ICE-Attentäter bleibt namenlos: Behörden schützen 20-Jährigen vor der Öffentlichkeit

Der angeblich rechtsextreme Täter besaß einen Koran, war psychisch krank und wollte vermeintlich mit Messern morden. Fast keine zwei Teile passen zueinander. Wo Behörden schweigen, regiert das Gerücht. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln.

picture alliance/dpa | Roberto Pfeil

Einen Tag nach seinem Attentat war der volle Name von Tobias Rathjen, des Täters von Hanau, bekannt. Den Namen von Stephan Balliet, dem Attentäter von Halle 2019, erfuhr die Öffentlichkeit gar am selben Tag, bald mit abgekürztem Nachnamen, bald in voller Form. Beides soll im aktuellen Fall des ICE-Anschlags zwischen Köln und Frankfurt nicht so sein. Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 20-jährigen Aachener mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft. Das erfuhr TE von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die zusammen mit dem Staatsschutz der Bonner Polizei die Ermittlungen übernommen hat. Nur den Vornamen soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, vielleicht zu keinem Zeitpunkt.

Ähnlich war es schon im Fall des Totschlags an einem Zugbegleiter bei Homburg gewesen. Damals, Anfang Februar, sickerte der Name allerdings sehr bald in abgekürzter Form durch. Ioanni V. soll der Gewalttäter heißen, der lange pauschal als Grieche galt, tatsächlich aber ethnischer Albaner ist. Und vielleicht heißt er ja auch Vasilis I., wie es parallel in der griechischen Presse mit ausdrücklichem Verweis auf eine deutsche Quelle hieß, vielleicht auch ganz anders, albanischer. Welcher Name nun der richtige ist, ist immer noch ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken blieb bei ihrer Auskunft, sie habe keinen Namen herausgegeben. Es muss sich also um ein oder zwei Lecks handeln, die die deutsche und griechische Presse mit unterschiedlichen Namen gefüttert haben. Das ist intransparent.

Die Rechtsextremen werden auch immer jünger

Nun scheint sich ein ähnlicher Tanz rund um den ICE-Anschlag bei Siegburg zu ergeben – ein Fall, in dem nun wirklich die Unklarheiten überwiegen. Einen Namen will die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nicht nennen, wobei nicht ganz klar ist, ob das aus Jugendschutz so ist oder um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Was aber schon klar ist und auf unbekanntem Weg an die Presse gelang: Der gerade einmal 20-jährige Täter soll „polizeibekannt“ sein und dazu noch „rechtsextrem“. So vermengt zumindest die BILD zwei Faktensplitter. Vermutlich geht es vor allem um die E-Mails, die er unmittelbar vor Tatbeginn um 20:50 Uhr an verschiedene Medien schickte. Vier Minuten später ging bereits der Notruf ein.

Allerdings können auch diese konkreten Äußerungen nicht veröffentlicht werden – diesmal aus Ermittlungsschutz. Zeugen könnten sonst etwas aussagen, was sie vorher in der Presse gelesen haben, heißt es. Ob darüber hinaus etwas älteres Politisches gegen den Täter vorlag und was, erfährt man nicht – ebenso wenig, wodurch er polizeibekannt war.

Neben einem möglicherweise rechtsextremen Motiv gibt es aber Hinweise auf eine psychische Erkrankung, die auch als der auslösende Faktor der Tat in Frage komme. Laut BILD wurde in der Aachener Wohnung des jungen Mannes neben einer Ausgabe von „Mein Kampf“ auch ein Koran gefunden, dazu ein „wirres Manifest“. Aber auch darüber will die Generalstaatsanwaltschaft nicht sprechen. Also bleibt fast alles geheim, jedenfalls für jetzt. Zu dumm, dass es immer diese Maulwürfe gibt, die dann doch die Hälfte der Erkenntnisse zur gegebenen Zeit an die geneigte Presse durchstechen. So entsteht ein undurchsichtiges Gewirr aus Halbinformationen, die dem Normalbürger die Beurteilung erschweren.

Ein Grauer Wolf? Nicht ausgeschlossen

Es fällt aber doch auf, dass auch die Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage von TE nicht ausschließt, dass es sich auch um einen Grauen Wolf handeln könne. Das ist jene rechtsextreme Vereinigung von vorwiegend türkeistämmigen Personen in Deutschland, die ja auch schon neben der damaligen Bundesinnenministerin stehend ihren typischen Wolfsgruß gezeigt haben.

