Entdemokratisierung durch NGOs: Wer regiert hier eigentlich?

Die eigentliche politische Regie führen oft nicht mehr die gewählten Volksvertreter: NGOs, Gerichte und EU-Recht treiben die Politik vor sich her. Die Macht verschiebt sich – weg vom Wähler, hin zu Verbänden und Gerichten, stellt Ulrich Vosgerau fest.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Nicht mehr allein Parlamente und Regierungen setzen den politischen Kurs, sondern zunehmend Gerichte, europäische Vorgaben und demokratisch nicht legitimierte NGOs. Sichtbar wird dies besonders beim Verbandsklagerecht, beim Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und bei immer neuen Eingriffen ins Wahlrecht.

Dubiose NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. treiben Regierungen und Kommunen vor sich her und wollen sogar den Bürgern das Auto wegnehmen. Hebel ist das sogenannte Verbandsklagerecht.

Danach können Organisationen wie Umweltverbände gegen staatliche Entscheidungen vorgehen, obwohl sie nicht selbst in eigenen subjektiven Rechten verletzt sind. Neue Akteure, die nicht gewählt sind, können so politischen Druck entfalten und erweisen sich dadurch als zusätzliche Machtinstanz. Sie können Regierungen verklagen, politische Vorhaben blockieren und damit Ziele durchsetzen, für die es auf direktem demokratischem Wege keine Mehrheit gäbe.

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sieht darin eine fundamentale Machtverschiebung. Im klassischen deutschen Verwaltungsrecht gelte eigentlich der Grundsatz, dass nur derjenige klagen kann, der unmittelbar selbst betroffen ist, so Vosgerau im Gespräch mit dem TE-Wecker am 4. April 2026.

 

Dieses Prinzip sei durch europäische Regelungen durchbrochen worden. Damit sei ein neues Instrument geschaffen worden, das Verbänden politischen Einfluss weit über ihre gesellschaftliche Größe hinaus verschaffe.

Als eigentliche Zäsur erscheint der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021: „Die Wurzel allen Übels ist eigentlich der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Da ist nun wirklich eine veritable Revolution losgetreten worden“, so Vosgerau.

Karlsruhe habe damit politische Zielsetzungen des Klimaschutzes in verfassungsrechtliche verpflichtende Wirkung übersetzt und dadurch tief in Freiheitsräume der Gegenwart eingegriffen. Besonders kritisiert Vosgerau, dass dieser Beschluss ohne mündliche Verhandlung zustande gekommen sei. Gerade bei einer Frage von solch enormer Tragweite hätte es eine öffentliche Auseinandersetzung mit Experten und Gegenpositionen geben müssen.

Zunächst habe dies kaum jemand wahrhaben wollen: „Als ich erstmals von den Klagen hörte, also Verfassungsbeschwerden, die dem Klimaschutzbeschluss zugrunde lagen, habe ich gedacht ‚Das ist nicht so ganz ernst gemeint, das ist mehr symbolisch.'“ Das haben auch viele andere Verfassungsrechtler gedacht: In den 80er Jahren hatte Greenpeace einst eine Verfassungsbeschwerde im Namen der Robben in der Nordsee eingelegt. Es war damals klar, dass dies unzulässig war und dass es sich dabei lediglich um eine Inszenierung für die Presse handelte.

So ähnlich hätten laut Vosgerau viele diese Klimaschutzklagen eingestuft, bei denen einzelne Bürger geltend machten, es müssten jetzt drastische CO2-Einsparungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden, um die Grundrechte künftiger, noch gar nicht geborener Generationen zu sichern. „Wir kannten ja die künftigen, noch gar nicht geborenen Generationen gar nicht als Grundrechtsträger, und wir kannten deren ’Freiheiten‘ nicht.“

Aus dem Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sei etwas gemacht worden, was es ursprünglich nicht gewesen sei: ein Hebel zur weitreichenden Einschränkung heutiger politischer und wirtschaftlicher Freiheit. Hinzu komme die Konstruktion, wonach sogar künftige, noch nicht geborene Generationen als Träger von Freiheitsansprüchen behandelt würden, die heutige Entscheidungen begrenzen könnten. Daraus sei ein Klima-Rechtsrahmen entstanden, der massive Vorgaben zu CO2-Minderung, Heizen, Verkehr und Energieverbrauch nach sich gezogen habe.

