Karlsruhe zieht die Notbremse: Die Bundesregierung wollte Aufnahmezusagen für Afghanen pauschal streichen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt stattdessen eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Die Bundesregierung wollte einen klaren Schnitt ziehen. Nach dem Regierungswechsel sollten die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend beendet werden. Doch das Bundesverfassungsgericht macht nun deutlich: Auch ein politischer Kurswechsel entbindet den Staat nicht davon, rechtsstaatliche Maßstäbe einzuhalten.
Auslöser ist der Fall einer afghanischen Mutter und ihrer zwei minderjährigen Söhne. Die Familie hatte gegen die Aufhebung ihrer Aufnahmezusage geklagt und nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richter erklärten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, dass die Ablehnung der Visa auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums gegen das Willkürverbot verstößt.
Die Richter stellen klar: Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme nicht schlicht mit einem Federstrich außer Kraft setzen. Vielmehr müssen die Behörden in jedem einzelnen Fall die persönlichen Umstände des betroffenen Ausländers zur Kenntnis nehmen und in ihre Entscheidung einbeziehen. Der Einzelfall bleibt auch dann maßgeblich, wenn die politische Linie geändert wird.
Die Klägerin hatte bereits 2021 eine Aufnahmezusage über die sogenannte Menschenrechtsliste erhalten. Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban machte sie geltend, aufgrund ihres früheren gesellschaftlichen Engagements in Afghanistan gefährdet zu sein. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erfolgten über diese Menschenrechtsliste bislang 6.997 Einreisen nach Deutschland.
Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr änderte die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz ihren Kurs. Die freiwilligen Aufnahmeprogramme sollten nach Möglichkeit beendet werden. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium deshalb die bereits erteilten Aufnahmezusagen pauschal für ungültig und erloschen. Von dieser Entscheidung war auch die Klägerin betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht setzt dieser Vorgehensweise nun rechtsstaatliche Grenzen. Nach Auffassung der Richter genügt die pauschale Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums den Anforderungen des Willkürverbots nicht. Der Bund verfüge zwar über einen weiten Entscheidungsspielraum. In einem Rechtsstaat sei dieser Spielraum jedoch niemals grenzenlos. Auch bei einer grundlegenden politischen Kursänderung müsse jeder einzelne Fall unter Berücksichtigung der individuellen Belange geprüft werden.
Der Beschluss bedeutet damit keine Verpflichtung, sämtliche Aufnahmezusagen aufrechtzuerhalten. Er bedeutet jedoch, dass pauschale Entscheidungen ohne Prüfung des jeweiligen Einzelfalls mit den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar sind.



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So etwas passiert wenn man von zwölf bis Mittag denkt.
Da sind wir in Deutschland nicht alleine aber der Blinker ist ständig auf links.
> Das Bundesverfassungsgericht verlangt stattdessen eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls.
Damit mehr Richterstellen benötigt werden? Heute habe ich ein Interview mit dem Colonel McGregor gelesen, der u.a. über die Übernahme der Länder Westeuropas durch ferne Völker spricht. Wenn man aber die treibende Kraft dahinter sucht, dann doch nicht in Teheran oder Mekka – er erwähnte selbst kurz darauf die Globalisten mit nihilistischer Agenda. Mehr Ursache als in Teheran dürfte man in Karlsruhe finden.
Die in Teheran und Mekka und anderswo der gleichen Mischpoke haben aber schneller erkannt, wie sie sich mit allen Mitteln die angebotene Beute sichern können. Das läuft mit Geld, Organisation und System. Glücksritter sind auch auf den Zug gesprungen, die Gunst der Stunden nutzend.
Die, die unser Land prosperieren und schützen sollen und dafür reichlich Geld bekommen, sind unser größten und stärksten Feinde.
Wer hätte gedacht, dass diese Politmafia so weit geht.
Neuwahlen jetzt!
Der Feind kommt aus den Tiefen des Inneren! Eigenzüchtung!
Für das verkommene eigene Land werden wir keinen Finger mehr rühren. Es macht keine Freude mehr, der Zerstörung weiterhin zuzuschauen.
Wir werden uns so oft wie möglich im besseren Ausland aufhalten. Selbstverständlich nur noch in einem schönen – nicht EU – Land.
Als wäre das vorher nicht abgesprochen gewesen.
Interessant, dass die den Fall überhaupt angehört haben, wo die doch sonst gern alles ablehnen was grad politisch nicht passt, z.B. eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag.
Aber das Bundesverfassungsgericht ist eh längst auf links-grün gedreht, Brosius-Gersdorf sollte da nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“ werden.
Neue kulturfremde Afghanen dürfen natürlich ohne Einschränkung in das Land der dummen Deutschen eingeflogen werden. Einschränkungen dazu darf es nicht geben.
In einem Gespräch heute sagte mir heute ein Mann – Wir, die Deutschen werden von Idioten zerstört. Ganz bewußt und gezielt. Es sind alles Antideutsche Figuren, die so etwas machen. Volksschädlige der übelsten Sorte.
Die dummen Deutschen haben in der Mehrzahl die falschen schädlichen Parteien gewählt – das ist das Problem.
Nun lässt das Verfassungsgericht anklingen, dass die durch die Wahlkommissionen ausgeschlossenen Politiker ja nach der Wahl klagen könnten.
Damit ist wohl klar, dass wir von einer Mafia in Geiselhaft genommen wurden. Mit Politik hat das nichts mehr zu tun.
Wir sollten uns langsam überlegen, wie wir dem Artikel 20 Abs. 4 Geltung verschaffen und uns dieser Verbrecher entledigen.
Nun ja, dann sollen sie prüfen. Und dafür sich Zeit nehmen, damit die Prüfung korrekt vonstatten geht. Aber die Frau bleibt so lange in Afghanistan! Sie hat offensichtlich keinerlei Probleme durch das islamistische Regime.So viel mal fürs Erste! Denn der Antrag auf ein Einreisevisum läuft ja schon seit 2021. Und das sollte genügen der Frau zu sagen, dass es in ihrem Fall sicherlich nicht um politische Verfolgung GG Art. 16 und 16a geht, sondern um den Wunsch auf ein besseres Leben bzw. um die komplette Rundumversorgung im Bürgergeld. Eine Verfolgung durch die Taliban findet offensichtlich nicht statt! Für Menschen auf… Mehr
Das „Bundesregierungsgericht“ läßt alles zu, auch pauschal, was gegen die Deutschen und Deutschland gerichtet ist. Da haben sie null Probleme, dem Ausländer und dem Ausland unsere Ausbeutung ans Herz zu legen. Gewissensbisse können sie auch nicht haben, denn das ganze Land wird von Gewissenlosen in allen Schattierungen auf allen Ebenen hinter die Fichte geführt! Im feinen Zwirn und in Roben!
Wegen unseren Richtern geht das Land zugrunde.
Die eingesetzten linken Aktivisten beim „Gericht“ machen selbst Politik (was ja bereits angekündigt worden ist)! „Zusagen“ von längst abgewählten Regierungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden (aber abgewählte Parlamente können das Grundgesetz ändern und Mega-Staatsschulden beschliessen)! Diese Demokratie und Rechtsstaat ist komplett am Ende und dieses „Gericht“ ist der grösste Verfassungsfeind im Land.
> Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban machte sie geltend, aufgrund ihres früheren gesellschaftlichen Engagements in Afghanistan gefährdet zu sein.
Irgendwie hat sie seitdem Jahre überlebt, dann kann die „Gefährdung“ nicht so gravierend sein. Und selbst wenn – wieso müsse gerade untergehendes Schland dafür zuständig sein?