Trotz Haftbefehl: Auch flüchtige Tatverdächtige erhalten Grundsicherung

Die Bundesregierung will, dass weiterhin auch flüchtige Verbrecher nicht Hunger leiden: Die 148.311 Personen, die mit einem Haftbefehl gesucht werden, haben weiter Anspruch auf den Bezug der Grundsicherung von monatlich 563 Euro. Nun kritisiert die Union die Arbeitsministerin dafür, dass sich daran bisher nichts geändert hat.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Unter den knapp 150.000 per Haftbefehl in Deutschland gesuchten Kriminellen sind 15.000 aktuelle Fahndungen, 2.500 nach Mord oder Totschlag. 94 der Gesuchten gelten als Terrorgefährder. Aber: Selbst wer vor dem Staat flüchtet, darf weiterhin staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – diese Absurdität im deutschen Sozialrecht wird nun von der CDU kritisiert: Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, einen bereits vereinbarten Aktionsplan gegen diesen offensichtlichen Sozialleistungsmissbrauch verschleppt zu haben.

„Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“, sagte Günter Krings der Rheinischen Post. Der Rest der Welt dürfe über diesen Zustand nur noch den Kopf schütteln.

So lagen am 1. Juli 2026 exakt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen gegen 148.311 Personen vor. Alleine in Nordrhein-Westfalen wurden zum selben Stichtag 28.337 offene Fahndungen gezählt.

Wie viele dieser Gesuchten tatsächlich Grundsicherung beziehen, weiß allerdings niemand: Die Jobcenter, die die Geldleistungen auszahlen, erfahren in der Regel nicht, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Polizei und Justiz wiederum erfahren nicht automatisch, wenn sich eine gesuchte Person bei einer Sozialbehörde meldet oder ihr Konto für Überweisungen hinterlegt. Ein automatisierter Abgleich zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden existiert bisher nicht.

Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte dieses Problem bereits im Sommer als Verstoß gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger bezeichnet: Jobcenter könnten Haftbefehle weder kennen noch vollziehen, Strafverfolger wüssten nicht, wann jemand beim Amt erscheine. Die CDU forderte damals klar: Wer per Haftbefehl gesucht werde, dürfe keine Sozialleistungen beantragen.

Union und SPD wollten diesen Missstand dann schon vor zwei Monaten beheben: Am 1. Juli beschloss die Koalition ein 34-Punkte-Paket, das unter anderem einen Leistungsausschluss im SGB II und SGB XII für per Haftbefehl gesuchte Personen vorsah. Betroffene sollen künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten. Zugleich sollte der Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden verbessert werden. Im Juli sollte Bärbel Bas dazu einen Aktionsplan vorlegen. Aber nichts davon sei geschehen, kritisiert nun Krings: Das Arbeitsministerium müsse seine Prioritäten überdenken und dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Das Bundesarbeitsministerium gibt eine gewisse Verzögerung zu, allerdings: Man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium am Aktionsplan, könne jedoch noch keinen Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung werde „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“. Ein Sprecher meinte gegenüber der Rheinischen Post, die Regelung greife in Grundrechte ein und müsse deshalb klar gefasst sein, die richtige Zielgruppe treffen und für die Behörden handhabbar bleiben. Erforderlich seien eine genaue verfassungs- und datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Klärung der technischen Machbarkeit. Erst in den vergangenen Tagen habe es einen Austausch mit weiteren Behörden über einen automatisierten Datenabgleich gegeben.

Per Haftbefehl gesucht: 87 Prozent nicht-deutsche Straftäter

Unter den per Haftbefehl gesuchten Tätern sind mehrheitlich nicht-deutsche Staatsbürger: Zum Stichtag 1. Juli 2025 waren laut Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL-Z) 19.257 (13 Prozent) der mit Haftbefehl gesuchten Personen deutsche Staatsangehörige und 128.738 (87 Prozent) ausländische Staatsangehörige (oder werden als „staatenlos“ oder mit Staatsangehörigkeit „unbekannt“ erfasst). Die meisten der gesuchten ausländischen Straftäter stammen aus Rumänien (16.281), Polen (12.82), Georgien (7.343), Türkei (6.382), Bulgarien (5.317), Algerien (4.200) sowie aus Albanien (4.124) und aus der Ukraine (3.726).

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Kommentare ( 22 )

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deltacenter
35 Minuten her

Deutschland,das El Dorado des Gesindels und der Schwerverbrecher dieser Welt ….das Paradies der Vollspinner und Politschranzen ! Und leider auch das Land der dümmsten Wähler …….noch?!

