Wahlwiederholung in Berlin: Regierung trickst, um Klagen zu verzögern

Das Chaos bei den Wahlen in Berlin wird vor Gericht landen. Allerdings spielt Innensenator Andreas Geisel mit einer Formalie auf Zeit. Die Taktik könnte weitreichende Folgen haben.

picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) kommt zur Sondersitzung vom Innenausschuss zu Wahlpannen im Abgeordnetenhaus.

In der Innenausschuss-Sondersitzung des Berliner Abgeordnetenhauses gab Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine beiläufige Erklärung ab, die große Auswirkungen auf die Wahlanfechtung haben dürfte. Die Regierung, so Geisel, habe laut Gesetz sechs Wochen Zeit, um das offizielle Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl im Amtsblatt zu verkünden. Und diese Zeit, meinte der Politiker, wolle man sich auch nehmen. Das bedeutet: bis zur schriftlichen Bekanntgabe, wieviel Stimmen für wen am 26. September in Berlin abgegeben wurden, können noch mehrere Wochen vergehen. Was so formal klingt, ist allerdings entscheidend für diejenigen, die die Wahl wegen zahlreicher mittlerweile auch eingeräumter Unregelmäßigkeiten und möglicher Manipulationen vor dem Berliner Verfassungsgericht anfechten wollen. Denn eine Anfechtungsklage ist nach Ansicht von Juristen erst nach einer Amtsblattveröffentlichung möglich. Durch das Spiel auf Zeit wäre die für den 4. November 2021 geplante konstituierende Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses nicht zu verhindern – selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass dessen Wahl rechtwidrig stattfand. Es würden also Fakten geschaffen.

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Der Abgeordnete der Freien Wähler Marcel Luthe, der eine Wahlanfechtung plant, forderte Geisel in der Sitzung auf, das Wahlergebnis „unverzüglich“ zu veröffentlichen. „Da die Landeswahlleiterin das amtliche Endergebnis schon am 14. Oktober verkündet hat“, so Luthe zu TE, „gibt es überhaupt keinen Grund, mit seiner Veröffentlichung noch länger zu warten.“ Sollte die Senatsverwaltung seiner Forderung nicht nachkommen, sagte Luthe, werde er rechtliche Schritte unternehmen.

Auch die Landeswahlleiterin selbst hatte in dieser Woche angekündigt, sie werde die Gültigkeit der Wahl anfechten. In ihrem Bericht räumte sie gravierende Mängel in 220 der 2245 Berliner Wahllokale ein. In mehreren Lokalen waren Stimmzettel ausgegangen und Wähler wieder weggeschickt worden, in anderen Lokalen wurden Stimmzettel vertauscht, mehrfach konnten auch Minderjährige unberechtigt ihre Stimme zur Abgeordnetenhaus- und zur Bundestagswahl abgeben.

Die Frage, wann die Klagen gegen die Wahl frühestens entschieden werden können, ist nicht nur von formaler Bedeutung. Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hatte schon darauf hingewiesen, dass nicht jeder Mangel schon eine Wahl ungültig mache. Es sei auch die politische Stabilität abzuwägen, die leide, wenn das neue Parlament seine Arbeit nicht aufnehmen oder nicht wie geplant arbeiten könnte. Es ist gut möglich, dass sich auch die Berliner Verfassungsrichter diese Sicht zu eigen machen und die Gesetzesverstöße der Wahl gegen die Schwierigkeiten aufrechnen, die sich ergeben, wenn das neue Berliner Parlament als illegitim erklärt würde und nur bis zur Wahlwiederholung amtieren könnte. Die Amtszeit der bisherigen Abgeordneten endet automatisch, sobald ein neues Parlament zusammentritt.

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In der Sitzung des Innenausschusses rechnete Luthe vor, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahl in Berlin technisch gar nicht möglich gewesen sei. Die Landeswahlleiterin hatte nach dem 26. September bekanntgegeben, sie und ihre Mitarbeiter hätten pro Wähler mit einer Aufenthaltsdauer in der Stimmkabine von drei Minuten gerechnet – sehr knapp angesichts der Abstimmungen für die Bezirksverordnetenversammlung, das Abgeordnetenhaus, den Bundestag und das Volksbegehren zur Enteignung eines Immobilienunternehmens. Aber schon bei den veranschlagten drei Minuten, insgesamt 2,7 Millionen möglichen Wählern und 10 Stunden Öffnungszeit der Wahllokale, so Luthe, seien pro Lokal sechs Wahlkabinen nötig gewesen. In der Regel seien es aber nur zwei bis drei gewesen. „Unter den Umständen, wie die Wahl geplant wurde“, so Luthe zu TE, „war eine ordnungsgemäße Durchführung mathematisch unmöglich. Das Chaos war vorprogrammiert.“ Neben der überlangen Wartezeit war es dann zusätzlich noch zur unzureichenden oder falschen Belieferung der Lokale mit Stimmzetteln gekommen.

Die geplanten Anfechtungen beziehen sich nach jetzigem Stand nur auf die Bezirksverordneten- und Abgeordnetenhauswahl. Für die sehr viel größer zugeschnittenen Bundestagswahlkreise Berlins ist die bisher geschätzte Zahl der Berliner, die um ihr Wahlrecht gebracht wurden, nicht so hoch, dass es für die Direktmandate relevant wäre. Über die Gültigkeit der Bundestagswahl in Berlin entscheidet der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages – und dann gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht.

