Der Fall Martin Michaelis: Ein EKD-Corona-Dissident und AfD-Listenkandidat

Der evangelische Pfarrer Martin Michaelis opponierte gegen Coronamaßnahmen und kandidierte dann als Parteiloser auf der Liste der AfD für den Stadtrat in Quedlinburg. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland leitete ein Disziplinarverfahren ein. In einem Zweiteiler dokumentiert Christian Zeller den Fall.

picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Die politische Verfolgung von Martin Michaelis durch die Evangelische Kirche setzte nach einer Rede am 5. Dezember 2021 im thüringischen Sonneberg ein. Der ordinierte Stadtpfarrer, zu jener Zeit Vorsitzender des Thüringer Pfarrvereins und der Pfarrergesamtvertretung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), kritisierte bei einer Demonstration die Corona-Maßnahmen, sprach über gefährdeten Zusammenhalt und warnte vor der Ausgrenzung Andersdenkender.

Sein Gewissen war Michaelis dabei die Richtschnur. „Wir müssen uns darin erinnern“, so Michaelis in seiner Rede, „dass uns Gott ein Gewissen gegeben hat, jedem Einzelnen, mit dem Auftrag, es ganz und gar selbständig zu benutzen.“

Kritik an Corona-Maßnahmen

Wegen Wählernötigung (StGB § 108)
Pfarrer Michaelis zeigt seine eigene Kirchenleitung an
Anlässe, auf sein Gewissen zurückzugreifen, sah Michaelis genug: Widersprüche in den offiziell verkündeten Corona-Zahlen, wirkungslose Masken, Impfschäden. Der Kirchenleitung hatte er bereits im November 2021 seine Zweifel mitgeteilt und sie aufgefordert, gegen die „Maßlosigkeit der Maßnahmen“ öffentlich Stellung zu beziehen – insbesondere mit Blick darauf, dass die G-Regeln sogar für Gottesdienste gelten sollten.

Nach Artikel 16 der Confessio Augustana, einer zentralen Bekenntnisschrift der Lutheraner, hätten Christen der staatlichen Obrigkeit zu gehorchen, aber nur so lange dies „ohne Sünde“ möglich sei. Michaelis sah diese Grenze überschritten. Und so wurde die Berufung auf sein Gewissen für ihn zu seinem persönlichen „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“-Moment.

Die Evangelische Kirche bleibt auf Linie

Sein Arbeitgeber, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM), sah sich zu Gegenmaßnahmen veranlasst. Landesbischof Friedrich Kramer meinte in dem Auftritt von Michaelis einen Widerspruch zu dem im Dezember 2021 gefassten synodalen Beschluss „Impfen ist Nächstenliebe“ zu erkennen – ein Slogan, der damals sowohl auf großen Bannern an Kirchen in Halle und Halberstadt als auch auf dem Erfurter Landeskirchenamt prangte. Zum „kollektiven Ungehorsam“, so hieß es aus Kirchenkreisen, habe Michaelis aufgerufen. Michaelis wies dies entschieden von sich.

Im März 2022 nahm Michaelis an einer weiteren Demonstration teil, diesmal in Halberstadt. Dort sprach er sich öffentlich gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus. Eine E-Mail der Kirchenleitung, die ihm die Teilnahme an der Demonstration untersagte, hatte Michaelis nicht beachtet, da diese seiner Auffassung nach nicht als Dienstanweisung zu verstehen gewesen sei.

Ein Kirchengericht teilte allerdings in einem von Michaelis im Jahr 2024 selbst angestrengten Verfahren die Rechtsauffassung der Kirchenleitung, dass es sich um eine verbindliche Dienstanweisung gehandelt habe.

Dissens unerwünscht

Während der Corona-Zeit hatte Michaelis also von seiner Gewissensfreiheit und seinem Recht auf freie Meinungsäußerung ausgiebig Gebrauch gemacht. Die Folgen waren einschneidend. In der Pfarrvertretung und im Pfarrverein folgten, neben einigen Solidaritätsbekundungen, die allfälligen „Distanzierungen“.

Sie führten zur Ablösung von Michaelis in beiden berufsständigen Vereinigungen im März beziehungsweise April 2022. Damit verlor Michaelis die mit seiner Vertretungstätigkeit verbundene Freistellung vom regulären Pfarrdienst. Seit November 2023 arbeitete Michaelis als Seelsorger im Pfarrbereich Gatersleben.

Ein Pfarrer in der Politik?

