Wie Demokratie sich selbst sabotiert

„One man, one vote“ – eine Person, eine Stimme: Das ist die heilige Kuh der modernen Demokratie. Wer an diesem Glaubenssatz rührt, gilt als Feind des Volkes. Doch die Demokratie wird nur überleben, wenn sie jeden Glaubenssatz hinterfragt.

picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Ein Verpackungsschwindel: Das ist das allgemeine Wahlrecht schon heute.

Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Lebensalter dürfen nicht wählen. Ausländer dürfen bei Bundestagswahlen nicht wählen. Selbst einige Deutsche, die schon sehr lange im Ausland leben, dürfen nicht wählen. Und schließlich dürfen einige Straftäter auf richterliche Anordnung hin nicht wählen.

Die Gesellschaft zieht schon jetzt beim Wahlrecht Grenzen, vor allem nach Alter und Staatsangehörigkeit. Doch eine andere Frage hat sie zum Sakrileg erklärt: Warum soll bürgerliche Macht nicht auch an bürgerliche Leistung gebunden sein?

Macht ohne Leistung

Die Petition „Generation machtlos“ verlangt einen dauerhaft beim Deutschen Bundestag verankerten „Deutschen Jugendrat“ für 14- bis 28-Jährige. Die Mitglieder sollen ausgelost werden und Empfehlungen direkt in die Politik tragen können. Nach eigenen Angaben unterstützen bisher mehr als 70.000 Menschen das Projekt.

Das klingt zunächst nach moderner Teilhabe, nach einer inklusiven Gesellschaft und nach einem maximal demokratischen Konzept. Beim zweiten Nachdenken entpuppt sich die Idee als institutionalisierte Unreife.

Die 18- bis 28-Jährigen haben ja schon das volle Wahlrecht. Sie können Parteien gründen, selbst kandidieren, demonstrieren, Petitionen einreichen und Abgeordnete abwählen. Wer behauptet, diese Altersgruppe sei politisch stimmlos, verwechselt fehlende Mehrheiten mit fehlenden Rechten.

Die 14- bis 17-Jährigen wiederum sind aus guten Gründen noch nicht voll geschäftsfähig. Bei ihnen ist der präfrontale Kortex (ein Teil des Frontallappens) noch nicht voll ausgereift. Die Reifung des menschlichen Gehirns verläuft von hinten nach vorne. Deshalb entwickeln sich die vorderen Regionen, die für komplexe Denkvorgänge zuständig sind, oft bis zum 25. oder sogar noch bis zum 30. Lebensjahr weiter.

Das limbische System dagegen reift unter dem Einfluss von Pubertätshormonen deutlich schneller. Bei jungen Menschen entsteht dadurch eine Entwicklungslücke: Das emotionale Gaspedal (limbisches System) ist schon voll funktionsfähig, während die kognitive Bremse (präfrontaler Kortex) noch im Umbau ist. Das führt zu einer höheren Risikobereitschaft, zu einer Anfälligkeit für Suchtmittel und zu intensiveren Gefühlsschwankungen. Deshalb dürfen Jugendliche viele Verträge nicht allein schließen und tragen nicht dieselbe rechtliche Verantwortung wie Erwachsene.

Und ausgerechnet ihnen soll nun ein direkter Nebenkanal ins Parlament gebaut werden?

Der ausgeloste Jugendrat soll zudem eine „neutrale wissenschaftliche Moderation“ bekommen. Das verlagert die Macht auf jene, die Fragen formulieren, Experten auswählen und Debatten lenken. Hinter der Losdemokratie lauert die Herrschaft der Prozessdesigner.

Und warum nur ein Jugendrat? Warum nicht ein Steuerzahlerrat, Elternrat, Soldatenrat, Pflegerat, Handwerkerrat oder Rentnerarbeitskreis mit Sonderzugang zum Bundestag? Sobald jede Betroffenengruppe ihre eigene Nebenvertretung erhält, zerfällt die Volksvertretung und verwandelt sich in einen Basar konkurrierender Opferausweise.

Jugend verdient Gehör. Aber Gehör ist kein Vetorecht, und Betroffenheit ist keine Qualifikation. Wer politische Macht verlangt, soll zuerst zeigen, dass er auch Verantwortung tragen kann. Demokratie ist kein Computerspiel, wo man einfach auf Level 1 neu anfängt, wenn man gerade auf Level 3 sein letztes Leben verzockt hat.

Die absurde Jugend-Petition wirft allerdings tatsächlich eine interessante Frage auf. Nur ist es eine ganz andere Frage, als die Initiatoren sich erhofft haben. Es ist die Frage:

Dürfen bei uns nicht vielleicht zu wenige, sondern eher zu viele Menschen mitreden?

