Impfpflicht im Gesundheitswesen: Wer bezahlt die Machtprobe?

Um die Impfpflicht für Pflegepersonal ab Mitte März durchzusetzen, ist Arbeitsverbot mit Androhung von Entgeltverlust vorgesehen. Aber Vorsicht: Wer die Impfung nicht verträgt und ausfällt, kann schuldhaft im Sinne der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handeln. Von Albrecht Künstle

IMAGO / Future Image
Pflegekräfte, denen wegen der Impfpflicht im Gesundheitsbereich der Jobverlust droht, demonstrieren in Düsseldorf, 22.01.2022

Die Machtprobe der Corona-Politik erreicht im März einen neuen Höhepunkt. In Betrieben des (Un-)Gesundheitswesens darf niemand mehr für die Gesunderhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Menschen arbeiten, der noch ohne Impfung ist. Zwar hat jeder und jede einige Impfungen hinter sich, sei es gegen Kinderkrankheiten oder Sonstiges, zuletzt gegen Grippe, oder wie ich gegen Lungenentzündung.

Aber eben nicht mit dem Impfstoff, für den die Politik Milliardenbeträge locker machte – Vektor- oder mRNA-Impfstoffe gegen Corona. Wobei schon die Abermillionen Corona-Impfungen nicht zuverlässig vor der eigenen Ansteckung oder Übertragung geschützt haben. Und auf neue Virusvarianten angepasste Impfstoffe gibt es noch nicht. Auch auf den neuen „Totimpfstoff“ will man nicht warten, obwohl es nur noch wenige Wochen bis zur Zulassung sind. Und das nun zugelassene Medikament Paxlovid ist den Politikern auch nicht gut genug?

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Egal, Impfpflicht zuerst für das Gesundheitspersonal und dann für die ganze Welt, jedenfalls Deutschland – was für einige kein Unterschied ist. Man fragt sich als Laie, warum sich ausgerechnet das medizinische Fachpersonal mit den kleinen Spritzen so schwertut. Wissen diese Leute zu wenig über deren Segnung – oder wissen sie zu viel? Der Stufenplan sieht ab Mitte März erst einmal Arbeitsverbot mit der Androhung von Entgeltverlust vor. In einem weiteren Schritt wird die Impfung dann zwingend für alle, verbunden mit Zwangsgeld für Impfverweigerer, und in der Konsequenz Zwangshaft für jene, die nicht zahlen können oder wollen.

Nehmen wir einmal an, es sei schon der 16. März. Eine Pflegekraft will die Arbeit aufnehmen, um Pflegebedürftige zu versorgen. Der Arbeitgeber lässt ihr durch die Pflegedienstleitung ausrichten, „gehen Sie wieder nach Hause. Wir brauchen Sie zwar dringend, aber wir dürfen Sie nicht beschäftigen, nicht einmal im Büro“, denn die Impfpflicht ist betriebsbezogen. Weil der Ungeimpften-Status dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss, wird durch dieses automatisch ein Beschäftigungsverbot verhängt. In den Medien wird hierzu auf die Vorschriften des § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verwiesen.

Doch § 56 IfSG hat 11 frühere Fassungen und wird in 22 Vorschriften zitiert – zwölf Änderungen in nur fünf Jahren. Was hier aufgeführt wird, kann schon morgen anders sein. Deshalb ist alles mit Vorbehalt versehen. Zur besseren Leserlichkeit ist hier alles Unzutreffende der aktuellen Fassung entfernt:

(1) „Wer auf Grund dieses Gesetzes als … Ansteckungsverdächtiger … oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde … ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“

Das heißt, bei einer Impfpflicht gäbe es keine Entschädigung im Sinne eines Verdienstausfalls. Besteht trotzdem ein Lohnfortzahlungsanspruch, den sich der Arbeitgeber erstatten lassen kann? Der Autor darf hier keine Rechtsberatung vornehmen, auch wenn er arbeitsrechtlich beschlagen ist. Zuerst einmal kann dem Arbeitgeber angeboten werden, die Dienste des Betriebsarztes oder Arbeitsmedizinischen Dienstes in Anspruch zu nehmen. Dieser kann prüfen, ob ein Atemschutz nach G26 ausreicht, insbesondere sollte der Arbeitsmediziner nach der G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung eruieren, ob eine solche in der Einrichtung vorliegt.

Der Arbeitsmediziner sollte Beschäftigte darüber hinaus an eine Stelle vermitteln, die prüft, ob bei dem Betroffenen eine Unverträglichkeit gegen einen oder alle der bis zu 20 in den Beipackzetteln der Impfstoffe aufgeführten Bestandteile des Vakzins vorliegt, also eine Kontraindikation. In § 20a (1) IfSG wird bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht folgende Ausnahme geregelt:

„Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer ärztlich bestätigten, medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.“

Wenn der Beschäftigte auch nur gegen einen der Bestandteile allergisch ist, könnte dieser nach einer Impfung nicht nur vorübergehend ausfallen, sondern auch final. Das sollte kein Arbeitgeber riskieren, der auf genügend Personal angewiesen ist.

