Gericht stellt fest: Transfrau darf als Mann bezeichnet werden

Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag Laura H.s zwar teilweise statt und verbot die klarnamentliche Nennung des Mannes, der sich als Frau identifiziert und sich den Zugang zu einem Frauenfitnessstudio erklagen will. Zugleich stellte es allerdings fest: Einen biologischen Mann als Mann zu bezeichnen, ist zulässig.

picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Ein biologischer Mann darf als Mann bezeichnet werden – das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren klargestellt.

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung, die sich 2024 am Versuch eines biologischen Mannes entzündete, Mitglied in dem Erlanger Fitnessstudio Ladys First zu werden. Dessen Betreiberin Doris Lange lehnte dies ab, da das Studio Frauen vorbehalten ist. Laura H., der sich als Frau identifiziert, klagte gegen diese Entscheidung.

Während das eigentliche Verfahren derzeit ruht, versuchte H., gegen die Berichterstattung über den Fall vorzugehen. Im Zuge dessen wurde Nius Ende April zu einer Zahlung von 6.000 Euro verpflichtet, die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen als erwiesen an.

Und das, obwohl H. vor den Berichten über den Rechtsstreit mit Doris Lange bereits mit vollem Namen und mit Foto in der Presse in Erscheinung getreten war: Laut Welt hatte die Main-Post über H.s Mitgliedschaft in einem Frauenfußballverein berichtet und ihn als „erste Transfrau im bayerischen Fußball“ bezeichnet. Die Identität der betreffenden Person war also auch im Zusammenhang mit der Selbstidentifikation als „trans“ öffentlich bekannt.

Zudem ging H. gegen den Verein Frauenheldinnen e.V. vor. Der Verein hat nicht nur Spenden gesammelt, um Doris Lange in dem Rechtsstreit mit H. zu unterstützen, er dokumentiert die Vorgänge und macht sie publik. Während ein Strafverfahren gegen die Gründerin und Vorstandsvorsitzende des Vereins mangels hinreichenden Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach eingestellt wurde, beanstandete H. die Veröffentlichungen des Vereins zu dem Fall und wollte eine einstweilige Verfügung dagegen erwirken, dass er in ihnen als Mann bezeichnet wird. Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 60.000 Euro.

Die Kammer gab dem Antrag teilweise statt und ordnete an, dass Textstellen verändert bzw. entfernt werden müssen. Allerdings beziehen sich diese Vorgaben auf die klarnamentliche Nennung H.s, die ihn eindeutig identifiziert und damit in den Augen des Gerichts in unzulässiger Weise in sein Persönlichkeitsrecht eingreift.

Frauenheldinnen e.V. prüft, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Zudem äußert sich die Vorsitzende des Vereins erfreut darüber, dass dem Verein „in der Sache Recht gegeben“ worden sei: „Misgendern“ an sich, also die Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann, auch dann, wenn er sich als Frau empfindet oder vorgibt, dies zu tun, betrachtet das Gericht als zulässig. So stellt es explizit fest: „Die erlassene Eilanordnung beruht nicht darauf, ein sogenanntes ‚Misgendern‘ generell als verboten zu betrachten.“

Ein generelles Verbot des „Misgenderns“ obläge laut dem Landgericht Frankfurt allein dem Bundesverfassungsgericht.

Frauenheldinnen zitiert weiterhin wörtlich aus der Begründung des Landgerichts: „Das Kernanliegen der Antragsgegner, öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen (auch mit Blick auf weitergehende Schlussfolgerungen für Frauenschutzräume), kann ihnen nicht verboten werden. Auch wenn diese Meinung mit der bestehenden Gesetzeslage nicht vereinbar sein sollte, so schützt Art. 5 Abs. 1 GG – gerade im Hinblick auf eine ständigen Veränderungen unterworfene Gesetzeslage – auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage.“

Hier wird im Grunde eine Selbstverständlichkeit bekräftigt: Wären nur Meinungsäußerungen erlaubt, die inhaltlich gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wäre keinerlei Diskussion über Gesetzesänderungen möglich. Das macht auch das Landgericht Frankfurt am Main deutlich, wenn es daran erinnert, dass „selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht (…) kritisch bewertet werden“ dürfen.

Der Verein Frauenheldinnen e.V. hält fest, dass die Kernaussage und Haltung des Vereins ausdrücklich als zulässig betrachtet wird: „Die Aussage ‚Uns ist es wichtig, [xy] als Mann zu bezeichnen – nicht als ‚Transfrau‘ oder ‚trans Frau‘. Denn beide Begriffe suggerieren, es gebe eine weitere Kategorie von Frauen‘, hat das Gericht ausdrücklich als zulässige Meinungsäußerung eingestuft und den Unterlassungsantrag insoweit zurückgewiesen.“

Eva Engelken betont, dass diese sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht: „Uns ging es von Anfang an um die Sache und nicht um die Herabsetzung einer einzelnen Person. Wir möchten aufzeigen, dass die in TSG und SBGG verankerte Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebelt und damit Schutz von Frauenräumen und geschlechtsbasierten Rechten preisgibt.“

Engelken betrachtet es als „wichtiges Signal für die offene gesellschaftliche Debatte“, dass das Gericht die „grundgesetzliche Freiheit, Kritik zu üben, so deutlich bestätigt“ habe.

Ein pikantes Detail ist, dass H. als Zustelladresse für die juristischen Schriftsätze die Organisation HateAid angegeben hat; eine NGO, die öffentliche Mittel erhält.

Engelken sieht darin einen Beleg dafür, dass hinter dem Verfahren „eine professionell aufgestellte Infrastruktur“ stehe, „mit vernetzten Anwältinnen, einem Rechtshilfefonds und einer Kanzlei, die strategische Präzedenzfälle führt.“

Die Asymmetrie ist auffällig: Während unklar ist, ob HateAid H. in dem Verfahren auch finanziell unterstützt, sind abseits der finanziellen Mittel auch die Strukturen bedeutsam, auf die Transaktivisten und Männer, die sich als Frauen identifizieren, zurückgreifen können, um sich in Frauenräume einzuklagen und missliebige Berichterstattung in Teilen zu unterbinden.

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Kommentare ( 4 )

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4 Comments
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Will Hunting
41 Minuten her

Über die Wirklichkeit zu streiten offenbart die Überflüssigkeit des Menschen.

Sabine Schoenfelder
41 Minuten her

Laura H., der sich als Frau identifiziert,..“……😂
Er kann sich fühlen wie er will, und w i r können darüber denken was wir wollen. Das ist Freiheit und Demokratie.
In einem Männer-Fitness-Studio hätte er so viel mehr Spaß, stattdessen verbreitet er „hate“….und holt sich dabei noch Hilfe…Doch noch zu viel Testosteron ?
Er wäre keine Zierde für unser Geschlecht.

Raul Gutmann
42 Minuten her

Die von gegenwärtig Lebenden mehrheitlich als „dunkles Mittelalter“ abgewertete Menschheitsepoche, leuchtet – um Bild zu bleiben – strahlend angesichts jenes Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main.
» Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun – Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun! Im Namen des Volkes –!« – Theobald Tiger (Pseudonym Kurt Tucholskys)

Fieselschweif
46 Minuten her

Schon der Verweis auf eine „zulässige Meinungsäußerung“, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Jemand, der mit XY-Chromosomen ausgestattet ist, ist ein Mann. Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache. Wer als Frau durchgehen will, soll bitte beweisen, dass er XX-Chromsome hat.

Es ist doch auch keine Meinung, wenn man erklärt, am Tag scheint die Sonne.