Mitsprache ohne Sprachkenntnisse

Für das Autofahren verlangt der Staat Unterricht, Prüfung und Mindestalter. Für einen Jagdschein braucht man Sachkunde und nachgewiesene Zuverlässigkeit. Wer einen Handwerksbetrieb führen will, muss Sicherheitsregeln und Buchhaltungsvorschriften beherrschen.

Aber darüber, ob Kernkraftwerke abgeschaltet, Schulden in Billionenhöhe aufgenommen, Grenzen geöffnet oder Soldaten in Kriegseinsätze geschickt werden, darf jeder Erwachsene entscheiden – völlig unabhängig davon, ob er auch nur die elementarsten Zusammenhänge versteht. Der politisch Belesene hat eine Stimme, der Ahnungsloseste ebenfalls. Der eine studiert Programme und Haushalte, der andere stimmt nach zehn Sekunden TikTok-Video ab. Für die zeitgenössische Demokratie ist Urteilskraft nicht die Voraussetzung für politische Macht, sondern nur eine optionale Sonderausstattung.

Ökonomen nennen einen Teil dieses Problems „rationale Ignoranz“: Die einzelne Stimme entscheidet eine Wahl fast nie. Deshalb lohnt es sich für den Einzelnen kaum, Zeit in politische Bildung zu investieren. Die Kosten des Irrtums tragen schließlich Millionen andere mit. So entsteht ein System, in dem Unwissen individuell billig und kollektiv verheerend ist.

Hinzu kommt die Herrschaft des Augenblicks. Der Wähler belohnt die sofortige Auszahlung und bestraft die notwendige Zumutung. Rentengeschenke gewinnen Wahlen, Rentenreformen verlieren sie. Neue Schulden bringen heute Beifall; Zinsen und Tilgung treffen Menschen, die noch gar nicht wählen dürfen.

Der Parteienstaat wird zum Versandhaus, der Stimmzettel wird zum Bestellschein – und die Rechnung geht an eine Generation, die noch gar nicht geboren wurde.

Wer bestellt, soll auch bezahlen

Das allgemeine Wahlrecht trennt politische Verfügungsmacht von persönlicher Verantwortung. Menschen dürfen über Geld abstimmen, das andere erwirtschaften. Sie dürfen Leistungen ausweiten, zu deren Finanzierung sie selbst wenig bis gar nichts beitragen. Sie dürfen Schulden machen, die erst nach ihrem Tod fällig werden.

Das fördert Klientelpolitik. Kleine Gruppen kämpfen leidenschaftlich um konkrete Vorteile; die Kosten werden geräuschlos auf alle verteilt. Parteien kaufen die Zustimmung weniger mit dem Geld aller. Weil es keine Verbindung zwischen Leistung und Entscheidung mehr gibt, ist die Demokratie zu einer organisierten Plünderung degeneriert.

Das Gegenmodell lautet: Politisches Mitspracherecht muss verdient werden.

Und zwar am besten durch einen nachweisbaren Beitrag zum Gemeinwesen: Erwerbsarbeit, Unternehmertum, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- oder Zivildienst, freiwilliger Katastrophenschutz, Feuerwehr, langfristiges Ehrenamt.

Die Krankenschwester trägt den Staat. Der Handwerker trägt ihn. Die Mutter, die drei Kinder großzieht, trägt ihn. Der Soldat, der im Ernstfall sein Leben einsetzt, trägt ihn. Die entscheidende Frage für das Wahlrecht könnte lauten: Hast du schon Verantwortung übernommen – oder bislang nur Ansprüche angemeldet?

Ein so erworbenes Wahlrecht wäre kein Klassenwahlrecht, sondern ein Gegenseitigkeitswahlrecht: erst der Beitrag, dann die Macht.

Demokratie war nie nur Kopfzählen

Historisch ist das allgemeine und gleiche Wahlrecht eine junge Ausnahme.

Athen beteiligte ausschließlich männliche Bürger und schloss Frauen, Sklaven und dauerhaft ansässige Fremde aus. In Rom bevorzugte die Zenturiatsversammlung vermögende Klassen. Großbritannien und zahlreiche US-Bundesstaaten verknüpften das Wahlrecht lange mit Eigentum oder Steuerleistung.

Das französische Zensuswahlrecht trennte aktive und passive Bürger. Wahlberechtigt waren Männer ab 25 Jahren, die unter anderem eine geringe direkte Steuer entrichteten. Preußen führte 1849 sein Dreiklassenwahlrecht ein. Die Wähler wurden nach ihrem Steueraufkommen eingeteilt. 1908 stellten vier Prozent der Wahlberechtigten in der ersten Klasse genauso viele Wahlmänner wie rund 82 Prozent in der dritten. Das war zwar eine bizarre Übergewichtung von Vermögen, aber immerhin eine Antwort auf die Frage, ob jeder Stimme dasselbe politische Gewicht zukommen muss.

