Von den drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht ist Frauke Brosius-Gersdorf besonders fragwürdig. Sie hat längst jegliche Spur an Unabhängigkeit über Bord geworfen. Falls die Union diese Personalie mitmacht, belegt sie, dass sie Karlsruhe als Instrument ihrer Brandmauer-Politik instrumentalisiert. Zudem steht womöglich ein Kuhhandel mit der Linken an.

Es gab einmal eine Zeit, da war “Karlsruhe“ eine der höchsten Autoritäten in diesem unserem Lande. Diese Autorität prägten Gerichtspräsidenten und Richter wie Roman Herzog, Hans-Jürgen Papier, Udo Di Fabio, Ferdinand und Paul Kirchhof … Später gab es – bezeichnenderweise vor allem ab der Ära Merkel – reihenweise fragwürdige Besetzungen und – gelinde gesagt – höchst seltsame Urteile.
Bleiben wir im Frühsommer 2025: Längst überfällig steht nun voraussichtlich am 10. Juli im Bundestag die Wahl von drei Nachfolgerichtern für „Karlsruhe“ an. Es geht um die Nachfolgen von
- Josef Christ im Ersten Senat, dessen Amtszeit bereits am 30. Oktober 2024 endete und der seither kommissarisch im Amt ist;
- Doris König, deren Amtszeit als Vizepräsidentin und als Vorsitzende des Zweiten Senats am 30. Juni 2025 endete;
- Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat, der am 30. September 2025 aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden möchte.
Als deren Ersatz sind offenbar folgende drei Personen zwischen CDU/CSU und SPD ausgeklüngelt, und zwar
- auf Vorschlag von CDU/CSU Günter Spinner (53) für den Ersten Senat: Er ist Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG);
- auf Vorschlag der SPD Ann-Katrin Kaufhold (49): Sie ist Rechtsprofessorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Schülerin von Andreas Voßkuhle, der bis 2020 BVerfG-Präsident war;
- ebenfalls auf Vorschlag der SPD Frauke Brosius-Gersdorf (54): Sie ist Rechtsprofessorin in Potsdam und könnte eines Tages Vizepräsidentin und gar Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden. Die Wahl zur Vizepräsidentin erfolgt in einem weiteren Wahlakt, für den der Bundesrat zuständig ist. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist bereits am 11. Juli.
Bundesrichter waren die beiden zuletzt Genannten zuvor nicht. Das wäre für drei der acht Richter in einem Senat Voraussetzung. Aber diese Klausel ist durch drei andere Richter im Zweiten Senat derzeit erfüllt.
Skandalnominierung: Frauke Brosius-Gersdorf hat sich in Sachen AfD-Verbot bereits geoutet
Besonders dieser Personalvorschlag hat es in sich. Unter anderem weil Brosius-Gersdorf 2024 zu denen gehörte, die eine völlige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten vorschlugen – abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG.
Noch gravierender: Eigentlich müsste Brosius-Gersdorf aus einem anderen Grund längst aus dem Kandidatenkarussell geflogen sein. Denn Frauke Brosius-Gersdorf hat vor Jahresfrist in der Frage eines möglichen Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht jede Spur an Unabhängigkeit über Bord geworfen. Am 25. Juli 2024 hatte sie im ZDF bei „Markus Lanz“ gesagt: „Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt. Dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“ Dann fügte Brosius-Gersdorf an, „dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt“ werden könne. Hört! Hört! Welche Wortwahl einer angeblich renommierten Rechtsprofessorin! 10 Millionen AfD-Wähler „beseitigen“?
Das sagte eine, die als Richterin im Zweiten Senat de jure für ein AfD-Verbotsverfahren zuständig wäre. Falls die CDU/CSU diese Personalie mitmacht, belegt sie, dass sie „Karlsruhe“ als Instrument ihrer „Brandmauer“-Politik instrumentalisiert.
Und dann erst der Deal der Union mit der SED-Nachfolgepartei
Zunächst müssen die Kandidaten am 7. Juli im zwölfköpfigen Wahlausschuss eine Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten. Erst danach kann über sie im Plenum (ohne Aussprache) abgestimmt werden. Bis dahin muss also die Zwei-Drittel-Mehrheit für die drei Kandidaten stehen.
