Klimapolitik per Gerichtsbeschluss: Die DUH will bestimmen und Bürgern Autos wegnehmen

Während in der Autoindustrie Hunderttausende um Jobs und Existenzen bangen, zieht DUH-Chef Jürgen Resch mit immer neuen Klima- und Autoklagen durch die Instanzen – Tempolimit, Verbrenner, Heizungen, Landwirtschaft: Politik per Gerichtsbeschluss, bezahlt am Ende von denen, die arbeiten.

picture alliance/dpa | Jennifer Brückner
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

Jürgen Resch geht es prächtig. Das unterscheidet ihn von den vielen hunderttausend Angestellten in der Autoindustrie. Die stehen vor massiven Stellenstreichungen und Entlassungen, Jürgen Resch aber blickt hoffnungsfroh in die Zukunft. Er will den Autofahrern das Auto wegnehmen, den Bürgern die Heizungen und den Bauern die Landwirtschaft. Alles im Namen des Klimaschutzes. Zu all dem hat sich ja „Deutschland“ verpflichtet und er, Jürgen Resch, ist dafür da, um dafür zu sorgen, dass all dies auch ja durchgesetzt wird, notfalls dies einzuklagen.

Davon lebt Resch hervorragend, seinem Verein „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ geht es entsprechend glänzend. Denn Jürgen Resch ist einer der gierigsten Profiteure all der vielen Klima-, Umwelt- und Autoklagen. Nahezu überall, wo mit Umwelt- oder Klimaklagen abzusahnen ist, spielt die DUH mit. Ein Eilantrag gegen Düngung in Niedersachsen hier, eine Klage dort – alles im Namen der Umwelt und Natur. Die weiß schon gar nicht mehr, wie ihr geschieht.

Resch jedenfalls eilt von Gerichtssaal zu Gerichtssaal. Morgen, am Donnerstag, den 5.3., geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um eine Klimaklage der DUH gegen die Bundesregierung. Die tue zu wenig, um Emissionen zu senken. Bis zu 2030 sollten die um 65 Prozent gesenkt werden. Dies sei nicht erreichbar, denn laut einem „Projektionsbericht“ soll das „Klimaziel“ 2030 um 25 Millionen Tonnen, bis 2040 sogar um 103 Millionen Tonnen verpaßt werden. Resch will jetzt unbedingt sein Tempolimit durchgesetzt sehen, das der Vielfahrer und -flieger seit langem gern hätte. Das würde 11 bis 12 Millionen Tonnen CO2 sparen, will das dubiose Umweltbundesamt in kühnen Modellrechnungen ausbaldowert haben. Als ob die noch zwei bis drei Prozent tempolimitfreien Straßen, die es noch gibt, das Klima retten würden.

Die Bundesregierung soll ein neues sogenanntes „Klimaschutzprogramm“ erarbeiten, das spätesten jetzt im März beschlossen werden soll. Würden die Verwaltungsrichter der DUH folgen, könnte die Einhaltung sogenannter „Klimaziele“ gerichtlich kontrolliert werden. Das würde einer weiteren umfassenden Verdienstmöglichkeit der DUH breiten Raum öffnen. Die Regierung müßte handeln und zum Beispiel alle innerdeutschen Flüge verbieten oder auch die Landwirtschaft drastisch einschränken.

Am vergangenen Montag wollte die DUH in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe alle Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb verbieten lassen. Der Abmahnverein klagte diesmal gegen BMW und Mercedes-Benz und forderte, die beiden Autohersteller sollen keine Verbrennerautos mehr produzieren. Spätestens ab dem 31. Oktober 2030 sollen sie keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Sollte eine bestimmte Menge an CO₂-Emissionen bereits vorher erreicht sein, müsste der Verkauf sogar noch früher eingestellt werden. Mit diesem Verfahren versucht die DUH erstmals, ein faktisches Verbrennerverbot auf dem zivilrechtlichen Weg durchzusetzen.

Die Klage geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals hatten führende Vertreter der DUH – darunter Jürgen Resch, Barbara Metz und Sascha Müller-Kraenner – vor Gerichten in Bayern und Baden-Württemberg Klage eingereicht. Die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge würden ihre persönlichen Rechte verletzen, weil der Klimawandel ihre Freiheitsrechte gefährde.

Sie berufen sich dabei auf den sogenannten „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals hatte das Gericht bekanntlich entschieden, dass der Staat verpflichtet sein kann, strengere Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen. TE berichtete ausführlich, deckte auch auf, dass Passagen direkt vom grünen Programm abgeschrieben waren.

Die DUH versucht nun, diese Logik auf private Unternehmen zu übertragen. Ihrer Auffassung nach müssten auch Autohersteller Verantwortung für die langfristigen Folgen ihrer Produkte übernehmen. Der Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor trage erheblich zum Klimawandel bei und müsse deshalb eingeschränkt werden.