Belgien experimentierte ab 1893 mit einem Pluralwahlrecht: Jeder erwachsene Mann erhielt eine Stimme, zusätzliche Stimmen gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Bildung, Besitz und Familienstand. John Stuart Mill – ausgerechnet er, der frühe Verfechter des Frauenwahlrechts – plädierte ebenfalls für zusätzliche Stimmen zugunsten besonders qualifizierter Bürger.

Keines dieser Modelle muss wiederbelebt werden. Aber ihre bloße Existenz beweist: „Eine Person, eine Stimme“ ist kein Naturgesetz. Es ist eine politische Entscheidung.

Und politische Entscheidungen müssen begründet werden.

Wahlrecht und Kriegsdienst

In rechten Kreisen der USA wird inzwischen wieder offen und ausgiebig darüber diskutiert, ob Frauen wählen dürfen.

Vor allem ein Teil der christlichen Szene propagiert das „household voting“: Die Familie soll eine gemeinsame Stimme besitzen, die gewöhnlich der Ehemann abgibt. In dieser realen Debatte in fundamentalistischen Kreisen spielt die Wehrpflicht eine zentrale Rolle: Nur, wer im Krieg zwangsweise zur Verteidigung des Staates herangezogen werden kann, soll auch über dessen Politik entscheiden dürfen. In den USA müssen sich fast alle männlichen Bürger und Einwanderer zwischen 18 und 25 Jahren beim Selective Service registrieren; Frauen unterliegen dieser Pflicht bis heute nicht.

Auch wenn man den Gedanken vehement ablehnt, kommt man kaum umhin, ihm logische Konsistenz zu attestieren. Politische Rechte und Bürgerpflichten können nicht dauerhaft auseinanderfallen.

Tyrannei der Zahl

Ein oft vorgebrachtes Argument für das allgemeine Wahlrecht ist in Wahrheit keines. Denn das allgemeine Wahlrecht verhindert keine Herrschaft.

Es tarnt sie lediglich als Mathematik.

50,1 Prozent können 49,9 Prozent finanziell ausnehmen, politisch bevormunden und kulturell überrollen. Eine Mehrheit wird nicht dadurch vernünftig, dass sie eine Mehrheit ist. Zehn Millionen Irrtümer ergeben keine Wahrheit. „Unsere Demokratie“ argumentiert immer gegen die AfD, dass eine noch so große Minderheit nicht allein schon wegen ihrer Größe demokratisch sei.

Eine noch so große Mehrheit ist das aber auch nicht.

Das Volk ist nur theoretisch der Souverän. Der Bürger hat nur theoretisch die höchste Gewalt. Praktisch delegiert er sie nach einem Wahlkampf aus Talkshows, Plakaten, Algorithmen und emotionalen Reflexen für vier Jahre an eine Parteienmaschine. Danach hat er vor allem ein Recht: wieder zu warten. Und zu erdulden.

Das Tabu muss fallen

Natürlich gibt es gewichtige Gegenargumente. Doch es ist nicht Aufgabe dieser Polemik, diese Einwände auszubreiten. Das erledigt bereits nahezu jedes Schulbuch, jeder Leitartikel und jede staatlich finanzierte Demokratiebroschüre.

Die Aufgabe hier lautet, das scheinbar Selbstverständliche anzugreifen.

Denn eine Gesellschaft, die ihre Grundsätze nicht mehr hinterfragt, versteht sie bald selbst nicht mehr. Dann verteidigen wir das allgemeine Wahlrecht nur noch mit Beschwörungsformeln – aber ohne echte Argumente. Das reicht nicht. Unsere Gesellschaftsordnung steht im Wettbewerb mit autoritären, technokratischen und religiösen Systemen. Sie muss immer wieder neu nachweisen, dass sie Freiheit, Wohlstand, Sicherheit und Gerechtigkeit besser organisiert als die Konkurrenz.

Ein Dogma, das keine Prüfung erträgt, ist keine Stärke. Es ist geistige Insolvenz.

Deshalb ist die These hier: Die heutige Demokratie orientiert sich zu stark an Menschen, die zum Erhalt dieser Demokratie nichts oder noch nichts beigetragen haben. Sie verteilt Macht, bevor sie Verantwortung verlangt. Das wirft Fragen nach politischer Gerechtigkeit auf, die unser System derzeit nicht beantwortet.

Vielleicht bleibt das allgemeine Wahlrecht am Ende die beste Lösung. Doch nur der, der es auch gegen die stärksten Einwände verteidigen kann, hat das Recht, es eine Errungenschaft zu nennen. Bis dahin bleibt die unbequeme Frage: Warum soll jeder über das Gemeinwesen mitbestimmen dürfen, selbst wenn er nichts dazu beiträgt?

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