Brandmauer EKD
Parteiloser Pfarrer erhält Arbeitsverbot, weil er für die AfD kandidiert
Und damit beginnt die Geschichte nun erst richtig. Denn Michaelis‘ Standhaftigkeit hatte zu dem Angebot geführt, als parteiloser Kandidat auf der Liste der AfD für die Wahl zum Stadtrat seiner Heimatstadt Quedlinburg anzutreten. Am 9. März 2024 informierte Michaelis die Landeskirche darüber, dass er für den Stadtrat kandidiere.

Die Reaktion war prompt und scharf: Am 15. März entzog ihm der Kirchenkreis Egeln die Verantwortung für den Pfarrbereich Gatersleben. Die Kirchenleitung leitete ein Disziplinarverfahren ein. Begründet wurde dies damit, dass die AfD in Sachsen-Anhalt, auf deren Liste er kandidiert hatte, vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sei. Insofern könne ein Verstoß gegen die dienstrechtliche Treue- und Loyalitätspflicht nach § 34 des Pfarrdienstgesetzes vorliegen.

Der Fall von Martin Michaelis reiht sich ein in den bundesweiten Kampf gegen rechts, geführt von Politik, Medien, Kulturbetrieb, staatsfinanzierten Nichtregierungsorganisationen und den sich offiziös gebenden Organen der Amtskirchen. Mit Blick auf manche der Blüten des Kampfes gegen rechts möchte man geradezu von einer manichäisch wirkenden Radikalisierung sprechen, auch innerhalb der Evangelischen Kirche.

Kirche im Kampf gegen rechts

Dies lässt sich an den Beschlüssen der EKD-Synode ablesen: Im Vorfeld der Europawahl 2009 waren die Warnungen des Präsidiums der EKD-Synode noch auf Neonazismus im Umfeld der NPD gemünzt. Demgegenüber erweiterte die EKD-Synode im Jahr 2017 ihre Begrifflichkeit vom klassischen Rechtsextremismus auch auf den sogenannten „Rechtspopulismus“.

2013 war die Alternative für Deutschland gegründet worden. In ihrer Anfangszeit sprach sie sich vehement gegen die Schuldenvergemeinschaftung innerhalb der Europäischen Union aus. Bereits erkennbar waren aber auch deutliche migrationskritische Töne, die auf die Erhaltung der ethno-kulturellen Identität Deutschlands abzielten. 2017 zog die AfD, angetrieben durch die große Migrationskrise der Jahre 2015 und 2016, erstmalig mit 12,6 Prozent in den Bundestag ein, nachdem sie 2013 noch an der Fünfprozenthürde gescheitert war.

Evangelische Christen wurden nun von den Kirchenoberen dazu aufgefordert, sich sowohl gegen Rechtsextremismus als auch gegen Rechtspopulismus zu positionieren – auch innerhalb der Kirche. In einer Sammlung von Beschlüssen unter dem Titel „Zukunft auf gutem Grund“ hielt die Synode der EKD fest, dass „rechtspopulistische, rechtsextreme, rassistische, frauenfeindliche und völkisch-nationalistische Einstellungen in unserer Gesellschaft anwachsen und in allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen vertreten sind. Auch unter Mitgliedern der Kirchen sind solche Einstellungen anzutreffen.“

Bereits damals forderte die Synode der EKD, die kirchenrechtlichen Möglichkeiten dazu zu nutzen, „Personen, die rechtsextremes, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut vertreten“, von der Wahl zu kirchlichen Ämtern auszuschließen.

Die Dämonisierung des Rechtspopulismus

Die Erweiterung auf den sogenannten „Rechtspopulismus“ bedeutete, dass dieser bereits häufig mit Rechtsextremismus gleichgesetzt wurde oder die Differenzen verwischt wurden. Der Unterschied ist freilich entscheidend: Während Rechtsextremismus das Bestreben darstellt, die freiheitliche Grundordnung auf der Basis einer Ideologie der Ungleichwertigkeit von Nationen und Völkern aktiv-kämpferisch zu beseitigen, pocht der sogenannte „Rechtspopulismus“ im Kern darauf, die Souveränität von Nationen gegenüber einer überprononcierten Orientierung an supranationalen, demokratische Entscheidungsspielräume einengenden Regeln zu stärken.

