Weshalb der Verfassungsschutz Deutschland schadet

Die Deutschen haben mit ihren Inlandsgeheimdiensten schlechte Erfahrungen gemacht. Das galt einst für die Gestapo und für die Stasi, es gilt heute für den Verfassungsschutz in Bund und Ländern. Unsere freiheitliche Demokratie sollte darauf komplett verzichten. Eine Polemik.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

„Chemie ist das, was knallt und stinkt – Physik ist das, was nie gelingt“: Zu meiner Schulzeit wusste das jedes Kind. Der Satz ist klassische Pennäler-Poesie, und er transportiert – wie alles aus dieser Kategorie – durchaus wichtige Lebensweisheiten.

In unserem Fall: den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Vorstellung und Wirklichkeit rasseln bekanntlich andauernd aneinander, in den Naturwissenschaften und auch gesellschaftlich. In der Politik sehen wir besonders drastisch, dass „gut gemeint“ nur allzu oft das Gegenteil von „gut gemacht“ ist.

*****

In der Theorie sollen das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz Feinde unseres Grundgesetzes aufspüren. Wohlgemerkt: Feinde, nicht Gegner.

Denn natürlich ist nicht jeder, der irgendetwas im Grundgesetz kritisiert oder zur Änderung vorschlägt, dadurch schon ein Verfassungsfeind. Wäre das so, dann müssten augenblicklich alle Politiker (namentlich der SPD und der Grünen) angeklagt werden, die die Schuldenbremse des Grundgesetzes kritisieren und sie ändern oder gar abschaffen wollen.

Man kann also unsere Verfassung ändern wollen, allerdings nicht überall. Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG). Es sind dies:

• die Grundrechte
• die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer
• die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.

Man kann eine Fusion von Bundesländern wollen, das ist erlaubt. Nicht erlaubt wäre es dagegen, die Abschaffung aller Bundesländer zugunsten einer zentralistischen Bundesregierung zu fordern. Und man darf die Bundesländer auch nicht ihrer Mitsprache bei Gesetzen berauben.

Nun gibt es Menschen, die die Demokratie insgesamt für überflüssigen Schnickschnack halten oder die den deutschen Staat ablehnen oder beides: die also auch den ewigen Kernbereich unserer Verfassung nicht akzeptieren. Sofern sie das privat tun und nicht gegen Gesetze verstoßen, ist dagegen nichts einzuwenden. Eine freiheitliche Demokratie sollte alle (ich meine das so: alle) Meinungsabweichungen ertragen und aushalten.

Tut sie das nicht, ist sie weder freiheitlich noch demokratisch.

Schwieriger wird es, wenn Verfassungsfeinde sich offen und womöglich sogar gewaltsam „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ wenden. Diese Formulierung aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz (§ 3 BVerfSchG) umschreibt die Planung oder Vorbereitung eines Umsturzes.

Um Informationen über solche gewaltbereiten Staatsfeinde zu sammeln, wurde 1950 einst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegründet, die Landesämter kamen dann dazu. Im Laufe der Zeit ließ man die Ämter dann noch ein paar Dinge mehr beobachten:

• Bestrebungen, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (…) oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
• sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht
• Bestrebungen, die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.

Es geht also um Angriffe auf die Staatsorgane, um Sabotage und Spionage sowie um Kriegstreiberei.

Dagegen soll der Verfassungsschutz sozusagen als Frühwarnsystem Informationen sammeln und auswerten – vor allem personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen. So steht es im Gesetz (§3 Abs. 1 BVerfSchG).

Klingt erst einmal gut. Theoretisch.

Praktisch allerdings hängt alles immer an den Menschen, die so etwas umsetzen sollen. Dazu gehören hier Figuren wie Stephan Kramer, der aktuelle Leiter des Thüringer Verfassungsschutzes, und Thomas Haldenwang, der Bis-gerade-eben-noch-Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Und aus dem, was theoretisch gut geklungen haben mag, wird praktisch ein Desaster.

*****

Stephan Kramer hat einen FH-Abschluss als Sozialpädagoge, immerhin. Seitdem die damalige dunkelrot-rot-grüne Landesregierung 2015 das SPD-Mitglied an die Spitze des Landesverfassungsschutzes spülte, fremdelt der 57-Jährige mit seiner Aufgabe und seinen Pflichten.

Das sogenannte Mäßigungsgebot zählt zu den gesetzlichen Grundpflichten jedes Staatsdieners. Es verpflichtet Beamte, bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“.

