Jeder Bürger kann beim Deutschen Bundestag eine Prüfung der Wahl einfordern

Gegen die letzte Bundestagswahl kann sich jeder Bürger bis zum 26. November beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Wahlmängeln beschweren. Wir veröffentlichen ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die Wahl wegen der Pannen bei ihrer Durchführung in Berlin.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Eine Wahlhelferin zählt in einem Berliner Wahllokal einen Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Am 26. September fanden in Berlin neben der Wahl zum Deutschen Bundestag die Abstimmungen für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksversammlungen statt. Bei den Wahlen gab es schwere Unregelmäßigkeiten und grobe Verstöße; nach und nach wurden immer mehr Details bekannt, die an der Rechtmäßigkeit der Wahlergebnisse zweifeln lassen.

So wurden Wahlunterlagen verschiedener Wahlkreise vertauscht; Stimmen, die diese falschen Unterlagen benutzten, wurden als ungültig gewertet. In den Wahllokalen fehlten Stimmzettel und konnten nicht nachgeliefert werden, sodass viele Bürger ihre Stimme erst gar nicht abgeben konnten. Minderjährige und EU-Ausländer, die an der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen durften, konnten unberechtigt für die Bundestagswahl abstimmen. Das Internet-Portal „wahlrecht.de“ hatte schon vor der Wahl auf Manipulationsmöglichkeiten bei der Briefwahl hingewiesen. In der Berliner Wahlordnung wurden die Briefwahlvorstände explizit aufgefordert, entgegen dem Bundeswahlrecht zu handeln.

Sendung 07.10.2021
Tichys Ausblick Talk: "Erzwingen Pannen in Berlin Neuwahlen?"
„Das Wahlrecht ist das höchste demokratische Teilhaberecht des Bürgers“, so der Staatsrechtler Rupert Scholz in der Sendung „Tichys Ausblick“ vom 7. Oktober 2021. Deshalb: Jeder Bürger sollte das Interesse an einer ordentlich und rechtmäßig durchgeführten Wahl haben und sie bei berechtigten Zweifeln prüfen lassen, indem er Einspruch erhebt. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Sache des Deutschen Bundestages (siehe „Informationsblatt zu Wahleinsprüchen“).

Jeder Bundesbürger, auch außerhalb Berlins, hat das Recht, sich beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über Wahlmängel zu beschweren. Er kann das bis zwei Monate nach der Wahl, also bis 26. November 2021, tun, mit einem schriftlichen Einspruch per Brief oder Fax – eine E-Mail reicht nicht !

Die „Atlas Initiative“ – ein parteiunabhängiger Verein zur Förderung der Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – hat für ihre Mitglieder ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl entworfen, das jeder interessierte Bürger nutzen kann, um den Widerspruch im eigenen Namen einzulegen.

Sollte eine Wahlprüfung ergeben, dass es zu einer neuen Abstimmung in Berlin kommen muss, könnte das auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages haben. Zwei der drei Direktmandate, die der Linkspartei den Wiedereinzug trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde über die Grundmandatsklausel ermöglichten, holte sie in Berlin. Würde sie ein Direktmandat bei einer Neuwahl in der Hauptstadt verlieren, müssten die 39 Linkspartei-Abgeordneten aus dem Parlament wieder verschwinden.

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Kommentare ( 19 )

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ralf12
2 Jahre her

Danke für das Musteranschreiben. Leider ist das mit dem PDF so eine Sache. Ich hab mir mal die Mühe gemacht, dass als „Muster_Einspruch_anonym.odt“ , „Muster_Einspruch_anonym.docx“ und „Muster_Einspruch_anonym.pdf“ hier zu speichern: https://free.files.cnow.at/index.php/s/Y7nAq6BpoNeJKgx Das Verzeichnis ist passwortgeschützt Passwort (ohne „“):“SGJf2bA7ki“ (alles zwischen“““ kopieren) Format ist natürlich nicht ansatzweise so schön, wie das Original. Dafür ist es mit allen gängigen Office- Programmen bearbeitbar. Es ist die Mühe wert. Wenn wir es schaffen, die SED eventuell aus dem Bundestag zu kegeln, haben wir schon viel für die Demokratie erreicht. Bitte auch bedenken: 39 Abgeordnete weniger in diesem Bundestag, das spart Steuergeld in erheblichen Maß.… Mehr

M. Graf
2 Jahre her

Hans-Ulrich Jörges, ehemals Stern-Journalist, hat übrigens öffentlich in BILD-TV berichtet, dass eine Bekannte einen Stimmzettel erhalten habe, auf dem bereits SPD angekreuzt war.