Außerdem: Wer sich leichtfertig eine Spritze verpassen lässt, diese nicht verträgt und ausfällt, könnte schuldhaft im Sinne der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handeln. Eine systematische Allergieanamnese sollte besser vor einer Impfung erfolgen. In vielen Fällen solle eine Impfung zunächst unterbleiben, empfiehlt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Kapitel 2 seiner Expertise vom 21. Januar 2022. Solange eine Allergieanamnese nicht vorliegt, kann die Impffähigkeit mit Nichtwissen bestritten werden.

Weitgehend unbekannt ist § 616 BGB, Vorübergehende Verhinderung: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird …“ Nicht erheblich dürfte eine Zeit sein, bis der neue Impfstoff zugelassen sein wird. In der Person liegt der Grund, solange eventuelle Allergien nicht ausgetestet sind. Und das Verschulden liegt nicht seitens des Beschäftigten, sondern auf Seiten des Gesetzgebers, der die mögliche Arbeitsleistung verhindert.

Schließlich gibt es den § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug: „Kommt der Dienstberechtigte (der Arbeitgeber) mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein …“

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Das erfordert aber, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft nachweislich anbietet (unter Zeugen oder schriftlich) und nicht einfach zu Hause bleibt. Sollte der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlen, kann der Weg zum Arbeitsgericht der nächste Schritt sein. Aber vorher werden wohl die Arbeitgeber im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer unentbehrlichen Dienstleistungen gegen die Berliner Statthalter der Pharmaindustrie Sturm laufen und intervenieren. Jede Branche hat ihre Lobby in Berlin.

Und nicht erst am Tag des Zutrittsverbots muss dem Arbeitsamt gemeldet werden, dass man eventuell beschäftigungslos wird. Der Meldung sollte das Begehren auf Fortzahlung der Bezüge gemäß § 615 BGB beigefügt werden. Ebenso, dass noch kein Allergieanamnese auf Bestandteile der Vakzine vorgenommen wurde. Damit weiß das Arbeitsamt, dass die Beschäftigungslosigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Dann wird keine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld verhängt.

Die Bundesagentur für Arbeit verschickte ein Dienstblatt an die Arbeitsämter, wie damit umgegangen werden soll, welches aber mehr Fragen aufwirft als es praxistauglich ist. Immerhin kündigte die SPD-Fraktion nun an, nachdem der FDP schon vorher Zweifel kamen, die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen „prüfen zu lassen“. In Zeiten, als ich selbst noch SPDler war, gab es noch genügend Sachverstand in den eigenen Reihen.

Wie geht es weiter? Berlin hat 554 Millionen Impfdosen bestellt, die reichen je nach Hersteller für sechs bis zehn Spritzen je Erwachsenen – was will man da noch mehr? Und wenn nicht alle eine Impfung wollen, können die Impfwilligen sogar noch mehr Spritzen bekommen. Fast könnte man von einem Impf-Abo vom Gesundheitsminister sprechen oder von einer Dauer-Weihnacht. Aber es wäre fair, den Geimpften mitzuteilen, dass es auf diese Spritzen keine übliche Garantie von zwei Jahren gibt, sondern von effektiv nur zwei Monaten.

Produzenten, Aktionäre und Gewerbesteuereintreiber bringen ihre Schäfchen ins Trockene. Jetzt müssen nur noch die Gesundheits- und Pflegeinrichtungen schauen, dass sie nicht im Regen stehen gelassen werden. Dasselbe gilt natürlich auch für die dort Beschäftigten. Und schließlich gilt das für alle Unternehmen und ihre Beschäftigten, sollte der Gesetzgeber die Impfpflicht für alle durchpeitschen. Das würde aber einer Wirtschaftssabotage gleichkommen. Die Vernunft wurde bereits sabotiert.

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

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Kommentare ( 37 )

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Leser07
2 Jahre her

Zur Impfpflicht: Nachdem ich auf die Seite https://ploetzlich-und-unerwartet.net/ aufmerksam wurde fragte ich mich ob das alles echt sein kann, denn dort sind weltweit überraschende Herztode und „Zusammenbrüche“ aus dem Sportbereich von Januar 2021 bis Januar 2022 aufgelistet. 588 Fälle.

Dann kam am 1. Februar die Meldung vom überraschenden Herztod des 59-j Raimund Nicolaus Springer und ich erinnerte an den Tod des 65-j Präsidenten des EU-Parlaments, der im Januar an einer Immunsystemstörung verstorben war.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-parlamentspraesident-david-sassoli-gestorben-100.html

Matt
2 Jahre her

Meine Frau ist raus; am 14. März wird nach 43 Jahren ihr letzter Arbeitstag in „ihrer“ Klinik sein. Die „Schande“ eines Betretungsverbots wird sie sich nach 43 Jahren engagierter, „treuer“, hoch qualifizierter Arbeit nicht antun. Sie lässt sich nicht erpressen (Körperliche Unversehrheit / Experimentelle Studienlage) Ja sicher in einem gewissen Sinne privilegiert. Schönen Tag.
(Sollte die allgemeine Impfpflicht kommen, wandern wir aus.)

