292 Mio. Euro Schadenersatz wegen Pipeline-Beschädigung: Ein US-Richter will Greenpeace für Folgen der Proteste gegen die Dakota-Access-Pipeline haftbar machen. Greenpeace erklärt, die Summe nicht zahlen zu können, und kündigt neuen Prozessantrag plus Berufung an.
IMAGO
Fast zehn Jahre nach Standing Rock bekommt der Konflikt um die Dakota-Access-Pipeline ein neues, juristisch scharfes Kapitel. Ein Richter im US-Bundesstaat North Dakota hat erkennen lassen, dass Greenpeace International sowie die US-Organisationen von Greenpeace Schadenersatz in Höhe von 345 Millionen Dollar zahlen sollen, umgerechnet 292 Millionen Euro. Begünstigt wäre der Pipeline-Betreiber Energy Transfer.
Ausgangspunkt ist ein Juryurteil vom März 2025. Damals wurden Energy Transfer zunächst mehr als 660 Millionen Dollar zugesprochen. Richter James Gion reduzierte diesen Betrag später um etwa die Hälfte. Die Vorwürfe bleiben jedoch schwer: Es geht um Verleumdung, Verschwörung, Hausfriedensbruch sowie um unerlaubte Eingriffe in Geschäftsbeziehungen. Inhaltlich dreht sich der Streit um die Rolle von Greenpeace bei den Protesten 2016/2017 und um die Behauptung, Aktionen hätten Bauarbeiten gestört und Schäden verursacht.
Wichtig ist die juristische Einordnung: Es handelt sich um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Der Maßstab ist nicht eine strafrechtliche Schuld, sondern die Frage, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen für behauptete Schäden entschädigt werden muss. Genau deshalb können Summen dieser Größenordnung entstehen.
Greenpeace weist die Haftung in dieser Form zurück. Die Organisation bezeichnet das Verfahren als SLAPP und erklärt, die Summe nicht zahlen zu können. Angekündigt ist ein Antrag auf neues Verfahren; anschließend will Greenpeace vor den Supreme Court von North Dakota ziehen. Eine Greenpeace-Juristin erklärte, man sehe gewichtige Argumente, alle Ansprüche gegen Greenpeace abweisen zu lassen.
Die finanziellen Dimensionen sind dabei zentral. In einer Einreichung erklärte Greenpeace USA, man habe nicht die Mittel, eine derartige Zahlung zu leisten oder bei Vollstreckung den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Ende 2024 seien 1,4 Millionen Dollar an liquiden Mitteln sowie Vermögenswerte von 23 Millionen Dollar ausgewiesen worden.
Parallel läuft der Streit in Europa weiter. Greenpeace International mit Sitz in Amsterdam betreibt in den Niederlanden eine Gegenklage unter Berufung auf die EU-Anti-SLAPP-Regeln. Ziel ist, die US-Klage als unbegründet feststellen zu lassen und selbst Schadenersatz zu verlangen. Ein Gericht in North Dakota lehnte es 2025 ab, dieses niederländische Verfahren zu stoppen.
Energy Transfer hält dagegen, die Proteste hätten den Bau der Pipeline rechtswidrig gestört und dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Zugleich wird darauf verwiesen, dass der Konzern während der Entwicklung der Pipeline selbst mit Umweltstrafen und Vorwürfen konfrontiert war. Zusätzlich kündigte Energy Transfer an, auch gegen den reduzierten Schadenersatz weiter vorzugehen, weil man die ursprünglichen Feststellungen der Jury und die ursprüngliche Schadenshöhe für rechtmäßig hält.
Die Botschaft ist eindeutig: Wer Protest organisiert, anheizt oder öffentlich orchestriert, kann am Ende nicht nur politisch, sondern finanziell zerlegt werden. Wenn „Beschädigung“ und „Störung“ in dreistellige Millionensummen übersetzt werden, ist Aktivismus kein moralischer Schutzraum mehr, sondern ein Haftungsrisiko – und genau diese Abschreckung ist der eigentliche Präzedenzfall.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Ich finde es gut, wenn Greenpeace wegen dem (angeblichen oder tatsächlichen) Schaden wenigstens teilweise zur Rechenschaft gezogen wird. Schließlich ist Vieles aus der Quelle Greenpeace völlig unrichtig, zumindest absichtlich übertrieben und damit eine Form von Volksverhetzung die es nicht geben sollte.
Wann wird das Urteil rechtskräftig?
Wer sein Bußgeld nicht zahlen kann, geht ins Gefängnis – ziemlich einfach.
Wer Zahlungsunfähig ist, muss Bankrott oder Insolvenz beantragen und wird anschließend zerschlagen und aufgelöst.
Greenpeace weist die Haftung in dieser Form zurück. Die Organisation bezeichnet das Verfahren als SLAPP und erklärt, die Summe nicht zahlen zu können.
Man habe nicht die Mittel, eine derartige Zahlung zu leisten oder bei Vollstreckung den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Deutschland muss mit Sicherheit kein Anti-SLAPP-Gesetz erlassen.
Greenpeace steht in mehreren Bereichen der Kritik, insbesondere hinsichtlich ihrer Aktionen, strategischen Entscheidungen und Investitionen.
Finde ich in Ordnung!
Vielleicht gehen ja Greenpeace und andere NGO‘s jetzt mal in sich und erkennen, welche rein wirtschaftlichen Schäden sie andauernd anrichten. Und wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann sähe ich jetzt gerne, wenn die Verantwortlichen die Strafe absitzen, wenn die nicht zahlen können!
Eine Maßnahme, die übrigens auch in Deutschland Schule machen muß!
Eines ist nämlich so gut wie sicher:
Einen wie auch immer gearteten Vorteil für die Menschheit kann von denen noch keiner vor- bzw. nachweisen!
Da bin ich ja bereits erwiesen nachhaltiger, wenn ich mein Butterbrotpapier zweimal benutze…!
Gibt es hierzulande eigentlich irgendeine Schadenersatzklage wegen der Blockaden der „Letzten Generation“? Oder werden die von den Gerichten mal wider nicht zugelassen?
So ein Urteil gegen die Deutsche Umwelthilfe und Deutschland geht es besser.
Gut dem Dinge & mehr davon. Besonders würde ich mich freuen, wenn auch die ANTIFA, „BLM“ etc. drankommen, bzw. die sie unterstützenden Parteien. werden.
Sollen doch die Champagnersozialisten wie Soros ua. ihre linksGRÜNEN, zgT. gewalttätigen GRÜNEN Trupppen aus der linken Soße rauskaufen, die sie selbst angerührt haben. Mal sehen ob die Fraundschaft bei solchen Geldstrafen noch weiterbestehen werden
wird Zeit,das die „Kampagnenorganisationen“ wie Firmen für ihre Handlungen haftbar werden. Wenn man dann noch das Gruppenklagerecht entzieht,ist dieser Spuk bald vorbei