Karlsruhe zieht die Notbremse: Die Bundesregierung wollte Aufnahmezusagen für Afghanen pauschal streichen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt stattdessen eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Die Bundesregierung wollte einen klaren Schnitt ziehen. Nach dem Regierungswechsel sollten die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend beendet werden. Doch das Bundesverfassungsgericht macht nun deutlich: Auch ein politischer Kurswechsel entbindet den Staat nicht davon, rechtsstaatliche Maßstäbe einzuhalten.
Auslöser ist der Fall einer afghanischen Mutter und ihrer zwei minderjährigen Söhne. Die Familie hatte gegen die Aufhebung ihrer Aufnahmezusage geklagt und nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richter erklärten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, dass die Ablehnung der Visa auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums gegen das Willkürverbot verstößt.
Die Richter stellen klar: Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme nicht schlicht mit einem Federstrich außer Kraft setzen. Vielmehr müssen die Behörden in jedem einzelnen Fall die persönlichen Umstände des betroffenen Ausländers zur Kenntnis nehmen und in ihre Entscheidung einbeziehen. Der Einzelfall bleibt auch dann maßgeblich, wenn die politische Linie geändert wird.
Die Klägerin hatte bereits 2021 eine Aufnahmezusage über die sogenannte Menschenrechtsliste erhalten. Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban machte sie geltend, aufgrund ihres früheren gesellschaftlichen Engagements in Afghanistan gefährdet zu sein. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erfolgten über diese Menschenrechtsliste bislang 6.997 Einreisen nach Deutschland.
Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr änderte die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz ihren Kurs. Die freiwilligen Aufnahmeprogramme sollten nach Möglichkeit beendet werden. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium deshalb die bereits erteilten Aufnahmezusagen pauschal für ungültig und erloschen. Von dieser Entscheidung war auch die Klägerin betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht setzt dieser Vorgehensweise nun rechtsstaatliche Grenzen. Nach Auffassung der Richter genügt die pauschale Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums den Anforderungen des Willkürverbots nicht. Der Bund verfüge zwar über einen weiten Entscheidungsspielraum. In einem Rechtsstaat sei dieser Spielraum jedoch niemals grenzenlos. Auch bei einer grundlegenden politischen Kursänderung müsse jeder einzelne Fall unter Berücksichtigung der individuellen Belange geprüft werden.
Der Beschluss bedeutet damit keine Verpflichtung, sämtliche Aufnahmezusagen aufrechtzuerhalten. Er bedeutet jedoch, dass pauschale Entscheidungen ohne Prüfung des jeweiligen Einzelfalls mit den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar sind.



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So etwas passiert wenn man von zwölf bis Mittag denkt.
Da sind wir in Deutschland nicht alleine aber der Blinker ist ständig auf links.
> Das Bundesverfassungsgericht verlangt stattdessen eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls.
Damit mehr Richterstellen benötigt werden? Heute habe ich ein Interview mit dem Colonel McGregor gelesen, der u.a. über die Übernahme der Länder Westeuropas durch ferne Völker spricht. Wenn man aber die treibende Kraft dahinter sucht, dann doch nicht in Teheran oder Mekka – er erwähnte selbst kurz darauf die Globalisten mit nihilistischer Agenda. Mehr Ursache als in Teheran dürfte man in Karlsruhe finden.
Die in Teheran und Mekka und anderswo der gleichen Mischpoke haben aber schneller erkannt, wie sie sich mit allen Mitteln die angebotene Beute sichern können. Das läuft mit Geld, Organisation und System. Glücksritter sind auch auf den Zug gesprungen, die Gunst der Stunden nutzend.
> wie sie sich mit allen Mitteln die angebotene Beute sichern können
Wenn ich auf der Straße ein paar Cents sehe, hebe ich sie auf – wer aber mit vollen Händen Geld um sich wirft, ist selber schuld. Nicht Jene, die dieses Geld aufheben (Ihre Formulierung: „Beute anbieten“).
