Globaler Pakt für Migration – Der Entwurfstext in voller Länge

Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.

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Unser Rahmen der Zusammenarbeit

16. Mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten haben wir eine politische Erklärung und eine Reihe von Verpflichtungen angenommen. Wir bestätigen diese Erklärung im vollen Umfang. Darauf aufbauend legen wir einen aus 23 Grundsätzen bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit, die Umsetzung, Nachbereitung und Überprüfung fest. Jeder Grundsatz enthält eine Verpflichtung. Daraus leiten wir eine Reihe von Aktionen ab, die wir für bedeutende politische Instrumente und bewährte Verfahren halten. Aus der Verwirklichung dieser 23 Grundsätze werden Handlungen abgeleitet, um sichere, geregelte und planmäßige Migrationszyklen zu erreichen.

Grundsätze für sichere, geregelte und planmäßige Migration

1. Genaue und zerstreute Daten sammeln als Basis für eine evidenzbasierte Politik;
2. Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen;
3. Genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen in allen Phasen der Migration;
4. Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen;
5. Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten;
6. Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist;
7. Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren;
8. Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen;
9. Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken;
10. Den Menschenhandel im Zusammenhang der internationalen Migration verhindern, bekämpfen und ausmerzen;
11. Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten;
12. Die Zuverlässigkeit und Vorhersagbarkeit bei der angemessenen Prüfung, Bewertung und Zurückweisung im Laufe des Migrationsverfahrens stärken;
13. Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden;
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Hilfe und Kooperation während des Migrationszyklus;
15. Zugang zur Grundversorgung für Migranten;
16. Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen;
17. Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen;
18. In die Entwicklung der Fertigkeiten von Migranten investieren und sicherstellen, dass die Fertigkeiten, Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten anerkannt werden;
19. Bedingungen dafür schaffen, dass Migranten und Diasporas umfassend zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können;
20. Die schnellere, sicherere und preiswertere Möglichkeiten für Überweisungen sowie die finanzielle Inklusion der Migranten fördern;
21. Kooperation bei der Sicherstellung von sicherer und würdevoller Heimkehr und Rückübernahme sowie der nachhaltigen Reintegration;
22. Mechanismen für die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderen Leistungen entwickeln;
23. Die internationale Zusammenarbeit für sichere, geregelte und planmäßige Migration soll gestärkt werden.

Grundsätze und Verpflichtungen

Grundsatz 1: Genaue und zerstreute Daten als Basis für eine evidenzbasierte Politik sammeln.

