Die Unbelehrbare am Bundesverfassungsgericht

Deutschlands ranghöchste Richterin hält die Corona-Entscheidungen aus Karlsruhe auch heute „absolut für richtig“. In einem verstörenden Interview führt Doris König vor, wie sehr sich unsere vermeintlichen Grundgesetzhüter als Teil der politischen Klasse verstehen – und wie wenig als Schutzschild der Bürger.

picture alliance/dpa/dpa Pool | Uwe Anspach
Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Karlsruhe, 23.01.2024

So klingt intellektuelle Verachtung für das einfache Volk: Ein einziger Satz genügt, und man sieht, was Doris König vom Durchschnittsbürger hält.

„Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“

Nun gibt es viele Menschen von der selbstgerechten und hochnäsigen Sorte, an und für sich wäre das Zitat also nichts Besonderes. Doch Doris König ist nicht irgendwer: Sie ist Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe und zusätzlich Vorsitzende von dessen Zweitem Senat. Die 67-Jährige weiß also ganz genau, was sie da tut: Sie spricht der höchsten Instanz unseres Grundgesetzes – dem Souverän unseres Staates, dem normalen Bürger – Wissen und Grips ab.

In einem bemerkenswert gruseligen Gespräch mit der „Rheinischen Post“ offenbart die gebürtige Kielerin ein Verständnis unserer Gesellschaft, das beim sehr ähnlich denkenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier für wohlwollende Zustimmung sorgen dürfte – und bei normalen Menschen für heftige Beklemmungen.

„Denken Sie an die Corona-Rechtsprechung, die ich absolut für richtig gehalten habe. In einer Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit der Regierung einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen, das halte ich für richtig. Niemand wusste damals, was richtig und was falsch war.“

Hier erzeugt König erst selbst eine Begriffsverwirrung, die sie dann zur Rechtfertigung der Spruchpraxis des Verfassungsgerichts nutzt. Denn was die Juristin einen „großen Gestaltungsspielraum der Regierung“ nennt, waren in Wahrheit beispiellose Einschränkungen der im Grundgesetz garantierten bürgerlichen Freiheiten.

Die wichtigste Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es, die ewigen Grundrechte des Bürgers gegen einen ewig übergriffigen Staat zu schützen. Darauf hätte das BVerfG gerade „in einer Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit“ ganz besonders achten müssen. Auch dass damals niemand wusste, was richtig und was falsch war, galt allenfalls für die medizinische Seite. Was verfassungsrechtlich, in Bezug auf die Grundrechte, richtig und falsch war, wussten alle – allen voran König und ihre Kollegen.

Sie entschieden sich wissentlich und willentlich für das Falsche.

König hat sich heute dazu entschieden, keinen Fehler zuzugeben. Stattdessen nennt sie Einschränkungen der Rede- und Meinungsfreiheit „Gerede“ und „subjektive Wahrnehmung“ – anders ausgedrückt: Quatsch.

„Wir haben ein Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit, auf Pressefreiheit, auf Informationsfreiheit – und diese Rechte werden vom Bundesverfassungsgericht in einem sehr weiten Umfang geschützt.“

Da ist man erstens geneigt, sich zu fragen, ob die Dame kurz vor dem Interview von der neuen Freiheit auf Cannabis-Konsum Gebrauch gemacht hat. Zweitens erinnert man sich an die Verfassung der ehemaligen DDR: Da waren auf dem Papier auch alle möglichen Freiheiten und Rechte „gewährleistet“. Im richtigen Leben war damals davon ebenso wenig zu sehen wie heute vom Schutz der Grundrechte durch Doris König und ihre Kollegen beim Bundesverfassungsgericht.

Auch dass Deutschlands Justiz an den Bürgern etwas wiedergutzumachen hätte, kommt König nicht in den Sinn: „Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern der Politik.“ Aber es waren halt nicht Politiker, die in der Corona-Zeit gleich serienweise skandalöse Fehlurteile gesprochen haben: Es waren Richter wie Doris König.

