Grenzöffnung 2015: Mündliche Anweisung

Deutschland ist, zum Missfallen anderer EU-Länder, der Flüchtlingsmagnet in Europa. Die Grenzöffnung 2015 wurde mündlich erteilt und das hat, wenn die Urheberschaft nicht erkannt, erinnert oder zumindest verschleiert werden soll, deutliche Vorteile. Ein Verfahren mit Tradition.

Imago/ mike Schmidt

Der Sozialstaat-Magnet Deutschland zieht Migranten aus aller Welt an. Wird er nicht abgeschaltet, kann das deutsche Flüchtlingsproblem nicht gelöst werden. Die von linker Seite bereits heftig kritisierten Ankündigungen von Innenminister Alexander Dobrindt, an den Grenzen illegale Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, abzuweisen und verurteilte ausländische Straftäter in ihr Herkunftsland abzuschieben, können zurzeit weder qualitativ noch quantitativ seriös bewertet werden. Sicher ist jedoch: Solange die hohen Sozialleistungen nicht abgeschafft werden, wird sich in puncto Zuwanderung in Deutschland nichts ändern.

Wie aber kam es zu dieser Massenimmigration?

In Deutschland wird alles bis ins Kleinste schriftlich geregelt. Aber eben nur das Kleinste. Wichtige Entscheidungen, ganz besonders wichtige und rechtlich zweifelhafte Entscheidungen werden, das hat Tradition in unserem Land, gern mündlich ausgesprochen.

Oft noch nicht einmal das. Gelegentlich ahnen Subalterne, was ihr Herr und Meister, oder Meisterin, von ihnen verlangt, und handeln im vorauseilenden Gehorsam ganz von allein. Das hat für die Entscheider nicht nur den Vorteil, später einmal, wenn die oft katastrophalen Folgen dieser Entscheidungen – die den Entscheidern vermutlich bewusst waren bzw. die sie ahnen konnten – offensichtlich sind, die Verantwortung auf andere abwälzen zu können, sondern auch noch später, in der Geschichtsschreibung nicht ganz so schlecht wegzukommen.

In Deutschland gelten zurzeit 1.797 Gesetze und 2.866 Rechtsverordnungen. Allein 2014 kamen 83 Gesetze, die an 63 Sitzungstagen beschlossen wurden, hinzu.

Die wichtigste Entscheidung der letzten Jahre war die Grenzöffnung 2015. Keine Entscheidung seit dem Mauerfall hatte einen so großen Einfluss auf Deutschland. Es gab darüber vorher keine Abstimmung im Bundestag. War es eine einsame Entscheidung der damaligen Kanzlerin?

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Hier die Zusammenfassung aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung: „Am 4. September 2015 entschieden ein oder mehrere bisher unbekannte Mitglieder der Bundesregierung oder der Spitzen der Regierungsfraktionen auf bisher offiziell unbekannter Rechtsgrundlage, die Grenze nach Österreich für einreisewillige Drittstaatsangehörige, die sich zuvor in Ungarn mutmaßlich in einer Notlage befanden, ohne Pass und Aufenthaltstitel zu öffnen. Die Entscheidung zur Einreisegewährung war nach Presseberichten ‚… zwischen Bundeskanzlerin Merkel und Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann abgestimmt worden‘.

Die Bundeskanzlerin hat später eingeräumt, für die Einreiseentscheidung verantwortlich zu sein. Nach Mitteilung der ‚Süddeutschen Zeitung‘ sagte sie: ‚Es war selbstverständlich, dass wir diese Entscheidung getroffen haben, und ich halte sie auch für richtig, sie hat vielen Menschen geholfen.‘ In einem Interview mit der Zeitung ‚WELT am SONNTAG‘ gab die Bundeskanzlerin an, sie würde ihre ‚… Entscheidungen des Jahres 2015 wieder so treffen‘.

Als direkte Auswirkung dieser Entscheidung reisten zwischen dem 4. und 6. September 2015 mehrere zehntausend Personen aus Ungarn nach Deutschland ein. Dies war der Beginn einer Massenmigration von asylsuchenden Drittstaatsangehörigen nach Deutschland, die bis Mitte 2017 etwa 1,5 Millionen Flüchtlinge ins Land führt.“

Die AfD-Fraktion stellte, um zu klären wer, wann und wie diese Entscheidung getroffen hatte, am 15. Januar 2018 einen kleine Anfrage an die damalige Bundesregierung.

