„Staatsanwalt als politischer Bodyguard“

Joachim Steinhöfel, einer der führenden Medienanwälte Deutschlands, sieht eine zunehmende Gefährdung der Presse- und Meinungsfreiheit durch autoritäre Politiker – und eine Justiz, die immer häufiger überfordert ist und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachtet.

Tichys Einblick: Herr Steinhöfel, Sie vertreten als Anwalt Nius in einer Klage gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, der dieses Medium und andere Plattformen in der Sendung „Markus Lanz“ als „Feinde von Demokratie“ bezeichnet hat. Daraufhin warfen Ihnen etliche Nutzer auf X vor, Sie wollten die Meinungsfreiheit des Politikers beschneiden. Erklären Sie uns: Warum darf sich ein Regierungschef nicht in dieser Weise über Medienunternehmen äußern?

Joachim Steinhöfel: Soweit diese Kritik vereinzelt erhoben wird, beruht sie auf mangelnder Kenntnis der Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im April 2024 in unserem erfolgreichen Verfahren für Julian Reichelt gegen die Bundesrepublik Deutschland klargestellt: Dem Staat kommt kein grundrechtlicher Ehrenschutz zu. Der Staat hat keine Grundrechte. Der Staat hat keine Meinungsfreiheit. Er ist lediglich Adressat der Grundrechte – also unserer Abwehrrechte als Bürger gegenüber dem Staat.

Ministerpräsident Günther argumentiert jetzt, er hätte die betreffenden Bewertungen als Privatmann geäußert.

Daniel Günther hat in der Sendung am 7. Januar 2026 wörtlich gesagt: „Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“ Er sprach also explizit als Repräsentant des Staates. Und was man als Bürger sagen darf, ist dem Staat aus guten Gründen verwehrt. Dem Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über Bürger zu äußern oder deren Meinung abschätzig zu kommentieren. Als Bürger dürfte Günther Nius hart kritisieren, als Ministerpräsident darf er das in dieser Form nicht. Aber auch als Bürger darf er Nius nicht vorwerfen, völlig faktenfrei zu berichten – es handelte sich um eine falsche Tatsachenbehauptung.

Der Leitsatz in dem wohl bekanntesten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit, dem Lüth-Urteil von 1958, lautet: „Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“ Dieses Bewusstsein scheint heute nur noch schwach vorhanden zu sein. Bräuchten wir Kurse in Verfassungskunde?

Unbedingt. Aber die erste Reihe in diesen Kursen müsste für unsere Regierungsbank reserviert sein – mit Ehrenplätzen für die aktuellen und früheren Amtsträger Nancy Faeser, Lisa Paus und Karin Prien sowie Ministerpräsident Daniel Günther; denn das Bewusstsein für Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat fehlt gerade dort am meisten. Stattdessen erleben wir einen Staat, der sich als Volkserzieher und Vormund versteht und sich dazu inakzeptabler Floskeln wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ bedient. Wenn jemand von „Hass und Hetze“ spricht, plappert er entweder gedankenlos nach, was alle plappern, oder er will politisch unerwünschte Kritik delegitimieren.

Was heißt das?

Die Logik ist zwingend: Meint der Betreffende Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Dann steht jemand vor Ihnen, der Ihr Grundrecht einschränken und Ihnen den Mund verbieten will. Meint er aber das, was das Gesetz ohnehin verbietet? Warum spricht er dann nicht von „strafbaren Äußerungen“? Und wer soll bitteschön definieren, was „Desinformation“ ist? Die Politik? Oder wie es offenbar der schleswig-holsteinischen CDU vorschwebt, die öffentlich-rechtlichen Sender als Wahrheitsministerium?

Manche wenden ein, das Lüth-Urteil von 1958 sei ja schon recht alt.

Soll ein kritisches Buch verschwinden?
Correctiv gegen Steinhöfel
All diesen Akteuren sollte man jeden Tag einen Auszug aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 vorlesen, damit sie ein für alle Mal begreifen, was Meinungsfreiheit bedeutet: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“

Sofort nach Günthers Zensurdrohung gegen Medien, die er dann gar nicht so gemeint haben wollte, meldete sich die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg mit der Ankündigung, man wolle gegen Inhalte unliebsamer Medien vorgehen. Sie vertreten in dieser Sache schon eine Klage gegen diese Landesmedienanstalt. Was hat es mit diesem Vorgehen dieser Organisation gegen Medien auf sich?