Last edited 2 Jahre her by Matt
November Man
2 Jahre her

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Wer bezahlt die Machtprobe?
Wer wenn nicht wir? Die einen mit viel Geld, andere mit ihrer Gesundheit und nicht wenige sogar mit ihrem Leben.

November Man
2 Jahre her

Viele Gesundheitsämter lehnen die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab, weil sie jetzt schon völlig überlastet sind.
Wenn die jetzt schon das Pflegepersonal nicht kontrollieren können, wie und wer soll dann bei 82 Millionen Einwohner Deutschlands den Impfstatus überwachen, kontrollieren und eine gesetzliche Impfpflicht durchsetzen?
12000 Pflegekräfte haben sich schon arbeitslos gemeldet, insgesamt sollen es 25000 aus sozialen Berufen sein.
Nicht nur durch unwirksame und sinnlose Impfungen, sondern auch durch solche unverantwortlichen Androhungen und Maßnahmen bringt man erkrankte und pflegebedürftige Menschen in Lebensgefahr.
Ist den Impfprofiteuren und ihren Freunden denn gar nichts mehr heilig?  

Fenris
2 Jahre her

Übrigens: Wer seinen Unmut über die kommende Impfpflicht für Plegepersonal zeigen möchte und in der Nähe wohnt…
In Lüneburg kann man am Samstag, um 11:00 Uhr seinen Unmut auf der Straße äussern. Angemeldeter Demozug.
Mehr Infos unter: https://www.protestkarte.de/
Wer meine Frau trifft, kann sie gerne grüßen 🙂
Ich muss leider arbeiten.

Last edited 2 Jahre her by Fenris
Alfonso
2 Jahre her

Zitat: „Wenn der Beschäftigte auch nur gegen einen der Bestandteile allergisch ist, könnte dieser nach einer Impfung nicht nur vorübergehend ausfallen, sondern auch final. Das sollte kein Arbeitgeber riskieren, der auf genügend Personal angewiesen ist.“ Es gibt zwei sehr deutliche Hinweise darauf, dass die Arbeitgeber im sogenannten Gesundheitswesen nicht auf Arbeitgeber angewiesen sind: Hinweis 1: Es gibt praktisch keine Widerstände aus den Kreisen der Arbeitgeber gegen die Einführung der Impfpflicht. Sie nehmen also bewusst wortlos den Verlust von Mitarbeiter in Kauf und unterstützen damit passiv den Verlust der Mitarbeiter. Hinweis 2: Der zunehmende Mangel an Pflegekräften in Kliniken und Pflegeinrichtungen… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Alfonso
Michael Heck
2 Jahre her

Ich fürchte leider, dass bei diesem Beitrag einiges rechtlich durcheinander geraten sein könnte. Einige, nicht abschließende Anmerkungen: 1.) Die Lohnfortzahlung bei ungeimpften Mitarbeitern im Gesundheitswesen dürfte sich nicht nach der Entschädigungsvorschrift des IfSG richten. Dort geht es darum, dass eine Quarantäne gegen positiv Getestete, Haushaltsangehörige, enge Kontaktpersonen verhängt wird. § 56 IfSG richtet sich an Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern. Nicht jeder ungeimpfte Mensch fällt darunter, auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. 2.) Das Zusammenspiel zwischen § 56 IfSG, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und § 616 BGB ist äußerst komplex, wobei man § 616 BGB… Mehr

Alfonso
2 Jahre her
Antworten an  Michael Heck

Die Arbeitgeber im Gesundheitswesen werden sich, so wie es schon die Einzelhändler und Gastronomen mit der Überprüfung des Impfstatus inkl. der Überprüfung der Identität machen, freiwillig als Hilfspolizisten des totalitären politischen System engagieren.

Ein totalitäres System braucht seine Mittäter in der Gesellschaft und in der Wirtschaft – und es findet sie auch.

Boudicca
2 Jahre her

Strafe einen, so strafst du alle. Mit der Impfpflicht im Gesundheitssystem hat man ein Schuldszenario aufgebaut, durch das sich die unfähige Politik der Verantwortlichkeit entzieht.

89-erlebt
2 Jahre her

Das dt Gesundheit s Wesen ist nicht mehr finanzierbar. Nicht ohne Grund haben die Merkel Regierungen den Schrumpf Kurs eingeleitet (ITS sind nur ein Bsp). Mit dem gewollten „Verlust“ weiterer Pflegekräfte und abwandernder Fachkräfte wird dieser Prozess jetzt noch beschleunigt. Hinzu kommen die unbegrenzten Mehrkosten durch den Import medizinisch Bedürftiger seit 2015.
Pflege wird so in die verbliebenen Familien „ausgelagert“. Für den Rest heißt es – sterbe rechtzeitig!!

Ho.mann
2 Jahre her

„Wer bezahlt die Machtprobe?“
Tja, wer wohl? Manche zahlen mit dem Verlust ihrer Gesundheit, andere mit dem Leben und den Rest zahlt brav der Steuerzahler.