Die Folgen werden inzwischen politisch sichtbar. Regierungen stehen unter ständigem juristischen Druck. Selbst dann, wenn sie Gesetze nachträglich ändern, um sich mehr Handlungsspielraum zu verschaffen, drohen neue Niederlagen vor Gericht. Genau das sei im Streit um das Klimaschutzgesetz geschehen. Erst wurden die Vorgaben verschärft, später wieder gelockert, weil sie praktisch kaum erfüllbar waren. Doch selbst diese Korrektur habe den juristischen Grundkonflikt nicht beseitigt. Das Ergebnis sei politische Ratlosigkeit.

Darin erkennt Vosgerau ein tieferes Muster: Politik werde immer häufiger durch Recht und Verfahrensdruck ersetzt. Der demokratische Prozess laufe zwar formal weiter, doch die entscheidenden Linien würden oft an anderer Stelle gezogen. Die Regierungen debattieren, die Parlamente beschließen, aber Verbände, Gerichte und europäische Regelwerke schaffen Fakten, an denen die Politik kaum noch vorbeikommt.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Funktion der Gesetze. Diese dienen immer seltener dazu, Freiheit zu schützen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Stattdessen würden sie genutzt, um künstliche Sachzwänge aufzubauen. Bürger sollen demnach nicht offen gezwungen werden, sondern durch Preise, Steuern, Abgaben und regulatorische Hürden in eine gewünschte Richtung gedrängt werden.

Manipulation durch demokratische Instrumente

Gegenüber TE thematisiert Ulrich Vosgerau zudem das Wahlrecht. Auch hier fällt das Urteil eindeutig aus: Wahlrecht sei niemals neutral, sondern immer auch ein Machtinstrument. Reformen würden fast nie nur aus staatsrechtlicher Perspektive heraus beschlossen, sondern regelmäßig mit dem Ziel, zukünftige Mehrheiten zu beeinflussen. Das gelte für die Fünf-Prozent-Klausel ebenso wie für die Veränderungen bei Direktmandaten, Überhang- und Ausgleichsmandaten oder die spätere Neusortierung des Bundestagswahlrechts.

Besonders kritisch ordnet Vosgerau die Entwicklung ein, dass direkt gewählte Kandidaten unter Umständen nicht mehr automatisch ins Parlament einziehen, wenn die parteipolitische Gesamtarithmetik dagegensteht. Damit wachse das Gefühl vieler Wähler, dass ihre konkrete Stimme im Wahlkreis zwar abgegeben, am Ende aber politisch entwertet werde. Der demokratische Prozess wird dadurch indirekter und für viele Bürger immer schwerer durchschaubar.

Unterm Strich ergibt sich aus den Ausführungen Ulrich Vosgeraus eine weitreichende Diagnose: Die Bundesrepublik befindet sich in einem schleichenden Umbau. Die Institutionen der Demokratie bestehen fort, doch ihre Funktionsweise verändert sich: Mehr Macht für Verbände, mehr Macht für Gerichte und mehr Macht für europäische Regelsetzung sowie mehr taktische Eingriffe ins Wahlrecht. Der Wähler hat immer weniger Einfluss auf den politischen Kurs.

Dies lässt zweifelhaft erscheinen, ob politische Entscheidungen noch dort fallen, wo sie eigentlich fallen sollten: im offenen Streit der Meinungen, im Parlament und letztlich durch den Wähler.

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Kommentare ( 29 )

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Axel Fachtan
1 Stunde her

ARD ZDF und Deutschlandfunk senden Regierungspropaganda und führen einen Enthauptungsschlag gegen die Opposition wie Israel und USA gegen die Führung im Iran. Er gelingt nur nicht (mehr), weil die Ergebnisse der Regierungspolitik und -propaganda der letzte Dreck für Deutschland sind und die Leute das auch trotz der Lügenpropaganda merken. Publiziert wird Regierungsblabla und die Ideologie der Zerstörung aller Werte und alles Substanz. Journalisten und Druckmedien gehören entweder von vorneherein den Parteien oder sie werden eingekauft und eingebunden. RND Redaktionsnetzwerk Deutschland und der SPD-Madsack-Propaganda-konzern sind da das Beispiel. Die sind fett im Geschäft. Trotz dieses Riesenpropagandakonzern der SPD nur 5,5 Prozent… Mehr

gladius
1 Stunde her

Die Rettung der Demokratie erfordert einige Maßnahmen:
1. verbot der Finanzierung privatrechtlicher Organisationen und Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln
2. verfassungsrechtlicher Vorrang des Grundgesetzes vor jedweder außer- oder überstaatlicher Regelung
3. verbot der Finanzierung ausser- und überstaatlicher Organisationen mit öffentlichen Mitteln
4. verbot der Parteienfinanzierung mit öffentlichen Mitteln
5. Verbot der wirtschaftlichen Betätigung von Parteien
6. Abschaffung des Verhältniswahlrechts, nur noch Kandidaten Direktwahl
7. ……

