Was Rheinland-Pfalz vorgemacht hat, wird in Niedersachsen zum System: SPD-geführte Behörden, Verfassungsschutz und Gerichte greifen in das passive Wahlrecht von AfD-Kandidaten. Die zweiteilige Dokumentation zeigt, wie die SPD ein demokratiefeindliches Instrumentarium gegen die Opposition gebaut und umgesetzt hat. Es ist das kalte Parteiverbot der AfD weit unterhalb des Grundgesetzes.
picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Wie die Chronologie der Ereignisse zeigt, machte das damals noch SPD regierte Rheinland-Pfalz den Anfang mit dem kalten Putsch der Verwaltung gegen die Demokratie. Damit, auf einer ersten Stufe, auf der Ebene der Kommunen der AfD die Möglichkeit zu nehmen, Kandidaten zur Wahl aufzustellen, faktisch an Kommunalwahlen teilzunehmen. Wenn man weiß, dass der Unterbau des Regierens, die Kraft einer Partei nicht im Himmel des Bundestages, sondern auf dem Boden der Kommunalpolitik, in den Gemeinden, Städten und Landkreisen beginnt, versteht man die ganze Dimension der Politik der SPD, die ganze Perfidie und völlige Demokratieverachtung. Nicht der Demos, sondern Funktionäre entscheiden, wer gewählt wird, weil sie entscheiden, wer gewählt werden darf. Die SPD – läge ihr etwas an Ehrlichkeit – müsste das Willy-Brand-Haus in Otto-Grotewohl-Haus umbenennen.
Mit Blick auf das skandalöse Treiben des SPD-geführten Innenministerium Niedersachsens wird deutlich, was schon damals zu ahnen war, dass die Vorgänge in Rheinland-Pfalz, als der Landtagsbageordnete Joachim Paul von der Wahl ausgeschlossen wurde, nur die Blaupause für das Agieren der SPD in Niedersachsen bildet, wie jetzt der Demokratiebruch in Niedersachsen zum Vorbild für andere Bundesländer werden soll.
Vorspiel auf den losen Seiten des Grundgesetzes – 2025 Rheinland-Pfalz
Fünf Tage nach den Verlautbarungen sollte es Minister Ebling und seinen Leuten dämmern, dass man zu früh gehandelt hatte, denn noch waren die SPD-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht nicht gewählt, die diese Verstöße gegen das Grundgesetz „durch Rechtsanwendung“ und Interpretation womöglich in Recht „wandeln“ könnten, wie es die SPD-Kandidatin Emmenegger für das Bundesverfassungsgericht einmal in einem Aufsatz ausdrückte. Folgerichtig ruderte am 15. Juli das Innenministerium von Rheinland-Pfalz zurück, natürlich verwehre „Rheinland-Pfalz AfD-Mitgliedern künftig nicht den Eintritt in den Staatsdienst allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit“, hieß es auf einmal, wie die Tagesschau nun über eine Anfrage beim Ministerium berichtete. Die sophistische Formulierung „allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit“, dass sie zwar grundlegend sei, aber nicht ganz ausreiche, sollte bald schon Karriere machen. Stattdessen beschloss man wohl heimlich, AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl auszuschließen.
Am 18. Juli 2025 kontaktiert Ludwigshafens Bürgermeisterin Jutta Steinruck die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums und „teilt Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul mit“. – Das alles läuft noch etwas unelegant, noch etwas ruckellig. Man wird in Niedersachsen aus diesen Anfängerungeschicklichkeiten lernen.
Am 29. Juli 2025 sendet der Abteilungsleiter des Innenministeriums der Bürgermeisterin die „aus Sicht des Verfassungsschutzes relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ zu. Das „Gutachten“, eine Sammlung aus teilweisen absurden Vorwürfen gegen den Bewerber, wird im Wahlausschuss der Stadt, dem kein Vertreter der AfD angehört, vorgelesen.
Am 1. August 2025 dankt Steinruck ausdrücklich „den Initiatoren des Netzwerks für Ihr Engagement, sich für das Einhalten der Prinzipien und Werte unserer fundamentalen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für das Leben in unserer Stadt Ludwigshafen einzusetzen“. In der gleichen Mail wendet sie sich an die Mitglieder des Wahlausschusses: „In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich zur eigenen Meinungsbildung herangezogen werden dürfen.“ Äußern zu all dem darf sich Joachim Paul nicht, gefragt wird er auch nicht.
