VW ist fast überall

Die Unternehmens-Eigentümer werden von den Leitenden Angestellten - vulgo Managern - mit Hilfe von Gewerkschafts- und Betriebsratsfunktionären in den Aufsichtsräten ausgetrickst.

Die Börsen-Zeitung ist sicherlich die teuerste Tageszeitung in Deutschland. 4,40 Euro kostet das Einzelexemplar. Qualität hat seinen Preis. Die kleine, aber feine Frankfurter Postille gehört zweifelsohne zum Besten, was der deutsche Zeitungsmarkt zu bieten hat. Deshalb verwundert es nicht, wenn deren Chefredakteur Claus Döring in der vergangenen Woche in Berlin den Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik erhalten hat. Seit Jahren schreibt Döring kompromisslos für die Marktwirtschaft ohne Rücksicht auf die Großen.

In seiner Dankesrede, die hier an dieser Stelle veröffentlicht wurde, hat er sich mit dem Volkswagen-Konzern und seiner aktuellen Krise beschäftigt. Seine These ist, dass der große Einfluss des Staates und der Gewerkschaften bei VW ein Umfeld geschaffen hat, das Kungeleinen des Vorstands mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat zu Lasten der privaten Eigentümer möglich machte und damit ein Klima des „Wegschauens“ erzeugte. Da ist sicherlich was dran.

Denn ohne die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat geht bei VW nichts. Beschlüsse zu Errichtung und Verlagerung von Produktionsstätten bedürfen einer 2/3-Mehrheit im Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmerseite hat damit ein Vetorecht für alle diese Entscheidungen. Das lässt sie sich teuer bezahlen. Das Einkommen des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, Bernd Osterloh, wird beispielsweise auf 240.000 Euro geschätzt. Die aktuelle Manipulation muss auch im Kontext der 2005 bekanntgewordenen Bestechungsaffäre um den damaligen Personalvorstand Peter Hartz und den früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert gesehen werden. Beide sind inzwischen rechtskräftig verurteilt. Volkert soll über Hartz von 1994 bis 2005 zusätzlich zu seinem Gehalt 1,95 Millionen Euro erhalten haben.

Doch vielleicht ist VW nur die Spitze des Eisbergs? Vielleicht ist die Verbrüderung des Vorstandes mit der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat gegen die Eigentümer nicht nur bei VW von Bedeutung? Vielleicht wird auch in anderen großen Aktiengesellschaften nachgeholfen und werden die Betriebsräte besser bezahlt? Vielleicht sind alle kleine VWs? Vieles spricht dafür.

Es ist der falsche Ordnungsrahmen, der eine solche Entwicklung fördert. Der Ordnungsrahmen wurde in den 1970er Jahren zulasten der Eigentümer und zugunsten der Arbeitnehmer verändert. Seitdem gilt, dass bei großen Aktiengesellschaften die Arbeitnehmerseite die Hälfte der Aufsichtsräte stellt. Lediglich den Vorsitzenden kann die Kapitalseite durchsetzen. Entscheidend ist aber, dass im Normalfall die Vorstände mit einer 2/3-Mehrheit berufen werden. Das heißt, die Arbeitnehmerseite wird immer gebraucht. Die Aktionärsseite als Eigentümerin des Unternehmens wird so immer stärker an die Seite gedrängt. Die Basis dieser Regeln ist das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Es war und ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsordnung.

Das VW-Gesetz als Freibrief für zerstrittene Eigentümer-Familien
Ludwig Erhard vollenden: VW in den Wettbewerb entlassen

Unternehmen mit Staatsbeteiligung, wie die Deutsche Bahn und VW, oder mit starker kommunaler Beteiligung wie RWE, sind deshalb besonders anfällig für Vetternwirtschaft. In diesen Unternehmen ist es üblich, dass Gewerkschaftsführer oder Betriebsratsvorsitzende über den Aufsichtsrat in den Vorstand wechseln. Norbert Hansen bei der Bahn oder Uwe Tigges bei RWE sind nur die prominentesten Beispiele. In solch einem Umfeld sind die Produktivität, die Höhe der Dividende oder der Aktienkurs zwar wichtige strategische Ziele, aber nicht die entscheidenden.

Es verwundert nicht, dass nicht nur VW, sondern auch RWE aktuell Probleme hat. Die Deutsche Bahn hat es dagegen leichter. Sie steht als hundertprozentiges Staatsunternehmen nur indirekt im Wettbewerb mit Fernbussen oder Autos und hält kleinere Bahnanbieter durch den beherrschenden Einfluss auf das Netz fern. In diesem Umfeld ist es noch einfacher, Politik und Gewerkschaften einzukaufen.

Das Grundübel ist ein Auseinanderfallen von Eigentum und Verantwortung durch das Gesetz. Nicht die Eigentümer entscheiden, was mit ihrem Vermögen passiert, sondern sie werden von den angestellten Managern mit Hilfe der Gewerkschafts- und Betriebsratsfunktionäre in den Aufsichtsräten ausgetrickst. Das Mitbestimmungsgesetz unterstellt, dass die Interessen der Eigentümer, der Vorstände, der Gewerkschaften sowie der Betriebsräte identisch seien. Doch das ist natürlich nicht so. Schon deshalb gibt es Betriebsräte in den Betrieben, die als gewählte Arbeitnehmervertretung die Interessen gegenüber dem Unternehmen vertreten sollen. Doch das Mitbestimmungsgesetz sorgt dafür, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter auf beiden Seiten des Tisches sitzen – auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Natürlich wäre es im ersten Schritt richtig und notwendig, die Staatsbeteiligung an VW und der Deutschen Bahn und die kommunale Beteiligung an Energieversorgern endlich zu beenden, doch des Pudels Kern ist das Mitbestimmungsgesetz. Es erlaubt, oder besser ausgedrückt: es fördert die Korruption in großen mitbestimmten Unternehmen. Betriebsräte werden über das gesetzliche Maß hinaus von der Arbeit freigestellt, besser bezahlt und anschließend in den Vorstand gehoben, nur um Ziele der angestellten Manager im Vorstand durchzusetzen.

So ein gesetzliches Umfeld erzeugt keine unternehmerisch denkenden Menschen, die mutige strategische Entscheidungen treffen, sondern Eunuchen, die nach allen Seiten offen sind und am Ende sagen, sie hätten von nichts gewusst …

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