„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz – eine Schnapsidee der SPD

Die SPD-Spitze nimmt den Anschlag auf den Berliner CSD zum Anlass, um zu fordern, "sexuelle Identität" ins Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufzunehmen. Das hilft nicht nur nicht gegen islamistische Gewalt, es würde ein trojanisches Pferd verfassungsrechtlich verankern.

picture alliance / Metodi Popow | M. Popow

Der Berliner Spitzenkandidat der CDU fordert nach dem Anschlag auf den Berliner CSD ein Verbot islamistischer Moscheevereine. Man könnte fragen, warum ein solches Verbot nicht schon längst existiert. Das Phänomen der Kultur- und Moscheevereine als Hort des politischen Islam ist schließlich keineswegs neu. Aber immerhin: Stefan Evers adressiert das tatsächliche Problem.

Weniger lösungsorientiert agiert die SPD. Die nutzt den Angriff, um ein trojanisches Pferd ins Grundgesetz zu bringen: Die Parteispitze ließ verlauten, sich nun dafür einsetzen zu wollen, das Merkmal der „sexuellen Identität“ ins Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes aufzunehmen. Man wolle „den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken“, so Klingbeil, Bas und Klüssendorf.

Die Verfassungstreue von Islamisten ist fraglich

Nun ist zum einen fraglich, wie ein Diskriminierungsverbot Homosexuelle vor Anschlägen schützen soll. Islamisten sind gemeinhin nicht für ihre Verfassungstreue bekannt. Eine solche Grundgesetzänderung verringert die Bedrohung durch islamistischen Terror nicht im Geringsten. Es geht hier lediglich um „virtue signalling“. Bei der SPD scheut man ein hartes Durchgreifen gegen Islamismus und Islamisierung, will aber nicht untätig wirken.

Das kommt nicht von ungefähr. Die Partei hat sich gegenüber Avancen durch Vertreter des politischen Islam bislang sehr offen gezeigt. In seinem Buch „Unterwanderung“ hat der Investigativjournalist Sascha Adamek auch die Unterwanderung der Sozialdemokraten akribisch untersucht – die Lektüre sei an dieser Stelle nachdrücklich empfohlen.

Personalien wie Sawsan Chebli, Raed Saleh und Aydan Özoğuz, deren Brüder als Islamisten eingestuft werden, stehen für die Verflechtungen der Partei mit dem politischen Islam.

Die SPD und der politische Islam

Ihnen zur Seite standen und stehen einflussreiche SPD-Politiker, namentlich zum Beispiel die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser, die den Expertenkreis politischer Islamismus auflösen ließ.

Die Verwicklungen lassen sich bis ins höchste Staatsamt nachverfolgen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet sich nicht nur durch seine Sympathien für die iranischen Mullahs aus, sondern unterstützte auch offen Islamic Relief Deutschland (IRD), eine Organisation, die als muslimbruderschaftsnah gilt.

IRD ist der deutsche Ableger bzw. laut eigener Aussage der „Kooperationspartner“ von Islamic Relief Worldwide (IRW). Diese Organisation gilt in Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten als terroristisch und wurde verboten; auch andere Länder schränken die Tätigkeit der Organisation ein, die USA beendeten die Zusammenarbeit bereits 2021.

Gut gemeint – schlecht gemacht

Kein Wunder also, dass sich die SPD-Parteispitze nicht mit dem politischen Islam anlegen möchte. Allerdings birgt das Ausweichvorhaben ebenfalls Gefahren.

Bisher besagt Artikel 3 des Grundgesetzes, niemand dürfe aufgrund „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, zudem schützt der Artikel vor Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Die genannten Parameter sind – vielleicht bis auf den leicht unscharfen, aber althergebrachten Begriff „Rasse“ – recht klar umrissen. Was aber ist demgegenüber „sexuelle Identität“? Homosexualität gilt gemeinhin als sexuelle „Orientierung“, der Begriff gibt also an, in welche Richtung die sexuellen Neigungen einer Person weisen. „Identität“ hingegen ist schwammig.

Zudem bezeichnet „Identität“ gewöhnlich ein Sein, einen untrennbar mit der Person verknüpften Parameter. Dies deutet darauf hin, dass mit dem Begriff auch das Selbstverständnis als „trans“ oder „nonbinär“ potenziell eingeschlossen werden soll. Denn die Akteure der Trans-Bewegung kämpfen aggressiv darum, dass diese Formen der Selbstidentifikation als existenziell, unveränderlich und von Geburt an vorgegeben betrachtet werden.

Es handelt sich dabei aber um Selbstzuschreibungen, die keine Entsprechung in der (biologischen) Realität haben. So verbietet das Grundgesetz zwar Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Heimat. Trotzdem kann niemand Schutz vor Benachteiligung geltend machen bezüglich einer angeblichen Herkunft aus Zamunda oder vom Mars – weil es den Tatsachen nicht entspricht. Ebenso wenig ist ein Mensch „nonbinär“.

Bei „sexueller Identität“ ist nicht klar, welche Selbstzuschreibungen ins Reich der Märchen gehören, und welche real sind. Doch die SPD lässt sich offensichtlich nicht einmal von den verheerenden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes von diesem Frontalkurs gegen die Wirklichkeit abbringen.

Am gravierendsten aber ist die Unbestimmtheit des Begriffs „sexuelle Identität“ im Hinblick auf Sexualpraktiken, die als moralisch inakzeptabel oder verbrecherisch gelten und verboten sind.

So versuchen Pädophile, ihre sexuellen Vorlieben ebenfalls als sexuelle Identität darzustellen und zu verharmlosen: Als „MAP“ – minor attracted people, also Menschen, die sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen.

Die Juristin und feministische Aktivistin Eva Engelken warnt seit langem davor, „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen, weil sich damit Pädokriminellen die Möglichkeit bietet, sich über beständige Lobbyarbeit zunächst als „Identität“ festschreiben zu lassen und dann folgerichtig Schutz vor Diskriminierung einzufordern – die ja zum Beispiel in strafrechtlicher Verfolgung bestünde. Das ist nicht abwegig, schließlich kann eine derartige „Veranlagung“ durchaus als fester Bestandteil der Persönlichkeit gelten und damit die Identität berühren. Besteht die Identität eines Menschen in seinen bevorzugten Sexualpraktiken, würde man damit nur der Begriffslogik folgen. Dasselbe Problem besteht laut Engelken im Fall von Zoophilie und gewalttätigen Praktiken.

Wer dies als weit hergeholt betrachtet, sollte sich fragen, ob er vor zehn Jahren geglaubt hätte, dass eines Tages männliche Sexualstraftäter in Frauengefängnissen untergebracht werden würden, weil sich diese zur Frau erklären.

Das Vorhaben von Bas, Klingbeil und Co. ist nicht neu: Ausgerechnet drei CDU-geführte Länder starteten eine entsprechende Bundesratsinitiative, der Bundesrat brachte sie 2025 in den Bundestag ein.

Realitätsleugnenden Sozialdemokraten fällt also zur Verschleierung der eigenen Untätigkeit in Sachen Islamismus nichts Besseres ein, als ein weiteres realitätsleugnendes Gesetzesvorhaben vorantreiben zu wollen. Es ist äußerst bitter,  dass sie zu erwartende negative Auswirkungen desselben ebenso effizient ausblenden, wie die Gefahr durch islamistischen Terror.



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