Und zu dieser Vermutung würde eben der gefundene Koran passen. Ein junger Rechtsextremer könnte den natürlich auch zu Informationszwecken besitzen. Und so wird am Ende deutlich, zwischen welchen Extremen die heutige Jugend navigiert, in gewisser Hinsicht navigieren muss. Einem immer stärker Raum greifenden Islam stehen auf deutschen Schulhöfen Tendenzen gegenüber, bei denen es um die Behauptung der deutsch-christlich-abendländischen Lebensweise und Gesellschaftsform geht. Und diese Verteidigung des Eigenen wird oft genug in den Bereich des Rechtsextremismus gerückt. Wie gesagt, ist nicht bekannt und soll nicht bekannt werden, welche Äußerungen des Täters ihn in den Bereich „politische Kriminalität rechts“ bugsiert haben.

Der Islamkritiker Michael Stürzenberger weist nun darauf hin, dass es durchaus eine Menge Islamisten gebe, die auch Hitler gut fänden. Das seien deutlich mehr als die Rechtsextremisten, die den Islam mögen und freiwillig im Koran lesen.

Am Ende bleibt die Frage: Wie weit muss der bemühte Jugendschutz wirklich gelten? Hat nicht einer, der eine solche Tat begeht, den übertriebenen Schutz in gewisser Weise verspielt? Und wie weit geht der Jugend- oder auch Ermittlungsschutz eigentlich? Darf man die Öffentlichkeit auch bewusst im Unklaren lassen, sie in die Irre führen?

Messer, Kultur und unklare Sprengvorrichtungen

Es geht ja beim Verschweigen des Namens ausdrücklich darum, die Identifizierung des Täters zu vermeiden, wohl um ihn in seinem weiteren Leben nicht unbillig zu belasten. Wo wird also Jugendschutz zum Täterschutz und zum Gegenteil einer effektiven Rechtspflege? So muss sich die interessierte Öffentlichkeit also selbst ein Bild von diesem Täter machen. Und das dürfte kaum so einfach gelingen.

Der gesamte Fall bleibt vollkommen unklar, solange sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nicht bereit erklärt, genauere Angaben zum Täter, seinen konkreten Äußerungen und seinem Umfeld (familiär, kulturell) zu machen. Sonst bleibt auch das Etikett „rechtsextrem“ unklar. Was bedeutet es denn? Ist der junge Mann übertrieben nationalistisch, Rassist, vielleicht islamischer Chauvinist? Die Extremismen sind rechts genauso vielfältig wie links, wo man sich im Namen des Klimas, für die grenzenlose Zuwanderung oder für die Weltrevolution radikalisieren kann. Übrigens passt auch die unterstellte Absicht, der 20-Jährige habe die Zugpassagiere im allgemeinen Chaos mit Messern angreifen wollen, nicht wirklich in den deutschen Kulturkreis und das Bild, das man von einem deutschen Rechtsextremisten hat.

Unklar bleibt auch die Natur des verwendeten Sprengmittels, das die Polizei Siegburg anfangs als Pyrotechnik einordnete, das aber vielleicht ohne echte Zündung auskommt. Die Polizei Bonn und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sprachen am Tag nach der Tat noch immer von „am Tatort gezündeten Gegenständen“, die „nach derzeitigem Sachstand“ allgemeiner als „Sprengvorrichtungen“ eingeordnet wurden. Man ermittelt da noch. Es gab in jedem Fall nur einige leichter Verletzte. Das Ganze ging glimpflich aus, der Täter war kaum dazu in der Lage, einen Plan (welchen?) umzusetzen.

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Kommentare ( 54 )

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A rose is a rose...
4 Stunden her

Statt „rechtsextrem“ wäre wahrscheinlich eine andere Bezeichnung passender, die mit fa.. beginnt und auf …isch endet. Und zwar deshalb, weil eine Selbsteinschätzung, bei der man auf alle anderen Menschen, die nicht zur eigenen Gruppe (um mal einen neutralen Begriff zu wählen) gehören, als minderwertig herabblickt, wesentlich zentraler zu sein scheint, als eine politische Orientierung.

