Kurswechsel im Bundesverfassungsgericht nach Voßkuhles Abgang?

Der bisherige Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat die deutsche Verfassungs-Identität hochgehalten. Für ihn rückt jetzt eine Richterin auf Vorschlag der Grünen nach.  

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Am Montag erhielt Andreas Voßkuhle vom Bundespräsidenten seine Entlassungsurkunde als Bundesverfassungsrichter. Damit geht womöglich eine Ära im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe zu Ende, die sich durch das verfassungsrechtliche Bemühen auszeichnete, der immer stärker spürbaren Selbstermächtigung der EU-Institutionen deutliche Schranken zu setzen und die nationale Identität des für Deutschland geltenden Grundgesetzes hochzuhalten. Der letzte europakritische Paukenschlag des Zweiten Senats war Anfang Mai seine vorläufige Absage an das PSPP-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB). Verbunden war sie mit einer scharfen Rüge des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der zuvor allzu willfährig der EZB einen generellen Freibrief für ihre Aktivitäten ausgestellt hatte. Voßkuhle, der langjährige Präsident des BVerfG (2010-2020), der diesen Paukenschlag als letzte spektakuläre Amtshandlung verkündete, war der letzte Karlsruher Richter, der bereits am legendären „Lissabon-Urteil“ zum EU-Vertrag mitgewirkt hatte. Das BVerfG gab damals trotz gewichtiger Bedenken zwar grünes Licht für den umstrittenen EU-Vertrag, setzte aber der weiteren Integration Europas strenge Grenzen.

Sehr nachdrücklich postulierten die Richter im Lissabon-Urteil, die Europäische Union sei kein Staat. Das Europaparlament etwa sei zu „maßgeblichen politischen Leitentscheidungen“ nicht befugt. Sollte jemals ein europäischer Bundesstaat entstehen, dürfe Deutschland nicht beitreten, weil damit die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gebrochen werde. Nur durch eine neue Verfassung, die nach Art. 146 GG aber zu ihrer Wirksamkeit einer Volksabstimmung bedarf, könnte nach Lesart des BVerfG die staatliche Ordnung Deutschlands aufgegeben werden.

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Man stelle sich vor, in Deutschland würde offen über die Preisgabe der nationalen Souveränität und eine staatliche Integration in ein wie auch immer geartetes EU-Staatengebilde debattiert und dann per Volksentscheid abgestimmt. Es braucht wenig Phantasie, um den Mehrheitswillen der Bürger zu prognostizieren. Deutschland würde sich genauso wenig per Plebiszit abschaffen wie es Italien, Frankreich oder jeder andere europäische Mitgliedstaat jemals täten. Trotzdem läuft der Prozess der „ever closer union“ seit vielen Jahren genau in diese Richtung. Er wird von den politischen Eliten in Brüssel, aber auch in einer Reihe von Hauptstädten der Mitgliedstaaten vorangetrieben. Das geschieht durch die Hintertür. Gespielt wird mit gezinkten Karten.

Bisher war das BVerfG, vor allem der Zweite Senat, ein Garant für die Bewahrung der ehernen Garantieklausel des Grundgesetzes und damit der nationalstaatlichen Identität. Diese Rechtsposition ist heute herrschende Meinung. Doch der politische Veränderungsdruck ist enorm, wie sich in den Wochen nach dem letzten Karlsruher Paukenschlag-Urteil gezeigt hat. Trotz des in den EU-Verträgen normierten Verbots einer gemeinsamen Kreditaufnahme der EU wird es dazu kommen. Deutschlands Kanzlerin hatte ihren Segen gemeinsam mit Frankreichs Präsident dazu bereits vor Wochen gegeben. Bei der Videokonferenz der EU-Regierungschefs am vergangenen Freitag war diese Grundsatzentscheidung dem Vernehmen nach bereits unstrittig. Die EZB fühlt sich mit ihrer Politik, die längst ihre Mandatsgrenzen überschritten hat, allein dem EuGH verpflichtet. Das BVerfG und seine Bedenken lassen die europäischen Richter kalt. Selbst Bundesbankpräsident Jens Weidmann lässt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) erkennen, dass man „einen angemessenen Weg“ finden wird, um der Bundesregierung und dem Bundestag die vom Verfassungsgericht verlangten „Erwägungen des EZB-Rates zugänglich zu machen“. Wer mit einem Ausstieg der Deutschen Bundesbank aus dem Anleihekaufprogramm rechnet, dürfte sich deshalb verrechnet haben.