Die, die unser Land prosperieren und schützen sollen und dafür reichlich Geld bekommen, sind unser größten und stärksten Feinde.
Wer hätte gedacht, dass diese Politmafia so weit geht.
Neuwahlen jetzt!
Der Feind kommt aus den Tiefen des Inneren! Eigenzüchtung!
Für das verkommene eigene Land werden wir keinen Finger mehr rühren. Es macht keine Freude mehr, der Zerstörung weiterhin zuzuschauen.
Wir werden uns so oft wie möglich im besseren Ausland aufhalten. Selbstverständlich nur noch in einem schönen – nicht EU – Land.
Als wäre das vorher nicht abgesprochen gewesen.
Diese pauschale Aufnahmezusagen wurden ab Herbst 2021 unter Merkel (CDU) im Rahmen der sogenannten „Menschenrechtsliste“ sowie später durch die Nachfolgeregierung (Ampel) erteilt. Weshalb hat damals das Bundesverfassungsgericht nicht die Notbremse gezogen und stattdessen eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls verlangt? Damals ging`s pauschal – heute aber nicht?
Karlsruhe ist nur noch eine Stabstelle der versifften Regierung. DDR 3.0
Das BVerfGE passt zur Brandmauer wie die Faust aufs Auge. Und ist es nicht schön, rechtzeitig vor der Wahl ist nicht die Union schuld.
Und im Zuge der Bürgerrechtsliste erfolgten bis zum 31.5.2031 5.634.105 Rückführungen und 2.458.231 freiwillige Ausreisen.
Doch, das geht. Man muß nur die entsprechenden Gesetze streichen.
Oder brechen. Die Justiz macht munter mit.
Man muss hier nicht herumschwurbeln und mit den auch und vor allem bei diesem Gericht sehr beliebten, nichtssagenden Floskeln kommen. Natürlich dient diese “ Argumentation“ , die sie realiter nicht ist, bei Mio Einlassbegehrenden subjektive Einzelfallbetrachtung der Migration. Sie, genauer das subjektive Recht, ist in einer Zeit und aus Gründen geschaffen worden, 16 Abs 2 nicht zu vergessen, als man von der Migration von Mio Archaikern aus “ wirtschaftlichen “ Gründen mit der Verfolgungsvortäuschung noch nicht albträumen konnte. Es ist offenkundig, dass hier Migrationspolitik betrieben wird, denn selbst dieses Gericht “ weiss“ natürlich, wie es um die objektive Prüfung eines… Mehr
Das wusste die Regierung schon vorher, aber die Angst vor der AFD hatte sie zu diesem Spruch veranlasst. „Sie wollen, „aber es geht nicht“ macht was her und soll zeigen, dass sie was tun.
Alle Afghanen in den Wohnvierteln der Richter einquartieren.
Das bis in die 70iger geltende Wohnraumbewirtschaftungsgesetz hilft weiter, sogar mit unmittelbarem Zwang. Es wurde nach dem Krieg für die Ostflüchtlinge geschaffen. Die Richter in ihren schicken Eigentumswohnungen am Babarossaplatz, in Winterhude und Friedenau können schon mal ihr Wohnzimmer für Ali Baba und die 40 Räuber freiräumen.
Interessant, dass die den Fall überhaupt angehört haben, wo die doch sonst gern alles ablehnen was grad politisch nicht passt, z.B. eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag.
Aber das Bundesverfassungsgericht ist eh längst auf links-grün gedreht, Brosius-Gersdorf sollte da nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“ werden.
Neue kulturfremde Afghanen dürfen natürlich ohne Einschränkung in das Land der dummen Deutschen eingeflogen werden. Einschränkungen dazu darf es nicht geben.
In einem Gespräch heute sagte mir heute ein Mann – Wir, die Deutschen werden von Idioten zerstört. Ganz bewußt und gezielt. Es sind alles Antideutsche Figuren, die so etwas machen. Volksschädlige der übelsten Sorte.
Die dummen Deutschen haben in der Mehrzahl die falschen schädlichen Parteien gewählt – das ist das Problem.