Maas will mit Kinderehen Kindesmissbrauch legalisieren

Die Debatte um den Umgang mit Kinderehen ist eine Folge der „Flüchtlingskrise“. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1.475 verheiratete Jugendliche in Deutschland, davon 1.152 Mädchen. Jetzt protestiert sogar die CDU dagegen - und Maas rudert zurück. Hier die aktualisierte Entwicklung.

© Spencer Platt/Getty Images
A young relative stands with a groom during a mass wedding organized by the Palestinian party Hamas August 5, 2005 in Gaza City, the Gaza Strip. The brides have a separate ceremony in private. During the two-day celebration, 111 couples will be married.

Die Debatte um den Umgang mit Kinderehen ist eine Folge der „Flüchtlingskrise“. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1.475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten Fälle stammen aus Syrien (664 Fälle), es folgen Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1.152 deutlich mehr Mädchen als Jungen. Das alle Fälle erfasst sind, wenn das für mehrere Hundertausend Zugewanderte nicht gilt, kann ausgeschlossen werden. Die Zahlen dürften also höher liegen.

Spiegel Online, die FAZ und wer weiß noch operierten heute mit wohlklingenden Überschriften. „Justizminister Maas will schärfere Regeln für Kinderehen“ war so oder ähnlich zu lesen. Das tatsächliche Vorhaben von Maas sieht anders aus. Noch im September war die Botschaft scheinbar klar. Regierungspolitiker sprachen sich für ein klares Verbot von Kinderehen in Deutschland aus. Religiöse Rechtfertigungen dürfe es für die Praxis nicht geben.

„Wir brauchen ein eindeutiges Verbot, Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland fortzuführen. Kinderehen schaden Kindern immer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) als Reaktion auf neue Zahlen über minderjährige Verheiratete. Das Innenministerium forderte, im Ausland geschlossene Kinderehen zu annulieren. Das wäre der richtige Weg. Aber den möchte Heiko Maas nicht gehen. Anstatt einen solchen Kindesmißbrauch in Deutschland per Gesetz zu verbieten und die Ehen als ungültig zu bezeichnen, sollen diese künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete der Spiegel am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Und ansonsten bleiben Mädchen unter 14 eben verheiratet. Genau dazu wird dieser Gesetzesentwurf, sollte er verabschiedet werden, führen.

Wie stellt sich Heiko Maas diese neue Regelung in der Wirklichkeit vor? Ein 13jähriges Mädchen, der Sprache nicht mächtig, in einer unbekannten Kultur angekommen, soll sich einen Anwalt suchen und ihren „Mann“ vor Gericht verklagen? Natürlich wird das allenfalls in einem Ausnahmefall passieren, wenn überhaupt. Und jedem, der sich mit diesem Sachverhalt auch nur ganz oberflächlich befasst, ist das klar.

Maas macht sich zum willigen Handlanger dieser Form des Kindesmissbrauchs. Er will ihn nicht beenden, er lässt die Schändung und Vergewaltigung von Kindern geschehen. Maas ist bereit, Grundwerte unserer Kultur islamischen Perversionen zu opfern. Die moralische Verwahrlosung dieses Herrn ist ekelerregend. Gibt es in der SPD noch Politiker, die sagen: „Hier ist jetzt Schluss“? Kann die CDU, deren Kanzlerin uns das Problem beschert hat, wenigstens diesmal diesen Amokläufer stoppen?

Nachtrag: CDU mosert ein wenig gegen Maas

„Zu den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas, die gesetzlichen Reglungen für Kinderehen zu verschärfen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Stephan Harbarth wie folgt zitieren:

„Für die Union ist klar: Kinderehen sind mit unseren Wertvorstellungen absolut unvereinbar. Ein 14-Jähriges Mädchen in einer Ehe hat keinerlei Chance auf eigene Bildung, Arbeitsplatz und ein selbstbestimmtes Leben: Es gehört in die Schule und nicht in die Ehe. Daher muss aus unserer Sicht bei einer Minderjährigen-Ehe immer ein Antrag auf Aufhebung dieser Ehe gestellt werden. Nur so wird sichergestellt, dass sich auch ein Gericht damit befasst, was wirklich für die Minderjährige und mögliche gemeinsame Kinder das Beste ist. Hier brauchen Gerichte und Jugendämter klare und eindeutige Rechtsgrundlagen. Es darf kein Zweifel bestehe: In Deutschland gelten nicht die Maßstäbe der Scharia, sondern die des Grundgesetzes. Nicht der Familienclan entscheidet über eine Ehe, sondern jeder Einzelne.“

Man darf gespannt sein, wer sich durchsetzt.

Nachtrag Sonntag 15.00: Maas rudert zurück.

Maas jedenfalls rudert zurück. Über Nacht ist der brandneue Entwurf, der vorgestellt wurde, überholt. Hier seine peinliche Erklärung:

„Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.


Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.“

Und zur Klarstellung: Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.“
Offensichtlich haben der Protest von Union und „einigen“ Medien Wirkung gezeigt.


Update:  Eine Kommentatorin bei facebook hat darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett im März 2016 Maas‘ Gesetzentwurf absegnete, mit dessen Hilfe Vergewaltigungsopfer künftig einfacher eine Bestrafung des Täters erreichen können.

Bisher gilt die Tat nur dann als Verbrechen, wenn ein Opfer unter Androhung oder mit tatsächlicher Gewalt zum Sex gezwungen wird oder dem Täter ausgeliefert ist. Eine Gesetzeslage, die in der Praxis zu Schutzlücken geführt hat – etwa wenn eine Frau wegen des überfallartigen Vorgehens des Täters keinen Widerstand leisten kann oder aus Angst und Scham davon absieht.

Vor diesem Hintergrund erscheinen Maas‘ jetziges Vorhaben in einem noch deutlich unappetitlicheren Licht!

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