Die AfD wollte wissen, „ob es zutrifft, dass es keine schriftliche Anordnung des Bundesinnenministeriums oder des Bundesinnenministers an die Bundespolizei und/oder die Grenzbehörden gab und gibt, wonach unter Berufung auf § 18 Absatz 4 Nummer 2 AsylG von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung von Drittstaatsangehörigen abzusehen ist, welche um internationalen Schutz nachsuchen“.

Die Bundesregierung antwortet: „Eine schriftliche Anordnung des Bundesministeriums des Innern an das Bundespolizeipräsidium oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden gibt es nicht.“

Weitere Frage der AfD: „Wurde von dem oder den ‚Zuständigen‘ im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/7510 in anderer Weise als per schriftlicher Anweisung von der Möglichkeit nach besagtem § 18 Absatz 4 Nummer 2 AsylG Gebrauch gemacht und die Anordnung erlassen, von einer Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung abzusehen, und, falls ja, in welcher Weise wurde diese Anordnung übermittelt – etwa telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche mündliche Anordnung?“

Bundesregierung: „Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Bundesminister Dr. Thomas de Maizière hat am 13. September 2015 den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums über die Entscheidung der Bundesregierung mündlich informiert.“

Die Abgeordnete der AfD, Beatrix von Storch, wollte deshalb von der Bundesregierung wissen: „Wie lautet der genaue Wortlaut der vom Bundesminister Dr. Thomas de Maizière am 13. September 2015 dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilten Weisung, dass an der bundesdeutschen Grenze Asylbewerber nicht zurückgewiesen werden sollen, und wie wurde diese dokumentiert?“

Die damalige Bundesregierung erwiderte, unpräzise und offensichtlich lustlos, durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Günter Krings am 5. Juni 2018:

„Der Inhalt der mündlich vom damaligen Bundesminister des Innern dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mitgeteilten Entscheidung ist vom Bundespolizeipräsidium im Einsatzbefehl vom 13. September 2015 schriftlich umgesetzt. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7311verwiesen. Im Übrigen wurde diese Mitteilung nicht aufgezeichnet und nicht transkribiert.“

Also nicht schriftlich, nicht aufgezeichnet, nicht transkribiert. Jetzt hat der neue Innenminister Dobrindt von der CSU diese nicht dokumentierte, aber offensichtlich im Bewusstsein des Innenministeriums noch sehr lebendige, mündliche Anweisung zumindest teilweise aufgehoben.

Die Folgen dieser mündlichen Anweisung, wie die von vielen anderen mündlichen Anweisungen in der deutschen Geschichte, waren verheerend. Einige Stichworte sind explodierende Sozialkosten, Wohnungsknappheit, erodierende innere Sicherheit und implodierende Kranken- und Pflegekassen.

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Der massenhafte und unkontrollierte Zustrom von Migranten nach Deutschland ist auch ein, höflich formuliert, rechtliches Problem. Die beiden ehemaligen Verfassungsrichter Papier und Di Fabio wiesen umgehend auf diese Problematik dieser einsamen Entscheidung von Frau Merkel hin, die sie, ohne Absprache und zum Teil gegen den entschiedenen Willen der europäischen Partner, getroffen hatte.

Udo Di Fabio sagte in seinem Gutachten im Jahr 2016, dass der Bund „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ verpflichtet gewesen wäre, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. „Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht, alle Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis zu schützen, bestünde weder europarechtlich noch völkerrechtlich“, so Di Fabio.

Unterstützung bekam Di Fabio auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes antworteten auf eine Anfrage der Linken zu den rechtlichen Grundlagen der Einreiseverweigerung und Einreisegestattung und stellten die Rechtsgrundlagen dar, auf denen die im Herbst 2015 getroffenen Entscheidungen hätten beruhen müssen. Sie resümieren, dass es nach wie vor „unklar“ ist, ob die Ausnahmetatbestände des Asylgesetzes § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG „als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September 2015 herangezogen wurde(n)“. Die Juristen kommen zu der bemerkenswerten Ansicht, dass die Rechtsgrundlage, nach der die Bundesregierung weitreichende Entscheidungen getroffen hat, nicht erkennbar sei.

Auch der frühere Verfassungsrichter Jürgen Papier kritisierte die Grenzöffnung scharf und sagte, die „jetzige Praxis ist nicht zulässig“ und hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten. „Es gebe keine europarechtliche Regel, die über dem Paragrafen 18 des deutschen Asylgesetzes stehe. […] Menschen aus sicheren Drittstaaten sei daher die Einreise zu verweigern.“

Weiter sagte er, dass das Recht, einen Asylantrag stellen zu dürfen, „nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner und Rechtfertigung einer an sich illegalen Einwanderung“. Die Durchführung der aufwendigen Asylverfahren auch für die vielen Menschen, die offenkundig kein Recht auf Asyl und internationalen Schutz hätten, „war und ist dysfunktional und objektiv Rechtsmissbrauch“.

