von bereits positiv getesteten Personen kommt also häufig vor.

CLP: Diesbezüglich können keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da lediglich erneut positive Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

VER: Positiv getestete Personen lassen sich geschätzt im Schnitt zu einem Drittel noch einmal testen.

WOB: Circa 5 %.

AUR: Hierbei handelt es sich um individuelle Einzelfallentscheidungen, in Abhängigkeit zum jeweiligen Infektionsgeschehen, bzw. im Hinblick auf die Empfehlungen des RKI.

STD: Diese Angabe wird nicht erhoben. Bei VOC-Positiven (positiv getestet auf eine Virusmutation) ist ein erneuter Abstrich vor Entlassung aus der Absonderung (Isolation) vom RKI empfohlen.

CUX: Wie oft ein Test gemacht wird, ist nicht relevant, sondern ob dieser ein positives oder negatives Ergebnis hat. Mehrfache positive Befunde für einen Fall im Rahmen einer Infektion gab es bisher nach den hier vorliegenden Daten nicht. Wir haben aber 5 Fälle in denen es zu einem späteren Zeitpunkt (nachdem sie bereits genesen waren) einen weiteren positiven Befund gab (Re-Infektionen). Diese Fälle wurden als neuer Fall erneut an das RKI gemeldet.

CE: Bisher hat das Gesundheitsamt Testungen von bereits positiv getesteten Personen im Verlauf in etwa 10 bis 20 Prozent veranlasst, um in Zweifelsfällen den Verlauf der Erkrankung und eine ggf. noch bestehende Ansteckungsfähigkeit zu klären. Bei Personen, bei denen Virusmutationen (VOC) nachgewiesen worden sind, erfolgt seit kurzem regelmäßig eine Testung vor Entlassung aus der Quarantäne.  Der Anteil der Wiederholungstestungen wird sich also erhöhen. Derzeit ist es noch zu früh, den Anstieg zu beziffern.

NOH: <0,1 %.

HE: Hier ist eine Angabe nicht möglich, da dies nicht dokumentiert wird.

Wenn ja, wie hoch schätzen Sie die Zahl der von Ihnen mehrfach gezählten, an das RKI gemeldeten Testpersonen (wenn diese den Test mehrfach gemacht haben)?

WTM: Wir zählen und melden keine Personen mehrfach nur aufgrund von mehreren Testen, die bei uns eingehen – wir melden gar nicht an das rki.

H: Grundsätzlich gibt es keine Mehrfachzählungen (…). Durch Fehler in der Schreibweise kann es beim Import der Daten vereinzelt zu Doppelungen kommen, die durch Korrekturen behoben werden.

HK: Es wird immer nur der Erstbefund an die zuständige Landesbehörde übermittelt.

EL: Es werden keine Befunde mehrfach an das RKI gemeldet. Ist eine Person bereits als Covid-19-positive Person bekannt, wird der Befund lediglich im Datensatz der Person abgelegt, jedoch nicht weitergemeldet. Es werden alle Befunde auf Dopplungen hin überprüft.

CLP: Es ist in keinem Fall eine mehrfache Meldung an das Nds. Landesgesundheitsamt beziehungsweise mittelbar an das RKI aufgrund eines zweiten positiven Befundes im Zusammenhang mit einer bereits durchlaufenen Infektion erfolgt. Dies wird durch die händischen Zuordnung der positiven Befunde/Labormeldungen sichergestellt. Nur bei einer nachweislichen Reinfektion wird ein neuer Fall angelegt.

VER: Mehrfachmeldungen an das RKI kommen nicht vor, da bei jeder Meldung im System ein Abgleich vorgenommen wird.

WOB: Da das Gesundheitsamt die Testergebnisse namentlich erhält, gar nicht.

AUR: Mehrfachtestungen bei Einzelfällen werden nicht mehrfach gezählt, bzw. an das NLGA übermittelt. Da jedem Fall ein individuelles Fallkennzeichen zugeordnet wird, sind Mehrfachmeldungen von Einzelfällen ausgeschlossen.

STD: Die Ergebnisse werden nicht anonym, sondern namentlich gemeldet und somit nicht mehrfach gemeldet.

CUX: siehe Antwort 2.

CE: Null.

NOH: Doppelmeldungen können durch die verwendete Software nicht erfolgen.