Doch die Frau, die – Überraschung – auf einem SPD-Ticket nach Karlsruhe gesurft ist, entschuldigt sich nicht etwa beim Volk, sondern belehrt es. Zwar sei es nicht an ihr, Ratschläge zu erteilen – aber dann tut sie es doch:

„(Es ist) widersinnig, sich über eine ‚Corona-Diktatur‘ zu beschweren und gleichzeitig autoritäre Parteien zu wählen. Diese sind nicht dafür bekannt, dass ihnen die Freiheitsrechte aller Menschen am Herzen liegen.“

König wischt also jedwede Kritik an den von ihrem Verfassungsgericht durchgewunkenen Grundrechtseinschränkungen damit vom Tisch, dass die Kritiker ja auch angeblich freiheitsfeindliche Parteien wählen. Welche Parteien das sein sollten, behält die Dame für sich. Ihre politische Nähe zur Sozialdemokratie lässt aber vermuten, dass die Juristin die AfD meint – denn linke Parteien können in der roten Weltsicht ja grundsätzlich nicht freiheitsfeindlich sein.

Königs Gedanke ist nicht nur verschwurbelt formuliert – er hat auch, nun ja, gewisse aussagenlogische Löcher. Darf ich dann auch nicht mehr gegen einen zu hohen Steuerbescheid klagen, wenn ich vorher die Steuererhöhungspartei SPD gewählt habe? Oder darf ich eine Gruppenvergewaltigung durch Migranten nicht mehr anzeigen, wenn ich Mitglied der grünen Massenmigrationspartei bin?

Man weiß es nicht, und König sagt es auch nicht.

Was sie sagt, zeigt aber in erschütternder Deutlichkeit, dass unsere Verfassungsrichter an exakt derselben Wahrnehmungsstörung leiden wie unsere Berufspolitiker: Sie verwechseln ihre eigenen Parolen mit der Wirklichkeit.

„Als Demokratie kann es nur eine liberale, eine freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie geben, wie wir sie kennen, wo zwar das Mehrheitsprinzip herrscht, wo aber Macht immer durch die Kontrolle durch unabhängige Gerichte und andere Einrichtungen begrenzt wird.“

Ja, möchte man rufen, schön wär’s. Das Schlüsselwort hier ist „unabhängig“. Die Unabhängigkeit der Gerichte, auch ihres Verfassungsgerichts, setzt König einfach voraus. Doch ihr fehlt erkennbar die Fähigkeit – und wohl auch die Bereitschaft – zur Selbstkritik, um zu erkennen, dass Deutschlands Justiz eben nicht unabhängig ist.

Das vielleicht erschütterndste Beispiel liefert das Bundesverfassungsgericht selbst. Denn Richter dort wird man so:

Der Bundesjustizminister – also ein Kabinettsmitglied, das der Richtlinienkompetenz der Kanzlerin unterliegt – macht Bundestag und Bundesrat einen Kandidatenvorschlag. De facto passiert das nach Absprache der großen Parteien. Bis zum Jahr 2016 hatten CDU/CSU und SPD sich darauf geeinigt, Kandidaten weitgehend abwechselnd vorzuschlagen. Danach nahm man auch Bündnis‘90/Grüne in das Richterwahlkartell auf – weil ohne die Ökopaxe im Bundesrat die vom Grundgesetz vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreichbar gewesen wäre.

