Corona als Regierungsform

Die Staatsorgane probieren gerade aus, mit wie wenig Freiheit die Menschen eigentlich so auskommen – und welche Begründungen gut ankommen, um die Bürgerrechte immer weiter einzuschränken.

imago Images

Am vergangenen Samstag passiert das Undenkbare. In Berlin versammeln sich etwa 40 Menschen, um für bürgerliche Freiheiten zu demonstrieren. „Grundrechte verteidigen – nein zur Diktatur“ heißt der Mini-Aufmarsch. Protestiert wird symbolträchtig auf dem Rosa-Luxemburg-Platz.

„Man muss nicht nur entschlossen gegen das Virus kämpfen – sondern auch gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, als Bürde oder als Luxus betrachtet, den man sich in diesen Zeiten nicht leisten könne.“

(Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung)

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Die Veranstaltung ist korrekt angemeldet und behördlich genehmigt. Das hält die Polizei nicht davon ab, mit – von Teilnehmern gezählt – zehn Mannschaftswagen anzurücken. Deren Passagiere wollen, so viel ziviles Engagement vor Augen, offenbar nicht einfach untätig im Abseits stehen bzw. sitzen. Jedenfalls wird die absolut friedliche Versammlung aufgelöst – angeblich wegen Verstößen gegen die Corona-Abstandsregeln.

Wie rüde die beflissenen Ordnungshüter dabei gegen absolut gewaltlose, auch erkennbar ältere Menschen vorgehen, kann sich jeder auf Augenzeugenvideos zwecks eigener Urteilsfindung selbst ansehen: hier.

Die Polizei gibt später offiziell bekannt, dass von insgesamt 31 Personen die Personalien festgestellt und Strafanzeigen bzw. Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten (Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz) angefertigt wurden.

*****

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Art 8., Abs. 1 GG)

Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Recht des freien Bürgers in der Demokratie – ein sogenanntes Grundrecht, das nicht geändert werden darf (auch dann nicht, wenn es im deutschen Parlament dafür eine ausreichende Mehrheit gäbe). Trotzdem können auch Grundrechte gewissen Einschränkungen unterliegen. Für die Versammlungsfreiheit zum Beispiel bestimmt die deutsche Verfassung:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ (Art. 8, Abs 2 GG)

Um das für die Demokratie elementare Grundrecht der Versammlungsfreiheit maximal beschränken zu können, hat sich der Deutsche Bundestag nun einen für diesen Zweck doch eher exotischen Weg ausgesucht: das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das wurde im Zuge der Corona-Notstandsgesetzgebung massiv verändert. Dort heißt es jetzt:

„… kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten. (…) Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden insoweit eingeschränkt.“ (§ 28 Abs. 1 IfSG)

Das ist nichts anderes als eine Generalvollmacht zur beliebigen Aussetzung der wichtigsten Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft – durch die Änderung einer „Vorschrift, die bis vor kurzem niemand kannte“, wie der Jura-Professor und Rechtsanwalt Niko Härting angemessen entgeistert schreibt.

Er ruft zum Widerstand auf:

*****

„Sie kennen mich.“

Das war der zentrale Satz, mit dem Angela Merkel im Jahr 2013 Wahlkampf machte. Es war die Botschaft: Ihr wisst doch, wie ich die Dinge so angehe. Ich mache bestimmt nichts Schlimmes. Vertraut mir.

Nun mag man gutgläubig sein und Politikern und Bürokraten nichts Böses unterstellen wollen. Aber wenn alles immer glatt liefe, bräuchte es gar keine Regeln. Gesetze sind für den Konfliktfall gemacht – auch für den Konflikt zwischen Bürgern und Staat.

Wie wenig zurückhaltend und umsichtig die Staatsorgane tatsächlich mit einem nahezu unbegrenzten Machtzuwachs umgehen, hat in diesen Tagen sehr eindrucksvoll der Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz demonstriert. Dort wurde eine Demonstration für mehr Flüchtlingshilfe verboten, an der zwei (in Zahlen: 2) Menschen teilnehmen wollten. Begründung: Es könnte sich ja ein nichtangemeldeter Dritter der Mini-Demo anschließen (keine Satire).