Diesem Vorgehen fehlt es bereits an einer verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage. Die Landesmedienanstalten beschneiden damit rechtswidrig das Grundrecht der Pressefreiheit. Im Übrigen ist das durch den Medienstaatsvertrag begründete Aufsichtssystem als solches verfassungswidrig. Es etabliert eine dauerhafte, nicht anlassbezogene staatliche Presseaufsicht. Diese richtet sich gezielt gegen online verbreitete journalistische Medien, die aufgrund ihrer Vertriebsform weder dem Beschwerdemanagement des Deutschen Presserats noch einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterliegen. Das Grundrecht des Artikels 5 GG garantiert jedoch die Unabhängigkeit des Pressewesens insgesamt. Damit ist nicht vereinbar, diesen spezifischen Teil der Presse einer besonderen staatlichen Aufsicht zu unterwerfen und fortlaufend zu reglementieren. Exakt dies ist jedoch der Inhalt der aktuellen Regelung: Sie statuiert Eingriffsbefugnisse und zielt auf eine kontinuierliche Überwachung journalistischer Sorgfaltsstandards durch staatliche Behörden.

In Gießen wurde ein Reporterteam von Tichys Einblick von einem angestachelten linken Mob eingekreist, gestoßen und geschlagen, ein „Bild“-Reporter wurde bedroht. In Berlin-Treptow forderte die Linkspartei: „rechten Medien auf die Tasten treten“. Zeichnet sich damit eine „weiche Zensur“ gegen bestimmte Medien ab – gegen die also, denen Familienministerin Prien Demokratie-„Zersetzung“ vorwirft?

Das ist längst keine „weiche Zensur“ mehr. Das ist der Übergang zur offenen Gewalt. Jahrelang wurde gepredigt, dass gewalthaltige Videospiele Jugendliche „radikalisieren“ und aus Worten Taten würden. Gilt das plötzlich nicht mehr, wenn Spitzenpolitiker verbal aufrüsten? Wenn Regierungsmitglieder wie Familienministerin Prien einem Daniel Günther servil zur Seite springen und legitime Regierungskritik als „Zersetzung“ brandmarken, nachdem der Ministerpräsident kritische Medien zu „Feinden“ erklärt hat, dann geben sie Journalisten metaphorisch zum Abschuss frei. Der Pöbel, der in Gießen zuschlug oder in Berlin „auf die Tasten treten“ will, ist lediglich der militante, oft staatlich finanzierte Vollstrecker dieser Rhetorik. Die Täter fühlen sich durch den staatlich verordneten „Kampf gegen rechts“ im Recht. Gewalt wird in Deutschland von Teilen dieses Milieus stillschweigend akzeptiert, solange sie nur die „Richtigen“ trifft. Politiker ertragen den Widerspruch nicht mehr. Weil ihnen die Souveränität fehlt, diesen Gegenwind auszuhalten, versuchen sie, ihn juristisch abzustellen.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein sogenanntes „Transparenzgesetz“ steht demnächst zur Abstimmung: Es soll der Bundesnetzagentur die Vollmacht geben, notfalls auch ohne richterlichen Beschluss Medienunternehmen zu durchsuchen und dort Beschlagnahmungen vorzunehmen. Was halten Sie davon?

Tichys Lieblingsbuch der Woche
Der Kampf um die Freiheit in Europa
Die Verordnung sieht massive Eingriffe in gleich mehrere Grundrechte vor: Erstens wird die Meinungs- und Informationsfreiheit beschnitten. Durch das enorme Bestimmtheitsdefizit – was ist überhaupt „politische Werbung“? – führt diese Regulierung nicht zu mehr Transparenz, sondern zur Nichtveröffentlichung von politischen Inhalten weit über Wahlwerbespots hinaus. Das ist eine faktische Reichweitenbeschränkung durch Überregulierung. Zweitens ist es ein Anschlag auf die unternehmerische Freiheit. Die operative Komplexität und Rechtsunsicherheit treffen kleine Verlage, Start-ups und unabhängige Medien ungleich härter als etablierte Medienhäuser. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung.

Wie schätzen Sie die Chancen ein, dieses Gesetz noch zu stoppen?