Die Gerichte der Vorinstanzen hatten diese Argumentation jedoch zurückgewiesen. Laut Oberlandesgericht Stuttgart ist die Berufung der Kläger „offensichtlich unbegründet“. Nach Ansicht der Richter können Grundrechte grundsätzlich nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, nicht gegenüber privaten Unternehmen. Zwar gebe es in Ausnahmefällen eine sogenannte „mittelbare Drittwirkung“ von Grundrechten im Privatrecht, doch könne diese nicht weiter reichen als die unmittelbare Verpflichtung des Staates selbst.

Überdies habe der Gesetzgeber seine Pflicht bereits erfüllt, so die Richter. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Bundestag die Klimaziele verschärft und entsprechende Regelungen beschlossen. Unternehmen könnten daher nicht zu weitergehenden Maßnahmen verpflichtet werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Auch BMW und Mercedes vertreten diese Position vor dem Bundesgerichtshof. Die Hersteller betonen, dass Fragen der Klimapolitik und möglicher Verbote politisch entschieden werden müssten – im Parlament und nicht vor Gericht. Vertreter der Unternehmen sprechen von einem Versuch der Kläger, politische Entscheidungen über den Rechtsweg zu erzwingen.

Der BGH hat nach einer „vorläufigen rechtlichen Würdigung“ große Zweifel an den CO2-Budgets für Unternehmen. Gesetzlich geregelte CO2-Budgets, so der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters, gebe es bisher nur für Deutschland als Staat. Das Bundesverfassungsgericht habe es bereits abgelehnt, die Klimapolitik der Bundesländer an länderspezifischen CO2-Budgets zu messen.

Dass der Fall dennoch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, liegt an der juristischen Konstruktion der Klage. Die DUH konnte nicht als Verband klagen, da das Verbandsklagerecht im Zivilrecht nur für bestimmte Bereiche wie Verbraucher- oder Wettbewerbsrecht gilt. Stattdessen treten einzelne Vertreter der Organisation als Privatpersonen auf, die ihre Grundrechte verletzt sehen.

Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob eine solche Argumentation überhaupt zulässig ist und ob sich aus Grundrechten Verpflichtungen privater Unternehmen ableiten lassen. Eine Entscheidung fiel zunächst nicht; das Gericht prüft den Fall weiter.

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht den Klägern recht geben, wäre dies ein Präzedenzfall: Zum ersten Mal könnte ein deutsches Gericht einem privaten Unternehmen klimapolitische Verpflichtungen auferlegen, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Versuche, Unternehmen für Klimaschäden haftbar zu machen, gab es bereits zuvor. So hatten sich NGOs einen peruanischen Bauern herausgesucht, ihn als Marionette benutzt, der den Energiekonzern RWE wegen möglicher Klimaschäden verklagt. Er sei in seinem Peru von Wassermassen schmelzender Gletscher bedroht, die durch die CO2-Emissionen der RWE Schornsteine kämen. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage zwar letztlich ab, erkannte jedoch grundsätzlich an, dass große Emittenten unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden könnten.
Das wiederum bietet weitere glänzenden Geschäftsaussichten für die einschlägigen NGOs, die sich am Klima- und CO2-Wahnsinn eine goldene Nase verdienen.


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Kommentare ( 94 )

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yeager
1 Monat her

Das Absurde an diesem Verfassungsgerichtsbeschluss ist, dass dabei die hypothetischen Ansprüche und deren noch hypothetischeren Einschränkungen durch irgendwelche Klimaentwicklungen über die sehr realen Ansprüche der Bürger gestellt werden und deren beeinträchtigungen durch politsch vorgegebene Misswirtschaft.
Noch absurder ist, dass die deutschen Bürger zu 100% von den negativen Folgen der deutschen Politik betroffen sind, aber nur zu einem verschwindend geringen Prozentsatz davon profitieren.
Mal wieder wird mit doppeltem Maßstab gemessen, ein typischer Aspekt linksgrüner Ideologie.