Früher wäre hier die Polizei dafür zuständig gewesen, etwaige Auflagen und Beschränkungen (Mindestabstand, Mundschutz, …) vor Ort durchzusetzen. In Zeiten der bürokratischen Corona-Allmacht wird der Einfachheit halber jetzt eben gleich ein Totalverbot wegen Masseninfektionsgefahr erlassen.

Wer sich bei der Rettung der zentralen Bürgerrechte auf die Gerichte verlassen sollte, ist verlassen. Die deutsche Justiz ist traditionell ohnehin nicht eben für Bürgernähe bekannt. Diese obrigkeitshörige Neigung schlägt jetzt voll durch.

Die Verwaltungsgerichte decken den übergriffigen Staat mit Begründungen, die irgendwo zwischen naiv und fadenscheinig liegen und die bei zahllosen Juristen nur noch für Kopfschmerzen vom vielen Kopfschütteln sorgen.

In den Urteilsbegründungen heißt es, die Beschränkungen würden ja „nur noch für kurze Zeit“ gelten (als würde irgendjemand ernsthaft an einer Verlängerung auf unabsehbare Zeit zweifeln). Die Maßnahmen seien „noch rechtmäßig“, „noch verhältnismäßig“… und so weiter, und so fort.

Typische Beispiele (gesammelt vom Berliner Staatsrechtler Clemens Arzt) finden Sie hier und hier.

*****

Wenn Sie jetzt dachten, schlimmer ginge es nicht mehr, haben Sie sich leider geirrt.

Es ist halt einfach so: Reicht man dem Staat den kleinen Finger, reißt der einem gleich den ganzen Arm ab. Gesetze regeln nicht nur das Miteinander der Bürger. Sie regeln auch, ja sogar vor allem, den Umgang des Staates mit den Bürgern: Was er darf – und was nicht. Gesetze beschränken die Macht der Bürokratie.

Diese Machtbegrenzung verschwindet – nicht zuletzt deshalb, weil Parlamente freiwillig für die Selbstentmächtigung stimmen.

Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis‘90/Grünen in Brandenburg haben dem Potsdamer Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem zuständigen Minister erlauben soll, von Vorschriften der Kommunalverfassung (das ist ein förmliches Gesetz) durch eine einfache Rechtsverordnung abzuweichen – die liegt allein im Ermessen des Ministers. (Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage – Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz – BbgKomNotG)

Ähnliche Regelungen zur Aushebelung von Gesetzen durch Ministerialverordnungen gibt es auch zum Beispiel in Berlin und in Rheinland-Pfalz.

Als sendungsbewusstes schlechtes Vorbild hatte schon der Deutsche Bundestag eine analoge Kastration an sich selbst verübt: Im schon beschriebenen, inzwischen berüchtigten Infektionsschutzgesetz sind ebenfalls Abweichungen von gesetzlichen Regelungen allein durch Verordnung eines Ministers (also noch nicht einmal des ganzen Bundeskabinetts) erlaubt. (§ 5 Abs. 2 Satz 3 IfSG)

Die Corona-Krise ist zu einer quasi-totalitären Regierungsform geworden.

*****

Wohin das führt, wenn sich die Staatsorgane eigentlich nur noch selbst ihre eigenen Regeln machen, konnte man am vergangenen Freitag besichtigen – wiederum in Berlin:

Da versammeln sich nach offizieller Schätzung etwa 300 (fast ausschließlich Männer und erkennbar Muslime) vor der zwielichtigen Dar-Assalam-Moschee im berüchtigten Berliner Bezirk Neukölln – obwohl die Corona-Maßnahmen des Senats das ausdrücklich verbieten (wie Gebete in christlichen Kirchen auch).

Dass Verfassungsschützer Verbindungen dieser Moschee und ihres Imams zur islamistischen Muslim-Bruderschaft vermuten, spielt hier ausnahmsweise nur eine untergeordnete Rolle.

Der Imam findet den verbotenen Menschenauflauf, Zitat: „toll“ – die Polizei weniger. Als sie eingreifen will, kommt es zu handgreiflichen Tumulten und Übergriffen auf die Beamten:

Anders als bei der zu Beginn dieses Textes geschilderten friedlichen Demonstration von 40 Anhängern des Rechtsstaats ist die Polizei bei dieser Zusammenrottung von mehr als 300 teilweise gewalttätigen jungen Männern nach Augenzeugenberichten nur mit maximal vier Mannschaftswagen präsent.

