Hamburger Doppelmord: Organisierte Verantwortungslosigkeit und Kirchenasyl

Der Mord an einer Mutter und ihrem einjährigen Kind in Hamburg zeigt die Zerfahrenheit, die Hilflosigkeit, den Illusionismus und die ideologische Verbohrtheit im Umgang mit der Massenmigration. Die neue Ideologie der Grenzenlosigkeit wirkt buchstäblich mörderisch.

© Morris MacMatzen/Getty Images

Ein Migrant aus dem Niger, dessen mehrfach verlängerte Duldung nur noch bis zum Sommer 2019 gilt, soll am 12. April 2018 auf dem Jungfernstieg seine Ex-Freundin und die gemeinsame Tochter mit einem Messer getötet haben. Es hat den Anschein, dass der Nigerianer seiner einjährigen Tochter den Kopf abgeschnitten hat und die schlimme Grausamkeit der Tat der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll. Zumindest geht die Hamburger Justiz gegen einen Blogger, der ein Video, das den Tathergang nahelegt, mit dem vollen Programm, das mit einer überdimensionierten Hausdurchsuchung eingeleitet wurde, vor.

Hausdurchsuchung nicht beim Täter, sondern gegen Blogger

Die tiefere Dimension des Verbrechens zeigt sich jedoch darin, dass sich der Mörder, würden Recht und Gesetz eingehalten, gar nicht in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfte. Bewusst werden in den Medien, aber auch von Politikern je nach gusto zwei unterschiedliche Rechtsinstitute vermengt, das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention. Während das Asylrecht in der Tat keine Obergrenzen kennt, gilt das nicht für die Flüchtlingskonvention.

Im Grundgesetz steht unmissverständlich zum Asyl: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Außerdem heißt es im Artikel 16 a weiter: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist.“

Der aus Niger stammende Mourtala M., der in Italien europäischen Boden betrat, konnte und kann sich in doppelter Weise nicht auf das Asylrecht berufen, denn er wurde nicht politisch verfolgt und reiste sogar durch mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nach Deutschland. Das trifft übrigens auf die überwiegende Mehrheit der Asylbewerber zu, denn die Flucht aufgrund der Bedrohung an Leib und Leben durch einen Krieg stellt keinen Asylgrund dar.
Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb deutsche Verwaltungsgerichte durch Einsprüche gegen die Ablehnung des Asylantrages blockiert und bis an den Rand des Kollaps geführt werden. Die Kosten dieser Verfahren trägt der deutsche Steuerzahler. Organisationen wie die Caritas vernachlässigen ihren christlichen Auftrag, wenn sie sich zum Teil der „Anti-Abschiebe-Industrie“ machen und Anwälte finanzieren, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben. Das Ziel der Widersprüche besteht übrigens vorrangig darin, dass der abgelehnte Asylbewerber so lange als möglich in Deutschland bleiben kann, denn um so länger der Aufenthalt währt, um so besser stehen dessen Chancen, Deutschland nicht mehr verlassen zu müssen.
Will man den wichtigen Rechtsgrundsatz des Asyls halten, so muss man unverzüglich das Widerspruchsrecht für Asylablehnungen aufheben, da der massenhafte Gebrauch einen Missbrauch darstellt.

Keine Grenzen des Aufenthaltsrechts?

Für Mourtala M. hätte also nicht das Asylrecht gegriffen, sondern die Genfer Flüchtlingskonvention, die allerdings Obergrenzen, sprich Kontigente kennt. Aber auch hier stellt sich die Angelegenheit als nicht einfach dar, denn als Flüchtling gilt nur, wer aufgrund seiner „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ und wegen seiner „politischen Überzeugung“ verfolgt wird. Auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention hätte Mourtala M. sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, denn die Genfer Flüchtlingskonvention billigt Wirtschafts- und Kriegsflüchtlingen keinen Flüchtlingsstatus zu. Eine Ausnahme bildet in der Bundesrepublik der sogenannte subsidäre, also eingeschränkte oder behelfsmäßige Schutzstatus. Dieser gilt für drei Jahre, wenn die EU eine Massenmigration festgestellt hat. Doch Mourtala M. kam 2013 nach Deutschland. Sein subsidärer Flüchtlingsstatus wäre also rechtmäßig 2016 abgelaufen, zwei Jahre vor dem Mord.

Das Fazit lautet: nach der Genfer Flüchtlingskonvention gab es für Mourtala M. kein Aufenthaltsrecht im Land, nach dem Asylrecht ohnehin nicht.