HE: Jemand, der positiv gemeldet wurde, wird aufgrund neuer Testungen nicht doppelt gemeldet. Es sei denn er erkrankt nach einem gewissen Zeitraum erneut.

Wie wird überhaupt von Ihnen an das RKI gemeldet? In welchem Zeitraum usw.?

WTM: Wir melden gar nicht an das rki.

H: Die Region meldet täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA). Das Land übermittelt dann die Zahlen an das RKI.

HK: Das Gesundheitsamt übermittelt innerhalb von 24 Stunden die Befunde an die zuständige Landesbehörde.

EL: Der Fachbereich Gesundheitsdienste meldet zweimal täglich an die zuständige Landesstelle.

CLP: Meldungen werden, nach dem bereits beschriebenen Ablauf, täglich vorgenommen.

VER: Es wird täglich (7 Tage die Woche) an das RKI gemeldet.

WOB: Täglich, digital anonymisiert über das Programm SurvNet, welches vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt wird, nach den gesetzlichen Vorgaben des IfSG.

AUR: Siehe erste Antwort.

STD: Das Gesundheitsamt ist nach IfSG verpflichtet, spätestens am nächsten Arbeitstag zu melden. Daten werden von uns montags bis samstags übermittelt, sofern positive Befunde eingegangen sind. Das NLGA meldet am nächsten Arbeitstag dem RKI.

CUX: Die Meldungen erfolgen täglich mehrfach über die Software „Gumax“.

CE: Die Meldungen an das RKI erfolgen unter Verwendung der Meldesoftware SurvNet@RKI, und zwar tagesaktuell.

NOH: Einmal täglich auch am Wochenende – wie oben beschrieben.

HE: Beantwortung s. o.

Arbeitet das Gesundheitsamt bereits teilweise oder vollkommen mit einer Sofware wie Äskolap21 oder ähnlicher Software, die doppelte Meldungen aussieben?

WTM: Wir arbeiten nicht mit den von Ihnen angefragten Software-Produkten, wir melden aber auch keine Testergebnisse, sondern lediglich infizierte Personen.

H: Das Gesundheitsamt der Region Hannover setzt bislang zu 100 Prozent Aeskulab21 als Meldesoftware ein.

HK: Das Gesundheitsamt arbeitet bereits seit 15 Jahren mit einer Meldesoftware. Zusätzlich wird seit dem 3. Quartal 2020 Sormas eingesetzt.

EL: Das Gesundheitsamt arbeitet bereits seit Jahren mit der Software ISGA, die auch ein Modul für meldepflichtige Erkrankungen enthält. Die meldepflichtigen Erkrankungen werden darüber bereits seit geraumer Zeit an die Landesstelle gemeldet.
Seit Mai 2020 arbeitet der Fachbereich Gesundheitsdienste zusätzlich mit der Anwendung SORMAS, die die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert und die Datenübergabe an den im Gesundheitsamt befindlichen Schnittstellen erleichtert und beschleunigt.

CLP: Das Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg verwendet die Software „ISGA“. Erneute Meldungen werden im Rahmen der Sichtung eingegangener Befunde/Meldungen bereits erfassten Fällen zugeordnet. Es wird keine erneute Meldung ausgelöst.

VER: Das Gesundheitsamt des Landkreises Verden arbeitet mit der Software MicroPro, Meldungen erfolgen über SurvNet. Zudem wird gerade der Einsatz von SORMAS vorbereitet.

WOB: Nein, wir melden über das Programm SurvNet, welches vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

AUR: Die von unserem Gesundheitsamt genutzte Fachanwendung heißt ISGA. Doppelte Meldungen sind, wie oben bereits erwähnt, durch ein individuelles Fallkennzeichen nicht möglich.

STD: Das Gesundheitsamt Stade arbeitet nicht mit Äskolap21, sondern mit ISGA.

CUX: Ja.

CE: Siehe oben.

NOH: Es wird vollständig mit einer Software eines externen Anbieters gearbeitet.

HE: SurvNet.

Wenn ja, seit wann können sie ausschließen, dass anonymisiert mehrfach gemeldet wird?

WTM: Das bedeutet auch, dass wir gar nicht mehrfach melden.

H: Es gibt im Regelfall keine anonymisierten Mehrfachmeldungen (s. oben).