Udo Zimmermann
4 Stunden her

Unsere Regierung hat viel von der DDR übernommen. Ich kann mich noch daran erinnern , als ältere DDR- Bürger sagten, “ es war bei uns nicht alles schlecht“. Unsere Regierungen sind wohl der gleichen Meinung.
Ich sage, bei uns war vor 1989 und 2015 auch nicht alles schlecht. Bei der 1989- Vereinigung hatte ich Tränen in den Augen, diese vor Freude. 2015 …, ach,lassen wir da.

maps
5 Stunden her

Ohne Transparenz und Gewaltenteilung wird es nie eine Demokratie geben. Dieser Staat betrügt, lügt und betreibt Propaganda. Wir erfahren nur das, was wir erfahren sollen. Nach dem harmlosen Motto „es könnte die Bevölkerung beunruhigen“. Wir wissen bis heute nicht, was damals in Hannover passiert ist. Viel Spass mit der neuen DDR, die war auch angeblich „demokratisch“ und es gab Wahlen.

Hairbert
5 Stunden her

Das ganze Gedöns um „die Öffentlichkeit wird im Unklaren gelassen“ sollte uns bitte nicht davon ablenken, dass die Öffentlichkeit zuvorderst in Schutzlosigkeit gelassen wird. Trotz einschlägiger und rasant zunehmend bedrohlicher Kriminalstatistiken in Verbindung mit leider ebenso rasant vernachlässigten Hoheitsaufgaben des Staates: Die Weigerung für genügend Unterbringungsmöglichkeiten im Strafvollzug zu sorgen (eben erst mussten Hunderte, wenn nicht Tausende Schwerkriminelle wegen Platzmangel in die Öffentlichkeit entlassen werden) bei gleichzeitiger Weigerung durch konsequente Abschiebungen hier den nötigen Platz zu schaffen, ermöglichen eben genau diese vielfältigen „Einzelfälle“ von unzähligen „Polizeibekannten“. Nein, Anbetracht der inzwischen gefährlichen und auch lebensbedrohlichen Schutzlosigkeit müssen die eigenen Gedanken in… Mehr

Last edited 5 Stunden her by Hairbert
Der-Michel
6 Stunden her

Auch der damalige Attentäter von München, Ali Davud Sonboly, wurde und wird dem Rechtsextremismus zugeordnet. Auch seine Tat wird nach wie vor unter dem Begriff: „Rechtsextremismus“ geführt:
https://www.bbc.com/news/world-europe-36878436

heinrich hein
6 Stunden her

Dieses Regime ist mE eines Rechtsstaates absolut unwürdig. Deutschland hat sich mE zu einem absoluten Verbrecherstaat entwickelt. Sehr bedauerlich.

Protestwaehler
6 Stunden her

War „Mein Kampf“ nicht über Jahre hinweg Bestseller in der Türkei?

Ho.mann
6 Stunden her

Lügen und Betrügen, das ist doch genau das, was dem politisch-mediale-Komplex, wenn er in Erklärungsnot gerät, weil er die negativen Folgeerscheinungen eigener Ideologien nicht mehr vertuschen kann, noch bleibt. Die Wahrheit lässt sich nun mal nicht dauerhaft verleugnen.

Rainer Schweitzer
7 Stunden her

„Jugendschutz“ für einen 20-jährigen? Mit 18 ist er volljährig, darf wählen und ggf. in einen Krieg geschickt werden. Durch seine Tat hat er sich selbst in die Öffentlichkeit gestellt. Ich werde den Eindruck nicht los, daß dieser „Jugendschutz“ und das „Jugendstrafrecht“ für 20-jährige und noch ältere nichts weiter ist als ein sozialromantisch verbrämter Täterschutz gegen die Gesellschaft. „Der Islamkritiker Michael Stürzenberger weist nun darauf hin, dass es durchaus eine Menge Islamisten gebe, die auch Hitler gut fänden.“ Für diese Erkenntnis braucht man keinen „Islamkritiker“. Jeder, der den arabischen Orient etwas besser kennen gelernt hat, weiß das, aus eigener Erfahrung. Der… Mehr

Last edited 7 Stunden her by Rainer Schweitzer
Evero
7 Stunden her

Wenn Staatsanwaltschaften mit Namen so hinter dem Berg halten, darf angenommen werden, dass es sich bei diesen Tätern um Angehörige „geschüzter kultureller Minderheiten“ von „unsere Demokratie“ handelt.
Wäre in dem vorliegenden Fall der Täter Biodeutscher, wäre der Name längst bekannt. Soviel zur Gleichbehandlung.