Über die Gründe der damaligen Bundesregierung, insbesondere der Kanzlerin, die Bundespolizei in dieser so bedeutenden Angelegenheit nur mündlich anzuweisen, kann nur spekuliert werden. Von wem bekam Innenminister Thomas de Maizière seine Anweisung? Sollte er eine bekommen haben, von wem, und bekam er die auch mündlich?

Sollte die Idee der Mündlichkeit die Verschleierung der Verantwortlichkeit gewesen sein, ist das gelungen. Und die Vernebelung für die Geschichtsbücher. Aber wird das in 30 Jahren noch irgendjemand interessieren?

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Kommentare ( 55 )

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tiptoppinguin
1 Monat her

Das heißt für mich in Alltagssprache übersetzt: Die Grenzöffnung und anschließende Einreise erfolgte verfassungswidrig und unter Umgehung aller vorgeschriebenen Schritte der Gewaltenteilung, war damit rechtswidrig und damit strafrechtlich relevant.
Ein paar Jahre später wurde auf ähnliche Weise ein demokratisch gewählter Ministerpräsident aus dem Amt gehebelt.
Aber die Merkel stellt sich selbstsicher hin und verkündet keinen Fehler gemacht zu haben und diesen Fehler auch mit dem heutigen Wissen trotzdem wiederholen zu wollen.
“Unsere Demokratie“ fühlt sich für mich so an wie „Ihre Autokratie“.
Früher sind Politiker aus geringeren Anlässen zurückgetreten – an Selbstscham leidet die heutige Elite hingegen nicht mehr.

Lizzard04
1 Monat her

Nun, bei der Geburtenrate der Neubürger wird diese Frage tatsächlich in 30 Jahren bestenfalls Geschichtsschreiber interessieren. Für Deutschland sind dann alle Messen bereits gelesen! Seit 2015 ist dieses Land ein Siedlungsgebiet für „Beladene“ und Glücksritter auf der ganzen Welt, kräftig unterstützt durch Links-Grün, ach ja die CDU nicht zu vergessen und deren Willkommenskultur -Apportierpresse, bezahlt vom deutschen Steuerzahler! Dass das nicht rechtens sein kann, dafür muss man kein Rechtswissenschaftler sein. Und noch immer hat sich daran bis heute im Wesentlichen nichts geändert.

Last edited 1 Monat her by Lizzard04
Nibelung
1 Monat her

Es gibt Politiker wo der Begriff Ganovenehre im Sinne kommunistischer Ideale so richtig zur Geltung gekommen ist und wer das ganz besondere Vertrauen besaß, konnte sich sicher sein, bald von der Bildfläche zu verschwinden, ebenso politische Gesprächspartner, die hinter die Fichte geführt wurden und die Rechtsbrüche legendär waren, während man in Richtung USA katzbuckelte und nach innen wegen nicht vorhandenen Widerstandes ein fast totalitäres Regiment führte und das mit treudoofen Augen um nicht hinter die SED-Maske zu sehen, die immer noch vorhanden ist und das Machwerk zum Schluß noch die eigenen schlechten Taten übertünchen sollte, weil die Unfehlbarkeit in der… Mehr

tiptoppinguin
1 Monat her
Antworten an  Nibelung

„Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?“ Zu deutsch „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ (Augustinus von Hippo)
Antwort: In der Räuberbande zählt wenigstens noch Ganovenehre.

FCK diversity
1 Monat her

Das hat wohl Tradition von den Oberen.
Der Völkermord im dritten Reich wurde nicht schriftlich angewiesen und der heutige Völkermord am eigenen Volk auch nicht.
Der einzige Unterschied ist vielleicht, das der letztere Befehl vermutlich von außerhalb Deutschlands an die BRD GmbH erteilt wurde.