OJ
1 Monat her

NGOs sind das …..geschwür unserer Gesellschaft ❗

rainer erich
1 Monat her

Zur Sache selbst erübrigt sich ein ohnehin nur wiederholender Kommentar. Solange das Grundübel nicht einmal angegangen, geschweige denn beseitigt wird, und das ist nicht diese DUH, erübrigen sich alle Klagen. Juristisch interessant ist der zutreffende Hinweis des Gerichtes auf die sogen Drittwirkung der Grundrechte. Eine vor Jahren völlig unstrittige Auffassung. Vor der Machtergreifung der Totalitären natürlich. Dass diese, spätestens mit Merkel ganz offiziell, die Grundrechte transformierten und damit abschafften, ist ja nur wenigen Micheln aufgefallen. Sie, diese Grundrechte mutierten völlig logisch vom Abwehrrecht gegen den Staat, also dem Kartell, zur Pflicht für den Staat resp dem Kartell und zur Option… Mehr

Riffelblech
1 Monat her

Man warnt uns immer wieder vor den Umtrieben der Mafia .
Wer warnt uns vor der Umweltmafia im eigenen Land ?
Anderswo werden Mafiabosse von der Polizei gesucht und dann weggesperrt .
Bei uns bekommen sie umfangreichste staatliche Zuwendungen und dürfen wöchentlich Versuche unternehmen den / die Bürger als Beute zu betrachten und den Staat zu erpressen .
Was ist das für ein Staat / eine Regierung die so etwas sehenden Auges
zulässt ?

Lizzard04
1 Monat her

Resch und seine Spießgesellen sind übelste Eiferer/Fanatiker, die unbedingt ein ganzes Land in eine Klimadiktatur umwandeln wollen und die Dummheit bei der hiesigen Gesetzgebung spielt ihnen dabei bestens in die Hände!

Martin Mueller
1 Monat her

Due meisten linksgrünen NGOs sind eine Gefahr für unseren Wohlstand, unsere Kultur, unsere Sprache, unsere Sicherheit und unseren westlichen Lifestyle schlechthin. Die NGOs sind in den letzten 10 – 15 Jahren regelrecht von der linksgrünen Politik herangezüchtet worden. Sehenden Auges unter Beihilfe der CDU, die von diesen NGOs als Feindbild definiert wird , wenn sie nicht pariert. Stichwort 551 Fragen… Die DUH gehört zu den Klimafanatikern, die sich darüber ergötzen, dass Deutschland den Bach runter geht. Wir sollen Insekten fressen und Fahradfahren und bstprlich die halbe Welt ohne zu murren alimentieren… DUH kann weg, nur Ballast und vollkommen unnütz. Kontraproduktiv!… Mehr

Siggi
1 Monat her

Dem Terror der Altpartien muss endlich eine Absage erteilt werden. Ich hoffe, am Sonntag gibt es eine deutliche Warnung.

TruthHurts
1 Monat her
Antworten an  Siggi

Ja, Özdemir wird Ministerpräsident. Wird eine deutliche Warnung sein 😒

Siggi
1 Monat her
Antworten an  TruthHurts

Das wäre für BW der Todesstoss. Aber wie heißt es so schön, nach der Schlacht werden die Toten gezählt. Ich hoffe darauf, dass die öffentlich verordnete Meinung, die sich in den „Umfragen“ darstellt, nicht bestätigt wird. Alle an der Titte des Staates Hängenden, werden versuchen, den Machtwechsel zu verhindern. Man hat es sich kommod gemacht und möchte nicht gestört werden. Und da ist dann noch die mit Sicherheit kommende Aufarbeitung, die so einige Schweinereien aufdecken wird. Da ist die Migration, die Ampel, die das Geld nur so verbraten hat, die Coronalügen und der Missbrauch der Steuergelder, Barbock, Faeser, Scholz, Habeck… Mehr

Flavius Rex
1 Monat her

Zur DUH Finanzierung 2024:
Projektzuschüsse (Steuergelder) 7,95 Mio. €
Privatspenden 5,67 Mio. €
Ökologische Marktüberwachung (Abmahnungen) 3,53 Mio. €
Mitgliedsbeiträge 2,99 Mio. €
Spenden von Institutionen/Firmen 2,66 Mio. €
Sonstiges (Zinsen, Bußgelder etc.) 0,90 Mio. €
Gesamt 23,70 Mio. €

Riffelblech
1 Monat her
Antworten an  Flavius Rex

Und dann versuchen Sie mal bei dem Verein Mitglied zu werden !
Wenn das nicht staatlich lizenzierter Betrug ist was ist dann eigentlich Betrug .

St.Elmo
1 Monat her

Wenn die Klage erfolgreich ist bleibt für Unternehmen nur noch eines den Hauptsitz in ein anderes Land am besten außerhalb der EU verlegen.

Ostfale
1 Monat her

Dieser Resch ist doch nur eine Marionette, wie der überwiegende Teil der (Dumm)Köpfe gleicher staatlicher Hilfsorganisationen. Wird der ausgetauscht – kommt gleiches nach, nicht besseres allemal. Es ist doch davon auszugehen, daß diese Figuren gezüchtet Handlanger derer sind, die den Auftrag haben, dieses Land endlich (im Sinne des Wortes Ende) kaputt zu machen. Und es wird ihnen gelingen. Mit UNSERER Unterstützung, gezielt, aber wohl mehrheitlich eher aus Dämlichkeit und/oder Trägheit..