Und da kommt die „Die Linke“ ins Spiel. Ja, sie bringt sich vehement selbst ins Spiel; sie hat sozusagen Blut geleckt, weil die Union sie am 6. Mai für den zweiten Wahlgang bei der Kanzlerwahl brauchte. „Linke“-Vorsitzender Jan van Aken will für seine Partei das Vorschlagsrecht einfordern, das bislang der – aus dem Bundestag geflogenen – FDP zustand. Aber das wird wohl erst nach 2033 spruchreif, wenn die Amtszeit der von der FDP vorgeschlagenen Richter Heinrich Amadeus Wolff und Thomas Offenloch endet.
Aber das ist Zukunftsmusik. Wer weiß, wer 2033 im Bundestag sitzt? Bei der FDP und bei den „Linken“ (und bei den Grünen?) dürfte das womöglich nicht so sicher sein. Die FDP hat die Forderung der Linkspartei jedenfalls schon mal heftig kritisiert. „Das Verfassungsgericht ist kein Ort für Parteienstreit“, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Verhältnisse wie in den USA, „wo die Wahlen von den Hütern der Verfassung regelmäßig zum Politikum werden, sollten wir nicht anstreben“, ergänzte er. Zu Recht, aber fern jeder Realität – fern auch jeder Realität in Deutschland.
Ein Deal zwischen der CDU/CSU/SPD-Koalition und den „Linken“ könnte anders aussehen, zumal die Merz/Klingbeil-Koalition nicht einmal zusammen mit den „Grünen“ (insgesamt 413) auf zwei Drittel der Stimmen (= 420 von 630) kommt.
In einem Brief spielt die „Linken“-Spitze mit folgenden Begehrlichkeiten: „Darüber hinaus ist aus unserer Sicht auch eine Verständigung bei der Besetzung parlamentarischer Gremien mit Kontrollfunktion, der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur oppositionellen Kontrolle der Regierungsarbeit und zu der von der Großen Koalition beschlossenen Reform der Schuldenbremse geboten.“ In dem Schreiben der Linken-Fraktionsspitze Heidi Reichinnek und Sören Pellmann an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Grünen bittet die „Linke“ um ein gemeinsames Gespräch der „demokratischen Fraktionen“. Aha! Ein hoher Preis! Man darf gespannt sein, wie stabil die „Brandmauer“ der Union gegenüber der SED-Die Linke ist.
Nicht der erste CDU/CSU-Sündenfall
Oft genug hat das Bundesverfassungsgericht selbst aktiv am Abbau seines Renommees gearbeitet. Siehe das Klimaurteil, das Corona-Urteil, das Euro-Urteil, das Urteil zum „dritten“ Geschlecht“, die Urteile zu AfD-Anträgen wegen Ausgrenzung aus den parlamentarischen Gepflogenheiten, das Urteil über die Geheimdienste. Dass das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2021 auch noch eine Einladung zum Abendessen bei CDU-Kanzlerin Merkel annahm, verbreitete zusätzlich einen strengen Geruch. Immerhin ging es in dieser Zeit um zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Politik der Merkel-Regierung.
Die mangelnde Distanz zwischen „Karlsruhe“ und Politik, hier der CDU/CSU, belegt am deutlichsten aber die Wahl von Stephan Harbarth im November 2018 zum Vizepräsidenten und im Mai 2020 zum Präsidenten des Bundeverfassungsgerichts. Nahtlose Übergänge: Harbarth war von 2009 bis 2018 Bundestagsabgeordneter der CDU und zuletzt einer der Vize-Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion. Kurz vor seiner Wahl nach Karlsruhe wurde er von der Universität Heidelberg auch noch zum Honorarprofessor ernannt, wiewohl er die Voraussetzungen dafür laut Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg nicht erfüllte. Aber was tat sich nicht alles rein zufällig zum Gefallen der „Gottkanzlerin“. TE hat am 7. Juli 2022 darüber berichtet.
Naja, so ist sie nun mal: „unsere“ Gewaltenteilung in „unserer“ Demokratie!
