Eine Besonderheit im Brandenburgischen Wahlgesetz führt zu folgendem Ergebnis: Gewinnt ein Direktkandidat, der Einzelkandidat ist, verlieren die Zweitstimmen ihre Gültigkeit. Darüber hat nun die Märkische Allgemeine die Wähler informiert. Will sie so Wähler davon abhalten, den parteilosen Direktkandidaten Arne Raue zu wählen?
Die Märkische Allgemeine veröffentlichte am 17. September auf der Zielgeraden des Wahlkampfes, fünf Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg, einen Artikel unter dem reißerischen Titel: „Warum Wählern des Jüterboger Direktkandidaten Arne Raue Stimmverlust droht“. Arne Raue ist einer der vielen Direktkandidaten in den 44 Wahlkreisen für den Landtag in Brandenburg. Das ist noch nichts Besonderes, auch nicht, dass er Bürgermeister des Städtchens Jüterbog ist. Auch nicht, dass er sehr beliebt ist und sein Einzug in den Landtag bis zum Erscheinen des Artikels als sehr wahrscheinlich galt. Nun rufen betreten Wähler bei ihm an oder schreiben ihm ratlos Mails und fragen, wie sie sich verhalten sollen, oder erklären ihm, dass sie ihn leider nicht mehr wählen können, weil sie ihre Zweitstimme nicht verlieren möchten.
Besonders ist, dass Arne Raue als Einzelkandidat antritt, und parteilos ist. Deshalb widmet die Märkische Allgemeine dem Bürgermeister von Jüterbog, der Landtagsabgeordneter werden möchte, einen sehr, sehr langen Artikel. Womit Arne Raue diese seltene Ehre verdient hat und inwiefern er sich von den vielen anderen Direktkandidaten abhebt, wird schnell deutlich. Die Märkische Allgemeine, die man nicht mit der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ verwechseln darf, erläutert mit Blick auf die anstehende Wahl von Arne Raue den Paragraphen 3, Absatz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes, der sicher, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, auch den wenigsten Landespolitikern geläufig sein dürfte. Denn laut Landeswahlleiter, den TE befragte, „hat bisher noch keine Einzelbewerbende bzw. noch kein Einzelbewerbender ein Direktmandat gewonnen“. Absatz 2 von Paragraph 3 besagt:
„Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitzen werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen wählenden Personen, die ihre Erststimme für eine im Wahlkreis erfolgreiche Bewerbende oder einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerbenden abgegeben haben, die oder der nach § 24 als Einzelbewerbende oder Einzelbewerbender oder von einer Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung vorgeschlagen ist, für die keine Landesliste zugelassen ist. Von der Gesamtzahl der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 zu wählenden Abgeordneten wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerbenden abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.“
Dieser Absatz 2 dürfte exzentrisch sein, aber Gesetz ist Gesetz. Dass die Zweitstimme dafür ausschlaggebend ist, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält, und dass diese zunächst den Direktkandidaten zustehen und dann die Listenkandidaten folgen, ist Wahlalltag. Doch jetzt wird aus einem normalen Vorgang eine Posemuckler Schnurre.
Wenn Wähler einem Einzelkandidaten ihre Stimme gegeben haben, können diese nicht mit einer Landesliste verrechnet werden, weil ein Einzelkandidat keiner Partei angehört, also auch auf keiner Landesliste steht, die folglich nicht mit den Zweitstimmen verrechnet werden können, denn der Direktkandidat einer Landesliste würde vor den Listenkandidaten der Landesliste kommen. Weil die Zweitstimme, die Listenstimme die Anzahl der Mandate bestimmt, würde die Anzahl der Abgeordneten einer Liste entsprechend der Zweitstimmen konstant bleiben, nur die Zusammensetzung würde sich ändern, Direktkandidaten vor Listenkandidaten. Wenn aber keine Landesliste existiert, würde der gewählte Direktkandidat in den Landtag einziehen, aber so er ein Einzelkandidat ist, würden die Zweitstimmen ihre Gültigkeit verlieren.
Laut Landeswahlleiter kam dieser Fall in Brandenburg noch nicht vor. Doch da die AfD in 43 von 44 Wahlkreisen einen Direktkandidaten stellt, kann der Verlust der Zweitstimmen sie nur in diesem einen Wahlkreis, nämlich Teltow-Fläming II, Wahlkreis 24, treffen. Das BSW, das keinen Direktkandidaten aufgestellt hat, kann also das Schicksal der AfD in 11 Wahlkreisen treffen, denn in 7 Wahlkreisen treten Einzelkandidaten ohne Parteizugehörigkeit, und in 4 Wahlkreisen Einzelkandidaten mit Parteizugehörigkeit, deren Parteien aber keine Landesliste aufgestellt haben, an. Allerdings gerät der Wahlkreis 24 ins Rampenlicht aus zwei Gründen, der erste Grund ist objektiver, der zweite subjektiver Natur, um es freundlich auszudrücken.