Gibt es auch ein Recht für Gefährdete?
Fünf Irrtümer im Asylrecht
Allerdings – und hier beginnt das eigentliche Problem – wurden ausgehend von diesen Vorgaben eine Fülle von Gesetzen und Richtlinien wie bspw. das Aufenthaltsgesetz oder das Asylgesetz geschaffen, die den Flüchtlingsstatus ausdehnten, den Anspruch auf Sozialleistungen definierten und rechtliche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage ermöglichten. Dieses Paragraphendickicht gehört dringend gelichtet und die Gesetze selbst auf den Prüfstand gestellt unter der Maßgabe, was Deutschland überhaupt an Hilfe und Integration zu leisten vermag.

Auch Dublin-Abkommen spielt keine Rolle

Abseits von den schwierigen rechtlichen Bestimmungen, die im Ergebnis zu anscheinend politisch gewollten Unklarheiten und Klagemöglichkeiten führen, hat der Fall eine gesellschaftliche Dimension, in der die ganze Härte und die ganze Absurdität der Auseinandersetzungen in der deutschen Gesellschaft deutlich wird.
Mourtala M. gehörte zu einer Gruppe von Flüchtlingen, die in Lampedusa gelandet waren und von Italien schließlich nach Deutschland kamen. Einige von ihnen besaßen sogar einen italienischen Asylbescheid. Demzufolge bestand außer den Sozialleistungen in Deutschland kein Grund, das sonnige Italien zu verlassen.
Zunächst kümmerte sich die Hamburger Winterhilfe um die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge, doch mit dem Ende des Winters erlosch deren Zuständigkeit. Die Lampedusa-Flüchtlinge wollten ein Bleiberecht in Deutschland erzwingen, unterstützt von den Protagonisten der Roten Flora, aber auch von Künstlern, rot-grünen Politikern und schließlich der Hamburger Kirche.

An dieser Stelle offenbart sich nun die verfehlte Flüchtlingspolitik der evangelischen Kirche, denn Pastor Sieghard Wilm gewährte 80 der 300 Lampedusa-Flüchtlingen Unterkunft im Hauptschiff seiner Kirche. Unter ihnen Mourtala M.. De facto räumte der Pastor den Flüchtlingen Kirchenasyl ein. Doch das Kirchenasyl ist ein äußerst dubioses Instrument, denn in Unrechtsstaaten, in denen es notwendig wäre und gebraucht würde, akzeptiert es die Staatsmacht nicht, und in Rechtsstaaten stellt es eine permanente Rechtsbeugung dar, weil es den Grundsatz aushebelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dass das Gesetz für alle ohne Ansehen der Person gilt. Kein Pfarrer hat das Recht, sich über die Gerichte zu stellen.

Fragwürdiges Kirchenasyl

Davon unbeeindruckt gibt Pfarrer Stefan Salzmann, Synodalbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Kirchenkreis Gütersloh, zu Protokoll: „Nach unserer Auffassung federn wir aus dieser christlichen Haltung ein staatliches Handeln ab, das menschlich nicht zu vertreten ist.“ Es obliegt also der Weisheit des Pfarrers Salzmann, einzuschätzen, ob und in welchen Fällen der Staat unmenschlich oder „menschlich nicht vertretbar“ handelt. Im Klartext heißt das: Oberste Gerichtsinstanz ist also nicht mehr das Verwaltungsgericht, sondern der Pfarrer Stefan Salzmann, denn: „Wir prüfen sehr genau, wen wir vor der Abschiebung bewahren.“ Anders als die Behörden? Mit diesem Denken verstößt Salzmann nicht nur gegen die Trennung von Staat und Kirche, sondern stellt er seine Rechtsauffassung über das Gesetz. Im Grunde erlebt die Kirche im Kirchenasyl ihr Schariamoment.
Der Pfarrer Sieghard Wilm hat allerdings im Fall der Lampedusa-Flüchtlinge und Mourtala Ms. die genaue Untersuchung, die Salzmann für das Kirchenasyl deklariert, verabsäumt, denn er sagte im Interview mit der ZEIT über Mourtala M. „Ich kannte ihn kaum.“

Die zweite Ebene bildet der gesellschaftliche Umgang, der vor allem im Vertuschen, Verharmlosen und vor allem sich im „Kampf gegen rechts“ zeigt. Nicht die Botschaft ist schuld, sondern der Bote. Es sind die ewig gleichen Muster, die bedient werden, wenn eintritt, wovor gewarnt worden war. Pfarrer Wilm bestreitet heute, dass es sich damals um ein Kirchenasyl gehandelt hätte, schließlich habe man nur eine „Notunterkunft“ zur Verfügung gestellt, eine Notunterkunft, die zumindest für die Hamburger Justiz und Polizei wie ein Kirchenasyl aussah, denn die Polizei schreckte vor Festnahmen in der Kirche zurück.