Überhaupt stellt sich die Frage, ob nicht auch am BVerfG im Zweiten Senat bald ein anderer Wind weht oder andere, vor allem EU-kompatiblere Akzente gesetzt werden. Manche Mehrheitsvoten in der Vergangenheit ergingen nur mit fünf zu drei Stimmen, etwa die 2014 ergangene Entscheidung über einen Verzicht auf eine Sperrklausel für die Europawahl, aber auch in diesem Jahr bei der Ablehnung eines europäischen Patentgerichts. Für Voßkuhle rückt jetzt mit Doris König eine Richterin zur Vorsitzenden des Zweiten Senats auf, die im Patentgerichts-Urteil zur dreiköpfigen, aber „europafreundlichen“ Minorität zählte. Voßkuhles vakante Richterstelle im achtköpfigen Zweiten Senat besetzt neu die Juristin Astrid Wallrabenstein, die auf dem Ticket der Grünen von Bundestag und Bundesrat einstimmig gewählt wurde. Liest man ihre Zitate in der FAS nach, die just am Tag vor dem Erhalt ihrer Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten erschienen sind, dann zeigt sie sich in vielerlei Hinsicht „offen“ für mehr europapolitische Flexibilität des deutschen Verfassungsgerichts. Sie relativiert bereits die Forderung aus der Entscheidung zum Anleihekaufprogramm, dass die von der EZB verlangte Erklärung „in einem neuen Beschluss des Rates“ ergeht. Wichtig sei vor allem, dass die Karlsruher Forderungen ernst genommen werden. Was die Hürden des deutschen Grundgesetzes für eine weitere europäische Integration anbelangt, gibt sie sich wieder „offen“, ob „wir bei einer weiteren Entwicklung zu mehr europäischer Staatlichkeit in Deutschland gleich eine neue Verfassung brauchen“. Sie jedenfalls sieht offenbar keinen Grund, dass in Deutschland bereits beim nächsten europäischen Integrationsschritt der Art. 146 GG zieht: Neue Verfassung, testiert durch das deutsche Staatsvolk.

Neue Akzente also auch in Karlsruhe? Europa lässt zentralstaatlich grüßen!

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Kommentare ( 28 )

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kiki667
3 Jahre her

Wir wissen es doch alle. Merkel hat nicht umsonst überall ihre Lakaien positioniert.

elly
3 Jahre her

Auf Vorschlag der Grünen! Das muss man sich einmal vor Augen halten: die Grünen sind NICHT in der Regierung und dennoch bestimmen sie immer mehr die Politik. Bisher dachte ich immer, es wäre ihre Macht im Bundesrat. Jetzt weiß ich, es ist viel schlimmer.

Karl Schmidt
3 Jahre her

Die Entrechtung der Bürger durch eine Clique von Selbstermächtigten ginge dann in eine neue Phase. Der einzige Grund, warum solche Personen, die keine Richter, sondern Politiker sind mit radikalem Verständnis von der Formbarkeit einer bestehenden Rechtsordnung ohne Konsultation der Bürger, ist die Befürchtung, dass die Bürger die ausufernde EU ablehnen könnten. Die Bürger sollen nicht zu Wort kommen, weil sie nicht mit ausreichender Sicherheit den Vorstellungen dieser Leute folgen. Eine klassische Entmachtung, Bevormundung und Verkehrung des Grundgesetzes, denn das will den bestimmenden Einfluss der Bürger sicher stellen. Es ist zugleich ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Parteien und ihre… Mehr

Fabian S.
3 Jahre her

Ein sehr guter Artikel! Nur leider ist das Bundesverfassungsgericht (mittlerweile schon) ein rein politisches Gericht und erfüllt damit die Aufgabe der Väter des Grundgesetzes nicht mehr als Hüter dessen. Das war eine Lehre aus dem dritten Reich. Trotzdem ist dieses von den Parteien und der politischen „Elite“ gekapert worden. Dass die Gewaltenteilung gänzlich aufgehoben worden ist, beweist spätestens die Ernennung von Stephan Harbarth! Dieses Organ ist also tot und dient nur noch als ein Feigenblatt. Die Entscheidungen werden immer mehr in Richtung „closer EU“ getroffen (bei anderen Themen auch nicht anders). Dieses Gericht bringt rein gar nichts mehr und kann… Mehr