17. Wir verpflichten uns, die globale Evidenzgrundlage über die internationale Migration zu verstärken, indem wir in das Sammeln, die Analyse und die Verbreitung von genauen, verlässlichen und vergleichbaren Daten investieren und sie verbessern. Die Daten müssen nach Geschlecht, Alter, Migrationsstatus und anderen, im nationalen Rahmen bedeutenden Kriterien differenziert werden, zugleich muss das Recht auf die Privatsphäre entsprechend dem internationalen Menschenrecht zum Schutz von persönlichen Daten gewahrt bleiben. Wir verpflichten uns im Weiteren, dass diese Daten der Forschung zugutekommen, eine kohärente und evidenzbasierte Politik und eine richtig informierte öffentliche Debatte unterstützen und längerfristig die effektive Beobachtung und Einschätzung der Verpflichtungen ermöglichen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Eine umfassende Strategie soll ausgearbeitet und implementiert werden, um die Migrationsdaten auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu verbessern; alle relevanten Interessengruppen unter der Leitung der UN-Statistikkommission sollen mit einbezogen werden, um die Methodologie der Datensammlung zu harmonisieren, die Analyse und Verbreitung von Migrationsdaten und Kennziffern zu verbessern.
b. Die internationale Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Migrationsstatistiken und nationalen Datensystemen soll verbessert werden. Dazu gehört die Entwicklung und Anwendung einer statistischen Definition des internationalen Migranten, die Erarbeitung einer Reihe von Standards zur Messung der Migrantenpopulation und ihrer Bewegungen, die Dokumentation der Muster und Tendenzen der Migration, der Eigenschaften der Migration sowie der treibenden Kräfte und Folgen der Migration.
c. Ein globales Programm zur Vergrößerung der nationalen Kapazitäten zur Sammlung von Daten, zur Analyse, Verbreitung und Teilung von Daten soll erarbeitet werden. Datenlücken und die vorherrschenden Migrationstrends sollen verifiziert, die Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen auf allen Ebenen gefördert, das zielgerichtete Training, die finanzielle und technische Unterstützung sowie die Erschließung neuer Datenquellen, Big Data mit inbegriffen, erschlossen werden und regelmäßig durch die UN-Statistikkommission ausgewertet werden.
d. Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration, zu den Beiträgen der Migranten und ihrer Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung sollen gesammelt und analysiert werdem, mit Blick auf die Implementierung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und anderer verwandter Strategien und Programme auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene.
e. Die Weiterentwicklung von schon existierenden Datenbanken und Datenspeicher auf globaler und regionaler Ebene sowie die Zusammenarbeit zwischen ihnen soll gefördert werden, dazu gehört auch das IOM Datenportal Globale Migration, das Global Knowledge Partnership on Migration and Development der Weltbank, um bedeutende Daten systematisch, transparent und benutzerfreundlich zu konsolidieren und die Zusammenarbeit unter den Agenturen zu fördern und um Doppelungen zu vermeiden.
f. Regionale Zentren für die Erforschung und Beobachtung der Migration und der Ausbildung darüber sollen gegründet und gestärkt werden, wie zum Beispiel das African Observatory for Migration and Development, um Daten im Einklang mit den Standards der Vereinten Nationen zu sammeln und zu analysieren. Dazu gehören Daten über bewährte Verfahren, die Leistungen der Migranten, die übergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leistungen und Herausforderungen der Migration in den Herkunftsländern, in den Ländern des Transits und des Ziels, ebenso wie über die treibenden Kräfte der Migration, um gemeinsame Strategien in Zusammenarbeit mit regionalen und subregionalen Mechanismen zu erarbeiten und die Werte der verstreuten Migrationsdaten zu heben.
g. Die Sammlung nationaler Daten soll so bald wie möglich optimiert werden, indem bei den nationalen Volkszählungen migrationsbezogene Themen berücksichtigt werden wie Geburtsland, Geburtsland der Eltern, Staatsbürgerschaften, Wohnort fünf Jahre vor der Volkszählung, Tag der Ankunft und Gründe für die Migration; darüber hinaus sollen die fristgerechte Analyse und die Verbreitung der Daten für statistische Zwecke in einer den internationalen Standards entsprechenden getrennten tabellarischen Form erfasst werden.
h. Studien sollen über Haushalte, Arbeitskräfte und andere Themen, über die soziale und wirtschaftliche Integration der Migranten durchgeführt werden, standardisierte Migrationsmodule zu den schon existierenden Haushaltsstudien hinzugefügt werden, um die nationale, regionale und internationale Vergleichbarkeit sicherzustellen, die Daten durch öffentlich nutzbare statistische Mikrodaten-Dateien zu verbreiten.
i. Die Zusammenarbeit zwischen den für die Migrationsdaten zuständigen staatlichen Einheiten und den nationalen Statistikämtern bei der Erstellung von Migration betreffenden Statistiken soll gefördert werden. Dazu gehört die Nutzung von Verwaltungsunterlagen wie der Grenzübertritte, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Geburtsregister und anderer wichtiger Quellen bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
j. Landesspezifische Migrationsprofile sollen entwickelt und genutzt werden, die alle verstreuten Daten über alle migrationsrelevanten Aspekte im nationalen Zusammenhang enthalten, wozu auch die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes gehören, sowie die Nachfrage und das Vorhandensein von Fertigkeiten, die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltauswirkungen der Migration, Überweisungskosten, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Arbeits- und Lebensbedingungen, Löhne, die Bedürfnisse der Migranten und der sie aufnehmenden Gemeinschaften, um eine wissenschaftliche fundierte Migrationspolitik zu entwickeln.
k. In den Herkunftsländern, den Ländern des Transits und den Zielländern soll mit den wichtigen Interessengruppen kooperiert werden, um die Forschung und Studien über den Zusammenhang der Migration mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, die Beiträge und Fertigkeiten der Migranten und Diasporas sowie ihre Bindungen an die Herkunfts- und Zielländern zu untersuchen.

