Eine Krise des Parlamentarismus

Es ist ja nicht der Bundestag, der sich zur Wehr gesetzt und durchgesetzt hat gegen die Anmaßungen der Regierung. Seine Gremien und Ausschüsse hätten alles missmutig, doch zähneknirschend mitgemacht.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das überstürzte Durchpauken des Heizungsgesetzes im Bundestag ist nur auf den ersten, flüchtigen Blick ein Sieg des Parlaments gegen die schamlose Regierungskoalition. Vielmehr ist er das Symptom der tiefen Krise des Parlamentarismus. Something is rotten in the state of Deutschland.

I.

Es ist ja nicht der Bundestag, der sich zur Wehr gesetzt und durchgesetzt hat gegen die Anmaßungen der Regierung. Seine Gremien und Ausschüsse hätten alles missmutig, doch zähneknirschend mitgemacht. Das Gericht, angerufen von einem einzelnen Abgeordneten von der CDU, hat ein Stoppschild gesetzt. Die Mehrheit des Bundestags, welche auch immer, versteht sich als Wasserträger der Regierung. Dieser Trend ist nicht neu. Schon in der Ära Merkel sind dramatische Fehlentscheidungen – Atomausstieg, illegale Einwanderung, Covid-Politik – ohne große Debatten der Volksvertretung über die Bühne gegangen. Die Zahnlosigkeit des Parlaments gegenüber der Regierung bleibt ein Missstand. Daran ändert auch der jüngste Spruch aus Karlsruhe nichts.

II.

Was ist geschehen? Die Ampelkoalition hatte mit dem Heizgesetz den Bogen überspannt, die Bevölkerung rebelliert; selbst die willfährige grüne Medienmacht konnte die Sache nicht mehr retten. In dieser Situation warf die Ampel dem Parlament ein in hundert Details verändertes Gesetz vor die Füße. Erzwungen vom Druck der Straße. Undurchschaubare Änderungen sollten durchgewinkt werden. Nur möglichst rasch vom Tisch, das Ungetüm, das offensichtlich den für die Ampel bedrohlichen Stimmungsumschwung im Land ausgelöst hatte! Zu glauben, mit Beginn der großen Ferien und vor den Wahlkämpfen des Herbst sei das Thema vom Tisch und bald so gut wie vergessen, beweist den Realitätsverlust im Kabinett des maulfaulen, an offenen Debatten ebenso wenig wie seine Vorgängerin interessierten Kanzlers und seines nach wie vor ideologisch verblendeten Vizekanzlers Habeck. Die Regierung ging aus Gewohnheit davon aus, dass die allermeisten Abgeordneten frei von Kenntnis, Sachverstand, Sorgfalt und Gewissensfreiheit darauf verzichten würden, die Regierung wirklich zu kontrollieren. Blind sollten sie zustimmen und den Anweisungen der Fraktionsführungen folgen. Wie wenig diese Regierung von der Volksvertretung hält, ist der eigentliche Skandal.

III.

Karlsruhe hat nun die Rechte des Parlaments in einem einzigen Punkt gestärkt und als Mindestberatungszeit zwei Wochen festgesetzt. Ob und wie die Abgeordneten diese Zeit nutzen, kann kein Gericht bestimmen. Mit der verschobenen Abstimmung ist in der Sache also noch nichts gewonnen. Das geplante Gesetz bleibt ein Übergriff auf das Eigentum der Bürger. Die nächsten Attacken auf die demokratische Substanz dieses Landes folgen auf dem Fuß. Zum Beispiel hat die Mehrheit des Bundestags gerade verhindert, dass sich ein Untersuchungsausschuss der mutmaßlichen Verstrickung des Kanzlers und einstigen Hamburger Bürgermeisters Scholz im Steuerskandal um die Hamburger Warburg-Bank widmet. Auch hier soll Karlsruhe sprechen.

IV.

Der größte Angriff auf die ohnehin nur relative Unabhängigkeit des Bundestags ist das neue Wahlgesetz, das hoffentlich ebenfalls vom höchsten Gericht gestoppt wird. Die Reduzierung des Anteils direkt gewählter Abgeordneter zugunsten der von Parteigremien vorgewählten Listenplätze würde den Bundestag noch zahnloser machen und die Demokratie weiter schwächen. Im Übrigen ist es auch ein unhaltbarer Zustand, dass immer mehr Abgeordnete als parlamentarische Staatssekretäre und Regierungsbeauftragte gut dotierte Jobs in der Administration erhalten. Grundsätzlich sollte sich kein Regierungsmitglied als Abgeordneter selbst kontrollieren dürfen. Die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative steht mehr oder weniger nur auf dem Papier. Ohnehin sind die Abgeordneten nur auf dem Papier lediglich ihrem Gewissen unterworfen. De facto sind es weisungsgebundene Mitarbeiter ihrer Parteien.

V.

Die Herzkammer der Demokratie bedarf einer Therapie. Sie benötigt ein anderes Selbstverständnis, weniger Fraktionszwang und mehr Unabhängigkeit der einzelnen Abgeordneten. Die repräsentative Demokratie wird von innen heraus geschwächt. Das Parlament kommt seinen Pflichten ungenügend nach. Am Pranger aber stehen andere. Wer das undemokratische Gebaren der Ampelkoalition kritisiert, dem wird vom politischen Mainstream schnell unterstellt, die Demokratie zu verachten. Haltet den Dieb! Das ist infam. Hubert Aiwangers viel gescholtener Satz, das Volk müsse sich die „Demokratie zurückholen“, erfährt durch das Karlsruher Gericht aber nur seine Bestätigung.