Die AfD kann bis jetzt davon ausgehen, viele Direktmandate zu gewinnen. Im Wahlkreis 24 könnte es jetzt geschehen, dass ihr Zweitstimmenanteil ungültig erklärt wird, „wenn zum Beispiel Arne Raue in den Landtag einzöge und die AfD (oder eine andere Partei) noch zusätzlich von den Zweitstimmen profitieren würde“. An diesem Punkt wird wenig überraschend die Märkische Allgemeine aktiv, schließlich hat die ach so überparteiliche Märkische Allgemeine bereits im Vorfeld verschnupft den „Dauer-Flirt“ Arne Raues mit der AfD bemängelt. Warum die Märkische Allgemeine über diese Besonderheit des Wahlrechts, die kaum einem Politiker geläufig ist, wie auch die Zeitung erwähnt, informiert, verrät sie dankenswerter Weise selbst: „Denn es gibt mutmaßlich eine große Schnittmenge von AfD-Wählern und Fans des als AfD-nah geltenden parteilosen Kandidaten Raue. Würde tatsächlich Raue am Sonntag das Direktmandat holen, könnten der AfD ein paar tausend Stimmen verloren gehen.“
Man könnte eine politische Absicht hinter dem Artikel, der so kurz vor der Wahl erscheint, vermuten, vielleicht sogar eine Aktion der brandenburgischen Staatspartei SPD. Doch die ist in diesem Fall völlig unschuldig. Obwohl Arne Raue die Favoritenrolle zukommt, dimmt die Märkische Allgemeine erstmal die Wirklichkeit herunter, wenn sie behauptet, dass der Wahlkreis „heiß umkämpft“ sei und sich am Sonntag „bei der Landtagswahl am Sonntag ein überraschender Effekt“ zeigen könnte. Stellt sich die alte Juristenfrage „Cui bono?“, wer kämpft „heiß“ um den Wahlkreis und für wen soll sich „ein überraschender Effekt“ einstellen? Die Märkische Allgemeine verheimlicht das keineswegs, sondern posaunt: „Auf diese Besonderheit weist der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB/Freie Wähler) hin.“
Und damit man weiß, dass Péter Vida ein aufrechter Bürger und ein demokratischer Demokrat ist, fügt Vida laut Märkische Allgemeine hinzu: „Diese Regelung könnte in besonderem Maße der AfD schaden, vermutet Vida.“ Und als uneigennütziger demokratischer Demokrat fügt Vida hinzu: „Den Bürgern, die Raue wählen, droht also die Entwertung ihrer Zweitstimme. Damit ist der von der AfD herbeifantasierte Pakt nichts als die größte Wählertäuschung dieser Landtagswahl.“ Warum, stellt sich die Frage, engagiert sich aber Péter Vida so sehr für den Wahlkreis 24, wo er selbst im Wahlkreis 14 (Barnim II) antritt?
Kommen wir zur Farce: BVB/Freie Wähler stehen in den Wahlumfragen bei 4 Prozent. Viel ändern wird sich daran wohl nichts mehr. Vidas Liste kommt also nur in den Landtag, wenn es gelingt, wenigstens ein Direktmandat zu holen. Ob es Vida in dieser Wahl wieder glückt, wie in der letzten Wahl, bleibt fraglich. Im Wahlkreis 24 nun tritt für BVB/Freie Wähler Michaela Scheiber an. Schreiber hat bei BVB/Freie Wähler den Listenplatz 34 von 39, das heißt selbst für den überraschenden Fall, dass ihre Liste die 5-Prozent-Hürde überspringt, würde es dennoch nicht für einen Listenplatz reichen. Ihre einzige Chance, in den Landtag zu kommen, besteht darin, ein Direktmandat zu erobern. Und dieses Direktmandat kann sie nur erringen, wenn die Wähler sie statt Arne Raue wählen. Und diese Taktik könnte aufgehen.
