Frauen sind im Öffentlichen Dienst in der Mehrheit. In so manchem Rathaus besetzen sie auch die Mehrheit der Führungspositionen. Trotzdem wächst der Gleichstellungsapparat weiter – eine der unnützesten Bürokratien überhaupt.
IMAGO / Wolfilser
Eine staatliche Einrichtung, die ihr Ziel erreicht hat, löst sich nicht auf. Sie sucht sich ein neues Ziel. Dieser Satz von der Selbsterhaltung der Bürokratie ist ein politisches Naturgesetz.
Nehmen wir als Beispiel die sogenannte Gleichstellung.
Zum Stichtag 30. Juni 2024 waren etwa 5,38 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren etwa 3,17 Millionen von ihnen Frauen. Das entspricht einem Anteil von knapp 59 Prozent. Inzwischen sind es noch mehr. Frauen sind beim Staat also keine benachteiligte Minderheit. Sie stellen die Mehrheit.
Die Wirklichkeit in den Rathäusern sieht ganz ähnlich aus. Beispiel Essen: Dort waren 57 Prozent der 10.875 Beschäftigten weiblich. Die Stadt selbst stellt fest, dass die Chancengleichheit in vielen Bereichen erreicht – und der Anteil von Frauen in höheren Besoldungsgruppen und Führungsfunktionen deutlich gestiegen ist.
Beispiel Köln: Dort stellten Frauen 2025 sogar 61 Prozent des Stammpersonals und 55 Prozent sämtlicher Führungskräfte der Stadtverwaltung. Das Rathaus ist längst kein Herrenclub mehr, sondern mehrheitlich weiblich – von der Belegschaft bis hinauf in die Chefetagen.
Trotzdem beschäftigt Köln weiterhin eine Gleichstellungsbeauftragte. Sie herrscht über einen beachtlichen Apparat, schreibt Pläne fort, entwickelt Maßnahmen, erfasst Quoten und dokumentiert Unterrepräsentationen. Nur: Es gibt keine Unterrepräsentation von Frauen mehr, siehe oben. Das Instrument hat sein Ziel erreicht.
Doch es lebt ewig und saugt am Steuertopf, Gräfin Dracula nicht unähnlich.
Unsterbliche Bürokratie
Gleichstellungsbeauftragte stammen aus einer Zeit, in der Frauen in Verwaltungen und Führungspositionen tatsächlich eher selten waren. Auch damals schon ließ sich trefflich am Sinn einer solchen Einrichtung zweifeln; doch zumindest gab es noch eine nachvollziehbare Begründung: Benachteiligungen sollten erkannt, Zugangsbarrieren beseitigt und Auswahlverfahren kontrolliert werden.
Diese Begründung ist in weiten Teilen des Öffentlichen Dienstes mittlerweile obsolet. Doch der Apparat lebt weiter. Mehr noch: Die Bundesländer haben ihn gesetzlich einbetoniert.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen muss jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin bestellen. Ab 200 Beschäftigten soll die Beauftragte mindestens zur Hälfte, ab 500 Beschäftigten vollständig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Sie erhält Akteneinsicht, Beteiligungsrechte, ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und ein Widerspruchsrecht gegen Personalentscheidungen. Unterbleibt ihre rechtzeitige Beteiligung, ist eine Maßnahme rechtswidrig und muss gegebenenfalls ausgesetzt werden.
Die Pointe steht in Paragraf 15 des Landesgleichstellungsgesetzes: „Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen.“
Ausgerechnet ein Amt, das Geschlechterdiskriminierung verhindern soll, schließt ein Geschlecht per Gesetz kategorisch aus. Der Widerspruch fällt niemandem mehr auf, weil er längst zur Geschäftsgrundlage geworden ist.
Der Staat behandelt Gleichstellung nicht als allgemeines Rechtsprinzip, sondern als weibliches Sonderrecht.
Geschlechter im Zirkelschluss
Die Gleichstellungsbürokratie hat sich als unzerstörbarer Kreislauf etabliert. Sind Frauen unterrepräsentiert, braucht es mehr Förderung. Sind sie gleich stark vertreten, hat die Förderung gewirkt und muss fortgesetzt werden. Stellen sie die Mehrheit, bleiben angeblich einzelne Berufsgruppen, Hierarchieebenen oder Arbeitszeitmodelle problematisch.
Der Auftrag endet nie.
Natürlich arbeiten in technischen Diensten, bei Feuerwehren und auf Bauhöfen mehr Männer. Im Sozial- und Erziehungsdienst, in Personalverwaltungen und vielen anderen Behördenbereichen dominieren halt Frauen. Menschen wählen unterschiedliche Berufe. Sie setzen andere Prioritäten und treffen verschiedene Lebensentscheidungen.
Für eine freie und nicht komplett geistesgestörte Gesellschaft ist das kein Skandal. So eine Gesellschaft prüft nüchtern und ohne Schaum vor dem Mund, ob Bewerber denselben rechtlichen Zugang zu Positionen haben und nach denselben fachlichen Kriterien beurteilt werden. Sie verlangt keine statistische Gleichverteilung in jeder Gehaltsgruppe, in jedem Sachgebiet und in jedem Besprechungsraum.
Wer jede Abweichung von 50 Prozent als Benachteiligung deutet, verwechselt Gleichberechtigung mit Ergebnisgleichheit. Am Ende zählt dann nicht mehr, wer eine Stelle will und am besten ausfüllt. Entscheidend wird, welches Geschlecht in einer Tabelle gerade unter der politischen Sollmarke liegt.
Da sind wir jetzt.