Damit gehen häufig migrationskritische Positionen einher, die gleichwohl nicht, wie beim Rechtsextremismus, auf der Abwertung anderer Völker und Nationen, sondern auf der Annahme ihrer Gleichwertigkeit und Eigenständigkeit beruhen. Der Erhalt der eigenen ethno-kulturellen Identität – worauf der Rechtspopulismus in der Tat abzielt – ist eben nicht zwingend mit einer Abwertung anderer verbunden, genauso wenig wie das Mitfiebern für das eigene Land bei der Fußballweltmeisterschaft bedeutet, dass man Franzosen, Italiener oder Japaner für minderwertig erklärt. Genau diese Differenz verschwindet, wenn sogenannten „Rechtspopulisten“ reflexhaft „Rassismus“ und „Menschenfeindlichkeit“ unterstellt wird.

Die EKD radikalisiert sich

Im Jahr 2023 folgte dann die Vollendung dieser Begriffsinflation, indem die AfD zunehmend selbst als „rechtsextreme“ Partei bezeichnet wurde. Der Beschluss der 13. Synode der EKD firmierte bereits unter der Überschrift: „Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und extremer Rechter“.

In der Stellungnahme hieß es, dass die Synode der EKD „mit großer Sorge auch die wachsende Zustimmung bei Wahlen und in Umfragen zur sich immer weiter nach rechts radikalisierenden AfD und anderen rechtsextremen Parteien“ zur Kenntnis nehme. Die Synode rief dazu auf, „ausschließlich Parteien aus dem demokratischen Spektrum zu wählen, die sich für eine offene Gesellschaft der Vielfalt und ein gerechtes, demokratisches Gemeinwesen einsetzen.“

Gewiss erfolgte eine derartige Wählerbelehrung auch unter dem Einfluss der mitunter demokratiegefährdenden Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Dieser trat in den letzten Jahren immer mehr als Regierungsschutz denn als neutrale Behörde auf. Die Einstufung von Landesverbänden der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ruht in vielerlei Hinsicht auf sehr schwachem Grund. Zuletzt wurde der Bundesverfassungsschutz mit seinen Versuchen, der AfD über zweifelhafte Gutachten „gesichert rechtsextreme“ Bestrebungen zu attestieren, vom Verwaltungsgericht Köln in die Schranken gewiesen.

Martin Michaelis zufolge hatte die EKM den Verfassungsschutz um Unterstützung in dem Verfahren gegen ihn gebeten. Michaelis beruft sich dabei auf eine Korrespondenz zwischen der Kirchenleitung und dem sachsen-anhaltinischen Innenministerium. Die Kirchenleitung soll dabei etwaige verfassungsschutzrelevante Informationen zu seiner Person angefragt haben.

Lesen Sie im zweiten Teil, wie die Evangelische Kirche als linksgerichteter politischer Akteur den Pfarrer Martin Michaelis als ‚inneren Feind‘ bekämpft.

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Kommentare ( 11 )

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Michael Theren
40 Minuten her

als Herr Michaelis sein Theologiestudium mit dem Ziel der Arbeit in der EKD (oder damals der Ostversion) begann, wußte er, daß der Protestantismus seit seiner Gründung zu 100% staatsnah war und sich dabei als stets sehr geschmeidig erwiesen hat, seit ´33 dann der jeweiligen Diktatur willig folgte, wie im Westen dem Kulturmarxismus…abweichende Pastoren wurden ebenso regelmäßig fallen gelassen, wie aktiv denunziert, insofern ist es mir rätselhaft, warum sich Herr Michaelis ungerecht behandelt fühlt…

Manfred_Hbg
56 Minuten her

Zitat: „Ein Kirchengericht teilte allerdings in einem von Michaelis im Jahr 2024 selbst angestrengten Verfahren die Rechtsauffassung der Kirchenleitung, dass es sich um eine verbindliche Dienstanweisung gehandelt habe.“
> Mhh, bis heute habe ich noch gar nicht gewußt, dass für Pfarrer, wie auch jener Martin Michaelis, das GG und demokratische Regeln keine Gültigkeit haben . ….man lernt ja nie aus. (Iro/Zynism off)

Eigentlich sollte man ja denken, dass die Kirch nach 1933/45 dazugelernt hätten Tja, falsch gedacht.

Axel Fachtan
1 Stunde her

Könnte Herr Michaelis nicht mal Akteneinsicht in die Stasiakten der ‚Führungskräfte der EKM erhalten, die ihn beim Verfassungsschutz hinhängen wollen?
Wie die EKD drauf war, wenn Pfarrer aus der DDR geflohen waren, spricht für sich.