Inzwischen überlegen Wähler von Arne Raue, ihn lieber nicht zu wählen, weil sie ihre Zweitstimme nicht ungültig machen wollen. Und für diesen Fall und für diese Wähler steht der BVB/Freie Wähler und Michaela Schreiber mit offenen Armen da. Schaut man auf Schreibers Eigenbeschreibung in der Kandidatenliste von BVB/Freie Wähler, gewinnt man den Eindruck, dass sie sich nicht für ein Landtagsmandat, sondern für die Direktorenstelle eines Tierheimes bewirbt. Der interessierte Wähler erfährt dort, dass Schreiber ein „Hundemensch“, ein „Katzenmensch“ und ein „Exoten-Mensch“ sei, weil sie 24 Jahre „denselben Grünen Leguan“ hatte „und nun seit zwei Jahre einen Fidschi-Leguan“ hat.
Schreiber verspricht: „Wenn Sie keinen Bock haben, sich im Macho-Hahnenkampf in Ihrem Wahlkreis zu entscheiden, dann müssen Sie das nicht. Sie haben mit mir eine echte andere Möglichkeit“, denn als „Hundemensch“ hat sie die „Lage im Blick, so dass keine Gefahrensituation für ihn oder andere entsteht.“ Soll heißen, bei mir können sie als Hund sicher sein. Das, was man unter politische Inhalte versteht, sucht man bei ihr vergebens. Dass Schreiber nicht in ihrem Heimatwahlkreis, den Wahlkreis 25, (Teltow-Fleming III), sondern im Wahlkreis 24 (Teltow-Fläming II) antritt, mag vielleicht auch daran liegen, dass sie 2019 als Bürgermeisterin abgewählt und bis dahin der wenig bekannten FDP-Politikerin Wiebke Şahin-Schwarzweller weichen musste. In Zossen erinnert man sich an den zuweilen verblüffend kreativen Umgang der Juristin mit dem Recht. Dass für Schreiber ein Landtagsmandat ein Segen wäre, geht aus einem Bericht der Märkischen Allgemeinen hervor, nach dem Schreibers Pension als Bürgermeisterin aus disziplinarischen Gründen endgültig gestrichen sei.
Die Märkische berichtete am 18.10.2023: „In der ausführlichen Begründung dazu finden sich auch diese Vorwürfe gegen die Beamtin auf Zeit – „verzögerte und falsche Berichterstattung gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages, Missachtung des Hausrechts und eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, Abschluss eines Grundstückgeschäftes ohne Zustimmung des Hauptausschusses sowie Vergabe von Bauleistungen ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses“.
TE hat Péter Vida gefragt:
„1. In welchen Wahlkreisen haben Parteien, wie beispielsweise das BSW, aber auch andere keinen Direktkandidaten aufgestellt?
2. Welcher besondere Interesse verknüpft BVB/Freie Wähler mit dem Wahlkreis Teltow Fläming 24?
3. Haben Sie sich an die Märkische Allgemeine gewandt oder ist die Märkische Allgemeine in dieser Angelegenheit auf Sie zugekommen?
4. Warum wurden Sie speziell im Wahlkreis Teltow Fleming II aktiv?“
Von Vida traf keine Antwort ein, er sah sich nicht in der Lage, die Fragen zu beantworten, auch nicht die, ob die Märkische Allgemeine auf ihn zugekommen war oder ob er auf die Zeitung zugegangen sei.
Arne Raue hat für die Wähler den Rat, sich nicht beirren zu lassen und das zu wählen, was sie vor der Veröffentlichung der Märkischen Allgemeinen entschieden hatten zu wählen. Die Botschaft lautet: Wählen Sie, was Sie wählen wollen, und lassen Sie sich nicht auf Glatteis führen und dazu verleiten, taktisch zu wählen. Hören Sie auf Ihr Herz und Ihren Verstand und schauen Sie auf Ihre Interessen. Wählen Sie den, den Sie für den besten Vertreter Ihrer und Ihres Landes Interessen halten.
Die Wahlwette Brandenburg läuft bis Sonntag, 22. September. Werte Leser, bitte machen Sie mit >>>
Ihre Wetten nehmen wir gerne entgegen. Wer über alle genannten Parteien hinweg am nächsten an den Ergebnissen landet, gewinnt.
Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (22.09.2024) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Dienstag, den 24.09.2024, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf die Gewinner wartet:
1. Platz: eine Flasche Champagner
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl
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Die Zweitstimme ist doch unabhängig von der Erststimme. Damit sind die Wähler, die ihren Einzelkandidaten durchbekommen haben, benachteiligt, denn sie könnten ja eine andere Partei wählen. Und damit ist das ein Fall für das BVerfG und dieser Paragraph würde gekippt werden.