Berufsfreiheit als Systemfehler
Die Quoten-Ideologie versteht auch nicht, dass nicht jeder Mensch dieselbe Bereitschaft hat, Führungsverantwortung zu übernehmen. Eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: 2025 wollten nur 14 Prozent der Beschäftigten unbedingt eine Führungsrolle übernehmen, während 43 Prozent sie für sich ausschlossen. Männer zeigten etwas häufiger Führungsambitionen als Frauen. Hohe Arbeitsbelastung, große Verantwortung und Nachteile für das Privatleben schreckten viele der Befragten ab.
Menschen dürfen Karriere unterschiedlich gewichten. Frauen dürfen sich für eine Leitungsposition entscheiden – aber eben auch dagegen. Dasselbe gilt für Männer. Freiheit zeigt sich ja gerade darin, dass gleiche Rechte nicht zu identischen Lebensläufen führen.
Die Gleichstellungsbürokratie hält nichts von dieser Freiheit. Für sie hat jede ungleiche statistische Geschlechterverteilung immer nur eine politische Ursache. Eine Frau, die ihre Arbeitszeit wegen der Familie reduziert, ist in dieser Denkschule kein selbstbestimmter Mensch, sondern nur Beleg für eine toxische Struktur, die durch neue staatliche Programme korrigiert werden muss.
Der individuelle Wille zählt nicht, sondern nur das gewünschte statistische Ergebnis.
Beauftragte ohne sinnvollen Auftrag
Verteidiger der Gleichstellungsstellen verweisen auf deren zahlreiche Aufgaben: Schutz vor Diskriminierung, faire Auswahlverfahren, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitmodelle, Personalentwicklung und Beratung bei Konflikten.
Für nichts davon brauchen wir irgendwelche Beauftragten.
Diskriminierung ist verboten. Betroffene haben Personalvertretungen, Beschwerdestellen, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Faire Einstellungsverfahren gehören in die Personalabteilung. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind eine Aufgabe des Arbeitgebers. Belästigung und Mobbing fallen in den Bereich von Vorgesetzten, Personalräten und Compliance-Stellen.
Ein Rathaus braucht auch keinen eigenen Beauftragten für die faire Behandlung von Rothaarigen, Linkshändern oder Brillenträgern. Es braucht klare Regeln, verantwortliche Führungskräfte und wirksamen Rechtsschutz. Mehr Planstellen schaffen nie mehr Gerechtigkeit. Nie. Sie schaffen nur immer noch mehr Beteiligungsverfahren, immer noch mehr Berichtspflichten und immer noch mehr Möglichkeiten, Entscheidungen zu verzögern.
Der Gleichstellungsapparat macht aus einer selbstverständlichen Führungsaufgabe eine eigene Verwaltungssparte. Und um den intellektuellen Zirkelschluss perfekt zu machen, dient die Existenz dieser Sparte dann anschließend als Beweis dafür, dass sie benötigt wird.
Hochbezahlter Stillstand
Dazu kostet die Gleichstellungsbürokratie, mit Verlaub, ein Schweinegeld.
Deutschlands Kommunen haben das Jahr 2025 mit einem Rekorddefizit in Höhe von 31,9 Milliarden Euro abgeschlossen. Straßen verfallen. Brücken werden gesperrt. Schulen warten auf Sanierung. Auf Termine beim Amt wartet der Bürger mitunter Monate. Gleichzeitig finanziert der Staat Planstellen, Stellvertretungen, Freistellungen, Fortbildungen, Gleichstellungspläne, Berichte über alles und jeden sowie verpflichtende Beteiligungsverfahren.
Eine komplett freigestellte Gleichstellungsbeauftragte bearbeitet keinen Bauantrag, verkürzt keine Wartezeit im Bürgeramt und digitalisiert keine Akte. Ihre Arbeitskraft fehlt dort, wo Bürger die Verwaltung tatsächlich brauchen. Staatsdiener werden vom Staat in einer ausschließlich ideologisch begründeten Sonderaufgabe gebunden, die problemlos von Personalverwaltung, Rechtsamt und Personalrat übernommen werden könnten.
Überflüssige Aufpasserinnen
Artikel 3 unseres Grundgesetzes besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat soll „auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken“. Daraus folgt aber keine Pflicht, auf Dauer einen Beauftragtenapparat zu füttern.
Im Gegenteil: Der Gleichheitsgrundsatz verlangt allgemeine Regeln. Jeder Mensch verdient denselben Schutz vor Diskriminierung. Jede Bewerbung muss nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden. Jeder Mitarbeiter mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen braucht vernünftige Arbeitsbedingungen.
Das Geschlecht darf kein Nachteil sein – aber auch keine Freikarte.
Stellen wir uns mal vor, Bund und Länder würden verpflichtende Gleichstellungsstellen komplett streichen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen (es sind ja fast ausnahmslos Frauen) könnten dann in reguläre Verwaltungsaufgaben wechseln. Dort werden sie tatsächlich gebraucht.
Frauen haben den Öffentlichen Dienst erobert. Sie sind dort teilweise sogar in der Mehrheit. Wer sie trotzdem dauerhaft als staatlich zu betreuende Problemgruppe behandelt, nimmt ihre Erfolge nicht ernst. Die Gleichstellungsbeauftragten sind ein Instrument aus einer anderen Zeit. Ihr historischer Auftrag ist erfüllt (wenn sie jemals einen sinnvollen Auftrag hatten). Aber kann unser Staat nicht nur neue Bürokratie schaffen, sondern überflüssige Strukturen auch beenden?
Man darf es bezweifeln. Ganz geschlechtsneutral.


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