„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“

Das Bundesverfassungsgericht macht sich, so Dietrich Murswiek, "nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf". Ein einzigartiger Vorgang.

imago Images/Metodi Popow
Prof. Dr. Dietrich Murswiek

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem jetzt auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er: „Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“

Das Bundesverfassungsgericht habe nämlich, so Murswiek, sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begrenzung statuiert. Es habe diese Pflichten daraus abgeleitet, dass sich aus dem Grundgesetz (Art. 20a) ergebe, dass aus Gründen des Klimaschutzes nur noch ein „Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen zur Verfügung stehe. Das Ziel des Pariser Klimaschutz-Abkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes (Paragraph 1), den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, lasse sich nur einhalten, wenn nach Ausschöpfung des „Restbudgets“ keine Netto-CO2-Emissionen mehr erfolgten.

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Diese Begrenzung der CO2-Emissionen auf ein nationales „Restbudget“, von dem 2030 nur noch eine Gigatonne übrig sein werde, wenn so viel CO 2emittiert wird, wie nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz erlaubt ist, lässt sich nach Auffassung von Murswiek aber nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Das Bundesverfassungsgericht habe im Klima-Beschluss selbst festgestellt, dass aus Art. 20a des Grundgesetzes kein Temperaturziel – und folglich auch kein CO2-Restbudget – ableitbar sei. Dann aber erhebt es das Temperaturziel von Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes in Verfassungsrang, indem es behauptet, der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“. Das Bundesverfassungsgericht habe also das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, indem es eine einzelne Vorschrift dieses Gesetzes vorher zu einer Quasi-Verfassungsvorschrift hochgestuft habe. Das Bundesverfassungsgericht prüfe somit den übrigen Inhalt des Klimaschutzgesetzes anhand eines Maßstabes, den es sich selbst zuvor geschaffen habe.

Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes – das Temperaturziel des Pariser Abkommens – erhalte auf diese Weise einen Status, den es im deutschen Verfassungsrecht gar nicht gibt: Diese Vorschrift könne zwar vom einfachen Gesetzgeber, also ohne die für Verfassungsänderungen erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, geändert werden, habe aber ansonsten Verfassungsrang, und das Bundesverfassungsgericht könne gesetzliche Vorschriften darauf überprüfen, ob sie mit dem Temperaturziel übereinstimmen. Solche Zwitternormen – zugleich einfaches Gesetz und Verfassungsnorm – sind dem deutschen Verfassungsrecht fremd.

Murswiek weist darauf hin, dass die Grünen 2018 beantragt hatten, den Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Vorschrift zu erweitern: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluss die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

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Kommentare ( 43 )

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F. Hoffmann
2 Jahre her

An hier evtl. vorhandene Juristen: Kann man das Urteil nicht wegen Kompetenzüberschreitung, Voreingenommenheit, mangelnder Sachkenntnis, Rechtsbeugung oder Anmaßung gesetzgeberischer Rechte anfechten?

Tatsachenrechercher
2 Jahre her

Die Zeit unter einer absehbar zukünftigen Präsidentin des BVerfG Frau Dr König wirft ab heute bereits ihre Schatten voraus, wenn man sich die Begründung zur Ablehnung des Antrags auf Befangenheit der Richter- und Richterinnen am BVerfG durchliest.
Aber mal ganz ehrlich angesichts der Selbstnihilierung dieses Spruchkörpers und der Substanzlosigkeit seiner jüngeren Entscheidungen und vor allem auch angesichts der „Nichtentscheidungen“: Who cares, anyway?

otto normalo
2 Jahre her

Letztlich sind eben nicht allein die Rechtsvorschriften entscheidend, sondern der Geist bzw. Ungeist, mit dem sie ausgefüllt werden.
Man muss leider feststellen: der dt. Rechtsstaat steht auf wackligen Beinen und ist ideologischen Übergriffen des Zeitgeistes nahezu schutzlos ausgeliefert.

Babylon
2 Jahre her

Zur Klärung der Frage, welche geänderte politische Rolle das Bundesverfassugsgericht spielt, dürfte heute auch die Rechtsfindung in Sachen Intervention der Kanzlerin aus Südafrika beitragen. Eine Selbstbefangenheit sieht das Gericht nicht wg. Einladung der Kanzlerin zu einem Abendessen. Wie nun die Entscheidung in der Sache selber aussieht, wird man noch heute im Lauf des Tages erfahren.

F. Hoffmann
2 Jahre her
Antworten an  Babylon

Ich habe immer noch eine Anfrage beim BVerfG laufen, wann Besuche im Kanzleramt bzw. bei der Regierung erstmalig stattfanden, wer dies eingeführt hat und wieso. Es läuft mittlerweile die erste Nachfrage zur bisher unbeantworteten Anfrage. Interessiert mich deshalb, weil dies in anderen europäischen Ländern so nicht stattfindet. Warum besucht ein höchstes Gericht die amtierende Regierung? Die fahren ja als Gruppe von Verfassungsrichtern und nicht als Privatpersonen hin.

Herbert Wolkenspalter
2 Jahre her

Das ist kein Einzelfall von Anmaßung des VerfG. ■ Dasselbe ist schon bei der Festlegung der maximalen Höhe des Euro-Rettungsschirms passiert. Das VerfG hätte nur ja oder nein zur Fremdfinanzierung sagen dürfen und gemäß Verträgen nein sagen müssen. ■ Ein weiterer Fall ist die Überhangmandatregelung für den Bundestag. Erlaubt sind laut VerfG 15 Überhangmandate, die nicht ausgeglichen werden müssen. Wie kommt das VerfG auf die Zahl 15? ■ Ein Lapsus war auch der Auftrag an den Gesetzgeber, die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren und gleichzeitig die Sitzverteilung allein nach den Zweitstimmen vorzunehmen, was ggf. unerfüllbar ist. Die Festlegung, dass der… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Herbert Wolkenspalter
steadyrollingman
2 Jahre her

TE am 21.07.: „Zugleich hat der Ehemann der Richterin (i.e. Gabriele Britz), der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff, schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen.“
„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ (Wilhelm Busch?)