pcn
3 Jahre her

Quo Vadis Deutschland? Das Recht wird zu Unrecht, es herrschen anarchische Zustände, wilde Immigration, viele Coronainfizierte und daher Persistent der epidemischen Folge. Viele Gewaltverbrecher darunter, Enteignung des Mittelstandes, Ausplünderung, Einschränkungen der Grundrechte – jetzt schon. Und mittendrin wir, die Bürger, die sich nicht mehr auf die Verfassung und ihre Ewigkeitsklausel berufen dürfen…was passiert gerade in unserem Rechtsstaat? – ehemaligem Rechtsstaat? Darf man das nicht schon jetzt nicht mehr aussprechen? Von linksgrüner Kamarilla legitimiert? Von Merkel abgesegnet? Regiert dann der Mob wie in Stuttgart und anderswo jetzt schon? De fakto zumindest, wenn man Augen und Ohren plus Verstand benutzt? Worum geht… Mehr

StefanB
3 Jahre her

„Neue Verfassung, testiert durch das deutsche Staatsvolk.“ –> „…testiert durch das deutsche Staatsvolk“ – Wer’s glaubt, wird selig! Bestenfalls pro forma. Vorher wird der deutsche Michel solange mit Propaganda zugeballert, bis er keine anderen Ausweg mehr sieht, als der neuen Verfassung zuzustimmen. Ggf. wird solange abgestimmt, bis die neue Verfassung angenommen wurde. Nebenbei: Man sieht hier wieder, wer Deutschland zuvorderst abschafft, nämlich die Frauen mit ihrer „Eine Welt“-Kindergartendenke. Zur Juristin Astrid Wallrabenstein: Ist das eine Haltungs-Juristin, wie die linksextreme Frau Borchardt am Landesverfassungsgericht von MeckPom? Lesen wir mal, was Wikipedia über sie schreibt (https://de.wikipedia.org/wiki/Astrid_Wallrabenstein): „Im Jahr 2013 wurde sie…. als… Mehr

horrex
3 Jahre her

Alle reden von Verschwörungstheorien und -Theoretikern. Und machen sich über deren reichlich gewagte Spekulationen lustig. Wie bezeichnet man es, wenn „staatliche Organe“ und Parteien plus von letzteren finanzierte NGOs in trauter Allianz mit quasi-staatlichen Medien quasi „hintenrum“ im GG verankerte Strukturen zerstören, die Macht übernehmen und ein Land/seine Bürger manipulieren und in Geiselhaft nehmen??? Ist das etwa NICHT „Staatsstreich“? Zunächst nur unbemerkt in homöopathischen, längst aber massiven Dosierungen??? Ist das „Zeitgeist“ oder sachlich begründbare Notwendigkeit? – Ich erlaube mir, diesen Vorgang als links-faschistisches Programm, als links-faschistischen Systemwechsel auf Raten zu beschreiben. – • „Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich… Mehr

Hosenmatz
3 Jahre her

Der Marsch durch die Institutionen geht weiter!

Thorsten
3 Jahre her
Antworten an  Hosenmatz

Es müssen sich andere Menschen auf diesen Marsch begeben, um diesen Wahnwitz zu stoppen.

frechdachs
3 Jahre her

Das, was sich jetzt in Richtung Voßkuhle-Nachfolge entwickelt, ist einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. Es kommt sowieso alles noch ganz, ganz anders. Dieser Prozess wird sich nicht lange hinziehen, jedoch sehr schmerzhaft sein. Die, die jetzt jubeln werden verzweifeln!

horrex
3 Jahre her
Antworten an  frechdachs

Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!

giesemann
3 Jahre her

Sehen wir es doch mal so: Je weniger Berlin zu sagen hat in Europa, desto weniger kann DE eine eindeutig nationale Politik gegenüber seinen muslimischen Freunden aus alten Zeiten machen – gegen die Interessen und auch auf Kosten der anderen ringsum. Auch die nationale Politik aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber China geht dann nicht mehr so leicht. Alleingänge nach Moskau unter Umgehung der Interessen der osteuropäischen Nachbarn dito, Stichwort Ostsee-Pipeline 2.0. USA-bashing geht dann auch nicht mehr: Die haben immerhin die Deutschen in die Schranken gewiesen seinerzeit, die Russen hin oder her. Wenn die Rechten das mal spitz kriegen, allen voran… Mehr

Ein Mensch
3 Jahre her
Antworten an  giesemann

Zuviel Sonne ?