Durch ein verfassungsrechtlich nicht haltbares Konstrukt wird AfD-Kandidaten in Niedersachsen die Zulassung zur Wahl verwehrt. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Der Eilantrag liegt Tichys Einblick vor:
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Mit einem Eilantrag klagt der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf seine Zulassung zur Landratswahl in Friesland.
Am 21. Juli hatte der Kreiswahlausschuss in Zetel über die Kandidaten zur Landratswahl am 13.09.2026 entschieden. Auf der Kandidatenliste standen Vertreter von SPD, FDP, „Die Partei“ und der AfD. Für die AfD wollte der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert antreten, doch votierten die Vertreter von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen ihn.
Auch die CDU? Hatte Niedersachsens CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner nicht kritisiert, dass mit „der neuen Regelung (…) Rot-Grün jedoch die kommunalen Wahlausschüsse“ überfordere? Dennoch stimmten auch die Christdemokraten dem Verfahren zu, dass Lechner selbst als „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ bezeichnete.
Martin Sicherts Rechtsbeistand, Dr. Christian Wirth, hat recht, wenn er in dem Verfahren, das selbst die CDU in Niedersachsen als verfassungsrechtlich nicht haltbar betrachtet, einen Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht. Denn dieses verlangt, dass „demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden“, wie Wirth ausführt.
Vor allem stellt das niedersächsische Verfahren einen juristischen Putsch gegen Grundgesetz und Demokratie dar, weil auf einem dubiosen verwaltungsrechtlichen Weg einem Bürger das passive Wahlrecht entzogen und den Wählern im Landkreis Friesland letztlich per ordre de mufti das aktive Wahlrecht eingeschränkt wird. Wirth verweist darauf, dass das Parteienprivileg „die politische Tätigkeit jeder Partei, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht förmlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden“ ist, schützt.
Das Verfahren, das Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens forciert, verhöhnt die Demokratie und erfüllt Ulbrichts Leitlinie, wonach es zwar demokratisch aussehen müsse, dass aber Sozialisten oder Kommunisten alles in der Hand behalten sollten.
Behrens Verfassungsschutz trägt eine völlig willkürliche Zitatensammlung – auch diese liegt Tichys Einblick vor – zusammen, die nichts untersuchen will, sondern in der Art einer politischen Polizei nur belastendes Material für einen operativen Vorgang gegen die AfD zu kompilieren hat.
Mit anderen Worten: Der niedersächsische Verfassungsschutz soll nachweisen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, reißt Äußerungen aus dem Zusammenhang, inkriminiert Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Da er nachweisen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, findet er – oh Wunder – auch das Material, das, allerdings unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nach Ansicht der Muster-Intellektuellen des niedersächsischen Verfassungsschutzes belegen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei. Das nennt man einen Zirkelschluss, einen Zirkelschluss der Willkür.
Durch eine dubiose Änderung des Kommunalgesetzes und durch die Änderung im Kommunalwahlgesetz vom Mai 2026, also kurz vor der Angst, werden die Wahlkreisleiter angehalten, sich bei Zweifeln an der Verfassungstreue der zu wählenden Wahlbeamte an die Kommunalaufsicht zu wenden.
Da der Verfassungsschutz ja bereits festgestellt hat, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, wendet sich der Kreiswahlleiter, ob ermuntert oder in Eigeninitiative, nun im Falle eines Kandidaten, der Mitglied der AfD ist, an die Kommunalaufsicht, da die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Kommunalaufsicht wendet sich wieder an den Verfassungsschutz, der – das Wunder geht in Verlängerung – belegt, dass die Kandidaten nicht die Garantie dafür bieten, immer gemäß auf der Basis des Grundgesetzes zu handeln, dass Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wer hätte das erwartet?
Darauf teilt die Kommunalaufsicht dem Kreiswahlausschuss in einem Votum mit, dass Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestünden.
Damit die ganze Schmierenkomödie rechtlich nicht angreifbar wird, streicht die Kommunalaufsicht nicht den Kandidaten von der Kandidatenliste, sondern „berät“ nur. Streichen müssen die Parteisoldaten von SPD, Grüne, CDU und FDP die politische Konkurrenz von der AfD in einer Abstimmung im Kreiswahlausschuss schon selbst. Und die Parteisoldaten von der SPD, den Grünen, der CDU und der illiberalen FDP erfüllen ihre Pflicht. Um Spuren zu verwischen, werden ein paar AfD-Kandidaten durchgelassen, nur eben nicht die Hochrangigen: Martin Sichert ist Bundestagsabgeordneter, Stephan Bothe und Thorsten Moriße sind Landtagsabgeordnete, Bothe zudem innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag und mithin parlamentarischer Gegenspieler der Innenministerin Daniela Behrens.
In einer Demokratie entscheiden die Wähler, wer gewählt wird, in Niedersachsen letztlich die Innenministerin.
Deshalb klagt Martin Sichert auf seine Zulassung zur Wahl. Seine Klage betrifft nicht nur ihn persönlich, er klagt für die Demokratie und für das Grundgesetz.