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Kommentare ( 66 )

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Silverager
9 Monate her

Herr Herles hat ja Recht.
Allerdings ist es immer wieder bewundernswert, wie er einen politischen Artikel schreiben kann, ohne auch nur einmal das Wort AfD zu nennen.

Ohanse
9 Monate her

Dafür, dass die Abgeordneten sich die Butter so einfach vom Brot nehmen lassen wie man einem Säugling seinen Schnuller wegnehmen kann, sind 10.000 Euro plus x und y zu viel. Die sind das Geld nicht wert.

Freigeistiger
9 Monate her

„Das Parlament kommt seinen Pflichten ungenügend nach.“ Richtig, es liegt eben nicht nur an der anmaßenden Regierung, sondern auch an einem Parlament, das beim undemokratischen Gebaren mitmacht. Doch warum? Das Übernehmen der Direktiven der Exekutive bzw. das Unterwerfen unter den Fraktionszwang wird von vielen Abgeordneten goutiert, weil sie sich dadurch eine Menge Arbeit ersparen und Verantwortung wegschieben können. Hinzu kommt, daß es einem guten Teil der Abgeordneten an Qualifikation und Urteilsfähigkeit mangelt – ein Grund mehr, sich hinter dem Fraktionszwang zu verstecken.
Demokratie geht anders.

November Man
9 Monate her

Die einzige Krise die wir nicht haben ist die fälschlicherweise behauptete, unbewiesene und herbeigelogene Klimakrise. Alle andere sind hausgemacht Krisen. Die meisten davon mit absolutem Vorsatz.
Aber alles dient dazu die Bürger finanziell auszupressen wie eine Zitrone. Bis zum letzten Tropfen.
Wer sich gegen die Altparteien nicht wehrt ist selbst schuld.  

Dr. Rehmstack
9 Monate her
Antworten an  November Man

„Ich glaube an den menschengemachten Klimaschwindel“. Zitat !

rainer erich
9 Monate her

Wenn es denn “ nur“ eine Krise des Parlamentarismus, ein Symptom von vielen, waere….

jopa
9 Monate her

Dei Grundübel sind Listenmandate und Fraktionszwang. Beides sorgt dafür, daß der Abgeordnete nicht für seine Wähler da ist sondern für seine Partei. Im jetzigen Zustand kann man auf den Bundestag verzichten. Es reicht, wenn die Fraktionsvorsitzenden ihre Kärtchen mit den Mandatszahlen abgeben, denn eine Kontrolle der Regierung durch das Parlament findet faktisch nicht statt.

November Man
9 Monate her

Der Bundestag hat 736 Sitze. 15% Zustimmung, 111 Sitze, reichen für einen Untersuchungsausschuss. Die CDU/CSU hat 197 Sitze, die AfD 78, die Linke 39 Sitz. Die drei Parteien haben für einen Untersuchungsausschuss gestimmt. Mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses brechen die linksrotgrünen Altparteien also ihre eigenen Regeln. Wie oft müssen deutsche Gerichte eigentlich noch den verschiedenen Regierungsparteien gesetzeswidriges, undemokratisches oder verfassungsfeindliches Tun und Handeln bescheinigen? Das wäre schließlich nicht das erste mal. Und diese schon etwas älteren Parteien nennen sich selbst „Wir, die Demokraten“, „Wir, die demokratischen Parteien“. Falsch, die Altparteien sind keine Demokraten, das sind Anti-Demokraten. Mir ist nur noch… Mehr

Fulbert
9 Monate her

Guter Beitrag. Man kann die Sache aber noch weiterdrehen: wer sagt eigentlich, dass eine Demokratie eines Parteiensystems bedarf? Parteien sind ein Relikt vorangegangener Jahrhunderte. Die heutigen technischen Mittel eröffnen indes ganz andere Formen der Willensbildung des Souveräns.

FrankF.
9 Monate her

Das neue Wahlgesetz macht auch mich ratlos. Ich bin kein Jurist, aber warum sieht man es nicht so: Art 38 GG verlangt „unmittelbare“ Wahl der Abgeordnete. Damit sind wie geschrieben alle mit Erststimme direkt gewählten Kandidaten zu berücksichtigen. Mit Zweitstimme werden nur mittelbar Kandidaten gewählt und das auch nur von Parteimitgliedern, da die Listen auf Parteitagen gewählt werden. Mitglied in einer Partei sind nach meine Kenntnis 5 % der Bevölkerung. Bestenfalls hätte der Bundestag also aktuell 315 Abgeordnete: 299 mit Erststimme direkt gewählte Abgeordnete zuzüglich 16 Listenkandidaten. Sehe ich das falsch? Ich lerne immer gerne dazu.

Last edited 9 Monate her by FrankF.
Ohanse
9 Monate her
Antworten an  FrankF.

Sehr guter Ansatz, der bestimmt eine Rolle spielen wird, wenn denn nicht der Erste Senat entscheidet (Sie wissen schon, der mit Merkels Harbarth).

November Man
9 Monate her

Der Bundestag gilt laut Geschäftsordnung nur dann als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, also mindestens 369 Abgeordnete. Diese Regel haben die Altparteien im Bundestag selbst festgelegt. Nun ist geplante Abstimmung über das Energieeffizienz-Gesetz geplatzt. Weil am Freitagnachmittag deutlich zu wenig Abgeordnete (nur 241) präsent waren, war der Bundestag nicht beschlussfähig. Die AfD hatte die Bundestagsvizepräsidentin Özoguz zuvor darauf hingewiesen. SPD Lauterbach twitterte darauf unverzüglich: Wie armselig kann man sein! Der Bundestag stellt also seine eigenen Regeln auf, nur einhalten will man sie nicht. Zu viele waren vermutlich schon per Flugzeug unterwegs in den heißen Süden… Mehr