Weiterhin wird von Beamten verlangt, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt. Kramer allerdings sagte in einem Interview des israelischen Senders „Kan“: Wenn die AfD in Deutschland an die Regierung käme, würde er noch am selben Tag mit seiner Familie auswandern.

Der Mann ist kein Staatsdiener, der die Verfassung schützt, sondern ein politischer Aktivist.

Das hat er gerade eben erst wieder nach dem Parteitag der AfD in Riesa eindrucksvoll vorgeführt. Den analysierte er im „Deutschlandfunk“. Das ist für sich schon bemerkenswert, weil der Thüringer Verfassungsschutz mit einem Bundesparteitag gar nichts zu tun hat. Aber mit solchen juristischen Kleinigkeiten hält sich ein Kramer nicht auf.

Die AfD, behauptet er, sei verfassungsfeindlich. Schriftliche Belege dafür, etwa im Parteiprogramm, bleibt er schuldig. Auch in den Parteitagsreden ist ihm nichts aufgefallen. „Man muss das in den kommenden Tagen analysieren“, sagt er und meint: Man hat nichts gehört und muss nun versuchen, Verfassungsfeindlichkeit in Redebeiträge hineinzuinterpretieren

Die Partei verfolge einen „völkischen Nationalismus“, behauptet Kramer weiter. Das wird von ihm nicht nur nicht belegt, sondern noch nicht einmal definiert. Er beklagt bei der AfD eine „radikale Rhetorik“. Die freilich ist nicht nur nicht verboten, sondern vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt. Daran hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen immer wieder erinnert.

Doch Kramer spricht unbeirrt von „Feinden“ der Verfassung. Noch nicht einmal das BfV hat die AfD so eingestuft. Da verleumdet also ein Beamter, der die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen soll, öffentlich eine nicht verbotene politische Partei.

Was muss eigentlich noch passieren, damit so jemand aus dem Staatsdienst entfernt wird?

Thüringens oberster Spitzel verlegt sich dann auf politische Analysen und trägt sie im Radio ungebremst vor. „Man stellt sich strategisch auf“, sagt er über die AfD. Was für eine Erkenntnis über eine politische Partei. Und dann holt Kramer auch noch die Glaskugel hervor und sagt die Zukunft radikaler Strömungen bei den Blauen voraus: „Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass diese Kräfte noch viel stärker in der Partei zur Geltung kommen, als das bisher der Fall war.“

Woher, bitteschön, will der Mann das wissen? Und weshalb sollte seine mystische Wahrsagerei eine behördliche, womöglich gar noch geheimdienstliche Überwachung der AfD irgendwie rechtfertigen? Wir sind hier ja nicht bei „Minority Report“.

Schließlich bedauert Kramer noch, dass es gewisse gesetzliche Beschränkungen für den Inlandsgeheimdienst gibt. Er kritisiert, dass das BfV seinen Bericht zur AfD nicht vor der Bundestagswahl am 23. Februar vorlegen will. Es sei „höchst bedauerlich“, dass sich das Bundesamt auf eine „sogenannte Neutralitätspflicht“ berufe und eine „Mäßigung im Wahlkampf“ in den Vordergrund stelle.

„Die wehrhafte Demokratie muss zeigen, dass sie es ernst meint mit ihren eigenen Regeln“: Das sagt voller Inbrunst Thüringens oberster Verfassungsschützer. Kann jemand, der selbst gegen diese Regeln verstößt, wirklich die Verfassung schützen?

*****

Nun könnte man Kramer einfach Kramer sein lassen und das alles nicht so ernst nehmen. Es ist aber ernst. Wie nützlich oder schädlich ein Inlandsgeheimdienst ist, entscheidet sich nicht in der Theorie, sondern in der Praxis.

Damit wären wir beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei dessen Ex-Chef Thomas Haldenwang und bei dessen Vorgänger Hans-Georg Maaßen.

Als „rechtsextremen Verdachtsfall“ stuft das BfV seinen eigenen Ex-Präsidenten Maaßen ein. Der wehrt sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die bisher vorliegenden Schriftsätze sowohl der Behörde als auch von Maaßens Anwälten zeigen überdeutlich, dass man so, wie es unser Inlandsgeheimdienst versucht, unser Grundgesetz unmöglich verteidigen kann.