Der Pastor dreht die Verantwortung einfach um

Bemerkenswert und selbsterklärend ist das Interview, das Pfarrer Wilm dem SPIEGEL gab. Für die Opfer hat der Pfarrer in einem langen Interview nur zwei floskelhafte Sätze übrig: „Das ist ein schreckliches Verbrechen. Ich denke an die Opfer und fühle mit den Angehörigen, vor allem mit den weiteren Kindern der Frau.“ Vom kurz erwähnten Mitgefühl des Pfarrers haben die „weiteren Kinder der Frau“ bestimmt sehr viel. Hätte der Pfarrer, der geholfen hat, Mourtala M. vor der Abschiebung zu bewahren, sich nicht zuerst selbstkritisch äußern müssen und vor allem würde es nicht einer zutiefst christlichen Haltung entsprechen, wenn er gesagt hätte, dass er und die Gemeinde alles in ihren Kräften stehende für die Kinder, nicht für die „weiteren Kinder“, sondern für die Kinder tun wollen, um deren Leid zu mindern und ihnen zu helfen?

Nach dem Wilm also den erforderlichen Satz zu den Opfern pflichtschuldig abgeliefert hat, ist der Pfarrer sogleich beim Thema seines Interviews, bei den Rechten, die „die Tat instrumentalisieren, um Hass auf Flüchtlinge und Menschen, die ihnen helfen, freien Lauf zu lassen. Davon bekomme ich gerade einiges ab.“ Nicht die 34 jährige Mutter, nicht das einjährige Mädchen sind die Opfer, sondern der Pfarrer Sieghard Wilm, der im weiteren Verlauf des Interviews seine Leiden stilisiert, an denen er allen die Schuld gibt, den Rechten, den Medien, der bürgerlichen Mitte. Aus einer Kränkung heraus, die man für narzisstisch halten kann, spricht der Pfarrer von Redakteuren des Ciceros die „sich vermutlich für rechtsintellektuell halten“ und wirft ihnen „geistige Brandstiftung“ vor. Die dumpfe Behauptung, die schon zur rotgrünen Folklore gehört, dass der „alltägliche Rassismus offenbar auch in bürgerlichen Kreisen salonfähig“ sei, darf natürlich nicht fehlen, hat doch ein wirklicher Liberaler wie Jürgen Trittin bereits 1993 die eigentliche Gefahr in seinem Buch „Gefahr aus der Mitte. Die Republik rutscht nach rechts“ in der gesellschaftlichen Mitte verortet. Seit jeher wird, wie man sieht, nach der Methode „Haltet den Dieb“ von rotgrüner Seite behauptet, dass die Republik nach „rechts rutscht“, während man sie immer weiter nach links verschiebt.

Ideologie ermöglicht Mord

Aber auch das Hamburger Abendblatt fehlt im selbstgerechten Rundumschlag des Pfarrers nicht. Voller Abscheu zitiert er den Satz aus der Zeitung, nach dem die „Nächstenliebe den Rechtsstaat schwächt“. Aus dem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat schließt Wilm kurz: „Nächstenliebe ist gefährlich? Die Kirche der Staatsfeind?“ Was Wilm nicht begreift, ist, dass er die Nächstenliebe politisch und ideologisch instrumentalisiert und sie damit entchristlicht.

Im Interview wird die ideologische Prägung des Pfarrers deutlich, die nicht selten anzutreffen ist, eine Weltanschauung, die eine Mitschuld an dem Mord trägt, weil sie dazu führt, dass hinsichtlich der Integration das Land überfordert wird, eine Weltanschauung, die alle Kritiker der eigenen Position zu Rechtsintellektuellen und Rassisten erklärt und ihnen de facto auf moralischem Weg das Recht abspricht, am demokratischen Diskurs über die Entwicklung von Staat und Gesellschaft mitzusprechen. Die Berufung auf christliche Werte geht dabei ins Leere, denn die Argumentation des Pfarrers beruht nicht auf dem Christentum, sondern auf den Ideologemen eines moralisch aufgeheizten Wohlfühlprotestantismus.