HK: Es wird nie doppelt gemeldet, da die Namen vorliegen.

EL: Da die Befunde vor Meldung eingehend fachlich auf Dopplungen überprüft werden, erfolgen keine Mehrfachmeldungen.

CLP: Entsprechende Mehrfachmeldungen können grundsätzlich und bereits seit Beginn der Pandemie ausgeschlossen werden.

VER: Aufgrund der vorgeschaltetetn Kontrolle im System wird nicht mehrfach gemeldet.

WOB: Es gibt schon immer zusätzlich eine Excel-Statistik der positiven Personen geführte. Sollte die Zahl unserer Excel-Liste nicht mit der vom Land übereinstimmen, kann in der Meldesoftware abgeglichen werden, ob es zu Doppelerfassungen gekommen ist (Anwenderfehler) – dann werden die Dopplungen als Streichung übermittelt.

AUR: Siehe vorherige Antwort.

STD: Es wird nicht anonym gemeldet.

CUX: Seit Beginn der Pandemie.

CE: Siehe oben.

NOH: Seit Nutzung der Software. Diese nutzen wir bereits seit Jahren zur Übermittlung der meldepflichtigen Daten!

HE: Seit Anbeginn der Pandemie, doppelte Meldung passieren nur dann, wenn der Name in unterschiedlichen Schreibweisen oder anderem Geburtstag übermittelt werden. Diese Fehler können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

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Kommentare ( 12 )

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12 Comments
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Herr Schmidt
3 Jahre her

Da stellt man sich natürlich gleich ein paar Fragen: Warum verläuft die Meldung über das Landesgesundheitsamt und nicht über DEMIS? Schliesslich sind laut RKI-Seite alle Gesundheitsämter und Labore seit Anfang Januar an DEMIS angeschlossen. Wie verhindert man Doppelmeldungen zwischen Landesgesundheitsamt und DEMIS? Laut RKI-Seite melden die Labore direkt an DEMIS. Auf der DEMIS wiki Seite steht „Bitte verwenden Sie nicht die DEMIS-Produktivumgebung zu Testzwecken“ Es gab anscheinend einige Falscheinträge. Da stellt sich doch die Frage ans RKI in welchem Umfang. Auf der JSON/LDT Mapping Seite von DEMIS werden auch die personenbezogenen Datenarten gezeigt, die erfasst werden.Es stellt sich für mich… Mehr

K.Behrens
3 Jahre her

Gute Arbeit Herr Wallasch, jetzt fehlt nur noch das RKI und deren täglich geschätzte Genesene. Immerhin ist das RKI politisch maßgeblich beteiligt und Sprecher Wieler stets vorne mit dabei. Geschätztes Zahlenwerk fliegt täglich medial auf allen Kanälen und wird morgen die Grundlage für weitere staatliche Willkür mit allen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen aus Berlin bieten.

Bernd Schulze sen.
3 Jahre her

Wer wird den ständig getestet? Diese Test sollte man gleich streichen, nur wird man deine Meldungen mehr an das RKI, schicken können. Umso mehr sich die Ämter winden um so weniger sind sie glaubwürdig und Wer weiß, vielleicht wird beim RKI auch gewürfelt. Persönlich kenne ich keinen der getestet wurde, weiß nur daß die Urinkellner und die Pflegebedürftigen in regelmäßigen Abständen getestet werden. Also wer sind die getesteten?

Peter Mueller
3 Jahre her

Doppelmeldungen hat man gar nicht nötig, wenn die Hälfte aller positiven Testergebnisse falsch positiv ist, wie sogar der Hersteller bestätigt:

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/die-haelfte-aller-corona-positiven-ist-nicht-ansteckend-2241827212.html

Peer Munk
3 Jahre her

Zumindest in Berlin sollte man wohl nicht auf die Zuverlässigkeit der Gesundheitsämter vertrauen. Mitte Oktober letzten Jahres hatte ich beruflich Kontakt zu jemandem, der ein positives Testergebnis erhalten hatte. Daraufhin füllte ich (wie von meinem Arbeitgeber gefordert) einen Kontaktbogen des zuständigen Gesundheitsamtes aus, schickte ihn zurück und wartete seitdem auf eine Mitteilung, ob ich mich in Quarantäne begeben soll. Gelernt habe ich daraus: solange mich nicht ein Gesundheitsamt von sich aus anschreibt, ist es mir wurst, wer wann was für ein Testergebnis hat.
Zumal ich der Meinung bin, dass es außer einer Irrsins-Pandemie keine furchtbare Pandemie gibt zur Zeit.