Hinrich Mock
1 Monat her

Es wäre erforderlich, daß mindestens ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß Frau Merkel und Herrn De Maiziere die Frage stellt, was denn nun nach § 18 Abs.4 Nr. 2 der Grund für die jahrelange, millionenfache und pauschale Einreisegestattung für papierlose Asylbewerber aus Sicheren Drittländern gewesen ist. Ob Frau Merkel irgendetwas für richtig hält, ist dagegen völlig bedeutungslos, sie hatte sich als Kanzlerin ebenso wie alle anderen Organe der Exekutive an Geltendes Recht zu halten und Recht setzen in Deutschland ausschließlich die Parlamente. Besser noch als ein Untersuchungsausschuß und einem Rechtsstaat angesichts der Bedeutung des Falles wirklich angemessen wäre allerdings ein ordentliches Gerichtsverfahren.

Dellson
1 Monat her

Der Drops ist gelutscht. Die Schale mit den Rosinen ist leer! Selbst wenn Merkel sagen würde, ich bin schuld, was würde es ändern? Kurt Beck sagte auch vor Gericht als Verantwortlicher für das Nürburgringdesaster (350Mio € versenkt), “ dann sagen sie einfach der MP Beck ist schuld!“ Und verschwand danach mit vollen Bezügen in den pfälzischen Weinberg. Wer benötigt die schriftliche Anordnung von Merkel um über sie zu urteilen? Der Bürger mit Sicherheit nicht. Historiker sagen, es gibt keinen schriftlichen Befehl von Hitler über den angeordneten Holocaust. In einer lebenden Demokratie sollte der Souverän über existenzielle, ihn betreffende Entscheidungen per… Mehr

Nachdenkerin X
1 Monat her

Plötzlich wird auch davon gesprochen, was schon 2015 klar war. Gemäß Artikel 16 a Grundgesetz hat niemand Anspruch auf Asyl, der aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Selbst ich als „normale“ Bürgerin habe damals ins GG geschaut. An und für sich dürften also gar keine Asylanträge überhaupt bearbeitet werden, wenn jemand aus einem Nachbarstaat einreist.
Wunderschön übrigens die Ahnungslosigkeit einer Claudia Roth, die weder Alexander Kissler noch Herrn Friedrich bei einer Diskussion im Bayerischen Rundfunk glauben wollte, daß in Art. 16a GG genau das oben Gesagte steht.
/www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=Alexander+Kissler+und+Claudia+Roth+Bayerischer+Rundfunk&mid=84CA2FD2FC3815A3A31184CA2FD2FC3815A3A311&mcid=243B0512D40F4EF9BAAAEE3EA951C82A&FORM=VIRE

Gotthelm Fugge
1 Monat her

WeLT – 20250515 ““Japan altert wie DE rasant und lässt dennoch kaum Zuwanderung zu. Es erachtet in heutiger Zeit trotz seiner schrumpfenden Bevölkerung seine ungewöhnliche ethnische Homogenität als fundamentale Stärke. Die rigide Migrationspolitik entspricht den Wünschen der japanischen Bürger.   DE ist genau die verruchte Antipode zu Japan / QED.   Zu einer Null-DE-Migration sollte endlich auch das „Pull-Übel“ (Alimentiertes Bürgergeld) kassiert werden.   NZZ – 20240708: ““Jede soziale Leistung basiert auf Solidarität, und Solidarität meint nichts anderes als Zusammengehörigkeit. Man ist bereit, denen zu helfen, die irgendwie zu einem gehören, seinen Nächsten. Als Bürger eines Landes finanziert man mit… Mehr

Innere Unruhe
1 Monat her

Dieses Thema gehört in Schulen. Wie kann es in einem Rechtstaat undokumentierte mündliche Anweisungen geben?
In der Wirtschaft und sonst würde man undokumentierte Vorgägen zu Ungungsten der Bürger Korruption nennen…
Wenn man aus der Geschichte lernen soll, dann doch lieber aus der Neuesten.

Raul Gutmann
1 Monat her

In Deutschland wird alles bis ins Kleinste schriftlich geregelt

… ist ein – grammatikalisch falsch aber stilistisch geschuldeter – „weitester“ verbreiteter Glaube, der auf dem Vertrauen in den Staat des Kaiserreiches basiert.
Die gegenwärtige Realität ist dagegen diametral.
Jene läßt eher mit dem Satz beschreiben: Jeder macht was er will, solange es unter einer gewissen juristischen wie öffentlichen Schwelle bleibt.
Mit anderen Worten: Das Deutschland des Jahres 2025 ist eine Mischung aus „Hauptmann von Köpenik“, der Blechbüchsenarmee der Augsburger Puppenkiste und der zw. 1922 und 1944 produzierten US-amerikanische Kurzfilmserie „Kleine Strolche“.

Last edited 1 Monat her by Raul Gutmann