Und sie tut – nun ja, eigentlich nichts. Es werden, anders als bei der viel kleineren Bürgerrechtsdemo, keine Personalien festgestellt. Es gibt keine Anzeigen.

Genau das ist es, wovor die Bürger durch die Grundrechte und durch die Gesetze eigentlich geschützt werden sollen.

Man nennt es: Willkür.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 75 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

75 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
PM99
3 Jahre her

Die wichtigste Lehre aus der ganzen Geschichte: Mache Menschen richtig Angst, präsentiere dich als Retter aus der Not und schon hast du einen Haufen Lemminge, der alles mit sich machen lässt, der zu einem willigen Werkzeug in deiner Hand wird und Nachbarn oder gar die eigene Familie denunziert. Die Regierenden werden diese Erkenntnisse für später zu nutzen wissen.

Rick Sanchez
3 Jahre her

Ich kann den Frust hier gut verstehen, aber am 20. ist der ganze Spuk zumindest für eine Weile vorbei, oder Glaubt jemand das der Staat die Konsequenzen unter Kontrolle hätte? Und wenn nicht, wen juckts? „uns“, die TE, achse Leser? Dann Frage ich weiter, JA UND? Wenn es hart auf hart kommt und der Staat wirklich komplett durchdreht sind wir die ersten die geholt werden, es gibt von jeden Profilanalysen, Google weiß mehr über euch als ihr selbst (jeder! Link, jeder! Kommentar, selbst die Bewegung der Maus, jeder! Klick geht ins Profil) und das die Konzerne mit den Regierungen zusammen… Mehr

Eugen Karl
3 Jahre her

Das „Infektionsschutzgesetz“ ist nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz, das nicht so heißen darf. Wir sollten es beim Namen nennen.

hoho
3 Jahre her

Wenn ich mich richtig erinnere dann brauchte man damals unter Kommunismus echt lange und damals gab es doch ein Paar guten Beispiele draußen, diese fehlen heute. Ich nehme deshalb an, dass die Merkelista so, wie sie gewöhnt sind, einfach weiter so machen, dass Medien es weiter beklatschen und dass die Leute weiter Mutti lieben. Was mich persönlich tief berührt hat: BT hat das Quorum gesenkt. Ich meine – man musste es nicht tun da wie wir wissen: Quorum ist dann, wenn Frau Roth so sagt. Was zählt ist aber eine gute Absicht. Man sollte ihren Sinn für Humor doch schätzen… Mehr

mr.kruck
3 Jahre her

So langsam dürfte es auch den naiven dämmern, was so abgeht im Land.
Machtgeile Politiker mit sozialistischem Dogma leben ihre feuchten Träume aus, und es passiert, genau , nichts…. keine Massendemos , kein Aufschrei der Medien ob des sträflich missachteten Freiheitsparagraphen : „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Art 8., Abs. 1 GG)
Dieses im Prinzip unwiderrufliche Grundrecht wird mit fadenscheinigen Gründen ausser Kraft gesetzt, aber sinnvoller Weise nur für Deutsche….

Der Michel
3 Jahre her

Es ist wie auf dem Schulhof: Man pinkelt den Jüngeren/Schwächeren, die sich nicht wehren. Und das umso konsequenter und mit umso mehr Lust, je mehr man den Älteren/Stärkeren fürchtet.
Im Klartext: Weil man fürchtet, bei Aktionen in gewissen Kreisen Prügel zu beziehen kühlt man sein Mütchen halt an denen, von denen man glaubt, nichts zu befürchten zu haben. Und das richtet sich hier bitte *nicht* primär gegen die Einsatzkräfte – die Adressaten sitzen paar Etagen höher.

