Landgericht bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung

Das Landgericht Potsdam hat den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bei der „Letzten Generation“ bestätigt. Das Gericht wies eine Beschwerde zurück, die Klimaextremisten gegen eine groß angelegte Durchsuchung angestrengt hatten.

IMAGO / Stefan Zeitz

Die Staatsanwaltschaft von Neuruppin hatte nach Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt und dabei auch Durchsuchungsaktionen veranlasst. Dabei wurden Wohnungen und Räume in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen durchsucht. Dagegen hatten Betroffene Beschwerde eingelegt.

Die Staatsschutzkammer des Potsdamer Landgerichtes folgte einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin, nach dem der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung gegeben sei. Gegenüber der märkischen Oderzeitung bestätigte der Sprecher der Neuruppiner Staatsanwaltschaft den Beschluss; die Klimaextremisten müssten nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen.

Der besagt, dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Auch Unterstützern solcher Vereinigungen drohen Geld oder Freiheitsstrafen.

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Kommentare ( 21 )

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Tin
11 Monate her

Ach, erst müssen Menschen gefährdet werden, oder sterben, bis erkannt wird, wie gestört etwas ist.

Jens Frisch
11 Monate her

Wer öffentlich sagt, daß er auch Tote in Kauf nimmt – und es sind schon Menschen gestorben wegen blockierter Rettungswagen! – ist nicht nur kriminell sondern ein Terrorist.

Lotus
11 Monate her

„Auch Unterstützern solcher Vereinigungen drohen Geld oder Freiheitsstrafen.“

Mitglieder von Bundestag und Landtagen genießen aber Immunität. Was für ein Glück für die Blockparteien, insbesondere für Grüne, SPD und SED.

PeterMichael
11 Monate her
Antworten an  Lotus

Hier geht es nicht nur um die politische Unterstützung sondern auch um die deutschen und ausländischen (insbesondere amerikanischen) NGOs und Privatpersonen.

fatherted
11 Monate her

Wäre hier nicht ein Statement von Herrn Haldenwang hilfreich….der behauptet doch noch vor kurzem in einer Talkshow, dass die Aktivisten keine Kriminellen seien…..also was denn nun?

MeHere
11 Monate her
Antworten an  fatherted

Haldenwang ? Ist das nicht das U-Boot der Grünen in der CDU ? Oder ist das alles Teil des Plans 😉 ?

Last edited 11 Monate her by MeHere
Proffi
11 Monate her

Trotz der bedauernswerten Todesfälle, die auf den Behinderungen von Rettungsfahrzeugen beruhen, kann man den Aktionen auch etwas Positives abgewinnen. Der Öffentlichkeit wird klar gemacht, daß hier rücksichtslose Spinner am Werk sind, die politisch den Grünen zuzuordnen sind. Das hilft nicht gegen den Abwärtstrend.

Juergen P. Schneider
11 Monate her

Na dann warten wir einmal ab, wie lange es dauert, bis bei den verantwortlichen Richtern die ersten Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Es kann ja wohl nicht angehen, dass diese Richterlein einfach etwas entscheiden, was den links-grünen Regenten und ihren kriminellen Unterstützern nicht in den Kram passt. Bei Corona herrschte in diesem Zusammenhang wenigstens noch Recht und Ordnung. Wenn da die Justiz aus der Reihe tanzte, dann wurde darauf angemessen reagiert. 🙂

MichaelR
11 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

Und wer sollte es sein, der bei einem unabhängigen Richter eine Hausdurchsuchung anordnen sollte; und vor allen mit welcher Begründung? In der letzten Zeit haben mehrere Richter Urteile gefällt die einigen dieser selbsternannten »Klimaaktivisten« gar nicht gefallen haben. Da wäre z. B. der Daniel E., den eine Richterin in Heilbronn zu fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilte. Ein zweiter Akteur bekam 4 Monate Haft verordnet, ein Dritter 3 Monate auf Bewährung, weil er glaubhaft versicherte, damit aufzuhören. Daniel E. stehen übrigens noch mehr Verhandlungen bevor, denn von 48 begangenen Straftaten sind jetzt erst 2 verhandelt worden. Eine andere Heldin wurde vor kurzem erst… Mehr

Johann Thiel
11 Monate her

Es ist zumindest mal ein Anfang, es sei denn es handelt sich nur um eine Show-Veranstaltung um Einschreiten zu simulieren.