Im Ergebnis hat Deutschland – das andere so gerne in Sachen Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit belehrt – unter anderem diese Verfassungsrichter:

  • Stephan Harbarth (ehemals stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
  • Josef Christ (ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundeskanzleramt)
  • Peter Frank (ehemals Leiter des Ministerbüros im bayerischen Justizministerium)
  • Miriam Meßling (ehemals Referatsleiterin im baden-württembergischen Innenministerium).
  • Thomas Offenloch (ehemals Persönlicher Referent des baden-württembergischen Justizministers)
  • Yvonne Ott (ehemals Referatsleiterin im hessischen Finanzministerium)
  • Heinrich Wolff (ehemals Referent im Bundesinnenministerium)

Wie man es über die richtige Politik bis ins Verfassungsgericht bringt, weiß auch Christine Langenfeld: Sie war einst Vorsitzende des „Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration“. Das ist – anders, als der Name suggeriert – keine Organisation von Experten, sondern von Pro-Zuwanderungs-Aktivisten.

Im Mai 2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht ausreichend unabhängig von der Bundes- und den Landesregierungen sind. Damals wurde der Bundesrepublik sogar untersagt, weiter europäische Haftbefehle auszustellen: weil die Gefahr einer unzulässigen Einmischung zum Beispiel durch ein Justizministerium besteht.

Aber Doris König fabuliert weiter von der „Unabhängigkeit“ der deutschen Justiz.

Um diese Unabhängigkeit, die längst nur eine Schimäre ist, zu „wahren“, befürwortet die Vizepräsidentin natürlich auch die Idee, das Grundgesetz – das sie eigentlich schützen soll – so zu ändern, dass der Zugriff der etablierten Parteien auf Karlsruhe weiter gefestigt wird. Im selben Atemzug, mit dem der parteipolitische Einfluss auf Karlsruhe gestärkt wird, wird so der Einfluss der Bürger auf ihr höchstes Gericht weiter geschwächt.

Da ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es der von König geführte Zweite Senat in Karlsruhe war, der die AfD-Klagen gegen die systematische Benachteiligung im parlamentarischen Betrieb – etwa bei der Besetzung von Ausschussvorsitzenden – kalt lächelnd abschmetterte.

Die zahllosen Einflussversuche der Bundesregierung auf die doch so unabhängige Justiz sind gut dokumentiert. Allein zwischen dem 6. Mai 2022 und dem 8. November 2023 gab es mehr als 40 Treffen zwischen Ministern oder Staatssekretären mit Richtern der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts.

Eine Pflicht zur Dokumentation der geführten Gespräche und deren Ergebnisse – einschließlich der Telefonate – gibt es nicht. So ein Zufall aber auch.

Die größten Gefahren für die bürgerlichen Freiheiten gehen mittlerweile vom Staat selbst aus. Politiker der etablierten Parteien untergraben zum Zwecke des eigenen Machterhalts die demokratischen Prozesse. Und die Justiz schützt nicht etwa den Bürger vor staatlichen Übergriffen, sondern stellt diesen Übergriffen gegen den Bürger regelmäßig auch noch verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus.

Es stimmt also: Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist gefährdet – und unser Rechtsstaat auch. Und beide aus ähnlichen Gründen: Sie liefern nicht mehr das, wozu sie eigentlich da sind. Wir haben da ein Riesenproblem.

Staatsjuristen wie Doris König sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

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Kommentare ( 124 )

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124 Comments
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Casa Done
27 Tage her

Staatsjuristen wie Doris König sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.“

Der Schlusssatz fasst es prägnant zusammen.

Ornhorst
27 Tage her

„Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“
Dennoch: Diese Aussage ist grundsätzlich korrekt, jedoch politisch etwas ungeschickt.

murphy
27 Tage her
Antworten an  Ornhorst

Die Aussage ist richtig, – aber ein Alarmsignal, dass Bildung Not tut wie nie. Und neutrale Informationen z.B. per ÖRR, was aber gerade das BVerfG verhindert. Denn wer verbog das Wort „ungehindert“ im Artikel 5.1 mit den Worten (die wie von Merkel gewünscht, aber tatsächlich geträumt waren:) „Bildungsauftrag, Finanzierungspflicht, Grundversorgung“. Merkels Wunsch wurde von Kirchhof erfüllt und so sieht das Ergebnis aus.