Grundsatz 2: Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen.

Wir verpflichten uns, vorbildliche politische, wirtschaftliche, soziale und umweltmäßige Zustände für die Menschen zu schaffen, damit sie ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben in ihrem eigenen Land führen, ihre persönlichen Wünsche erfüllen können, zugleich stellen wir sicher, dass Verzweiflung und die Verschlechterung der Umweltbedingungen sie nicht dazu zwingen, ihr Auskommen durch ungeregelte Migration anderswo zu suchen. Wir verpflichten uns außerdem, die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung beschleunigt und vollständig zu verwirklichen, sowie auf andere bestehende Rahmenprogramme aufzubauen und sie in die Tat umzusetzen, um die Gesamtauswirkung des Globalen Paktes für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration zu fördern.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, die Zielsetzungen der Addis Ababa Action Agenda, sollen umgesetzt werden, die Verpflichtung, die am weitesten zurückliegenden zu fördern, ebenso das Pariser Abkommen sowie das Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030 sollen verwirklicht werden.
b. Es soll in Programme investiert werden, die die Erfüllung der Zielsetzungen der Nachhaltigen Entwicklung durch die Staaten fördern, mit dem Ziel, jene Gegentendenzen und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu zwingen, ihre Geburtsland zu verlassen. Dazu gehört die Behebung der Armut, Schaffung von Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und sanitären Einrichtungen, Bildung, inklusive wirtschaftliche Entwicklung, Infrastruktur, städtischer und ländlicher Entwicklung, Schaffung von Beschäftigung, anständiger Arbeit, Gendergleichheit, die Förderung von Frauen und Mädchen, die Stärkung der Widerstandskraft gegen Naturkatastrophen und die Reduzierung der Risiken von Naturkatastrophen, die Eindämmung des Klimawandels, die Behandlung der sozioökonomischen Auswirkungen jedweder Gewalt, die Abschaffung der Diskriminierung, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierung, Sicherstellung des Zugangs zum Rechtswesen und der Schutz der Menschenrechte, ebenso wie die Schaffung und Aufrechterhaltung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften mit effektiven, berechenbaren und transparenten Institutionen.
c. Mechanismen zur Beobachtung und Vorhersage von Risiken und Bedrohungen, die Migrationsbewegungen auslösen könnten, sollen eingeführt und gestärkt werden, Frühwarnsysteme, Notfallprozeduren und -instrumente sollen entwickelt, Notfallaktionen durchgeführt und der Wideraufbau nach Notfällen soll in enger Kooperation mit anderen Ländern, den wichtigen nationalen und lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsorganisationen und der Zivilgesellschaft unterstützt werden.
d. In die nachhaltige Entwicklung auf lokaler und nationaler Ebene in allen Regionen soll investiert werden, so, dass die Menschen ihr Leben verbessern und ihre Zielsetzungen erreichen können. Die dauerhafte, inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung soll durch private und ausländische direkte Investitionen, Vergünstigungen im Handel gefördert werden, um positive Verhältnisse zu schaffen, die es den Gemeinschaften und Individuen ermöglichen, die Chancen in ihren eigenen Ländern zu nutzen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
e. In die Entwicklung des Humankapitals soll investiert werden, indem man das Unternehmertum fördert, die Bildung, die Berufsausbildung und Programme zur Entwicklung von Fertigkeiten und Partnerschaften unterstützt, produktive Beschäftigungsmöglichkeiten schafft, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, in Kooperation mit dem privaten Sektor, den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren, die Abwanderung der qualifizierten Arbeitskräfte zu verhindern und die Ausbildung von Hochqualifizierten zu fördern und so die Vorteile der demographische Dividende zu nutzen.
f. Die Zusammenarbeit zwischen den humanitären Organisationen und Entwicklungshelfern bei der Erstellung von gemeinsamen Analysen, Projekte mit mehreren Gebern und mehrjährigen Zyklen soll entwickelt werden, um langfristige Entwicklungen und Ergebnisse zu ermöglichen, die den Respekt vor den Rechten der betroffenen Individuen, die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung sowie die Eigenständigkeit fördern und sicherstellen, dass diese Anstrengungen das Thema Migration mit beinhalten.
g. Die Migranten sollen bei den Programmen für die nationalen Vorbereitungen und Notfallplänen berücksichtigt werden, bei Berücksichtigung der wichtigen Empfehlungen von staatlichen konsultativen Prozessen, wie die Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (MICIC Richtlinien).

Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels und Umweltzerstörung

h. Die gemeinsamen Anstrengungen zur Analyse und Austausch von Informationen zum besseren Verständnis, Kartographierung und Vorhersage von Migrationsbewegungen sollen verstärkt werden, insbesondere von solchen, die die Folgen von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels, der Umweltzerstörung ebenso wie anderen widrigen Situationen sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Respekts, des Schutzes und der Wahrung der Menschenrechte für alle Migranten.
i. Anpassungs- und Widerstandsstrategien für plötzliche und langsam entwickelnde Naturkatastrophen, für die negativen Auswirkungen des Klimawandels, für Umweltzerstörung wie zum Beispiel Verwüstung, Devastierung, Dürre, Ansteigen des Meeresspiegels sollen entwickelt werden. Dabei sollen die möglichen Folgen für mögliche Migration berücksichtigt werden, die Priorität sollte dabei die Anpassung in den Ursprungsländern sein.
j. Die Erwägungen über die Bevölkerungsverschiebungen sollten Teil der Vorbereitung von Strategien zur Katastrophenbewältigung sein. Dazu gehören die Kooperation mit Nachbarländern und wichtigen anderen Ländern bei der Frühwarnung, die Planung von Kontingenten, der Bevorratung, von Koordinationsmechanismen, Evakuierungen, Empfang und Hilfeleistungen sowie öffentliche Informationen.
k. Um die Verwundbarkeit von Personen, die von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen betroffen sind, anzusprechen, sollen Vorgehensweisen und Mechanismen auf lokaler und regionaler Ebene entwickelt und harmonisiert werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen humanitäre Hilfe erhalten, die alle ihre Grundbedürfnisse abdeckt und ihre Rechte vollständig respektiert, wo auch immer sie sich aufhalten mögen; gefördert werden sollen nachhaltige Ergebnisse, die ihre Widerstandskraft und Eigenständigkeit stärken bei Berücksichtigung der Möglichkeiten der betroffenen Länder.
l. Kohärente Ansätze zur Behandlung der Herausforderungen durch Migrationsbewegungen im Zusammenhang mit plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen sollen entwickelt werden, bei Berücksichtigung von wichtigen Empfehlungen von Konsultationen auf Staatenebene wie die Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (MICIC Richtlinien).

Grundsatz 3: In allen Phasen der Migration genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen.