List
2 Stunden her

Dies erinnert mich an den Sowjet (russisch für „Rat“). Dieser bezeichnete ursprünglich basisdemokratische Arbeiter- und Soldatenräte, die während der russischen Revolutionen 1905 und 1917 entstanden. Später wurden sie zu den zentralen Verwaltungs- und Machtorganen in der UdSSR . Das Rätesystem wurde schnell von den Bolschewiki dominiert und wandelte sich zu administrativen Führungsgremien.
Die Räte waren laut dem Duden und DWDS die Grundlage des politischen Systems. Warte warte nur ein Weilchen dann kommt es auch zu dir! Ich suche derweilen den signifikanten Unterschied zu diesen unseren heutigen „Vorfeldorganisationen…

Britsch
2 Stunden her

man bedenke NGOs werden von den Regierenden mit Steuergeldern finanziert. Die Orginisationen, die den Regierenden nicht genehm sind bekommen kein Geld

Minusmann
2 Stunden her

Die Politik wird nicht getrieben, denn sie ist bewusst Teil dieser Verschiebungen. Weg vom Bürger bedeutet weg vom Nationalstaat, weg von nationaler Souveränität, weg von spezifisch kulturellen Eigenarten und letztendlich weg von Demokratie. Es ist der feuchte Traum der linksgrünen Bilderstürmer, ein Europa der eingeebneten Staaten zu schaffen, in dem der Bürger, der kulturellen Identität verlustig, zum gesichts- und geschichtslosen Untertan mutieren soll. No border, no nation – die meinen das wirklich so. Ich habe diese linksgrüne Jauche so satt…

imapact
2 Stunden her

Ein weiterer Aspekt dieser schleichenden „Transformation“ ist die Tatsache, daß all diese „Nah-Regierungs-Organisationen“, Gerichtsurteile, EU-Richtlinien immer nur die Interessen und Vorstellungen des linksgrünen Lagers bedienen. Das ist nichts anderes als eine Umwandlung hin zu einem Totalitarismus, der formal die traditionellen Institutionen bestehen läßt, sie aber de facto abschafft.

HansKarl70
2 Stunden her

Das passiert wenn das Volk nicht aufpasst oder nicht interessiert ist. Die andere Seite schläft NIE.

Manfred_Hbg
2 Stunden her

Zitat(e): „Die Regierungen debattieren, die Parlamente beschließen, aber Verbände, Gerichte und europäische Regelwerke schaffen Fakten, an denen die Politik kaum noch vorbeikommt. (……………………………). Dies lässt zweifelhaft erscheinen, ob politische Entscheidungen noch dort fallen, wo sie eigentlich fallen sollten: im offenen Streit der Meinungen, im Parlament und letztlich durch den Wähler.“ > Nun ja, und nun mal aus Sicht eines „Politdummies“ gefragt: Und wie bitte, kommen wir dann nun wieder weg von den ungewählten und uns bevormundenden grünwokelinken NGO’s, weg von diesem undemokratischen Leyen’schen EU-Brüssel und weg von den gefallenen unsinnigen grünwoke-ideoligisierten BGH- und EuGH-Urteilen und stattdessen wieder hin zur guten… Mehr

Juergen P. Schneider
3 Stunden her

Das Gebot der Stunde wäre also, den falsche Klimamodellrechnungen folgenden Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zu revidieren. Eine Korrektur der genannten Entscheidung kann wohl nur durch eine entsprechende Klage erfolgen. Sollte keine Korrektur stattfinden, wird sich in wenigen Jahren die Systemfrage stellen. Eine künftige Regierung und ein künftiger Bundestag werden die genannte Gerichtsentscheidung ignorieren müssen, um den ökonomischen Ruin des Staates zu verhindern. Die Frage ist dann, ob ein Land, in dem Legislative und Exekutive eine höchstrichterliche Entscheidung ignorieren, noch ein Rechtsstaat ist. Die besondere Brisanz liegt hierbei wohl darin, dass das BVerfG sich mit seinen Entscheidungen einer Selbstbindung unterzieht. Es kann… Mehr

maps
3 Stunden her

Die korrupten Alt-Parteien, insbesondere die CDU/CSU und die SPD sind hier die Täter! Sie haben die dummen und irren Deutschen jahrzehntelang angelogen und betrogen und sich selbst die Taschen voll gemacht.