Das BfV hat offenbar seine eigene Rechtsgrundlage ignoriert oder zumindest völlig falsch interpretiert. Da werden wahllos persönliche Daten gesammelt, mit denen man hofft, einen Anfangsverdacht gegen Maaßen konstruieren zu können. Das Problem dabei arbeiten Maaßens Anwälte fein heraus: Die Daten dürfen nur erhoben werden, wenn es schon einen Anfangsverdacht gibt.

Da werden Sachverhalte verkürzt wiedergegeben, Zitate in Zusammenfassungen verändert, entlastende Inhalte einfach weggelassen und Formulierungen als Zitate ausgegeben, obwohl es gar keine Originalzitate sind.

Da wird Maaßen – der seit vielen Jahren vor dem (aus dem muslimischen Kulturkreis) importierten Antisemitismus warnt – vorgeworfen, er verbreite „antisemitische Narrative und Topoi“. Konkret hatte er das Davoser Weltwirtschaftsforum mit den Worten kritisiert, beim WEF handele es sich um „Pseudolinke“ und „globale Vermögenseliten“ bzw. „Wirtschaftsglobalisten“, die zusammen eine neue Weltordnung schaffen wollten.

Seit Jahrzehnten hat Maaßen – nicht zuletzt als Chef des Verfassungsschutzes – Antisemitismus in Deutschland bekämpft. Wiederholt wurde er dafür von mehreren israelischen Geheimdiensten geehrt. Nie hat er sich antisemitisch geäußert, dafür hat er sehr oft vor Antisemitismus gewarnt.

Doch für das BfV ist seine Kritik am WEF jetzt „auch ohne explizite Benennung von Juden als Akteuren im Hintergrund eindeutig als antisemitisch erkennbar“. Was der Verfassungsschutz Maaßen also vorwirft, ist ein Antisemitismus ohne Juden.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das dem Innenministerium unterstellte BfV hier einen pointierten politischen Kritiker der sozialdemokratischen Innenministerin Nancy Faeser unter hanebüchenen Vorwänden öffentlich als Verfassungsfeind brandmarken will.

Dabei federführend war Thomas Haldenwang als Präsident des BfV. Ausgerechnet er hat nun kurz vor der Bundestagswahl sein Amt niedergelegt, um für die CDU als Abgeordneter zu kandidieren. Bis eben gerade noch hatte Haldenwang Zugriff auf geheime, teilweise mit nachrichtendienstlichen Mitteln gesammelte Informationen über genau jene politischen Kräfte, mit denen er jetzt in einem Wahlkampf konkurrieren will.

Was Haldenwang macht, könnte man auch als politischen Insiderhandel bezeichnen. Dass er es tut, sagt etwas über seinen Charakter (und zwar nichts Gutes). Dass er es aber überhaupt legal tun kann, offenbart einen schweren Konstruktionsfehler des Verfassungsschutzes. In der freien Wirtschaft gibt es Konkurrenzschutzklauseln, wenn eine Spitzenkraft ein Unternehmen verlässt. Ausgerechnet beim Inlandsgeheimdienst gibt es das nicht.

Das ist lächerlich.

*****

Der Verfassungsschutz ist keine Gesinnungspolizei und kein Regierungsschutz.

Der Inlandsgeheimdienst ist nicht dazu da, kritische (und zulässige) Meinungen und Gedanken zum Wohle bestimmter Parteien oder Ideologien zu unterdrücken. Doch er versucht genau das. Das BfV praktiziere „eine völlig ausufernde Geheimdiensttätigkeit weit weg von demokratischen Regelungen“, schreiben Maaßens Anwälte.

Aber man schützt die Verfassung nicht dadurch, dass man sie aushöhlt.

Um es einmal philosophisch zu sagen: Politik ist Grenzmoral. Sie soll immer nur das jeweils Schlimmere verhüten. Die Fälle Kramer und Haldenwang und Maaßen zeigen: Eine verantwortliche Politik müsste den Verfassungsschutz abschaffen. Nicht ein bisschen, nicht teilweise, sondern komplett. Das könnte zwar unter Umständen schlimme Folgen haben. Aber wir würden damit in jedem Fall etwas noch wesentlich Schlimmeres verhindern:

Das Abrutschen Deutschlands in einen totalitären Überwachungsstaat.

