Trotz Haftbefehl: Auch flüchtige Tatverdächtige erhalten Grundsicherung

Die Bundesregierung will, dass weiterhin auch flüchtige Verbrecher nicht Hunger leiden: Die 148.311 Personen, die mit einem Haftbefehl gesucht werden, haben weiter Anspruch auf den Bezug der Grundsicherung von monatlich 563 Euro. Nun kritisiert die Union die Arbeitsministerin dafür, dass sich daran bisher nichts geändert hat.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Unter den knapp 150.000 per Haftbefehl in Deutschland gesuchten Kriminellen sind 15.000 aktuelle Fahndungen, 2.500 nach Mord oder Totschlag. 94 der Gesuchten gelten als Terrorgefährder. Aber: Selbst wer vor dem Staat flüchtet, darf weiterhin staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – diese Absurdität im deutschen Sozialrecht wird nun von der CDU kritisiert: Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, einen bereits vereinbarten Aktionsplan gegen diesen offensichtlichen Sozialleistungsmissbrauch verschleppt zu haben.

„Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“, sagte Günter Krings der Rheinischen Post. Der Rest der Welt dürfe über diesen Zustand nur noch den Kopf schütteln.

So lagen am 1. Juli 2026 exakt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen gegen 148.311 Personen vor. Alleine in Nordrhein-Westfalen wurden zum selben Stichtag 28.337 offene Fahndungen gezählt.

Wie viele dieser Gesuchten tatsächlich Grundsicherung beziehen, weiß allerdings niemand: Die Jobcenter, die die Geldleistungen auszahlen, erfahren in der Regel nicht, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Polizei und Justiz wiederum erfahren nicht automatisch, wenn sich eine gesuchte Person bei einer Sozialbehörde meldet oder ihr Konto für Überweisungen hinterlegt. Ein automatisierter Abgleich zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden existiert bisher nicht.

Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte dieses Problem bereits im Sommer als Verstoß gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger bezeichnet: Jobcenter könnten Haftbefehle weder kennen noch vollziehen, Strafverfolger wüssten nicht, wann jemand beim Amt erscheine. Die CDU forderte damals klar: Wer per Haftbefehl gesucht werde, dürfe keine Sozialleistungen beantragen.

Union und SPD wollten diesen Missstand dann schon vor zwei Monaten beheben: Am 1. Juli beschloss die Koalition ein 34-Punkte-Paket, das unter anderem einen Leistungsausschluss im SGB II und SGB XII für per Haftbefehl gesuchte Personen vorsah. Betroffene sollen künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten. Zugleich sollte der Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden verbessert werden. Im Juli sollte Bärbel Bas dazu einen Aktionsplan vorlegen. Aber nichts davon sei geschehen, kritisiert nun Krings: Das Arbeitsministerium müsse seine Prioritäten überdenken und dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Das Bundesarbeitsministerium gibt eine gewisse Verzögerung zu, allerdings: Man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium am Aktionsplan, könne jedoch noch keinen Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung werde „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“. Ein Sprecher meinte gegenüber der Rheinischen Post, die Regelung greife in Grundrechte ein und müsse deshalb klar gefasst sein, die richtige Zielgruppe treffen und für die Behörden handhabbar bleiben. Erforderlich seien eine genaue verfassungs- und datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Klärung der technischen Machbarkeit. Erst in den vergangenen Tagen habe es einen Austausch mit weiteren Behörden über einen automatisierten Datenabgleich gegeben.

Per Haftbefehl gesucht: 87 Prozent nicht-deutsche Straftäter

Unter den per Haftbefehl gesuchten Tätern sind mehrheitlich nicht-deutsche Staatsbürger: Zum Stichtag 1. Juli 2025 waren laut Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL-Z) 19.257 (13 Prozent) der mit Haftbefehl gesuchten Personen deutsche Staatsangehörige und 128.738 (87 Prozent) ausländische Staatsangehörige (oder werden als „staatenlos“ oder mit Staatsangehörigkeit „unbekannt“ erfasst). Die meisten der gesuchten ausländischen Straftäter stammen aus Rumänien (16.281), Polen (12.82), Georgien (7.343), Türkei (6.382), Bulgarien (5.317), Algerien (4.200) sowie aus Albanien (4.124) und aus der Ukraine (3.726).

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Kommentare ( 1 )

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Haba Orwell
34 Minuten her

> Selbst wer vor dem Staat flüchtet, darf weiterhin staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – diese Absurdität im deutschen Sozialrecht wird nun von der CDU kritisiert

Bisher unternahm die Woke Union nicht viel, die Absurdität abzuschaffen. Lieber gegen die AfD motzen.