JensM
2 Jahre her

Es ist je eine nette Idee, aber der Zug ist abgefahren. Wer allen Ernstes noch glaubt, daß es in Deutschland eine Rechtssprechung gibt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und das oberste Deutsche Gericht (das Verfassungsgericht) ist von den „Alt“-Parteien gekapert.
Den Rest erledigen die völlig gleichgeschalteten Mainstreammedien, die jeden gefährlichen Opportunisten öffentlich an den Pranger stellen.

Leute wacht auf, wir sind bereits in der DDR2. Ich für meinen Teil habe abgeschlossen.

akimo
2 Jahre her

Eine Riesenarbeit…

akimo
2 Jahre her

Ein reguläres Word Dokument hätte da wirklich geholfen… so ist es quasi nicht zu nutzen

Mikmi
2 Jahre her
Antworten an  akimo

Dokument speichern, rechts anklicken, öffnen mit Word und schon wird es konvertiert.

Koeki171
2 Jahre her

Schreiben kopiert, passend gemacht mit Absender, Anschrift und Unterschrift, Widerspruch formuliert und als Begründung auf das anhängende Schreiben verwiesen. Per mail an den Bundestag, mal sehn was von dort kommt!

Mermaid
2 Jahre her
Antworten an  Koeki171

So gehts!

roffmann
2 Jahre her
Antworten an  Koeki171

per mail reicht nicht ! Brief oder Fax und dann bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.

Franz Grossmann
2 Jahre her

Habe gerade Einspruch in ein Kuvert gesteckt und werde ihn morgen wegschicken.
Die Formatierung des Briefes ist leider nicht gut. Es wäre besser, wenn Sie den Brief als Word-Dokument verschicken würden.
Nicht jeder kann in PDF ändern oder in Word verwandeln.

roffmann
2 Jahre her

Leider wird beim kopieren des Mustertextes und Übernahme in die Textverarbeitung die Formatierung etwas verzerrt und es muß erheblich nachformatiert werden. Das wird leider viele davon abhalten den Einspruch einzulegen . Schade dass das nicht besser gemacht werden konnte. Außerdem muß der Einspruch per Brief oder per Fax gemacht werden , e-mail reicht nicht ! Trotzdem , machen und nicht nur motzen Glück auf !
 

Manfred_Hbg
2 Jahre her

Zitat: „Zwei der drei Direktmandate, die der Linkspartei den Wiedereinzug trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde über die Grundmandatsklausel ermöglichten, holte sie in Berlin. Würde sie ein Direktmandat bei einer Neuwahl in der Hauptstadt verlieren, müssten die 39 Linkspartei-Abgeordneten aus dem Parlament wieder verschwinden.“

> Schon das alleine ist Grund genug das Widerspruchachreiben auszudrucken und per Brief abzuschicken.
DANKE für den Artikel und Link!

89-erlebt
2 Jahre her
Antworten an  Manfred_Hbg

Ich nehme teil

roffmann
2 Jahre her

Ergänzung zu meinem Vorschreiben; Gerade erhalte ich eine Eingagsbestätigung vom Wahlprufungsausschuss auf mein Einspruchschreiben vom 08.10.21 . Es umfasst 7 A 4 Seiten . Anschreiben = 2 Seiten , Datenschutzhinweis 2 Seiten, Informationsblatt zu Wahleinsprüchen 2 Seiten, und Auszug Wahlprüfungsgesetz= 1 Seite A 4. Ob ist noch Weiteres tun muss um den Einspruch Rechtskräftig zu machen muss ich erst aus den oben genanntem herauslesen .Meine Angelegenheit wird von Oberamträtin Behrens bearbeitet . Also , etwas Arbeit muss man sich schon machen.