Derrio.F.
27 Tage her

Die Justiz versagt regelmäßig und historisch kurz nach dem Parlament.

Martin Buhr
28 Tage her

Ihr Herren Richter , oh , wie schoen , lehrt Ihr mich recht , Recht zu versteh’n . Recht haben , eine schlimme Tat fuer einen Schuft , der sonst nichts hat . Recht aendert sich , nicht das Gericht . Habt Dank Ihr Herren , Ihr lehrtet mich : Recht , mich zu richten , hab‘ nur ich ! Wer wie was wird am Mitwirken des besten Deutschlands aller Zeiten , bestimmt das Parteibuch , nicht Charakter und/oder Kompetenz . Ebenso die Auslegung des Rechts . Wer auf der Schleimspur nicht ausrutscht , ist im Vorteil . Also besser… Mehr

Manfred_Hbg
29 Tage her

Zitat: „Ihre politische Nähe zur Sozialdemokratie lässt aber vermuten, dass die Juristin die AfD meint“

> Worauf ich König’s Denke der AfD betreffend nur noch sagen und antworten würde: darauf kann man Gift nehmen.

Auch wenn ich mich hier nun wiederhole: Die Zeiten, als ich als gebürtiger Deutscher mal Stolz auf vor allem auch unsere höchste Gerichtbarkeit war und mich als Bürger & Souverän vertreten & geschützt gefühlt habe, waren nicht nur schon seit langem immer mehr am bröckeln, sondern waren auch allerspätestens ab 2015 ind 2020 entgültig vorbei.

gmccar
27 Tage her
Antworten an  Manfred_Hbg

Hat da nicht der Maas Heiko in seiner Eigenschaft als Justizminister den ersten Schritt gemacht und einen Generalstaatsanwalt abgeschossen ? Was war das für ein Vorgang ? Ist mir leider entfallen.

Manfred_Hbg
26 Tage her
Antworten an  gmccar

Mhh, meinen Sie vielleicht jenen Fall, als der Generalbundesanwalt Range unseren Heikochen (SPD) kritisiert hatte:

-> „Range auf Konfrontationskurs

Range war zuvor auf Konfrontationskurs mit dem Justizminister gegangen und hatte ihm vorgeworfen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen und damit in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen“

https://www.google.com/search?q=heiko%20maas%20entl%C3%A4%C3%9Ft%20Generalstaatsanwalt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-m

Riffelblech
1 Monat her

Das ist die genaue Abkupferung der höchsten Gerichtsbarkeit aus der DDR . Hilde Benjamin ,SED Kader , , als abschreckendes Beispiel angeführt . Bekannt für vernichtende Urteile gegen Gegner der DDR Politik. Und eine derartige Melange von Justitz und Parteiengefolgschaft tut sich wieder in dieser Rotgrün Gemantelten Bundesrepublik auf . Es ist eine Schande für jeden Demokraten das dieser Staat nicht die absolute Unabhängigkeit der Justitz vom politischen Vorgaben herstellen kann . Politische Aktivisten ,welcher Partei auch immer haben in Ämtern nichts zu suchen die Recht und Gerechtigkeit herzustellen haben . Jawohl ,schon ein Parteibuch ist ein Hemmnis ! Noch… Mehr

Simplex
20 Tage her
Antworten an  Riffelblech

Die Deutschen sind vielleicht totalitär fixiert. Historisch haben sie es nicht so dolle mit der parlamentarischen Demokratie und den republikanischen Werten von 1848.