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Frau Brosius-G. will die Anhängerschaft „beseitigen“ !!!????? An welche „Demokratie “ erinnert mich das nur ?
Schon seit Jahrzehnten werden Staatsanwaltschaften und Richter bis zum Bundespräsidenten vom „Partei-Kartell“ in Partei Hinterzimmern ausgeklüngelt.
„Korruption ist die Seele des Systems“ – Prof. H.H. von Arnim, 1993
Und die korrumpierten Staatsanwaltschaften und Gerichte schweigen dazu, schon seit Jahrzehnten.
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ – sagte meine Oma.
Die CDU/CSU kann sehr schnell das Kanzleramt verspielen , wenn sie Richter ins Verfassungsgericht befördert , die schon vor ihrer Wahl ein AfD Verbot fordern . Richter müssen unabhängig sein , keine SPD Parteisoldaten ! Sollte das Verfassungsgericht die AfD verbieten , verlören deren 151 Abgeordnete ihr Mandat und müssten den Bundestag sofort verlassen . Über Nacht könnte die neu entstandene Mehrheit , aus SPD mit Grünen und Linken Klingbeil zum neuen Bundeskanzler wählen !
Das Grundgesetz ist das Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat, sprich gegenüber den staatstragenden Parteien. Seine Richter werden anstatt vom Volk von diesen Parteien ausgewählt. Finde den Fehler!
Zitat: „Es gab einmal eine Zeit, da war “Karlsruhe“ eine der höchsten Autoritäten in diesem unserem Lande“
> JA, wohl wahr; „Es gab einmal eine Zeit“. – In dieser früheren Zeit war ich sogar auch mal dankbar und stolz auf der in Karlsruhe ansässigen „höchsten Autorität in diesem unserem Lande“.
…..es ist höchste Zeit das mit Blick auf dieses Land und das mit Blick auf „eine der höchsten Autoritäten in diesem unserem Lande“ endlich eine „Alternative für Deutschland“ das Steuer in die Hand nimmt und dieses Land auf wieder vernünftige, ideologiefreie und auf alte bewährte Wege & Pfade zurück führt.
In der späten BRD herrscht keine Gewaltenteilung mehr, das ist seit 2019 europaweit aktenkundig, Az. C-508/18.
Die in der Überschrift gestellte Frage ist doch sicherlich rein rhetorisch? Ich weis natürlich, dass dieses Gremium oberste Instanz in DE ist, aber wirkliches Ansehen genießen die Teilnehmer dort nicht mehr. Zumindest in großen Teilen der Bevölkerung nicht. Genug völlig Verstrahlte, die an die Unparteilichkeit dieser Personen glauben, gibt es natürlich noch. Aber es werden immer weniger.
„Nach Ansicht des EuGH sind Art. 47 GRC und Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG dahingehend auszulegen, dass Rechtsstreitigkeiten über die Anwendung des Unionsrechts nur von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht entschieden werden können. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einer Einrichtung seien nicht gegeben, wenn die Bedingungen, unter denen die Einrichtung geschaffen wurde, ihre Merkmale sowie die Art und Weise der Ernennung der Mitglieder berechtigte Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die Einrichtung für äußere Faktoren, insbesondere für unmittelbare oder mittelbare Einflussnahmen durch die Legislative und die Exekutive, empfänglich ist und damit ihre Neutralität gegenüber widerstreitenden Interessen in Frage steht. „ https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Unabhaengigkeit-der-polnischen-Disziplinarkammer …… Mehr
Diese Bürokraten brauchen den hart arbeitenden Menschen um sich ihren Hintern durchfüttern zu lassen. Unabhängig davon welchen Stuss sie produzieren.
Wer war Hilde Benjamin?
Fusion der Gewaltenteilung mit Gesinnungsjustiz. Eben wie in Diktaturen und faschistischen Staatsformen. Funktioniert immer besser.
Habe die Handvoll BVerfG-Richter in der Hand, und du hast Deutschland in der Hand.
Hat Merkel gewusst und angewendet.
Ist ja auch in solchen Fragen perfekt geschult worden.
Wer hätte das gedacht? Erst fällt die Mauer, 40 Jahre später der Westen.