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Kommentare ( 36 )

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rainer erich
20 Tage her

Alles richtig, die Kommentare zur Problematik des von den Befreiern “ beeinflussten“ GG und zum VS inklusive. Ich bitte allerdings zu bedenken, dass wir aktuell auch eine interessante Entwicklung bei der Polizei und den weisungsunterworfenen STA beobachten duerfen. Petitessen sind das nicht. Ganz im Gegenteil. An dieser Stelle ist die Verwendung des Begriffes “ Staat“ auffällig, denn er vermittelt in seiner Abstraktheit den Eindruck einer Art Objektivität und Buergerschutz. Auch einer Art Macht und Kompetenz dazu. Bekanntlich liegen die Raeuberbande und der Leviathan sehr nahe. Vor allem, da nicht “ der Staat“ handelt, sondern Menschen, die irgendjemand dazu ermächtigt hat.… Mehr

Peter Pascht
20 Tage her

In einem Land in dem die Dummheit regiert,
weil die Demokratie wegzensiert wurde,
mit gheimdienstlichen Polizeimethoden,
hat die Demokratie aufgehört zu existieren.
Die „Zauberlehrlinge“ der Demokratie im Kampf gegen die eigenen Dämonen.
„Oh Herr die Not ist groß,
die Geister die ich rief, werd‘ ich nie wieder los“
Wie hieß es nach dem 2WK,
Nie wieder eine politische Polizei“
„Nie wieder eine politische Justiz“
Mit der verlogenen Begründung „Kampf gegen Rechts“,
dem Kampf gegen selbst geschafene Dämonen,
wurde die Demokratie abgeschafft. Es wurde davor gewarnt.
Nichts gelernt aus der Geschichte.

Armin Reichert
20 Tage her

von der Leyen: CDU
Merkel: CDU
Harbarth: CDU
Haldenwang: CDU
etc. pp

Der größte Feind der Demokratie heißt: CDU

Reinhard Peda
20 Tage her

„• die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.“
Falsch – Richtig, die grundsätzliche Mitwirkung aller Wahlberechtigten in den Ländern!

BKF
20 Tage her

„Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG)“ Aber die Ewigkeitsgarantie gilt nur für Art. 1-20, der Art. 79 ist dann doch selbst nicht besonders geschützt und könnte mit 2/3-Mehrheit verändert werden. Wenn sich 2/3 zur Streichung oder Änderung von Art. 79 (komplett oder einzelne Absätze) entschließen würden, dann währe doch die Ewigkeitsgarantie doch auch weg. Wo ist der Denkfehler bzw. gibt es noch einen Zusatzschutz, der dieses Vorgehen verhindern würde?

Last edited 20 Tage her by BKF
John Beaufort
20 Tage her
Antworten an  BKF

Man hat mir damals beim Studium der Politikwissenschaft in Heidelberg erklärt, es sei herrschende Meinung der Verfassungsjuristen, dass die Ewigkeitsgarantie auch sich selbst per Ewigkeitsgarantie schütze. Sonst ergäbe sie keinen Sinn. Aber wir wissen ja, wie das mit der Auslegung von Gesetzen so ist. Sollte es eine politische Mehrheit in den Parlamenten dafür geben, die Ewigkeitsgarantie zu streichen, und die Verfassungsrichter, wie heute schon, immer noch an den Rockschößen der Exekutive hängen, dann kann auch das durchgesetzt werden. Und sollte die staatliche Ordnung zerfallen und ein neues verfassungsgebendes Organ tagen, dann wird das Grundgesetz ohnehin nicht mehr gültig sein, genau… Mehr

Last edited 20 Tage her by John Beaufort
BKF
20 Tage her
Antworten an  John Beaufort

Und sollte die staatliche Ordnung zerfallen und ein neues verfassungsgebendes Organ tagen, …“ Dafür muß gar nicht die staatliche Ordnung zerfallen, GG Art. 146 schafft das problemlos direkt aus dem GG, sollte sich nur eine hinreichnde Mehrheit dazu entschließen. Und welcher Art die zu schaffende Verfassung auf dem Weg GG Art. 146 ist, läßt das GG vollkommen offen, zumindest gilt das GG nicht mehr, sobald eine solche Verfassung angenommen würde.