19. Wir verpflichten uns, unsere Anstrengungen zu verstärken, um genaue, rechtzeitige, allgemein zugängliche und transparente Informationen über die Aspekte, die die Migration betreffen, für und unter den Staaten, für die Gemeinschaften und die Migranten in allen Etappen der Migration bereitzustellen. Wir verpflichten uns außerdem, die Informationen zu nutzen, um eine Migrationspolitik zu entwickeln, die ein hohes Maß an Vorhersagbarkeit und Verlässlichkeit für alle Betroffenen aufweist.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Eine zentrale und öffentlich zugängliche nationale Website soll eingerichtet und öffentlich gemacht werden, um die Informationen über vorhandene Optionen der ordentlichen Migration bekannt zu machen. Dazu gehören die landesspezifischen Migrationsgesetze und Politiken, Visa-Erfordernisse, Formalitäten der Beantragung, Kosten und Kriterien der Umsetzung, Erfordernisse für eine Arbeitserlaubnis, die Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation, Berechtigungsnachweise bzw. gleichwertige Nachweise, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, um die Entscheidungsfindung der Migranten zu ermöglichen.
b. Die systematische bilaterale, regionale und internationale Kooperation und den Dialog beim Austausch von Informationen über Entwicklungen, die die Migration betreffen, soll gefördert und verbessert werden. Dazu gehören gemeinsame Datenbanken, Online-Plattformen, internationale Ausbildungszentren und Verbindungsnetzwerke. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und müssen persönliche Daten geschützt werden.
c. Offene und zugängliche Informationszentren sollen entlang der wichtigen Migrationsrouten eingerichtet werden, die den Migranten genderbewusste und kindersensible Unterstützung und Beratung liefern, die Kommunikation mit Konsulatsvertretern der Ursprungsländer soll ermöglicht, wichtige Informationen über Menschenrechte und Grundfreiheiten bereitgestellt, angemessener Schutz und Hilfeleistung sollen geboten, Optionen und Übergänge zur regulären Migration sowie die Möglichkeiten der Rückkehr in der Sprache, die die betreffende Person versteht, sollen aufzeigt werden.
d. Die neu angekommenen Migranten sollen mit zielgerichteten, genderbewussten und kindersensiblen, zugänglichen und umfassenden Informationen und juristischen Wegweisern über ihre Rechte und Pflichten versorgt werden, dazu gehören Informationen über die Befolgung der nationalen und lokalen Gesetze, die Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen, die Anpassung des Migrantenstatus, die Registrierung bei Behörden, Zugang zu Gerichten, um Beschwerden einreichen zu können über die Verletzung der Rechte, sowie der Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen.
e. Mehrsprachige, genderbewusste und evidenzbasierte Informationskampagnen sollen gefördert, Sensibilisierungsveranstaltungen und Schulungen vor der Abreise sollen in den Ursprungsländern in Kooperation mit den lokalen Behörden, konsularischen und diplomatischen Vertretungen, dem Privatsektor, den Universitäten, Migranten- und Diaspora-Organisationen und der Zivilgesellschaft veranstaltet werden, um die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern, und ebenso auf die Risiken der irregulären und unsicheren Migration aufmerksam zu machen.

Grundsatz 4: Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen.