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Wer bisher dachte unser Rechtssystem ist sicher demokratisch und gemäß „Gewaltenteilung“ aufgestellt sieht sich getäuscht, die gedachten Sicherungen, eingebaut nach den bitteren Erfahrungen der Absturzes der Weimarer Republik in eine euphorische kollektivistische Diktatur mit totalem Absturz, funktionieren nicht.
Und wieder droht eine kollektivistische autokratische Zwangsmission, diesmal zwecks Weltklimarettung mit allen Mitteln, es ist Entmachtung des Souveräns.
Wie unterscheiden sich eigentlich Wehrhafte Demokratie, „Es muss demokratisch aussehen – aber wir müssen alles in unserer Kontrolle behalten“ und Machtergreifung, hoffentlich nicht nur in ihrer zeitlichen Reihenfolge, oder?
ENDLICH!!! Darauf haben alle rechtschaffenden Bürger gewartet. Egal wie das Gericht entscheidet, es wird der AfD einen Stimmenzuwachs bringen, zumindest aber einen Sympathiezuwachs.
Wenn jemand Verfassungsfeind ist und deswegen nicht gewählt werden kann, warum muß dann überhaupt noch abgestimmt werden?
Ich hoffe, daß sich die ganzen SPdisten und ihre Gefolgsleute so richtig daran verschlucken. Denn die SPD insbesondere ist doch als gesichert linksextrem einzustufen und deshalb als verfassungsfeindlich vom Bundesverfassungsgericht zu verbieten.
Und so wird es kommen.
Das von linken Winkeladvokaten entwickelte Ausschlussverfahren, das den willfährigen und weisungsgebunden Verfassungsschutz einbezieht ist, ist mit seiner Implementierung durch Behrens eine Bankrotterklärung für das Grundgesetz. Der Hausbesetzer im Bellevue sollte sich in Grund und Boden schämen. Der Begriff „gesichert rechtsextrem“ ist in der Bedeutung für sich selbst und hinsichtlich seiner Wortelemente rechtlich undefiniert und basiert allein auf einer Behauptung eines weisungsgebundenen Beamten. Es ist nichts gesichert, es liegt keine juristische Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren und kein Urteil vor. Der Begriff „rechtsextrem“ ist seit Jahren ein politisches Schlagwort zur Diffamierung der politischen Konkurrenz rechts von Rot und Grün. Nach Auffassung… Mehr
Hier geht es einzig und allein um das zusätzliche Abgreifen von Wählerstimmen. Mal schauen, ob die doch so unabhängigen Gerichte den Wahlbürger noch als Wahlsouverän ernst nimmt.
Hatte nicht schon mal ein Verwaltungsgericht in Niedersachsen bei einem ähnlichen Fall diesen damit abgelehnt, dass es keine Zeit hätte die umfangreiche „Gesinnungs-“ Prüfung durchzuführen?
Der niedersächsische Verfassungsschutz ist dem niedersächsischen Innenministerium unterstellt und deshalb weisungsgebunden. Er muss als das tun, was ihm seine politischen Vorgesetzten vorgeben. Damit ist der niedersächsische Verfassungsschutz gleichzeitig auch eindeutig befangen. Weil er den politischen Willen seiner Vorgesetzten durchsetzen soll, was vor Gericht niemals Bestand haben darf. Genauso wie willkürlich gesammelte und absichtlich falsch interpretierte Zitate aus dem Internet egal ob vom Verfassungsschutz, von Privatpersonen oder von linken NGOs. Scharfe Kritik an der grottenschlechten und schädlichen Arbeit der Regierung ist kein Ausschlusskriterium, sondern die klare Aufgabe der Opposition. Es gibt also keine rechtliche Grundlage für den gesetzeswidrigen Ausschluss von Herrn… Mehr
Wird nichts….die Justiz spielt mit….aber das Urteil/Ablehnung wird interessant…wahrscheinlich steht drin: Wir sind nicht zuständig….bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Wahlausschuss.
Ich beneide die Oldenburger Richter nicht um ihren Job hinsichtlich einer Urteilsfindung. Stimmen sie GEGEN Sichert, dann ist sonnenklar, daß da weisungsgebundene Richter am Start sind und was „UnsereDemokratie“ wert ist: Nichts. Stimmen sie PRO Sichert, ist es eine Mega-Klatsche für Behrens und bestätigt genau dasselbe: „UnsereDemokratie“ ist nichts wert.
Sollte Sichert gewinnen, müßten logischerweise auch die drei anderen Kandidaten wieder zugelassen werden. Interessant wären dann auch die Kosten, denn wenn beispielsweise die Wahlzettel dann neu gedruckt und ggf. verschickt werden müssen, wer zahlt? Sicher nicht die SPD und/oder Frau Behrens.
Uns unterscheidet gesellschaftspolitisch in meinen Augen nichts prinzipielles mehr von einem System wie in der DDR: enormer Konformitätsdruck; manipulative, ideologisch gleichgerichtete Massenmedien; Agitprop Bearbeitung vom Kleinkindesalter an; Sanktionierung mißliebiger Meinungen – so weit es geht auf nicht strafrechtliche Art und Weise; potemkimsche Parteien“demokratie“; pseudofeudalistische Ochlokratie; „Antifaschismus“ als gesellschaftlich kittender Fetisch…etc.
Da stellt man sich schon mal die Frage: warum noch und für wen eigentlich?