Spanien: Lockdown für verfassungswidrig erklärt

Der erste Lockdown von Frühjahr 2020 wurde nun für verfassungswidrig erklärt. Grund ist der fehlende Parlamentsbeschluss für einen Ausnahmezustand. Das könnte teure Klagen für den Staat zur Folge haben.

IMAGO / Pacific Press Agency

Von März bis Mai 2020 dauerte der harte, erste Lockdown in Spanien, der u.a. eine Ausgangssperre vorsah. Grundlage dafür war ein von der Zentralregierung in Madrid ausgerufener Notstand. Die Spanier durften dann nur noch aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Sport in der Öffentlichkeit war verboten, auch Kinder durften das Haus kaum verlassen. Dieser Lockdown wurde nun vom spanischen Verfassungsgericht nachträglich für verfassungswidrig erklärt.

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Sechs der elf Richter und damit eine knappe Mehrheit – so geht es aus einem Statement des Gerichts hervor – sehen für die damals verhängten Maßnahmen keine rechtliche Grundlage. Der Alarmzustand, der in Spanien von der Regierung ohne Parlamentsbeschluss ausgerufen werden kann, reiche nicht als Grundlage für die massiven Freiheitseinschränkungen aus, so das Gericht.

Für solche Grundrechtseinschränkungen bedürfe es die Verhängung eines Ausnahmezustandes, dem allerdings das Parlament zustimmen müsste, so die Richter. Da es einen solchen zu keinem Zeitpunkt gab, sind alle Maßnahmen verfassungswidrig.

Das Urteil könnte für Teile der spanischen Bevölkerung positive Folgen haben. Denn wer sich damals nicht an die Corona-Maßnahmen hielt, musste ein Bußgeld für den Verstoß zahlen. Rund eine Million Bußgeldbescheide soll die Polizei in diesen Monaten verteilt haben. Nach dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes könnten die Bürger womöglich ihre Strafzahlungen zurückfordern.

Das Urteil ist die Reaktion auf eine Klage der spanischen Partei „Vox“.

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