Ob sich das stoppen lässt? Es muss. Aber die Regierungen haben spätestens, seit sie das grob verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchgepeitscht haben, in Sachen Meinungsfreiheit jeden Respekt vor dem Grundgesetz verloren. Wenn Google und Meta politische Werbung wegen dieser Hürden ganz einstellen, zeigt das: Dieses Gesetz reguliert den Diskurs nicht, es tötet ihn ab.

Haben Sie eine Theorie, warum viele Politiker heute derart empfindlich auf zugespitzte Kritik reagieren? Früher gab es kübelweise Spott, Häme und auch Bemerkungen gröbster Art beispielsweise gegen Franz Josef Strauß, Helmut Kohl oder Rudolf Scharping – ohne dass die Betroffenen ständig zur Staatsanwaltschaft rannten.

Das hat drei Gründe: fehlendes persönliches Format, Angst vor Machtverlust und ein zunehmend autoritäres Staatsverständnis. Früher waren Politiker wie Strauß, Wehner oder Kohl „politische Eichen“. Wenn sich da ein Wildschwein dran rieb, hat das die Eiche nicht gekümmert. Oder sie hat rhetorisch zurückgekeilt. Das war Teil des demokratischen Ringens. Heute erleben wir eine politische Klasse, die Kritik an ihrer Arbeit sofort zum Angriff auf die Demokratie umdeutet. Das ist eine gefährliche Anmaßung: Ich bin der Staat; wer mich kritisiert, delegitimiert den Staat. Diese Politiker haben den Staatsanwalt zu ihrem privaten Bodyguard gemacht. Statt sich im Argument zu behaupten, rufen sie nach dem Gewaltmonopol des Staates. Sie ertragen den unmittelbaren Widerspruch nicht, den die sozialen Medien heute ermöglichen. Früher filterte die Presse die Leserbriefe, heute lesen sie ungefiltert, was die Bürger von ihnen denken. Und weil ihnen die Souveränität fehlt, diesen Gegenwind auszuhalten, versuchen sie, ihn juristisch abzustellen. Das ist kein Ausdruck von Stärke, sondern von tiefer Unsicherheit.

Schließlich haben die sozialen Medien beim Aufstieg des argentinischen Präsidenten Javier Milei eine zentrale Rolle gespielt. Viele europäische Politiker spielen allenfalls in der zweiten Liga. Sie haben Angst, ihre Posten und Apanagen zu verlieren.

Sie haben als Anwalt jahrelange Erfahrung mit dem Justizapparat. In letzter Zeit stoßen Staatsanwaltschaften selbst bei völlig harmlosen Äußerungen von Bürgern Ermittlungen an, Untergerichte fällen extrem restriktive Urteile – doch in der zweiten Instanz enden die Verfahren beispielsweise wegen angeblicher Politikerbeleidigung oder Volksverhetzung dann oft mit Freispruch. Täuscht der Eindruck, oder tummeln sich in den unteren Justizetagen heute mehr Aktivisten?

Ich würde hier nicht von Aktivisten sprechen. Das Problem ist viel banaler und zugleich gefährlicher: Es ist oft schlichte Inkompetenz – wie im Bendels-Fall in Bamberg oder in der Sache „Schwachkopf“ oder dem Plakat vom Tegernsee mit Spott über Habeck und Baerbock –, gepaart mit einer völligen Überlastung der Justiz durch eine aberwitzige Zahl von Strafanzeigen von Frau Strack-Zimmermann, Friedrich Merz, Robert Habeck, Annalena Baerbock und anderen. Die Staatsanwaltschaften winken Anzeigen am Fließband durch, weil die Zeit für eine saubere Prüfung fehlt. Das Ergebnis ist eine Katastrophe für den Rechtsstaat: Ich schätze, dass jedes Jahr Tausende von grob rechtswidrigen Strafbefehlen rechtskräftig werden. Da werden Menschen für Meinungsäußerungen bestraft, die zulässig sind. Es trifft den unbescholtenen Bürger, der sich noch nie etwas hat zuschulden kommen lassen. Der sieht sich plötzlich der geballten Staatsgewalt ausgesetzt, braucht einen Strafverteidiger und hat Angst um seine bürgerliche Existenz. Diese Menschen knicken unter dem psychischen Druck schnell ein. Sie akzeptieren die Strafe, nur damit der Albtraum aufhört, statt sich durch die Instanzen zu kämpfen. So wird Unrecht rechtskräftig.