Last edited 3 Jahre her by Peer Munk
DieGedankenSindFrei
3 Jahre her

Also: Ich glaube davon keni Wort!
Freunde von mir waren im Skiurlaub, haben sich UNMITTELBAR bei Einreise nach Deutschland per Onlineformular beim Gesundheitsamt gemeldet (und natürlich einen Test gemacht).

Das ist jetzt 2 Wochen her – bis jetzt gab es nicht EINEN ANRUF bei diesen Freunden! Keine Info darüber, dass sie sich in Quarantäne begeben müssten – nichts!

Vermutlich kommt das Schreiben in einem Vierteljahr – oder der Anruf NACH der Quarantäne.

Jedenfalls halte ich unser Gesundheitsamt für vollkommen unfähig!

Dunkelsachse
3 Jahre her

Hm. Das RKI selbst schreibt hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html

„Es ist zu beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten Personen gleichzusetzen ist, da in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein können.“

Im Übrigen wäre ein Nachfrage bei den Ämtern nett, wie die aus einem positiven Test einen Covid-19 Fall machen können, wo doch die WHO dazu u.a. die Anamnese durch einen Arzt fordert.

DieGedankenSindFrei
3 Jahre her
Antworten an  Dunkelsachse

Aus einem positiven Test einen Covid-Fall machen? Dann klingt es dramatischer!

rneuwald
3 Jahre her
Antworten an  Dunkelsachse

Anzahl der Tests und Zahl der getesteten Personen ist, wie im Artikel klar erkennbar beschrieben ist, NICHT gleichzusetzen mit GEMELDETEN Fällen. VOR einer Meldung wird wie klar erkennbar beschrieben ist, auf Mehrfachtestungen geprüft. DANN erfolgt Meldung, die nach erfolgter Prüfung so weit wie nur irgend möglich (und das ist absolut korrekt und ausreichend) von Fehlern befreit ist. Ich denke, daß hiermit klar beschrieben ist, daß in nahezu allen sozialen Medien die Möglichkeit besteht, daß Kommentatoren die nicht in der Lage sind, einfachste und klar beschriebene Vorgänge zu begreifen, nichtsdestotrotz ihren sinnlosen Kommentar absondern können, der in einem solchen (klar beschriebenen)… Mehr

Last edited 3 Jahre her by rneuwald
HDieckmann
3 Jahre her

Zur Info: 1. Mit dem PCR-Test kann keine Infektionen festgestellt werden. 2. SARS CoV-2 ist der Name der (neuen) Coronaviren. 3. Die von den CoV-2-Viren ausgelöste (neue) Lungenkrankheit heißt CoViD-19. Wenn Doppelmeldungen kein Problem sind, dann wären Antworten auf folgende Fragen interessant: Welcher Anteil der positiv Getesteten hat keine Symptome? Werden Menschen mit Symptomen auch ohne positiven Corona-Test gezählt, z.B. in Krankenhäusern? Wer meldet in Altenheimen und Krankenhäusern positiv Getestete? Ab welchem ct-Wert wird jemand als Positiv gewertet und gezählt? Die WHO empfiehlt nach einem positiven Test zur Absicherung einen zweiten Test – wird der gemacht? Werden alle positiv Getesteten… Mehr

DieGedankenSindFrei
3 Jahre her
Antworten an  HDieckmann

Diese Fragen sind viel zu konkret – so etwas wird politisch nicht beantwortet!

MrsH
3 Jahre her

Vielen Dank – so sollte die Arbeit von Journalisten sein! Daher unterstützen wir TE auch regelmässig.
Aber was mich eigentlich viel mehr interessiert hätte: richten sich die Gesundheitsämter denn nach der WHO-Empfehlung und bestehen auf der Angabe des Ct-Werts (Zyklenzahl in der RT-PCR) aus den Untersuchungslabors, die auf die Viruslast und damit auf das potenzielle Ansteckungsrisiko schliessen lässt? Es wäre doch sinnvoll, bei der Kontaktverfolgung die Superspreader (hohe Viruslast) priorisiert nachzuverfolgen…