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Kommentare ( 54 )

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Christa Born
1 Jahr her

Versteh nicht die Aufregung. Die Guten sind an der Regierung, ist also alles in bester Ordnung.

santacroce
2 Jahre her

Hätte die Afd in Berlin stimmenmässig richtig abgeräumt, würden die Wahlen selbstverständlich wiederholt werden, Aber, wenn das Ergebnis passt?
Oder ein Anruf aus dem Bundeskanzler*innenamt: „Dieser Vorgang ist unverzeihlich und das Ergebnis muss wieder rückgängig gemacht werden.“

dubium
2 Jahre her

Die Rechtsbrüche im Deutschland haben inzwischen eine Tradition.
Eins muss man der SED lassen. Seit dem letzten Wahlbetrug 1989 haben sie dazugelernt. Damals hatte man schlicht und ergreifend betrogen, heute lässt man eine Schlamperei unvorstellbaren Ausmaßes einfach weiterlaufen und schafft per Anweisung die „rechtlichen“ Grundlagen dafür und weil dieses Mal die „Richtigen“ gewählt würden und auch ohne Not miteinander regieren wollen. Da halten die Presse und die ÖR schön brav die Füße still. Man will sich ja schließlich nicht selbst die Futtertröge entziehen.

2 Jahre her

Mit diesem Schritt seitens des ehemaligen SED-Mitglieds bekommt man unweigerlich den Eindruck, dass man die umbenannten SED mit aller Macht und möglicherweise entgegen des demokratischen Willens im Parlament halten will.

Manfred_Hbg
2 Jahre her

Zitat: „Luthe zu TE, (……..). Sollte die Senatsverwaltung seiner Forderung nicht nachkommen, sagte Luthe, werde er rechtliche Schritte unternehmen.“

> Gerade auch wenn man auf Berlin und deren Altparteipolitiker im rrg Senat guckt, ist es doch sehr auffällig und bemerkenswert, dass heute im besten Deutschland, welches wir jemals hatten, gegen vor allem fragwürdige politische Vorgänge und Entscheidungen scheinbar nur noch per Gericht und Urteil vorgegangen werden kann und muß. Oder auch etwas anders gesagt: ein politischer Betrieb ohne Anrufung eines Gerichts scheint heute nicht mehr möglich. – Armes Deutschland!

Britsch
2 Jahre her
Antworten an  Manfred_Hbg

Die DDR war doch zuvor wohl das Beste Deutschland.
Wie sagte Merkel ( um Vorsichtig zu formulieren soll Merkel zumindest sinngemäß gesagt haben) bei einer Diskussion wie es mit der DDR weuiter gehen soll, als diese Bankrott war
„Das System sei im Grunde das einzig richtige gewesen, da es aber doch gescheitert sei, müsse man es etwas abgewandelt wieder einführen / errichten“

Hieronymus Bosch
2 Jahre her

Der Berliner Senat versucht, aus seiner Dummheit noch Kapital zu schlagen. Jetzt man eine Regierende Bürgermeisterin, die nur abschreiben kann, und einen Seina, der nicht einmal eine Wahl organisieren kann. Dummheit trifft Unfähigkeit und das Ergebnis heißt Berlin!

H.Arno
2 Jahre her

Von der Berliner „Geisel“ der SED-Diktatur – kann man nichts anderes erwarten. Schliesslich hatte die SED eine 40jährige Erfahrung beim Tricksen und Fälschen der Wahlen! Nur bei den Wahlen in Dresden gab es 1989 von den betrogenen Wählern öffentlichen Widerstand! Das Linke Unterdrücker-System hat wieder
die Macht-Ausübung an sich gerissen!

Takeda
2 Jahre her

Berlin ist zu einem „Failed State“ verkommen. Ich frage mich lediglich, was ist schlimmer? Die schiere Inkompetenz der Regierenden oder die schlichte Dummheit der Wähler, die eine solche Regierung wiedergewählt haben? Darüber wird sicherlich lange „gestritten“ werden…

Interessant ist auch wieder einmal, wie die sogenannte Vierte Gewalt diesbezüglich berichtet. Die ganzen Polit-Talks über die Skandal-Wahl, die einem Dritte-Welt-Land gleicht, kann ich auch nicht mehr sehen.

Wie dem auch sei, sowohl der Ablauf der Wahl, als auch die Reaktionen von Politik und Medien zur Wahl sprechen Bände. Wie „Die Mannschaft“, bekleckert sich das „sexy Berlin“ mit massenhaft Ruhm.

Brotfresser
2 Jahre her

Was soll das Gejammer? Das ist nur wieder ein weiteres Beispiel für „Geliefert wie bestellt“! Wenn der Deutsch-Michel es – mit zugegeben einigen, aber sehr wenigen Gegenstimmen – hinnimmt, dass unsere Bundesraute aus dem Ausland anordnet, dass die Wahl eines Thüringischen Ministerpräsidenten unverzüglich rückgängig zu machen sei und das dann auch genauso gemacht wird, ist in meinen Augen der Punkt erreicht, an dem man die Wahlen auch einfach sein lassen kann. Die kosten dann nur unnötig Geld, was wir besser gleich nach Afghanistan oder an die Pharma-Kartelle überweisen können. Und dabei war an der Wahl Kemmerichs absolut nichts auszusetzen, außer… Mehr

Andreas aus E.
2 Jahre her

Ob ergebnisrelevant oder nicht – nach meinem Empfinden muß eine Wahl aus Gründen politischer Hygiene zwingend wiederholt werden, wenn berechtigte Zweifel an korrekter Durchführung bestehen, wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist. Ansonsten kommt das Wort Demokratie, gern wie eine Monstranz vor sich hergetragen („demokratische Parteien“), zur Farce. Nur mal so zur Einordnung: Bei den Wahlen in Weißrußland und Rußland mag es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Aber es ist wohl kaum anzunehmen, daß Lukaschenko oder die Putinpartei nicht ohnehin gewonnen hätten. Aber da wird bis heute gern von Wahlfälschungen geredet. Derlei verlogene Doppelstandards widern mich an, und darum gibt… Mehr