Gar nichts würde da gekippt werden. Selbstverständlich dürfen die Zweitstimmen der lediglich mit relativer Mehrheit erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten nicht zählen. Sonst würden alle Parteien mit Strohmännern als Direktkandidaten antreten. Die hochgelobte Fairness in der Abbildung des Wählerwillens im Sinne der transparenten Machtverhältnisse wäre erledigt. Die NGOs wären sofort zur Stelle, und die Grünen könnten drastisch stärker im Parlament vertreten sein — sofern die anderen Parteien sich nicht ebenso verhalten würden — es träte der berühmte Überproportionalproporz auf. Die Regelung ist im übrigen allen Parteienhassern Fluch und Segen zugleich. Fluch weil eben nur sehr selten die von den Gegner der Parteiendemokratie… Mehr
Wenn man bedenkt, was aus den ganzen Versprechen aller Parteien geworden ist, die schon einmal an der Regierung waren oder sind, dann fällt man nach der Wahl wieder genauso auf seinen Hosenboden wie bisher! Das Land braucht dringend einen Wechsel. Das Öl dieser Parteien schmiert nur noch sich selbst. Oder macht es Sinn diese Selberesser weiter zu mästen? Also gilt was W. Finck ( Verfolgter der Nazis!) sagte: Ich werde die wählen, die mir keinen Ärger machen, wenn ich sie nicht wähle. Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe!
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass eine angemessen grosse Zahl von Wählern, dieses Theater überhaupt mitbekommt…
Als ob man hier taktisch wählen würde… das hat evt. mal für die FDP funktioniert, wobei selbst da kaum berauschende Ergebnisse herauskamen…
Was mich interessieren würde ist, was wäre wenn der Herr Raue plötzlich sagt ich will der AfD-Fraktion beitreten? Könnte er dies? Oder was wenn er nach der Wahl AfD Mitglieder werden würde??
Fragen über fragen die viel interessanter wären als die der Freinen Wähler oder des BSW…
Da die Fristen verstrichen sind, kann er nur Einzelkandidat bleiben, Wird er MdL kann er sich einer beliebigen Fraktion anschließen. Herr Raue ist eine Chance für diejenigen AfD-Anhönger, die lieber ihn anstelle des (ohne Raues Erfolg) letzten AfD-Listenkandidaten wollen. Unterstellt man, dass er einen AfD- inusterpräsidebten wählen würde, entstünde der AfD kein machtpolitischer Nachteil.
Schafft die Zweitstimmen ab. In Landtag kommt nur der,der wirklich gewählt wurde. Kein Parteisoldat, der vom Wähler überhaupt nicht gewählt wurde, sollte ins Parlament einziehen dürfen, nur weil er auf einer Parteiliste steht. Das gilt auch für Höcker, Wanderwitz und Voigt!
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Paragraph 3(2) verfassungsgemäß ist: 1) Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl, da einzelne Wähler je nach Erststimmenergebnis ihrer Zweitstimme beraubt werden. 2) Klar abschreckende Wirkung, seine Stimme einem unabhängigen Kandidaten zu geben. Damit m.E. ein klarer Verstoß gegen die Freiheit der Wahl. Also m.E. mindestens zwei Verstöße gegen Art. 28(1) Grundgesetz. Ein legitimer Grund für diese Regelung ist zudem nicht ersichtlich. Es scheint sich hier um einen Auschluss unbliebsamer Konkurrenz zu handeln. Sofern der Grund in den Regelungen zu Ausgleichsmandaten zu suchen sein sollte, so sind diese Ausgleichsregelungen bereits hochgradig fragwürdig, da diese Ausgleichsregelungen… Mehr
Da die AfD wohl sowieso weit mehr Direktmandate holt als ihr prozentual über die Liste zustehen würden, kommt es auf die paar Wählerstimmen sowieso nicht an.
Interessant wird es wie man die Übrhangmandate der AfD ausgleichen will wenn der Landtag nicht mehr als 110 Sitze haben darf. Darüber gabs einen interessanten Beitrag bei youtube… such ich vielleicht später mal raus.
Es bringt wenig, Gesetze nach der Wirkung auf nur einen Beteiligten zu beurteilen.
