Der Staat kann handeln, wenn er will. Meist fehlt ihm offenbar der Wille. Einmal mehr umso fragwürdiger, wo er plötzlich das volle Besteck auffährt: sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz und Diensthund gegen Schüler. Das riecht nach politischer Machtdemonstration.
IMAGO
Fremdenfeindliche Beleidigungen von Mitmenschen, in Schulen von Mitschülern sind nicht zu dulden. Eindeutig. Eine solche Beleidigung soll es am 2. Juli an der privaten Pasold-Weißauer-Wirtschaftsschule (ca. 200 Schüler, 17 Lehrer) im oberbayerischen Holzkirchen (16.000 Einwohner) gegeben haben. Wenn dann eine Polizeiinspektion, eine Kripo-Stelle samt Staatsschutz mit einem aus Schwaben ausgeliehenen Diensthundeführer samt Diensthund, eine Staatsanwaltschaft und ein Amtsgericht mit sieben Hausdurchsuchungen gleich das ganz große Besteck bei der Ermittlung herausholten, riecht doch sehr nach Effekthascherei und Verstoß gegen das rechtsstaatlich gebotene Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Was war geschehen? Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd berichtet am 22. Juli unter der allerdings reichlich reißerischen Überschrift „Verdacht politisch motivierter Kriminalität im Bereich Holzkirchen – Kripo durchsucht Objekte mehrerer Tatverdächtiger“ folgendes:
„Anfang Juli 2026 wurde bekannt, dass ein Jugendlicher während des Schulbetriebs an einer Schule in Holzkirchen fremdenfeindlich beleidigt worden sein soll. Ermittlungen der Polizeiinspektion Holzkirchen ergaben Hinweise auf weitere politisch motivierte Straftaten. Die Kriminalpolizei Rosenheim übernahm die Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft München II. Am heutigen Mittwoch (22. Juli) durchsuchten Ermittler mehrere Wohnungen von Tatverdächtigen in den Landkreisen München und Miesbach.
Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, teilten Erziehungsberechtigte über eine Dienststelle des Polizeipräsidiums München mit, dass ihr jugendlicher Sohn an einer weiterführenden Schule in Holzkirchen von Mitschülern aufgrund seiner Hautfarbe beleidigt worden sein soll. Die Polizeiinspektion Holzkirchen übernahm zunächst die Ermittlungen in dieser Sache. Im Rahmen der Untersuchungen ergaben sich Hinweise auf weitere Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts. Nachdem sich hierbei Verdachtsmomente gegen mehrere Schüler erhärteten, übernahm das Fachkommissariat Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Ermittlungen.
Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II erließ das Amtsgericht München mehrere Durchsuchungsbeschlüsse. Am heutigen Mittwoch (22. Juli 2026) vollzogen Einsatzkräfte der Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd die gerichtlich erlassenen Beschlüsse in den Landkreisen München und Miesbach. Aus dem Polizeipräsidium Schwaben Nord stand zudem ein Diensthundeführer mit Diensthund zur Verfügung. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen konnte bei sieben Tatverdächtigen im Alter von 15 und 17 Jahren umfangreiche Beweismittel, darunter elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt werden. Diese müssen nun aufwendig von IT-Forensikern ausgelesen und ausgewertet werden. Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim werden nun insbesondere wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie weiterer Verstöße fortgesetzt.“
Die Zeitungen von der Nordsee bis zu den Alpen berichten genüsslich bis alarmistisch darüber. Die „Süddeutsche“ macht daraus gleich „Durchsuchungen im rechtsextremen Spektrum“. Die tz-München will „Verfassungsfeindliche Äußerungen“ an der Schule erkannt haben.
Präventivmaßnahmen an der Schule sind angelaufen
Parallel zu den Ermittlungen waren bereits Präventivmaßnahmen an der Schule angelaufen. Am Montag (20. Juli) fand dort der Vortrag „Democracy Day – Zeit für Zivilcourage“ des Münchner „Stolperstein“-Aktivisten Terry Swartzberg statt, auch die Jugendbeamtin der Polizei kam an die Schule. Für den PI-Leiter Christian Gollwitzer ist diese Art der Aufarbeitung ganz entscheidend: „Es handelt sich um einen kleinen Teil, sieben Leute an einer Schule – wir sprechen nicht von der ganzen Schule“, betont er. „Es ist wichtig, auch die anderen Schüler zu begleiten und sie zu Zivilcourage aufzurufen.“
Der Holzkirchner PI-Chef hofft auch auf eine aufrüttelnde Wirkung der polizeilichen Maßnahmen. „Solche Äußerungen dürfen nie mehr salonfähig oder ,cool‘ werden“, so Gollwitzer. „Da müssen wir als Gesellschaft, als Polizei und Rechtsstaat klare Kante zeigen und ein Stoppschild aufstellen.“ Das sehe er als Vater ebenso wie als Polizist: „Ich will nicht, dass Kinder so etwas nacheifern.“
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
Rechtsstaatlichkeit heißt auch Verhältnismäßigkeit („Übermaßverbot“). Jede staatliche Maßnahme – etwa ein Polizeieinsatz – muss in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. Konkret: Das Ziel der Maßnahme muss rechtlich anerkannt und auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet sein (z. B. Schutz der öffentlichen Sicherheit). Das gewählte Mittel muss dazu führen, das gewünschte Ziel zumindest zu fördern. Es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, das genauso wirksam ist, aber die Rechte der Bürger weniger stark einschränkt. Die Maßnahme darf nicht unangemessen in die Grundrechte eingreifen. Der Eingriff (das „Mittel“) muss in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.
Dieses Prinzip ist um so strenger anzuwenden, wenn es sich um Heranwachsende handelt. In Holzkirchen war – beziehungsweise ist – das keineswegs der Fall. Im übrigen wäre es erst einmal angebracht gewesen, die Eltern hätten des beleidigten Mitschülers zunächst in die Schule zu bitten, um dort Aufklärung zu bekommen. Dann wäre der Schaden für das Ansehen der gesamten Schule nicht so, wie er nun ist. Wären innerhalb der Schule keine Aufklärung und keine Ahndung möglich gewesen, hätte sich immer noch der Weg via Anzeige ergeben. Dann aber hoffentlich bei Ermittlungsbehörden, die nicht den Eindruck vermitteln, als habe hier ein Staatsstreich verhindert werden müssen.
Im übrigen werden manche Leserbriefschreiber den Verdacht nicht los, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn, so wird argumentiert, bei Tätern mit Migrationshintergrund gingen die Behörden erheblich dezenter zu Werke.



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