20. Wir verpflichten uns das Recht aller Personen auf eine legale Identität zu verwirklichen, indem wir alle unsere Staatsbürger mit Nachweisen der Nationalität und relevanten Dokumenten versehen, um nationalen und lokalen Behörden zu ermöglichen, die legale Identität eines Migranten während der Einreise, des Aufenthalts und der Rückkehr zu ermitteln, wirksame Migrationsprozeduren, effiziente Bereitstellung von Dienstleistungen und eine bessere öffentliche Sicherheit zu ermöglichen. Wir verpflichten uns im Weiteren durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass die Migranten auf allen Stationen der Migration mit adäquater Dokumentation und Standesurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden versehen werden, um ihnen die effektive Ausübung ihrer Menschenrechte zu ermöglichen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Standesämter sollen verbessert werden, um nicht registrierte Personen und in anderen Ländern lebende Landsleute zu erreichen, um sie mit den wichtigen Identitätsdokumenten und standesamtlichen Dokumenten zu versehen. Das bedeutet, dass die Kapazität erhöht und in die Informations- und Kommunikationstechnologie investiert werden soll. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und persönliche Daten geschützt werden.
b. Die Reisedokumente sollen in Einklang mit den Spezifikationen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation harmonisiert werden, vollständig kompatible und allgemein anerkannte Reisedokumente sollen bereitgestellt, ebenso der Identitätsbetrug und die Fälschung von Dokumenten bekämpft werden, was auch bedeutet in die Digitalisierung und die Erstellung von biometrischen Datenträgern zu investieren. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und müssen persönliche Daten geschützt werden.
c. Es soll sichergestellt werden, dass die in anderen Ländern lebenden Landsleute rechtzeitig, zuverlässig und leicht zugänglich konsularische Dokumente wie Identitäts- und Reisedokumente erhalten, durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, sowie Nutzung der kommunalen Kontakte, insbesondere in abgelegenen Regionen.
d. Es soll sichergestellt werden, dass persönliche Dokumente wie Pässe, Visa zugänglich sind, dass die wichtigen Regeln und Kriterien zur Erlangung dieser Dokumente nicht diskriminierend sind; sie sollen unter genderbewussten und alterssensitiven Gesichtspunkten überprüft werden, um das Risiko einer größeren Verletzlichtkeit während des gesamten Migrationszyklus zu vermeiden.
e. Maßnahmen sollen verstärkt werden, um die Staatenlosigkeit zu reduzieren, dazu gehört die Geburten von Migranten zu registrieren, sicherzustellen, dass Frauen und Männer ihre Nationalität gleichberechtigt an ihre Kinder weitergeben können, dass die Kinder, die auf dem Territorium eines anderen Staates geboren sind, eine Nationalität erhalten, insbesondere dann, wenn das Kind sonst staatenlos zu werden droht, und dass das Menschenrecht auf eine Nationalität in Einklang mit der nationalen Rechtslage vollständig beachtet wird.
f. Die Erfordernisse zum Nachweis der Nationalität sollen überprüft und überarbeitet werden, damit sichergestellt wird, dass Migranten ohne nachprüfbare und legale Identität nicht von den grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen und ihre Menschenrechte missachtet werden.
g. Auf die schon existierende Praxis auf lokaler Ebene aufbauend soll die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie die Interaktion mit den Behörden und der Zugang zu den wichtigen Dienstleistungen dadurch ermöglicht werden, dass an alle Personen, die in einer Gemeinde leben, Migranten mit inbegriffen, Meldeausweise verteilt werden, die grundlegende persönliche Daten erhalten, jedoch nicht zu Staatsbürgerschaft oder Niederlassung berechtigen.

Grundsatz 5: Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten.

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Kommentare ( 76 )

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76 Comments
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Fundamentiert
5 Jahre her

Die Übersetzung ist nach der Lesung des englischen Originals, sehr gelungen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann und versteht was diese für Auswirkungen haben, was solch ein Soft Law Vertrag voller negativer Inhalte für Auswirkungen haben kann, Der muss zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag nicht Unterschrifttauglich ist und abgelehnt werden müsste. Es ist mir Schleierhaft weshalb Friedrich Merz als Jurist dennoch anderes rausgibt. Er hätte ihn nicht mal lesen und lediglich wissen müssen das es ein Soft Law-Vertrag ist, um zu wissen dass dieser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in einem Gesetz umgesetzt wird. Was ich auch sehr komisch… Mehr

Imperator Rex
5 Jahre her

Ohne der Übersetzerin zu nahe treten zu wollen, aber das geht besser. Hier der Link zur offiziellen deutschsprachigen Version des Migrationspaktes:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Grand Nix
5 Jahre her

Der offiziellen Entwurfs „Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ liest sich wie der liebevoll zusammengestellte Beipackzettel für ein neues Herzmedikament. Tja, so sieht das nun mal aus, wenn Juristen, Mediziner und Psychologen etwas gemeinsam zum Wohle der friedlichen Koexistenz entwerfen. Ich werfe den Entwurf gleich weiter. Plop!