Gisela Fimiani
20 Tage her

Dieser Polemik stimme ich vollumfänglich zu! Zunehmend infantile Gesellschaften sehnen sich nach „Sicherheit“ und geben dafür ihre Freiheit auf. Freiheit und Eigenverantwortung werden als unerträgliche Last empfunden – man befreit sich von der Freiheit. Dies lädt macht-, geltungs- und ideologiebesessene Tyrannen geradezu dazu ein, sich den Staat zur Beute zu machen. Die „freiheitliche Demokratie“ bleibt, aus Mangel an entsprechenden Demokraten, auf der Strecke. Machtinstrumente können immer von Menschen mißbraucht werden. (Das Corona Desaster dient als weiteres desaströses Beispiel.) Die Verfassungsschutzbehörde, mißbraucht von Menschen Faeserscher, Kramerscher Natur, zersetzt und vernichtet die Republik. Instrumente der Macht, in den Händen weniger unkontrollierter Inhaber,… Mehr

Evero
20 Tage her
Antworten an  Gisela Fimiani

In den 16 Jahren CDU-Regiment wurde ja der Jasager und passive Bürger beworben. Die linke Ampel hat da noch eins draufgesetzt und versucht jeden Kritiker zu kriminalisieren. Sogar mit Beweislastumkehr.
Deutschland mausert sich wieder zum Unrechtsstaat.
Russland wird als neue Bedrohung aufgebaut. Damit werden Abweichler nun genötigt, die Reihen zu schließen. Alles oft erprobte Mechanismen.

Berlindiesel
20 Tage her

Ich wüsste nicht, wann der „Verfassungsschutz“ jemals die Verfassung „geschützt“ hat. Sollte er das überhaupt? Muss eine Verfassung „geschützt“ werden? Kennzeichen eines demokratischen Staates ist, dass der Bürger vor dem Staat zu schützen ist – nicht umgekehrt! Rein historisch war das Bundesamt für Verfassungsschutz eine reine Konkurrenzgründung der britischen Besatzer zum BND der Amerikaner. Das Problem liegt aber tiefer. Das Grundgesetz, also die westdeutsche Verfassung von Herrenchiemsee, atmet aus jeder Zeile ihrer Paragraphen ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber dem Bürger. Besser gesagt, dem DEUTSCHEN Bürger. Historisch mag sich das damit herleiten lassen, dass 1948 die Mehrzahl der Deutschen in der Trizone… Mehr

Joerg Gerhard
20 Tage her

D’accord. Aber was das GG und seine Ewigkeitsgebote angeht: wieviel das bei den Grundrechten in der Praxis wert war und ist, haben wir ja bei Corona gesehen: rein gar nichts. Das GG ist per Definition ja nur ein Übergangskonstrukt zu einer Verfassung, von daher sind auch seine Ewigkeiten tatsaechlich nur befristet bzw. Schein. Es ist ausserdem hubristisch, weltfremd und schlicht dumm, etwas und insb. den Foederalismus in alle Ewigkeit festschreiben zu wollen, diesen total verkorksten Foederalismus sowieso. Niemand, der seine Sinne beisammen hat, kann glauben, dass dieses oder irgendein anderes GG/Verfassung, ausser in Bezug auf die in der Praxis missachteten… Mehr

Neo-Realist
20 Tage her

der Verfassungs-Schutz ist mutiert zu einem Alt-Parteien-Schutz

endgültig nach Maaßen, der als Rächter dargestellt wurde, weil er seinen Job richtig gemacht hat, und dafür durch den getreuen Haldenwang ersetzt wurde;
auch hier, an dieser Neubesetzung war Merkel nicht so ganz schuldlos

alles natürlich wohlwollend begleitet durch die links-naiven und naiv-grünen Mainstream-Medien; Hauptsache ist „naiv“

Montesquieu
20 Tage her

„Demokratie“ und auch „freiheitlich demokratische Grundordnung“ sind Wieselwörter, auf die sich erfahrungsgemäß meist die berufen, die mit „freiheitlicher Demokratie“ eher wenig am Hut haben. Ob „Demokratie“ im besten Sinne auf der Grundlage einer Gesellschaft in Millionengröße und mit politisch instrumentalisierten Massenmedien überhaupt auch nur theoretisch realisierbar wäre, wage ich übrigens zu bezweifeln – aus anthopologischen Gründen. Um das politische Instrument „Bundesverfassungsschutz“ einordnen zu können, muss man seine Geschichte kennen. Der BVS wurde 1950 letztendlich als Inlands-Schüffelorganisation durch die westlichen Alliierten gegründet, um gleichermaßen kommunistische wie nationalsozialistische Aktivitäten aufzudecken. Die Prioritäten der Schnüffelarbeit unterlagen schon immer den parteipolitischen Moden, denn letztendlich… Mehr

Last edited 20 Tage her by Montesquieu
Evero
20 Tage her
Antworten an  Montesquieu

Ergo die politische Verfolgung Andersdenkender. Ergo ist dieser VS ein politisches Instrument und daher abzuschaffen.