Am 5. August 2025 tritt der Wahlausschuss um 11.30 Uhr zusammen. Wie von einem Teilnehmer zu erfahren war, musste wohl ein größerer Saal gefunden werden, damit auch Platz für die „demokratische Vertreter*innen“ geschaffen werden konnte. Jedenfalls erinnert sich ein Teilnehmer nach seinem subjektiven Eindruck, dass der Ablauf an einen Schauprozess gemahnt, bei dem das Ergebnis bereits von vornherein feststeht. Laut Erinnerung eines Augenzeugen trägt sich etwas Entscheidendes zu, was die Niederschrift des Wahlausschusses nicht verzeichnet: Der Vertreter der CDU im Wahlausschuss bittet um eine Unterbrechung der Sitzung. Der Bitte wird unter der Ermahnung, dass Absprachen untereinander nicht gestattet seien, stattgegeben. Man könnte erwarten, dass die Mitglieder des Wahlausschusses sich in getrennte Räume zurückziehen würden. Doch laut Augenzeugen gehen die Mitglieder gemeinsam in einen Nebenraum und nehmen nebeneinander Platz. Durch die geöffnete Tür kann der Augenzeuge beobachten, dass durchaus Gespräche stattfinden. Lange benötigen die Mitglieder des Wahlausschusses jedenfalls nicht für ihre „Prüfung“ des Schreibens des Verfassungsschutzes.
Nach der Rückkehr in den Saal stimmen Niederschrift und Erinnerung wieder überein. „Der Wahlausschuss beschloss mehrheitlich (6 Stimmen und 1 Gegenstimme) sodann, folgenden Wahlvorschlag zurückzuweisen (Wahlvorschlag und Zurückweisungsgrund angeben): Wahlvorschlag der AfD: Der Wahlausschuss bezweifelt, dass der Bewerber der AfD die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Damit ist für Niedersachsen das entscheidende Stichwort gefallen. Die Guten bezweifeln.
Einspruch zwecklos – Gerichte auf SPD-Linie
Joachim Paul zieht mit einer Beschwerde vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und anschließend vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Ob die Gewalten im SPD-Land Rheinland-Pfalz wirklich getrennt sind, weiß man nicht, ungetrennt ist jedenfalls die Gesinnung.
Die kurioseste Formulierung in der absurden Ablehnung der Beschwerde von Joachim Paul durch das Gericht lautet: „Diese Zweifel sind auch nicht alleine dadurch ausgeräumt, dass der Antragsteller im Beamtenverhältnis steht. Zwar unterliegen Beamte der Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Beamter nach seiner Verbeamtung dieser Pflicht auch zu jeder Zeit genügt.“ Hegt das SPD-Land Rheinland-Pfalz einen Generalverdacht gegen alle Beamten oder nur gegen diejenigen, die der größten Oppositionspartei angehören? Aber es kommt noch willkürlicher: „Auch der Umstand, dass der Antragsteller Landtagsabgeordneter ist, vermag an der Einschätzung der o.g. Umstände durch den Wahlausschuss nichts zu ändern.“ Schuldig, weil nicht SPD, sondern AfD-Mitglied.
Antragsteller von der Wahl auszuschließen, erfolgte nicht offensichtlich willkürlich.“ Wenn die Entscheidung also nicht o f f e n s i c h t l i c h willkürlich erfolgte, so erfolgte sie, wie hier schwarz auf weiß steht, dennoch willkürlich, denn dort steht nur, dass sie nicht offensichtlich willkürlich erfolgte, nur eben antonym: verdeckt, geheim, versteckt, undurchsichtig, nicht offensichtlich.
Es sagt alles über die Zustände in Rheinland-Pfalz aus, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Neustädter Kasuistik bestätigt. Übrigens verlief der juristische Werdegang der neuen Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger über das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und über das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Was sich in Ludwigshafen ereignet, hat Frauke Brosius-Gersdorf einst so definiert: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…) Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien. Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“
Von hoher Bedeutung ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von Rheinland-Pfalz auch deshalb, weil sich das Verwaltungsgericht in Oldenburg auf den Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bezieht.
Diese Geschichte endet nicht in Rheinland-Pfalz. Was dort im Fall Joachim Paul noch wie ein einzelner demokratiepolitischer Tabubruch erscheinen konnte, wird in Niedersachsen zur Methode: Die SPD schafft den rechtlichen Unterbau, der Verfassungsschutz und die Kommunalaufsicht liefern die fadenscheinigen Begründungen, Gerichte übernehmen die Argumentation aus Rheinland-Pfalz. Teil 2 der Dokumentation zeigt, wie aus der Blaupause ein System gegen AfD-Kandidaten entsteht.






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