Olymp
35 Minuten her

Das zeigt das ganze Dilemma dieser Behörde und dieses Ministeriums. Egal, was einer im Leistungsbezug macht, er bekommt trotzdem Geld. Selbst wenn er sich jahrelang nicht mehr persönlich meldet, wie in manchen Medien in Interviews mit Jobcentermitarbeitern bekannt wurde. Vor 50 Jahren wurde schon am ersten Tag des unentschuldigten Nichterscheinens die Leistung eingestellt (damals hieß es noch Arbeitsamt), weil diese Leistungsbezieher offensichtlich der Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen, eine Voraussetzung für Leistungen. Diese Verschleuderung von Steuergeldern haben wir Rotgrün und jetzt auch Schwarz zu verdanken.

OJ
36 Minuten her

Es ist geradezu ideal, dass 72% der Wähler , natürlich auch die Mehrheit der Rentner, politisch/wirtschaftlich ungebildet sind.
Dass die meisten Wähler von Politik und Wirtschaft so viel verstehen wie von Quantenmechanik, liegt auf der Hand.
Ein ‚dahinsiechen‘ und ‚verwelken‘ der MEHRHEIT der Rentner (mit allergrößtem Abstand größte Wählergruppe ) sind ja bekanntlich keine Leistungsnachweise und genau darauf ist unser Wahlsystem perfekt zugeschnitten.
Ein Paradies für Politiker❗

Last edited 34 Minuten her by OJ
VK
39 Minuten her

„Die Regelung (keine Grundsicherung bei Haftbefehl) greift in die Grundrechte ein“.

So so. Ich denke bei ungerechtfertigten Grundrechtseingriffen eher an überlange Untersuchungshaft (z.B. Prinz Reuss, Sächsische Separatisten, Corona Organisator Ballweg…).

Quod licet jovi non licet bovi.

luxlimbus
41 Minuten her

Nur mal so zum Vergleich, Deutschland leistet sich lediglich 65.000 Soldaten des Heeres (= Bodentruppen). Davon, sehr viele Häuptlinge und Sesselfurzer. 1.) Was passiert wenn unter den 150.000 Kriminellen, bzw. den restlichen 1.680.000 erwerbsfähigen ausländischen Grundsicherungsbeziehern Einigkeit über eine „neue“ Form der Politik in Deutschland, ggf. auch mittels Gewalt, aufkommen sollte? 2.) Warum schließt diese Statistik hier die Asylbewerberleistungen, deren finanzielle Belastung ja mindestens(!) so hoch wie die der Grundsicherungsbezieher ausfallen, kategorisch aus? & Warum scheint es keine Statistik über den Bezug von Asylbewerberleistung plus Strafbefehl zu geben? Letzteres wäre ja wohl der noch mal viel heißere „Scheixx“! 3,) Kann… Mehr

verblichene Rose
42 Minuten her

Man bezahle z.B. nur mal (unverschuldet) seine Autoversicherung zu spät. Da wird man vom Austausch der Daten unter den Behörden aber sehr überrascht sein…! Vor allem davon, wie viele Institutionen dann involviert werden.

PaulKehl
43 Minuten her

„Technische Machbarkeit“, „Datenschutz“ und der Eingriff in die Grundrechte gehen wohl nur beim Corona-Terror und bei Döp die Döp Gesängen. In Schweden sind die Behörden lt. Gesetz zur Zusammenarbeit bei illegalen Invasoren verpflichtet. Die VS haben den drivers privacy protection act, der die Behörden auch bei illegalen Handlungen zum Datenaustausch verpflichtet. Dies wird aufgerollt über Fahrzeugkontrollen. – Köstlich der tiefenbeleidigte Flunsch auf dem Foto.

Schwabenwilli
45 Minuten her

Bas hat mal gemeint das sie für ihre Überzeugung auch in den Knast gehen würde.

RandolfderZweite
48 Minuten her

Meines Wissens ist das Einstellen staatlicher Leistungen zur Strafverfolgung – hier waren es Abschiebekandidaten – durch ein Gericht untersagt worden! Die Begründung war, man dürfe Menschen nicht dazu zwingen ihre persönlichen Rechte durch Zwang (hier das Erscheinen durch Streichung der Leistung zu provozieren) auszuhebeln! Ich könnte mir vorstellen, dass es auch hier zu Schwierigkeiten führen wird! In Deutschland hat jeder das Recht sich einer Verhaftung zu entziehen – dies wirkt sich deshalb auch nicht strafverschärfend aus! Letztendlich sieht man immer deutlicher, warum dieser Staat an Disfunktionalität zu Grunde gehen wird! Das persönliche Recht, auch eines Straffälligen, ist höher angesiedelt, als… Mehr

Sonny
52 Minuten her

Auch, wenn ich mich hier mit meiner Meinungsäußerung einer Gefahr aussetze:
Ich halte diese Person bas für völlig verrückt. Und so was sitzt auf einem Machtposten mit unendlichem Spielraum. Wahnsinn. So können Kriege entstehen – vor allem im Inneren.

Last edited 51 Minuten her by Sonny