Wer AFD wählt gibt im Grunde seine Stimme den Grünen. Er schwächt CDU, SPD usw. und lässt der CDU nur noch die Wahl für Grün.
selten so einen Blödsinn gelesen. Die CDU hatte sowohl in Thüringen und Sachsen und vermutlich ab Montag auch in Brandenburg die Möglichkeit eine konservative Regierung zu bilden. Die CDU WILL das aber nicht und entscheidet sich freiwillig für irgendetwas stark Linkes. Genau andersherum wird ein Schuh daraus. Wer CDU wählt, sollte besser gleich die Grünen wählen.
Eine seltsame Reglung. Es kann nur darum gehen, parteilose Einzelkandidaten aus dem Politbetrieb weg zu halten und Wähler zu bestrafen, die diesen gewählt haben.
In Thüringen wollen die BSW mit der CDU und den Linken die AfD verhindern. Demokratie wie bei 1984.
Wenn die AfD schon ungeachtet des Wahlergebnisses nicht (mit-)regieren darf, finde ich es sehr passend, dass Schwarze und Dunkelrote sich nicht entblöden, sich koalierend völlig zu entblößen.
Daß die Zweitstimmen eines Wählers, der für einen erfolgreichen Einzelbewerber gestimmt hat, nicht zählen, ist keine Brandenburgische Besonderheit, sondern dürfte in allen Wahlgesetzen der Bundesländer, in denen man ein Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme hat, gelten. Man sollte es nur nicht so darstellen, als wäre das eine Benachteiligung des Wählers. Vielmehr wir damit eine sonst entstehende Bevorteilung des Wählers zurückgenommen, da seine Stimmen ein höheres Gewicht bekämen als die Stimmen eines Wählers, der nicht für den Einzelkandidaten gestimmt hat. Unsere Wahlgesetze sind viel zu kompliziert. Keiner durchschaut das mehr. Das Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme ist absurd. Man hat sich… Mehr
Ich kann ihnen nicht ganz folgen. Jemand der den SPD-Direktkandidaten wählt aber den Grünen die Zweitstimme gibt, wird nicht bestraft, aber wer einen parteilosen Direktkandidaten wählt schon. Wieso gleicht das irgendeine Bevorteilung aus und welche überhaupt?
Nun ja, das gleiche könnte man für Wähler einer Minipartei sagen, wegen deren erfolgreichen Direktkandidaten nun die ganzen Zweitstimmen von der 5-Prozent-Hürde ausgenommen sind. Auch ihre Stimme hat mehr Gewicht. One man one vote ist absolut die richtige Idee.
Bzw. die Hälfte direktgewählt, die andere Hälfte per Proporz/Liste. Ohne 5%-Hürde.
Oder mit kumulieren von Stimmen oder Streichung von Kandidaten.
Es fällt auf, dass die stabilsten Demokratien dieser Welt einen großen Anteil an Direktwahl haben (US, UK, CH). Das begrenzt eine ungute Macht der Parteien.
Hälftig per Proporz zu wählen, hätte den Vorteil, dass auch kleine Gruppen repräsentiert wären. Das war immer eine Stärke unseres Systems. Die 5%-Hürde als historisch relativ neue Entwicklung sollte aber abgeschafft werden, da sie den Wettbewerb für neue Kräfte ungebührlich erschwert.
Das Ausgleichen von Direktmandaten ist m.E. schon deshalb abzulehnen, weil es unmöglich ist, die Ansichten und das-Wahlverhalten iner direkt gewählten Persönlichkeit gemäß Parteibuch auszugleichen.
Es sei denn, man ignoriert die-Unabhänhigkeit des Mandats, wie sie in Art.38(1) GG festgehalten ist.
Wir wollen nicht ganz den Wertungswiderspruch übersehen der darin liegt das man gleichzeitig Wählern, deren Erststimme einem erfolgreichen Bewerber galt, der eine Liste vertritt die ansonsten an der Sperrklausel scheiterte, einen vervielfachten Erfolgswert gibt. Denn nicht nur ist ihr Bewerber gewählt, die von ihnen favorisierte Liste wird auch noch mit weiteren Mandaten belohnt (wenn sie nicht eine andere Liste gewählt haben, aber auch dann haben sie zwei statt einer Stimme).
Ob dies wirklich mit dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit vereinbar ist wenn ein einziges Direktmandat genügt die Sperrklausel auszusetzen? Vor allem wenn auf der anderen Seite die Zweitstimmen einfach wegfallen lässt…
Wählen funktioniert eben nicht. Am Ende ist immer Irgendjemand benachteiligt. Eine Frau/ein Mann eine Stimme fertig. Alles andere ist immer zweifelhaft. Absolut gerechte Wahlen gibt es nicht und wird es auch nicht geben.