IJ
3 Jahre her

Eigentlich ist so ein Virus der ideale Anlaß für die Feinde von Demokratie und Bürgerrechten nach der totalitären Macht zu greifen. Ideal wäre es aus deren Perspektive ebenfalls, die nächsten Wahlen „aus gesundheitlichen Gründen“ nur noch auf elektronischem Wege durchzuführen, so daß der Manipulierbarkeit der Endergebnisse keinerlei Grenzen mehr gesetzt wären. So schnell kann es gehen bei der kalten Transformation einer bürgerlichen Demokratie in einen totalitären Obrigkeitsstaat. Das einzige, was Merkel & Co. jetzt noch aufhalten kann, ist der wirtschaftliche Niedergang in Deutschland. Wenn es dann mit den Plünderungen und Überfällen auf Polizeistationen und Kasernen losgeht, werden die Karten neu… Mehr

paulrabe
3 Jahre her

Die Umfrage Werte von Merkel und der CDU steigen, die Werte der AfD fallen.
Da dies bei verschiedenen Umfrageinstituten festzustellen ist, halte ich dies für eine reale Tatsache.
Der Souverän, der Wähler, fühlt sich offensichtlich im Moment gut regiert, Aus der Perspektive macht die Regierung also viel richtig

nhamanda
3 Jahre her

Kaum regt sich Widerstand in der Bevölkerung (der niedergknüppelt wird juristisch wie polizeilich) gehen die Infektionszahlen wieder hoch – die Angst muss wieder angefacht werden. Das wird die Methode in Zukunft sein. Corana war ein- vielleicht unbeabsichtigter – Testlauf aber auch ein erkenntnisreicher. Die Parlamente kuschen, die Bürger haben Angst und Wut aber die Wut wird wegen Bedrohung gezügelt. Das ist das Muster für kommende Einschränkungen der Freiheitsrechte. Beschwöre eine Gefahr und beherrsche die Bürger – nicht die Gefahr. Nicht der Staat ist für den Bürger da, sondern der Bürger wird zum willfährigen Sklaven des politischen Beamtenapparates. Und diese Privilegierten… Mehr

Jochen K.
3 Jahre her
Antworten an  nhamanda

Wer sagt denn, dass es ein UNBEABSICHTIGTER TEST-Lauf WAR? Da es noch nocht vorbei ist, verbietet die grammatische Vergangenheit (Präteritum). Wenn es ein TEST sein sollte, kann es nicht UNBEABSICHTIGT sein. Wenn es ein medizinischer TEST sein sollte, um z. B. die Wirkasmkeit von Gegenmaßnahmen zu prüfen, wäre es ein Verbrechen, zumindes gegenüber denjenigen Menschen, die in diesen TEST – in diesem Fall sollte es Versuch mit lebenden Menschen heißen – nicht ausdrücklich eigewilligt haben. Ich fürchte, dass es weder ein Test, noch unbeabsichtigt und auch nicht so bald zu Ende sein wird. Haben sich die Regierenden doch damit ein… Mehr

reiner
3 Jahre her
Antworten an  Jochen K.

in der politik gibt es keine zufälle..

Contenance
3 Jahre her

Ich möchte die Polizei ausdrücklich in Schutz nehmen.

Seit 2015 müssen die sich ja vermehrt, mit spuckenden, dealenden, impulskontrollreduzierten Messerfachkräften rumschlagen, die anschließend sofort wieder freigesetzt werden. Das ist für diese sicherlich frustrierend, unerträglich und auch demütigend.

Von daher ist diese kleine Sause, gegenüber Rentnern und garantiert nicht gewalttätig werden Bürgern, diesen einfach mal zu gönnen. Quasi eine Art Wellness-Event, gut für den Einzelnen, und gut für den Korpsgeist.

Hierzu auch bzgl. dieser staatlichen Doppelmoral gegenüber Muslimen, Migranten vs. Deutschen: Es steht jedem frei, in sich seine Diversität und sein nationalidentitärfluides Syrisch- oder Muslimischsein zu entdecken.

Jochen K.
3 Jahre her
Antworten an  Contenance

Ich hoffe, dass das Satire sein soll. Falls Ja, schlägt sie britischen Humor um Längen.

reiner
3 Jahre her
Antworten an  Jochen K.

satire, finde ich ihren kommentar..polizei,die gegen den islam wenn nur zögerlich vorgehen, finden dann im rentnermichel die richtigen ,,opfer,, traurig und das finden sie sei satire.. klar sind die blauen auch nur menschen aber was die umsetzung von ,befehlen,,angeht einsame spitze..

josefine
3 Jahre her
Antworten an  Contenance

Seinen Frust an „kleinen“ Rentnern abzuarbeiten zeugt nicht von Souveränität. Die sollte man als Polizeibeamter besitzen, auch wenn man noch so martialisch auftritt.