Juergen Schmidt
1 Monat her

Allein der Satz: »Niemand wusste damals, was richtig und was falsch war.« Schon das stimmt nicht. Aus den ungeschwärzten RKI-Protokollen wissen wir inzwischen zweifelsfrei, dass sogar das RKI selbst von Anfang an »bescheid wusste« über die reale medizinische und pandemische Lage während der von der Politik inszenierten Corona-Krise. Als weisungsgebundene Behörde des Gesundheitsministeriums durften sie jedoch ihre Erkenntnisse nicht öffentlich kommunizieren, sondern mussten die Lügen, die Fälschungen und die Angstpropaganda der Politiker öffentlich mit unterstützen und mit verbreiten. Ein eklatantes Staats- und Behördenversagen, was unzählige Bürger ruiniert und die Gesundheit und das Leben gekostet hat. Ich vermute, die Frau König… Mehr

Vladimir
27 Tage her
Antworten an  Juergen Schmidt

Doch, Lauterbach und der Impfhersteller haben gelogen. Lauterbach lügt heute noch und bestreitet, das jemals ein Bundeswehrsoldat im Gefängnis sitzen würde.

Simplex
20 Tage her
Antworten an  Juergen Schmidt

Die Dame ist Juristin und weder Historikerin noch Politikwissenschaftlerin. Damals haben viele so geredet wie sie, als die Schreckensbilder aus Bergamo und Frankreich die Medien beherrschten. Angst und Panik sind entschuldbar. Wer aber „mehr“ wissen musste, das war die Justiz‘ die sich ihrerseits auf die Gesundheitsämter verlassen musste. Art. 1 GG ist Kernaufgabe des Staates. Sollte er sich Fehler vorwerfen lassen? Diese Angst ging rein bis in die Landkreisverwaltungen. Und dann hat Merkel auch noch den Eindruck vermittelt, sich einer totalitären Haltung hinzugeben, dass Bürgerrechte nur gewährt werden. Sie gelten als vorläufig, stehen auf Widerruf, wenn es der Obrigkeit opportun… Mehr

Werner Holt
1 Monat her

Da sitzen als Richter verkleidete Parteisoldaten und denken sich mehr oder weniger gutklingende Begründungen für immer neue Grundgesetzverstöße der regierenden Parteien aus. Alles ganz legal.
War das in der Vergangenheit seit 1949 schon mal anders, zumindest was die elementaren Dinge angeht?

murphy
27 Tage her
Antworten an  Werner Holt

Das BVerfG konnte von Anfang an missbraucht werden wie heute: Es kann die Bearbeitung jeder Eingabe anonym und ohne Begründung ablehnen und macht das auch in weit über 95% der Fälle.

Peter Pascht
1 Monat her

„Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit der Regierung“ ? „einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen“ ? Was für ein abstruser arroganter rechtwidriger Unsinn !!! Wer nicht weiß was er tut, egal aus welchem Grunde, hat überhaupt kein Handlungsspielraum, ja überhaupt kein Handlungsrecht !!! Er hat die rechtliche und gesetzliche pflicht jedwelches unwissende Handeln zu unterlassen, trägt die Schuld und Haftung für Negativfolgen wenn er es trotzdem tut. Das ist Rechtlage auch in einer Notsituation !!! Plakativ nennt man es „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ Ungebildete Laien hatten keine „wissenschaftliche“ 😉 Sicherheit ? Genu dafür, damit es keine „wissenschaftliche Unsicherheit“ gibt, gibt es Art.… Mehr

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
verblichene Rose
1 Monat her

„Niemand wusste damals, was richtig und was falsch war.“ Man stelle sich einen Feuerwehrmann, Arzt, oder Apotheker vor, der nicht weiss, was richtig und was falsch ist -um nur einige Berufe zu nennen, bei denen es nicht selten um Leben, oder Tod geht. Und ja, auch damals ging es (mehr, oder weniger) um Leben, oder Tod! Zitat: „(Es ist) widersinnig, sich über eine ‚Corona-Diktatur‘ zu beschweren und gleichzeitig autoritäre Parteien zu wählen. Diese sind nicht dafür bekannt, dass ihnen die Freiheitsrechte aller Menschen am Herzen liegen.“ Schon komisch, dass Fr. König dann mit daran gearbeitet hat, meine Freiheiten ein zu schränken! Aber… Mehr