Martin Mueller
2 Jahre her

Da wir in Deutschland bei vielen politischen und gesellschaftlichen Themen längst den Grenzübertritt in den Bereich der Halbdemokratie vollzogen haben, ist es folglich logisch, dass auch die Gewaltenteilung in diesen Bereich gezogen wurde. Auch das Bundesverfassungsgericht ist spätestens seit der Ernennung von Herrn Harbarth zum Vorsitzenden Teil dieser Halbdemokratie geworden. Diese Halbdemokratie wird legitimiert, Vernunft und auch geltendes Gesetz in den herrschenden moralischen und ideologischen Kontext zu stellen. Faktisch ist der Wille des Wähler, des Souveräns, elegant ausgehebelt, egal , was er an der Urne ankreuzt. Die Grünen wissen, dass das Verfassungsgericht längst so politisch aufgestellt ist, dass es dem… Mehr

Felicitas21
2 Jahre her

Der Staatsrechtler Murswieck kann das zurecht kritisieren. Aber solange sich andere ihm nicht anschliessen, wird seine Kritik keine Wirkung zeigen. Und von unserem Bundesverfassungsgericht ist dergleichen ja nicht zu erwarten, wie man sieht. Alles ist längst politisch auf links- grüne Linie gebracht. Dafür hat Merkel schon gesorgt.

Olaf W1
2 Jahre her

Wacht endlich auf! Es wird Zeit für einen Aufstand der normal Denkenden! Ich will nicht weiter von einem Konsortium aus Idioten von Politikern, Richtern und Lobbyisten bevormundet, eingesperrt, gedemütigt, diskriminiert, geächtet und gegängelt werden! Dagegen! Jetzt! Werfen wir, wie die, die jetzt an der Macht sind, unsere Werte und Skrupel kurz über Bord und zeigen den Clowns in Brüssel, Berlin und den Staatskanzleien, wo der Hammer hängt. Der Souverän sind und bleiben wir! Nicht diese kriminelle Bande von Pfuschern, Betrügern, Lügnern und Idioten! Los!

dopaa
2 Jahre her
Antworten an  Olaf W1

Stimme Ihnen absolut zu, nur das Netzwerk der Unfähigkeit hat mittlerweile die entscheidenen Positionen in diesem Land unter Kontrolle gebracht. Jeder Versuch oder Ansatz von Kritik wird sofort mit größtmöglicher sozialer Vernichtung und Diffamierung bis zu Antifa Terror zerschlagen. Die Politik ist nur noch eine Truppe die mit Versagen, Arroganz und persönlichen Interessen glänzt. Imaginäre Probleme werden aufgebläht und darum wird sich gekümmert. Koste es was es wolle, schließlich ist es Steuergeld. Personen mit sehr vielen fragwürdigen (unverfänglicheres ist mir nicht eingefallen) Verhaltensweisen und Aktivitäten werden zB. Spitzenpersonal in der EU und nicht ein Politiker muss Verantwortung übernehmen. Alle sind… Mehr

Freige Richter
2 Jahre her

Die Verfassungsrichter haben ihre Kompetenz überschritten? Oha, dann müssen die Richter jetzt bestimmt mit Hausdurchsuchungen rechnen, oder?
Wenn es nur die Kompetenzüberschreitung wäre. Es gab aber auch die eine oder andere Verquickung mit der Politik (Stichwort: Befangenheit).
Am Besten mit dieser Richterin anfangen, deren Ehemann bei den GRÜNEN ist.

Felicitas21
2 Jahre her
Antworten an  Freige Richter

Und das soll dann ein politisch unabhängiges Bundesverfassungsgericht sein? Ähm….
Aber sich über Orban aufregen, gelle. ?

nachgefragt
2 Jahre her
Antworten an  Freige Richter

Sehr guter Kommentar. Aber Kompetenzüberschreitung hat einen Namen: Rechtsbeugung.

Auch den kompletten 1. Senat, jeden einzelnen Richter, kann man wegen Rechtsbeugung anklagen. Das wird am Ende natürlich bis vor den EuGH gehen. Wie praktisch an dieser Stelle. Der will das BVerfG ja sowieso abschaffen. Es ist nicht alles schlecht an der EU. Es gab halt nur Zeiten, da war Deutschland und das BVerfG besser.

dopaa
2 Jahre her
Antworten an  Freige Richter

Richtig und was nützt diese Erkenntnis ohne irgendwelche Möglichkeiten der Bevölkerung darauf zu reagieren. Die politische Besetzung des Verfassungsgerichtshofs und auch aller Gerichte und Staatsanwaltschaften konterkariert die Idee der Gewaltenteilung. Das ist zumindest auch in Europa bekannt und Anlass für die Aberkennung europäische Haftbefehle ausstellen zu dürfen. Ob dies aktuell noch gültig ist, müsste ich allerdings prüfen.

Freige Richter
2 Jahre her
Antworten an  dopaa

Für was diese Erkenntnis nutzt? Naja, wenn Gesetze für Politik und Gerichte nur noch maximal Empfehlungen sind, dann werde ich für meinen Teil nicht noch die Vorgaben dieser feinen Gesellschaft übererfüllen, um das mal vorsichtig auszudrücken.