„Das Strafrecht wird hier zur Waffe im politischen Meinungskampf umfunktioniert. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun, das ist Machterhalt per Gesetzblatt.“

Es fällt auf, dass Gesetzgeber versuchen, eine Art Sonderrecht zu etablieren: Beispielsweise mit dem Paragrafen 188 StGB, der Beleidigungen gegen Politiker anders behandelt als gegen Normalbürger. Die Justizministerin will demnächst auch Bürgern im Fall ihrer Verurteilung wegen Volksverhetzung das Recht nehmen, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Haben wir es hier mit einem systematischen Vorgehen zu tun?

Ideologiepolizei im Gesinnungsstaat?
Der freiheitliche Rechtsstaat ist nicht vom »Populismus« bedroht
Das ist keineswegs ein Ausreißer, das ist System. Wir sind längst in einer Realität angekommen, die George Orwell in der „Farm der Tiere“ prophezeit hat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“ Genau das erleben wir hier mit dem Aufbau eines Zweiklassenstrafrechts: oben die geschützte politische Kaste, die sich für „gleicher“ hält, und unten der gewöhnliche Bürger. Der Gesetzgeber sendet das fatale Signal, dass die Ehre eines Politikers schwerer wiegt als die Ehre des „Normalbürgers“. Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung. Noch gefährlicher ist der Plan der Justizministerin, bei Volksverhetzung die Wählbarkeit zu entziehen. Bisher kam dies bei Verurteilungen wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs und Hochverrat gegen den Bund, Abgeordnetenbestechung oder Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln in Betracht. Diese Hürde jetzt für Meinungsdelikte einzureißen ist durchschaubar: Es geht um Konkurrenzschutz. Da der Tatbestand der Volksverhetzung von den unteren Instanzen mittlerweile extrem weit ausgelegt wird, schafft man sich so ein Instrument, um missliebige politische Wettbewerber einfach per Strafbefehl aus dem demokratischen Spiel zu nehmen. Das Strafrecht wird hier zur Waffe im politischen Meinungskampf umfunktioniert. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun, das ist Machterhalt per Gesetzblatt.

Zahlreiche Verfahren wegen sogenannter Meinungsdelikte werden von „Meldestellen“ angestoßen, die das Internet durchforsten. Auf welcher Rechtsgrundlage handeln diese Stellen eigentlich – vor allem wenn es sich um die Speicherung der Daten von Bürgern handelt?

Die Rechtsgrundlage ist meist nicht existent. Der Staat betreibt hier eine durchschaubare Flucht ins Privatrecht: Weil Behörden das Netz nicht anlasslos nach „falscher Meinung“ scannen dürfen, kauft man sich diese Überwachung bei privaten Vereinen ein. Diese üppig mit Steuergeld alimentierten Hilfstruppen legen Dossiers an und speichern Daten, wofür ihnen oft jede Befugnis fehlt. Es ist ein simpler Trick: Man lagert den Verfassungsbruch an willfährige Vorfeldorganisationen aus, um eine staatlich finanzierte Denunziationsstruktur zu etablieren.

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel betreibt seit 1989 eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Mehr als 200 Verfahren hat er bis vor den BGH geführt. Steinhöfel gilt als Experte für Presserecht und Meinungsfreiheit. Seit 1989 erstreitet er Präzedenzfälle gegen Techgiganten wie Meta (Facebook) und Regierungen. Der Bestsellerautor („Die digitale Bevormundung“) prägt als einer der profiliertesten Juristen Deutschlands die Debatte um digitale Grundrechte. 2020 erreichte Steinhöfel für Tichys Einblick vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, dass „Correctiv“ beim sogenannten Fact-Checking im Auftrag von Facebook einen Beitrag „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel ‚teils falsch‘ hätte versehen dürfen“.

Joachim Steinhöfel. Der Staat gegen Steinhöfel. Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind. Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, Paperback, 256 Seiten, 18,00 €


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Kommentare ( 1 )

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Maunzz
37 Minuten her

Schön, dass das Interview zu lesen ist. Ich bin kein Analphabet, der Meinungen immer hören muss.