MichaelR
11 Monate her
Antworten an  Johann Thiel

Die bisherigen Urteile der Richter, die zu 3–5 Monaten Haft ohne Bewährung führten sind alles andere als eine Show -Veranstaltung. Anfangs haben Staatsanwaltschaften mit Richtern das ganze über Strafbefehle mit nicht unbedingt niedrigen Geldstrafen geahndet. Richter reagieren so, weil diese Klebefetischisten nicht nur den Straßenverkehr blockieren, sondern damit auch die Justiz durch eine Flut von anstehenden Verfahren blockieren. Wenn gutes zureden einfach nicht helfen will, muss man dann auch schon mal zu härteren Mitteln greifen. Und diese Zeit ist jetzt gekommen! Wenn zukünftig der § 129 StGB in die Ermittlungen einfließen, werden sich einige Klimakleber wohl überlegen, ob sie das Risiko… Mehr

Armin Latell
11 Monate her
Antworten an  MichaelR

Normal denkenden Menschen ist das von vorneherein klar. In > 95% all dieser Terroranschläge wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft keine der Schwere der Tat angemessenen Maßnahmen ergriffen, im Gegensatz zu monatelanger U-Haft für polit. missliebige Bürger, die die Regierung kritisieren. Ich Meinung ist ja legitim, aber zeugt von grüner Naivität oder auch Realitätsverweigerung

Johann Thiel
11 Monate her
Antworten an  MichaelR

Wieviele und welche Urteile stehen welcher Anzahl und Art von strafbaren Handlungen der Klimakleber gegenüber? Ich sehe hier noch keine angemessene Anwendung geltenden Rechts. Insbesondere wenn man dies mit der Konsequenz vergleicht, mit denen Verkehrsvergehen des Durchschnittsbürgers (ohne Migrationshintergrund) vergleicht. Im übrigen ist es eine der Lieblinksbeschäftigungen unserer Jutiz sich „blockieren“ zu lassen, wenn es „der guten Sache“ dient, aber blitzschnell und mit aller Härte zu reagieren wenn es politisch passt. Was die berufliche Karriere der Kleber angeht, glauben Sie doch wohl nicht allen Ernstes, das jene Klimakleber eine solche anstreben. Die haben längst die verkürzte und weitaus lukrativere Variante… Mehr

Grenz Gaenger
11 Monate her

Der Verfassungsschutz hat sich auf einen möglichen „extremistischen Hintergrund“ kapriziert. (Verfassungsrecht)
Clans sind kriminell tätig (Strafrecht), aber nicht zwingend extremistisch.
Gut getrickst, Herr Haldenwang, wenn es denn im Vorfeld so geplant.

ketzerlehrling
11 Monate her

Und was nützt das, wenn die Regierung, VS und die amerikanischen Oligarchen ihre schützenden Hände über sie halten und einen Geldregen auf sie niederprasseln lassen? Nix, gar nix.

MichaelR
11 Monate her
Antworten an  ketzerlehrling

Amerikanische Oligarchen? Mein Gott, wer hat ihnen denn diesen Unfug erzählt? Das Geld kommt ursprünglich von Aileen Getty, einer der Erben von dem Ölmagnaten Paul Getty. Sie finanziert in ganz Europa diese »Proteste«, die am Ende nichts weiter als Straftaten sind. Da hilft es auch nichts, das ganze als zivilen Ungehorsam zu deklarieren. Das kann man dann machen, wenn es um ganz normale Sitzblockaden ginge, denn die sind im deutschen Recht weder als Ordnungswidrigkeit noch als Straftat vermerkt. Die Regierung hält ihre schützenden Hände über diese Klimakleber? Seit wann und wo? Alleine in Berlin gab es bereits mehr als 1000… Mehr

Jens Frisch
11 Monate her
Antworten an  ketzerlehrling

Es wird Zeit, daß die Klebekinder mal ein paar Monate im Gefängnis absitzen. Netter Nebeneffekt dabei dürfte ihre „kulturelle Sensibilisierung“ sein.

StefanB
11 Monate her

Nur nebenbei: Auch Araber-Clans sind im Grunde nichts weiter als kriminelle Vereinigungen. Wie mit denen im Bundeshauptslum umgegangen, neudeutsch „gedealt“ wird, zeigt der aktuelle Fall „Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe“*: „Drei der sechs Angeklagten werden am Dienstag nach ihrer Verurteilung voraussichtlich auf freien Fuß gesetzt werden. Denn Teil der Vereinbarung (Anmerkung: = Deal) ist eine vorrübergehende Haftverschonung. Das heißt der Haftbefehl wird ausgesetzt, bis das Urteil rechtsgültig ist.“ Ein Deutscher Corona-Kritiker namens Michael Ballweg saß dagegen mit frei erfundenen Haftgründen neun Monate in U-Haft. Wir erleben im Zeitraffer, wie der deutsche Rechtsstaat zum dritten Mal zum Unrechtsstaat gemacht wird –… Mehr