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Kommentare ( 43 )

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Lara Berger
5 Jahre her

Für einen Mann der christlichen Nächstenliebe muß die Erkenntnis, durch das eigene Handeln und die eigene Überzeugung, den grausamen Tod zweier Menschen ermöglicht zu haben, eine entsetzliche Erkenntnis sein. Kein Wunder, dass dieser alle möglichen und unmöglichen Argumente findet, sich wieder reinzuwaschen. Dieser Christ, der so extremen Wert auf „Menschlichkeit“ legt, hat gegen genau diese Menschlichkeit verstoßen, als er dem Mörder einer jungen Mutter und ihrer kleinen Tochter Asyl gewährte, über unsere Gesetze hinaus. Dagegen sind alle seine Ausreden nicht nur armselig, sie sind vor allem noch widerlich und ekelerregend, wenn sich ein Christ dann auch noch hinstellt und die… Mehr

Ali
5 Jahre her

Das nenne ich mal einen zutreffenden Kommentar!

Maskenball
5 Jahre her

Tja, vielleicht sollten sie einen realistischeren Wunsch haben. Einen den man auch ohne Glauben erfüllen kann z.B. ein Justiz die auf Recht und Ordnung achtet.

Maskenball
5 Jahre her

Für den Abscheu, den ich gegenüber all den Menschen emfinde, die diese teuflischen Taten durch Ihr Verhalten mit verursacht haben, kennt die deutsche Sprache keine angemessenen Worte.

Willi4
5 Jahre her

Wir leben halt in einem Gemeinwesen, das es schick findet sich selbst zu entlaiben. Den Begriff „Staat“ vermeide ich absichtlich, denn das würde bedingen, dass die einen Staat definierenden Prämissen wie z. B. Staatsvolk, Staatsgrenzen und Sprache positiv konnotiert werden. Das ist bei den sich als Eliten verstehenden „Flüchtlingsbejublern“ nicht der Fall.
Um so weniger ist zu verstehen, dass immer noch eine Mehrheit von Wählern ihr Kreuzchen bei den etablierten Parteien macht. Diese Leute werden auch durch Schaden nicht klug.

nachgefragt
5 Jahre her

„Nicht die 34 jährige Mutter, nicht das einjährige Mädchen sind die Opfer, sondern der Pfarrer Sieghard Wilm, der im weiteren Verlauf des Interviews seine Leiden stilisiert, an denen er allen die Schuld gibt, den Rechten, den Medien, der bürgerlichen Mitte. “

Das müssen die Auswirkungen dieser ominösen geistigen Degeneration der Deutschen durch Inzucht sein, von denen in Politiker-Kreisen immer die Rede ist.

The Angry Ossel
5 Jahre her

Aber die Eliten können nur feige sein, weil sie an der Wahlurne bestätigt werden. Siehe Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Blockparteien erzielen eine erschreckende Mehrheit von 80%, wenn man die FDP als Nichtblockpartei ansieht. Sieht man die FDP als Blockpartei. dann sind wir wieder bei ca. 87%. Es liegt also nicht an der Feigheit der Eliten, es ist eher die ausdrückliche Zustimmung der übergrossen Mehrheit. Das muss man akzeptieren.

pcn
5 Jahre her
Antworten an  The Angry Ossel

Sehe ich auch so. Unglaublich, wie Menschen sich ihren Verstand nehmen lassen.

Harry Charles
5 Jahre her

WENN LUTHER DAS NOCH ERLEBT HÄTTE Er muss doch in seinem kühlen Grab rotieren, wenn er sich ansieht was aus seinem Projekt, dem Protestantismus, geworden ist. Haben sich die fanatisierten, wohl zumeist protestantischen „virtue signaller“ unserer Tage mal einen Moment lang mit der Biografie des Schöpfers ihrer Religion befasst? Wohl kaum. In einer Zeit, die geistig immer tiefgehängter wird sollte das einerseits nicht überraschen. Man fragt sich andererseits, was eigentlich Gegenstand eines Studiums der evangelischen Theologie ist. Wenn Kirchenvertreter sich solchermaßen verhalten und eine katastrophal fehlgeleitete Asylpolitik auch noch unterstützen, darf man sich da wundern, wenn ihnen die Schäfchen davon… Mehr

Cenuit
5 Jahre her

Nur –
WER soll dies richten ? …eine überhebliche, selbstherrliche , vom Cäsarenwahn befallene , der Wirklichkeit ferne Oberbefehlshaberin?
Ansprechpartner sind hier nicht zu finden!

Luisa Nemeth
5 Jahre her

Da war der Papst wohl gesetzestrauer. Er hat sich das g a n z e Elend in Lampedusa angeschaut, mit den Schutzsuchenden gebetet und zurück in den Vatikan gedüst. Ohne Aufklärung über das Asylgesetz.