Michi Wetter
1 Stunde her

was genau fällt denn in Deutschland unter „gesichert rechtsextrem“? Ich meine, wenn ich mich als juristische Person oder als demokratisch gewählte im Parlament befindliche Partei scharf gegen die Migrationspolitik äußere, mich für die Re-Migartion von illegalen Asylanten auspreche, oder die Energie Politik aufs schärfste verurteile…wie die Klimahysterie oder Corona Maßnahmen. Ist man dann im besten D aller Zeiten gesichert rechtsextrem? Welche Innenminister, Verfassungsrechtler haben dass denn eigentlich festgestellt? Waren es nicht immer weisungsgebundene von Union und SPD? Das alles ist nicht nur eine Farce, es ist die schlimmste Entwicklung gegen den Rest der vorhandenen Demokratie seit den 1930er Jahren. So… Mehr

Axel Fachtan
1 Stunde her

„Ein kleiner Pfarrer aus dem „kleinen gallischen Dorf“ Quedlinburg wagt den Aufstand gegen seine Kirchenleitung. In einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt wirft er seiner Kirchenleitung versuchte Nötigung (StGB § 240), politische Verdächtigung (StGB § 241) und Wählernötigung (StGB § 108) vor.“
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/vorwort-zum-sonntag/pfarrer-michaelis-anzeige-kirchenleitung/
Was ist eigentlich aus diesem Verfahren von August 2024 geworden?

hoho
51 Minuten her
Antworten an  Axel Fachtan

ich vernute, ganz große Nix ist davon geworden.

Andreas F
1 Stunde her

Die evangelische Kirche war schon damals sehr der linksextremen NSDAP zugetan. Was will man also heute anderes erwarten, als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit von Seiten der Linken und der Kirche gegen das deutsche Volk. Dazu Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit und durch die Schleppertätigkeiten im Mittelmeer Menschenhandel und Unterstüzung des globalen islamischen Terrorismus sowie Drogenhandel.

Klaus D
2 Stunden her

Der Fall Martin Michaelis….na ja aus sicht eines arbeitgebers kann ich das nachvollziehen. Was würde Tichy denn machen wenn jetzt ein angestellter journalist in der taz als gastautor umsonst artikel schreiben würde die genau in eine andere richtung gehen als tichys einblick zb extrem pro grün wären.

Axel Fachtan
1 Stunde her
Antworten an  Klaus D

Sie sprechen an auf den „Tendenzbetrieb“ und das spezielle Arbeitsrecht der Kirchen.
Irgendso ein bunter Pfarrer mit Dienstsitz im Friesischen hatte doch wohl auf dem Kirchentag in Nürnberg erklärt „Gott ist queer“. Das ist biblisch nicht ganz leicht zu belegen. Ein Disziplinarverfahren aber blieb aus.
Hatte Martin Luther das auch schon so beschrieben? Ist d a s etwa Protestantismus in seinem Sinne?
Hätten Sie mal eine Fundstelle aus seinen Thesenpapieren? Ich finde gerade keine.

Michi Wetter
1 Stunde her
Antworten an  Klaus D

absurder Vergleich. Warum sollte ein egal wo bezahlter Journalist für ein anderes Medium gratis arbeiten und dort Gegenteiliges von dem behaupten, was sein Arbeitgéber bezahlt? Gerade die so heilige Kirche mit ihrem Nächstenliebe usw. Geschwurbel hätte ganz einfach sagen können: Nicht alle unsere Brüder haben zu weltlichen Themen die selbe Meinung und auch wenn wir uns davon distanzieren, ist und bleibt es das Recht aller Bürger, auch der Pfarrer, ihre Meinung frei zu äußern. Nix da, die Kirche hat dem politischen Druck nachgegeben und ein verdientes Mitglied der Hetze, der politischen und eigenen Verfolgung ausgesetzt. Diese EKD ist noch schlimmer,… Mehr

pcn
1 Stunde her
Antworten an  Klaus D

Ihr Kommentar beweist zumindest eines: Sie haben wahrscheinlich niemals darüber nachgedacht, dass die Lage in Deutschland durch Politik und Gehirngewaschene unter bornierten Wählern ähnlich der ist, wie sich Deutschland kurz nach dem Krieg befand. Damals entschied man sich für Freiheit, statt Kommunismus/Sozialismus. Wenn also die die taz das fordert, dann ist das Grundgesetz obsolet, bzw. nicht das Papier wert, auf den es steht. Wenn sie das für richtig halten, dass so jemand noch seinen Hirnschiss außerhalb der linksgrünroten Denk- und Schreibmaschinerie hier auch noch verfassungswidrig verbreiten darf, dann lesen Sie die Gazetten der kommunistisch/sozialistischen Medien-Kamarilla einfach weiter! Das, was im… Mehr