Wenn BER-Gutachten und Mitpreisbremse auf Groko-Vereinbarungen trifft, sieht es inhaltlich wohl ganz ähnlich aus.

Ich bin mir jedoch ganz sicher, das unsere Mutti oder Frau Roth von den Grünen uns das Alles problemlos erklären können. „Wir schaffen das, wenn sie dann mal da sind. Wir schaffen das!“

Dr. Michael Kubina
5 Jahre her

Der Einschätzung der Readaktion von TE ist vollkommen zuzustimmen. Mich erinnert der Text an Texte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖKR). Von dem hört man nur noch wenig, war aus so eine Spielweise für ganze Heerscharen von Gutmenschen. Ist der Stab vielleicht in die UNO kooptiert worden? Von den katastrophalen Folgen des Paktes für die westlichen Staaten einmal abgesehen, ist dieser Text ein anschauliches Beispiel für den hypertrophen Regelungswahn dieser „Weltorganisation“. Diese vom Westen alimentierten Großdenker bei und im Auftrag der UNO glauben offenbar tatsächlich, das alles regeln zu können. Absurd. Das wird ihnen alles um die Ohren fliegen, die… Mehr

Frau Blume
5 Jahre her
Antworten an  Dr. Michael Kubina

Ich fürchte, das wird alles uns um die Ohren fliegen … :-(((

friedrich - wilhelm
5 Jahre her

……..gift für die völker europas, vor allem für deutschland! haltet euch fern!

Dritterzahn
5 Jahre her

Das war es dann mit der Sicherheit in Europa.
Von nun an wird sukzessive die Sicherheit und Ordnung und jegliches Kulturelles Wohlverhalten und Etikette aus Europa verabschieden.

Ist es das, was die UNO will, mit ihrer Ordo ab Chao* Politik?

*Ordnung aus dem Chaos

Nikedew
5 Jahre her

Ganz naiv gedacht: Wenn nichts an dem Pakt rechtsverbindlich ist: Warum macht man ihn? Um Lippenbekenntnisse zu sammeln? Wohl kaum. Also entsteht durch die Unterzeichnung doch eine gewisse zumindest moralische Verbindlichkeit. Da in dem Text Migration grundsätzlich positiv beschrieben wird, wird Deutschland also gefragt werden: Was habt ihr für die Migration getan? Dabei sollte Deutschland m.E. etwas gegen Migration tun.

Mein Herz schlug links
5 Jahre her

Hmmm…. habe es jetzt mal vollständig gelesen… nicht ganz einfach, da durchaus „schwurbelig“… Ohne die Erfahrungen vor allem der letzten drei Jahre, könnte man sich durchaus zu einem „Warum nicht?“ durchringen. Vieles klingt ja durchaus vernünftig, wenn ich es an folgendem gedanklichen Szenario messe: Falls meine Familie und ich keine Lust mehr auf Deutschland haben, könnte ich mir ein beliebiges Land auf der Landkarte suchen, dort hinreisen und bei Ankunft sagen: „Hallo, da sind wir! Wir würden gerne hier leben und arbeiten. Bis wir auf eigenen Beinen stehen können, integriert und versorgt uns bitte!“ Klingt für deutsche Ohren (außer man… Mehr

AnkeO
5 Jahre her

Man kann eine Petition gegen diesen totalen Wahnsinn unterschreiben:
migrationspakt-stoppen.info

Kassandra
5 Jahre her

Im Bundestag antwortete Staatsminister Roth (AA) auf eine Frage (13.48 Uhr – 10. Oktober 2018) von Nicole Höchst, AfD, ob der Pakt unterschrieben werden wird zusätzlich mit einem Hinweis auf die Anzahl der Einreisenden:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7279716&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjc5NzE2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

„…Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei Weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat.“

Eine Rückfrage zur Präzisierung der Anzahl schien leider nicht möglich.
Aber auch so lässt es nur Schlimmes ahnen, was uns da weiter beschert werden soll.